Ich habe meine Ex-Freundin kennen gelernt, als sie im 4. Monat schwanger war. Zuerst dachte ich auch aufgrund der bestehenden Schwangerschaft nicht, dass sich eine feste Beziehung zwischen uns entwickeln würde, aber wie das Leben so spielt...Ich war bei der Geburt dabei und wir wohnten seidem für die nächsten 3 Jahre zusammen und führten eine harmonische Beziehung, die dann allerdings ohne Gestreite aufgrund unterschiedlicher Lebensentwürfe scheiterte. Da war der Kleine 3 Jahre alt. Als er geboren wurde, war meine Ex-Freundin noch verheiratet, so dass der mittlerweile geschiedene Ex-Mann juristisch der Vater ist, er hat die Vaterschaft niemals angefochten (A-Frist verstreichen lassen, er wurde bis heute nie auf Unterhalt in Anspruch genommen), ist somit immer noch und wohl für immer der juristische Varer. Das Kind hat ihn nie gesehen, die Eheleute lebten zum Zeitpunkt der Schwangerschaft schon 1 Jahr getrennt. Folglich gibt es einen leiblichen "Vater", welcher sich kurz nach Bekanntwerden der Schwangerschaft von meiner Ex-Freundin trennte. Ich kenne seine Daten, Namen und Adresse, habe allerdings keine 100 % Gewissheit, ob die Angaben meiner Ex stimmen und er der Erzeuger ist. Ich habe den Kleinen nach kurzer Zeit als meinen eigenen Sohn betrachtet und liebe ihn so, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass ein biologisch eigenes Kind mehr Liebe erfahren könnte. Nach der Trennung von der Mutter im Kindesalter von 3 Jahren war der Kleine die Hälfte der Woche bei mir und die Hälfte der Woche bei ihr, im Laufe der Zeit verschob sich dies allerdings aufgrund "psychischer Angeschlagenheit" der Mutter soweit, dass der Kleine seit 2 Jahren komplett bei mir lebt und seine Mutter (wohnt nur wenige Minuten entfernt) einen Tag in der Woche sieht. Mehr Zeit möchte er auch nicht bei ihr verbringen, da sie sich nicht aufmerksam um ihn kümmert....Soweit der Sachverhalt. Ich bestreite den Lebensunterhalt des Kindes komplett aus meinen finanziellen Mitteln, lediglich das Kindergeld leitet die Mutter an mich weiter.
Der Kleine ist mittlerweile 7 Jahre, geht zur Schule und kennt natürlich nur mich als seinen Papa. Ich bin mit Abstand seine wichtigste Bezugsperson. Er ist ein sehr sehr ausgeglichenes und glückliches Kind.
Ausser meinen Eltern und besten Freunden gehen alle (Schule, Bekannte, schon in der Kita) davon aus, dass ich der leibliche Vater bin. Bitte den Sachverhalt nicht zu sehr auseinanderpflücken, er ist so, wie es geschrieben habe, a-typisch sicherlich, aber....
Ich werde mich in naher Zukunft einmal anwaltlich beraten lassen, ob eine Übertragung des Sorgerechts oder von Teilen des Sorgerechts auf einen Dritten (mich ) möglich ist, das ist der eine zu erledigende Punkt, da es im Alltag (Urlaubsreisen, Schulbesuch...) vieles einfacher machen würde. Das zweite, was michbeschäftigt: Wann und wie sage ich es meinem Sohn? Er ist, wie beschrieben, seinem Alter entsprechend psychsich stabil aber sehr auf mich bezogen, er liebst seinen Papa über alles...wie wird er auf die Information reagieren? Ich würde auch mit dem "Putativvater" (leiblichen?) Konatkt aufnehmen wollen im Vorfeld, vielleicht will/ sollte der Kleine ihn nach meinem "Geständnis" kennen lernen? Vom Gefühl bin ich hin- und hergerissen, einerseits würde ich gern warten, bis mein Sohn zwischen einem "sozialen" Vater und einem biologischen Vater unterscheiden kann...anderseits möchte ich auch nicht noch jahrelang dieses Geheimnis hüten und ihn später eventuell aus der Bahn werfen...Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?
Hallo erstmal, was das Juristische angeht, kann ich dir leider nicht helfen, da bin ich selber echt nicht bewandert. Aber ich denke, dass burkhard diesen Beitrag sicher lesen und kommentieren wird. Er kennt sich gut aus.
Was das Aufklären deines Sohnes anbelangt, würde ich dir empfehlen, das so bald wie möglich zu machen. Eigentlich wäre es richtiger gewesen, ihn mit dem Wissen, dass du nicht der leibliche Vater bist, aufwachsen zu lassen. Daher so schnell wie möglich aufklären, je später er davon erfährt, desto schlimmer wird es für ihn und desto größer werden wohl auch die Probleme sein.
Erstmal: HUT AB!!! Ich hatte ne dicke Gänsehaut bei Eurer Geschichte und finde es super, wie Du Dich um Deinen Sohn kümmerst! Dann zu Deinen Fragen: Ich kann mir vorstellen, dass es schwierig ist, wenn die elterliche Sorge und vermutlich sogar noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Deiner Ex liegen. Ich würde schleunigst die Vormundschaft für den kleinen Mann beantragen, damit sowohl das eine als auch das andere auf dich übertragen werden kann. (vielleicht kann Deine Ex ja einen Teil des Sorgerechts behalten...ich glaube ich würde das mal mit einem Anwalt besprechen).
Ja, dann zum schwierigeren Teil: Ich denke Du solltest ihn auf jeden Fall aufklären. Ich bin, wie Du siehst, auch adoptiert. Ich bin schon immer mit dem Wissen aufgewachsen. Am Anfang versteht man das natürlich nciht so richtig, aber wenn man es immer weiß, dann ist es nicht so "schlimm" wenn man irgendwann die Tragweite dessen erfassen kann. Ich würde das aber an Deiner Stelle jetzt nicht "Hals über Kopf" machen (wobei ich Dich absolut nicht so einschätze), sondern auf jeden Fall auch dabei professionelle Hilfe in Anspruch nehmen (Kinderpsychologe vielleicht). Weiß das Jugendamt eigentlich von Euerm "Deal"? Ansonsten wäre das vielleicht auch ein Anlaufpunkt (wobei ich immer vorsichtig bin mit dem Jugendamt...bin da aber auch ein gebranntes Kind).
Kai, ich wünsche Dir und Deinem Kleinen alles Glück der Welt. Schön, dass es so Menschen wie Dich gibt!
Danke für das erste Feedback. Es ist in der Tat so, dass ich nicht vorhabe, es über das Knie zu brechen, zumal es jetzt auf ein paar Wochen/ Monat nicht drauf ankommt. Ich habe mir heute Bereits einen Psychotherapeuten für Kinder/ Jugendliche in meiner Nähe heraus gesucht und werde mit ihm in der kommenden Woche einen Termin vereinbaren, seine empfohlene Vorgehensweise auch gern hier einstellen. Nein, das Jugendamt weiss nicht, dass der Kleine bei mir lebt. Ich gehe momentan davon aus, dass ich auf jedem Fall in diesem Jahr dem Kleinen sagen werde, dass er zwei Väter hat, einen, der damals mit seiner Mama gelebt hat und natürlich mich...bei KungFu Panda zwei (haben wir schon ein paar Mal gesehen) gibt es auch eine Szene, in der Po von seiner Adoption erfährt :-) Vielleicht kennt ja einer von Euch den Film, eventuell ist dies ein geeigneter Einstieg in das Gespräch...aber da werde ich mir auf jeden Fall Rat vom Psychologen einholen. Meine grosse Sorge ist halt, dass irgendetwas in ihm einen Knacks bekommt, anderseits ist er so super liebevoll aufgewachsen ( bis heute natürlich immer noch) und hat daraus resultierend ein sehr starkes Urvertrauen entwickelt, so dass dies ihm wahrscheinlich die erforderliche emotionale Stabilität gibt...aber er ist eben auch noch ein Kleiner Junge. Ich denke, für ihn muss am Ende einfach klar sein, dass ich sein Papa bin und auch immer bleiben werde....und dass es daneben eben noch eine andere Person gibt, von deren Existenz er jedenfalls wissen sollte.
Hallo Kai, herzlich willkommen hier im Forum! Ich kann natürlich nicht einschätzen, wie es der Mutter deines Jungen geht, aber wäre es nicht sinnvoller, wenn sie ihn aufklären würde? Du weißt ja nur alles vom Hörensagen und man muss ihm ja im Prinzip sagen, dass er drei Väter hat. Dich als Bezugsperson, den Vater, der in den Papieren steht und den "echten" leiblichen Vater, über den du ihm ja gar nichts sagen kannst. Oder ihr solltet es vielleicht zusammen machen, dann kann er Fragen stellen und bekommt auch Antworten, denn zu vielen Fragen könntest du ja wahrscheinlich gar nichts sagen. Viel Erfolg bei diesem wichtigen Schritt. Wie meine Vorredner möchte ich dich nachdrücklich ermutigen, es bald zu machen (professionelle Hilfe ist sicher ein guter Weg), denn es wird mit der Zeit immer schwieriger.
Was mich an der ganzen Sache mehr als stört, ist die Tatsache, dass der Junge, der inzwischen immerhin bereits sieben Jahre alt ist, bezüglich seiner Vätersammlung dermaßen angelogen wurde und wird. Davon abgesehen ist die Tatsache, dass Du offenbar keinerlei rechtlich untermauerte Erziehungsberechtigung inne hast, die nächtse Lüge. Wie bist Du da denn z. B. bei Arzt und Schule mit durchgekommen? Ihr habt das alles die ganzen Jahre illegal am JA vorbei ausgeklüngelt. Mich würde es nicht wundern, wenn die ganze Adoptionsidee überhaupt angegangen wird, weil man festgestellt hat, dass das mit der Erziehungsberechtigung momentan ein Fake ist und Ärger droht. Ganz so einfach wird das mit der geplanten Adoption sicher nicht.
Dem Kind seinen leiblichen Vater zu verschweigen, ist eine Respektlosigkeit und nicht mehr zeitgemäß. Erwachsene sollten heutzutage nicht darüber entscheiden, ob ein Mensch Details zu seiner Herkunft erfährt oder nicht. Egal wie "wertvoll" der leibliche Vater des Jungen in euren Augen ist, der Junge hat ein Recht darauf, das zu erfahren und könnte es später einmal anders sehen, so belogen worden zu sein.
Aus Respekt dem Kind gegenüber und zu dessen Wohl, würde ich mich jetzt erst einmal darum kümmern, dass er über seine Väter Klarheit bekommt und, dass das mit der Erziehungsberechtigung geregelt wird.
(1) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in seinem Haushalt aufnehmen will (Pflegeperson), bedarf der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer ein Kind oder einen Jugendlichen 1.im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche aufgrund einer Vermittlung durch das Jugendamt, 2.als Vormund oder Pfleger im Rahmen seines Wirkungskreises, 3.als Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad, 4.bis zur Dauer von acht Wochen, 5.im Rahmen eines Schüler- oder Jugendaustausches, 6.in Adoptionspflege (§ 1744 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) über Tag und Nacht aufnimmt. (2) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle nicht gewährleistet ist. § 72a Absatz 1 und 5 gilt entsprechend. (3) Das Jugendamt soll den Erfordernissen des Einzelfalls entsprechend an Ort und Stelle überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis weiter bestehen. Ist das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen in der Pflegestelle gefährdet und ist die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung abzuwenden, so ist die Erlaubnis zurückzunehmen oder zu widerrufen. (4) Wer ein Kind oder einen Jugendlichen in erlaubnispflichtige Familienpflege aufgenommen hat, hat das Jugendamt über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen.
Rechtlich zuständig für den Jungen sind alleine die leibliche Mutter des Jungen und ihr Exmann, der juristische Vater.
Zitat von Kai37Ich würde auch mit dem "Putativvater" (leiblichen?) Kontakt aufnehmen wollen im Vorfeld.
Putativvater (putativ - vermeintlich, auf einem Rechtsirrtum beruhend) oder Scheinvater ist der rechtliche Vater, der aber nicht biologischer (genetischer) Vater ist.
Zitat von Kai37Ich habe mir heute Bereits einen Psychotherapeuten für Kinder/ Jugendliche in meiner Nähe heraus gesucht und werde mit ihm in der kommenden Woche einen Termin vereinbaren, seine empfohlene Vorgehensweise auch gern hier einstellen.
Da du weder Vater, noch Stiefvater, noch Pflegevater, erst recht nicht Adoptivvater bist, bist du in keiner Weise befugt mit Psychotherapeuten, Ärzten, Kindergärten oder Schulen über den Jungen zu reden. Auch nicht als "gefühlter Adoptivvater." Vater des Jungen ist der Mann, der in der Geburtsurkunde als Vater genannt ist. Ich frage mich, mit welchen Lügen und Täuschungen du bisher bei Kindergarten, Schule und Ärzten durchgekommen bist. Wie du dich aus diesem Lügengespinst herauswinden willst, ist mir völlig schleierhaft. Dem Kindeswohl hast du damit sicherlich nicht gedient. Da du keine Pflegeerlaubnis für den Jungen hast, muss das Jugendamt den Jungen, sobald es von der Situation erfährt, von dir wegholen. Du kannst dir nur bei einem guten Anwalt Rat holen, wie du selbst möglichst unbeschadet aus dieser Situation heraus kommen kannst. Und du solltest zusehen, dass du selber möglichst bald auf dem Boden der Realität ankommst.
Für den Jungen selber können nur die Mutter und sein rechtlicher Vater sprechen. Für eine eventelle Adoption wäre übrigens auch die Zustimmung dieses rechtlichen Vaters erforderlich.
Anmerkung Moderator: Burkhard, ich habe einmal das fehlende "quote"-Zeichen hinter das Zitat gesetzt, denn man konnte Deinen Text kaum von dem Zitat unterscheiden. Cornelia
ich kann zwar in rechtlichen Dingen keinen Rat geben weil ich werder RA noch MA beim JA bin aber ich fühle mich mal eben in die Situation ein. Ist der "rechtliche" Vater auch gleichzeitig der "biologische" Vater? Ja, ich weiß es ist irrelevant, anerkannt ist erstmal anerkannt. ABER: weiß der "rechtliche" Vater dass der Junge bei dir lebt? Hat er Interesse an dem Jungen? Verweigert die Mutter den Kontakt? Hast du irgendwas schriftliches von der Mutter dass der Junge bei dir leben soll?
Du solltest dir ganz ganz schnell Rat bei einem RA Familienrecht holen. Vielleicht wäre es dienlich von dir aus das JA ins Boot zu holen dann sehen die direkt dass du zum Wohle des Kindes handeln möchtest, nimm die Mutter mit, das hilft auch noch wenn ihr gut miteinander könnt kann sie die Angelegenheit direkt erklären. DENN: spätestens wenn der "rechtliche" Vater daher kommt oder die Mutter die Situation nicht mehr befürwortet landet die Angelegenheit eh beim JA und dann gibt es richtig Ärger.
Ich hoffe du machst dich schnell auf, ich drücke die Daumen dass ihr gute Nerven habt und alles gut wird. mamaJ
Du hast das offenbar nicht ganz verstanden. Der Junge lebt zurzeit illegal bei einem seiner "Väter"! Die Gänsefüßchen deswegen, weil Kai weder der (nicht angegebene) biologische, noch irgendein offiziell gemeldeter Vater für das Kind ist. Er ist, rein juristisch gesehen, nicht mehr als ein Nachbar der Familie.
Wenn Kai jetzt zum JA geht, kommt das einer Selbstanzeige gleich, denn das JA wurde über diese Fremdplatzierung nicht unterrichtet. Es ist also eine Art privater erfolgter Inpflegenahme, was gegen das Gesetz ist, weil ohne JA-Beteiligung.
Wie Burkhard schon feststellte, kann es passieren, dass das JA dann umgehend das Kind dort wegnehmen müsste.
Cornelia, ich habe das richtig verstanden, keine Bange. Deswegen sollte er sich ja als aller erstes ganz dringend RA-Rat holen. Stell dir vor der "rechtliche" Vater will seinen Sohn sehen und erfährt dass der Junge bei Kai lebt! Oder stell dir vor der Mutter ist es nicht mehr recht dass der Junge bei Kai lebt! Was dann? Dann geht es eh ans JA.......! Will hier nicht spekulieren aber es kann passieren. Und ein JA (welches vernüftig arbeitet) nimmt den Jungen auch nicht einfach weg aus der routinierten Lebenssituation aus seinem Alltag. Was bitte wäre das für ein JA? Vielleicht sollte Kai einfach mit der Mutter sprechen, sie lässt den Jungen ja schließlich dort. Vielleicht können Sie vereinbaren dass ein Schriftstück aufgesetzt wird von der Mutter dass sie die Pflege des Jungen an ihn für den Alltag abgegeben hat weil sie (wie ich oben gelesen haben) gesundheitlich nicht 100% dazu in der Lage ist. Selbstverständlich wäre dies kein Freibrief aber es würde zumindest ein wenig die Wogen glätten.
Ich stimme Euch zu, dass Kai etwas "naiv" gehandelt hat, indem er den Kleinen einfach so, ohne rechtliche Grundlage, bei sich aufgenommen hat. Andererseits finde ich Eure kritischen Stimme einen Tacken too much. Ich denke es ist oft genug der Fall dass ein Paar ein Kind hat wo der "Ziehvater" nicht der leibliche ist und wenn es dann krieselt ist der Mann schneller weg als man bis 3 zählen kann. Kai hat bei der Geburt des Kindes eine Verantwortung übernommen und der stellt er sich bis heute, noch mehr, er hat das Kind, nachdem auch die Kindesmutter es nicht behalten konnte/wollte bei sich, der einzigen Person die dieses Kind als Bindungsperson hat, aufgenommen. Denn sowohl leiblicher Vater als auch rechtlicher Vater wären zum damaligen Zeitpunkt wohl keine Anlaufstelle gewesen. Insofern: Hut ab vor seiner Courage dieses Kind wirklich wie einen Sohn zu behandeln, mit allen Konsequenzen und vorallem aller Liebe die das Kind braucht.
Dennoch Kai, solltest Du jetzt wirklich schnellstens über einen Anwalt klären, wie Du eine Möglichkeit haben kannst, Deinen Sohn auch wirklich bei Dir zu behalten. Wenn das gesichert ist würde ich sowohl das Kind als auch alle anderen Beteiligten über die Situation informieren. Denn jetzt dem Kind Hals über Kopf ein Geständnis machen und ihn im Prinzip in der Ungewissheit lassen was aus ihm wird (denn sicher versprechen dass alles so bleibt wie es ist kannst Du ja derzeit leider nicht), würde ich definitiv nicht machen.
ZitatDennoch Kai, solltest Du jetzt wirklich schnellstens über einen Anwalt klären, wie Du eine Möglichkeit haben kannst, Deinen Sohn auch wirklich bei Dir zu behalten. Wenn das gesichert ist würde ich sowohl das Kind als auch alle anderen Beteiligten über die Situation informieren. Denn jetzt dem Kind Hals über Kopf ein Geständnis machen und ihn im Prinzip in der Ungewissheit lassen was aus ihm wird (denn sicher versprechen dass alles so bleibt wie es ist kannst Du ja derzeit leider nicht), würde ich definitiv nicht machen.
Hallo Kai, auch meiner Bewunderung für Dein selbstloses Handeln kannst Du sicher sein. Denno würde ich mich des Ratschlags von Born1981 anschließen, vor dem Offenbarungsgespräch mit dem Jungen einen RA für Familienrecht zu konsultieren. Jetzt ist auf der ganzen Linie überlegtes und fundiertes Handeln angesagt.
Manche der Beiträge klingen mehr nach Kritik an Deiner Handlungsweise. Das ist vermutlich aber nicht so gemeint; denen geht es möglicherweise um die hieb- und stichfeste rechtliche und gesetzliche Grundlage für das Aufwachsen des Kindes. Wahrscheinlich wäre er nirgendwo so gut betreut und gefördert worden, wie bei Dir, nur was hilft es, wenn einer der Angehörigen des Jungen aus irgendwelchen Gründen plötzlich querschießt? Das wäre eine Katastrophe für das Kind - und auch für Dich. Sicher wird auch der Junge von den dann beteiligten Ämtern und Behörden nach seinen Wünschen für das Aufwachsen gefragt und dann hast Du doch die allerbesen Karten.
Vielleicht dürfen wir auf Informationen hoffen, wie es weitergeht. Das interessiert uns nämlich brennend.
Es geht hier nicht darum, dass Kai für sich ehrenhaft und pro Kind gehandelt hat, sondern darum, dass das illegal war.
Wenn der Gesetzgeber so etwas dulden würde, würde er auch dulden, dass manchmal so ein privates Geklüngel auch nicht zum Wohle des Kindes geschieht und Kinder irgendwo festgehalten werden, wo es ihnen nicht gut tut. Was ich in diesem Fall um Gottes Willen nicht behaupten will! Es geht hier nur um das Prinzip. Aus gutem Grund gibt es diese Pflegschaftsregeln und deswegen sollte man sie auch beachten und einhalten - zum Wohle der betroffenen Kinder.
Wenn man an das Wohl eines KIndes denkt, sollte man dabei alle Aspekte betrachten, nicht nur die offensichtlich Positiven. Nur als Beispiel: Keiner von uns kennt die wahre Geschichte, die dahinter steht, sondern nur eine einzige Darstellung davon. Was denkt die Mutter? Warum hat sie nie klären lassen, wer der wahre Vater des Kindes ist? Für uns Außenstehende sind momentan vier möglich. Warum hat sie ihr Kind einem "Vater" überlassen, der es (juristisch gesehen!) definitiv in keiner Form war und ist? Was läuft da eigentlich wirklich ab?
Alles stürzt sich auf das Kind und seinen aktuallen Papa, aber keiner kennt die Fakten. Trotzdem werden die angeprangert, die es wagen Kritik an der Vorgehensweise zu üben. Das ist schon merkwürdig, besonders wenn an anderer Stelle wieder angemahnt wird, die Bürger würden nicht hinsehen, wenn es in einer Familie vermutlich nicht stimmt und Kinder unbemerkt Schaden nehmen könnten.
Der Rat, als erstes zum Anwalt zu gehen, ist für mich eigentlich nicht im Sinne des Kindes, denn der Anwalt vertritt natürlich die Interessen des aktuellen Papa, aber sind das auch die des Kindes? Dessen Interessen vertritt laut Gesetz bei Minderjährigen aber das Jugendamt, wenn die Familie nicht beisammen ist. Hier raten eigenartigerweise einige Diskutanten genau davon ab! Auch wenn ich kein erklärter Freund der JA-Praktiken bin, ist mein Glaube an diese Ämter nicht ganz verschwunden. Wenn einem JA eine Lebenssituation eines Kindes als richtig erscheint, wird es das Kind auch darin belassen. Das bestätigt sich auch an Ado-Verfahren, denn es kommt so gut wie nie vor, dass ein Kind, das bereits ein Jahr bei den neuen Eltern lebt, dort wieder entfernt wird, ist ein Lebenspartner plötzlich nicht mehr da. Verhält sich das JA anders, geht man zum Anwalt. Wenn Kai jetzt als erstes zum Anwalt geht, bleibt ihm der Weg zum JA trotzdem nicht erspart. Dieses hat er inzwischen aber gehörig brüskiert ...