ich hab mal eine kurze Frage. Wusste/ Weiß euer Arbeitgeber dass Ihr Adoptiondberwerber seit?
Mein letzter Arbeitgeber wusste es und ich wurde ein paar Monate später entlassen (natürlich wegen der schlechten Wirtschaftslage) nach 10 Jahren. Jetzt hab ich Angst es meinem jetzigen Arbeitgeber zu sagen, obwohl ich denke er sollte es wissen.
Schwere Frage, aber ich tendiere hier eher zur Ehrlichkeit, denn wenn es verschwiegen wird, kommt es doch raus wenn ihr ein Kind zugeteilt bekommt und dann ist das Verhältnis zwischen Dir und der Firma - zu Recht - erschüttert.
Dazu kommt noch, dass Du vermutlich nur mutmaßt, dass der Entlassungsgrund die Adoptionsbewerbung ist. Es könnte vermutlich aber auch anders sein.
Ich spreche jetzt mal aus Arbeitsgebersicht: Eine normale Schwangerschaft ist für einen Arbeitgeber schon schwierig genug, denn man muss ja den Arbeitsplatz erhalten etc. Man hat aber immerhin 6-7 Monate Zeit sich auf dieses "Problem" einzustellen. Bei ner Adoption hat man als Eltern ja aus arbeitsrechtlicher Sicht die gleichen Rechte wie bei einer normalen Geburt. D.h. dass man ganz normal seine Elternzeit nehmen kann und eben auch nicht gekündigt werden kann in dieser Zeit. Da man aber aus Arbeitgebersicht dann ganz plötzlich ausfällt ist das für einen Betrieb (vorallem wenn es jetzt kein großer Konzern ist) absoluter worst case. Insofern würde ich als Arbeitgeber da evtl. auch dann vorzeitig die Reißleine ziehen...auch wenn es nach 10 Jahren, so wie bei Dir, natürlich echt hart ist.
Fazit: Ich würde das NICHT sagen. Denn ihr wisst nicht ob und wann ihr ein Kind bekommt. Wenn der Arbeitgeber nach Kindern fragt (und das ist ja fast normal bei der Einstellung von Frauen), dann würde ich ganz normal antworten dass ihr Euch Kinder wünscht aber den Zeitpunkt noch nicht festgelegt habt. Dann kann der AG ja überlegen ob er Dich mit diesem "Risiko" einstellen möchte oder nicht.
das musst Du uns erst einmal erklären. Was hat Dein Arbeitgeber mit der Adoptionsbewerbung zu tun?
Soweit es um das Kinder bekommen geht, so ist es dem voraussichtlichen Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch kurioserweise verboten, nach etwaiger Schwangerschaft (und demzufolge wohl auch Adoptionsplänen) zu fragen.
Wenn Du schon angestellt bist, so kann man Dir eigentlich nichts anhaben. Sobald das Kind bei Dir ist, hast solche Ansprüche wie Mutterschaftsurlaub und allem, was auch leiblichen Eltern zusteht. Sogar mit besonderem Kündigungsschutz, so dass der Arbeitgeber auch keine anderen Gründe vorschieben kann.
leider klaffen hier Theorie (= Gesetz) und Wirklichkeit teilweise sehr weit auseinander. Ich kenne einige Fälle wo kleine Arbeitgeber jahrelang fast durchgehend auf eine oder zwei ihrer Angestellten bis zu drei Jahre verzichten mussten. Je nach Branche ist der Ersatz selten so effektiv, wie die ursprüngliche Kraft, z. B. wegen langer Einarbeitungszeiten. Dazu kam/kommt, dass manche Frauen sich anstellen lassen/liessen, wenn sie bereits wissen, dass sie gerade mit ihrer Familienplanung zu mindestenens zwei Kindern anfangen haben und dabei bei jedem KInd alle angebotenen Auszeiten ausschöpfen wollen (s.o.). Ich kenne einen Fall wo es inzwischen fünf Kinder sind und die Frau, allerdings in einer großen Firma, seit fünf Jahren kaum am Arbeitsplatz war. Ihr Mann ist ein höherer Beamter bei der Stadt. So etwas ist fast immer ein Verlustgeschäft für die Firma. meine Beaobachtung ist auch die, dass die Frauen, die sowieso wenig Familieneinkommen haben, selten die ihnen zustehenden Auszeiten nehmen (können), sondern nach drei Monaten wieder arbeiten gehen. Meistens sind es die, die mehr Einkommen zur Verfügung haben. Auch das ist eine Ungerechtigkeit bei dieser Regelung.
Natürlich ist das alles nicht ungesetzlich, aber kleine Arbeitgeber bringt diese Regelung an den Rand des Erträglichen. Meine Frisörin steht z.B. momantan ganz alleine im Laden, weil drei ihrer drei festangestellten Mitarbeiterinnen wegen Schwanger- oder Mutterschaft ausfallen. Sie sucht jetzt nach älteren Frauen. Ich kann das verstehen. Deswegen verhalten sich manche Arbeitgeber eben inzwischen genau so wie es der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat und vermeiden grundsätzlich die Einstellung "fruchtbarer" Frauen. Dass dabei dann auch die hinten runter fallen, die mit KIndern nichts am Hut haben, ist der nächste negative Effekt. Natürlich muss keine Frau die berühmte Frage nach einer Schwangerschaft beantworten, aber was glaubst Du was oft passiert, wenn sie es nicht tut?
Wie gesagt, ich kenne beide Seiten und bin schon lange der Meinung, dass der Staat hier andere Möglichkeiten finden müsste, um Frauen dazu zu bewegen, Kinder zu bekommen.
ich hab mal eine kurze Frage. Wusste/ Weiß euer Arbeitgeber dass Ihr Adoptiondberwerber seit?
Mein letzter Arbeitgeber wusste es und ich wurde ein paar Monate später entlassen (natürlich wegen der schlechten Wirtschaftslage) nach 10 Jahren. Jetzt hab ich Angst es meinem jetzigen Arbeitgeber zu sagen, obwohl ich denke er sollte es wissen.
Was würdet ihr tun?
LG sylvibaby
Guten morgen!
Also mein Arbeitgeber weiss bescheid, er hatte immer Kenntnis von unseren ICSIs und im Anschluss jetzt eben auch vom Adoptionsverfahren. ABER ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meiner Chefin UND arbeite im sozialen Bereich. Da ich nur zwei Monate in Elternzeit gehen werde, muss meine Stelle auch nicht zwangsläufig neu besetzt werden, für die zwei Monate können andere einspringen. Mein Mann wird in Elternzeit gehen und der Arbeitgeber weiss zwar, dass wir ein Kind adoptieren wollen, geht aber davon aus, dass ich die gesamte Elternzeit nehme und nicht mein Mann. In diesem Glauben lassen wir sie auch! Denn genau wie es bei Dir geschehen ist, würde mein Mann sonst vermutlich auch aus wirtschaftlichen Gründen die Kündigung bekommen und das Risiko ist uns zu groß! Wenn es dann soweit ist, kannst Du sagen, dass Du nie gedacht hättest, dass es so schnell gehen würde oder so...? Vielleicht bekommst Du ja noch ein paar hilfreichere Tipps...
mit diesem Problem haben wir uns auch auseinandergesetzt und sind (für uns) zu dem Schluß gekommen - nein, unsere Arbeitgeber müssen es NICHT wissen. Vornweg - meine Frau arbeitet in einer kleinen Firma mit nur wenigen Angestellten, ich dagegen in einem doch recht großen Unternehmen.
Wir werden unsere AG nicht von unserer Adoptionsbewerbung unterrichten, denn alleine die statistische Chance ein Kind zu adoptieren liegt ja bei ca. 1:10. Ich denke die Chance in einer eher kleinen Firma gekündigt zu werden liegt da schon höher... Außerdem, ebenso bei einer Krankheit müsste der AG von heute auf morgen klar kommen. Auch bei einer Schwangerschaft muß der AG nicht zwangsläufig 6-7 Monate Zeit haben sich darauf einzustellen - Stichwort Risikoschwangerschaft. Natürlich kann ich die Arbeitgeberseite hier auch irgendwo verstehen. Trotzdem, wir unterrichten unsere AG, wenn es soweit ist.
Also ich würde es einem Arbeitgeber nur dann sagen, wenn ich ein sehr offenes und persönliches Verhältnis zu ihm habe und wenn es auch das Arbeitsverhältnis tangiert. Wenn ich z.B. bei einer Firma arbeite und mein Arbeitgeber Pläne mit mir hat, die mit Kind nicht vereinbar sind, dann würde ich es vielleicht sagen, wenn das Verhältnis gut ist. Wenn es ein eher anonymes Verhältnis ist, dann würde ich nichts sagen, denn was hat der Arbeitgeber von dem Wissen (außer er entlässt mich)? Einplanen kann man es ja nicht und man weiß nicht, ob es überhaupt passiert. Mein Mann hat es nur seinem unmittelbaren Vorgesetzten erzählt, mit dem er ein freundschaftliches Verhältnis hat. Diesen hat er aber um Stillschweigen gebeten, somit wusste es sonst niemand. Ich habe es gesagt, mir kann aber auch keiner deshalb die Stelle kündigen. Ich finde es auch nicht unfair, nichts zu sagen, denn man kann mit dem Wissen ja auch nicht besser planen.
ich hab mal eine kurze Frage. Wusste/ Weiß euer Arbeitgeber dass Ihr Adoptiondberwerber seit?
Mein letzter Arbeitgeber wusste es und ich wurde ein paar Monate später entlassen (natürlich wegen der schlechten Wirtschaftslage) nach 10 Jahren. Jetzt hab ich Angst es meinem jetzigen Arbeitgeber zu sagen, obwohl ich denke er sollte es wissen.
Was würdet ihr tun?
LG sylvibaby
Für mich war völlig klar, es nicht zu sagen. Welchen Sinn sollte es haben???? Er kann deswegen doch keinen Nachfolger planen, weil Euer Kind auch nicht planmäßig kommt, und außerdem würdest Du auch in Folge einer Schwangerschaft von heute auf morgen ausfalllen können. Und daß man ein Kind zeugen will, sagt man normalerweise auch nicht vorher den AG
Wow vielen Dank für die vielen Tipps. Ich denke ich werd es ihm nicht sagen, wir sind eine sehr kleine Firma und ich möchten nicht das er sich jetzt schon um jemanden anderen bemühlt, obwohl ich ja gar nicht weiß ob wir überhaupt ein Kind bekommen werden. Nur ich glaube es wird nach den 3 Jahren "Elternzeit" nicht mehr einfach sein im jetztigen Betrieb wieder einzusteigen, denn erfreut ist er sicher nicht.
Wir sind nun auch schon seit einem Monat registrierte Adoptivbewerber, meinem Arbeitgeber habe ich es gesagt. Dieser ist fast ausgeflippt und wollte mir erklären, dass ich niemals von heute auf morgen in Elternzeit gehen kann. Dafür gibt es Fristen an die ich mich zu halten habe oder es ist ein "unerlaubtes Fehlen" am Arbeitsplatz. Wo steht eigentlich, dass mögliche Adoptiveletern von einem auf den anderen Tag in Elternzeit gehen können? Ich muss dann meinen Arbeitgeber doch Bescheid geben und irgendetwas vorlegen (Krankschreibung o.ä.)? Wie funktioniert das?
Ich würde mich über Erfahrungen oder Gesetzestexte wirklich freuen.
Hallo ninesauer, Erfahrungen habe ich keine, aber hier in der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des steht dazu folgendes:
"Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung des Arbeit gebers – gewisse Regeln sind bei der Anmeldung jedoch einzuhalten. Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden. Das gilt auch, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes (z. B. Elternzeit des Vaters) oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. Eine frühere Anmeldung der Elternzeit gegen- über der Arbeitgeberseite ist nicht ratsam, da der besondere Kün- digungsschutz des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes mit Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn, besteht. Bei dringenden Gründen ist ausnahmswei- se auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sie sich nicht frühzeitig planen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters)" (Hervorhebung von mir)
Gesetzesgrundlage ist hierbei das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) §16,1
Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben Liebe Grüße Nicole
Zitat von strampelhexeBei dringenden Gründen ist ausnahmswei- se auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sie sich nicht frühzeitig planen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters)" (Hervorhebung von mir)
Gesetzesgrundlage ist hierbei das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) §16,1
"Dringende Gründe" und eine "angemessene Frist" sind reine Auslegungssache und stellen für den Arbeitgeber in keiner Weise eine Verpflichtung dar, Leute von heute auf morgen in die Elternzeit zu entlassen. Wenn man also an einen weniger freundlichen Arbeitgeber gerät, ist es durchaus möglich, dass er (mit dem Gesetz im Rücken) auf den vollen 7 Wochen besteht, die es nach Aufnahme des Kindes dann noch zu arbeiten gilt. Das sollte aber meistens zu überbrücken sein, wenn man für diese Zeit Urlaub nimmt (eventuell nacheinander- glücklicherweise kann im Adoptionsfall ja auch der Mann zuhause bleiben). Bei unserem ersten Kind hatte ich so einen Chef. Er stellte sich stur und versprach mir sofort nach meiner Nachricht, dass ich ein Kind in Adoptivpflege hätte und Elternzeit beantragen wollte, auf den vollen 7 Wochen Arbeitszeit zu bestehen. Kein "Herzlichen Glückwunsch" oder irgendeine Bekundung von Interesse. Glücklicherweise war er wiederum einem Chef unterstellt, der selbst mit seiner Frau jahrelang als Bereitschaftspflegeeltern gelebt hatte, für meine Situation Verständnis hatte und der sofortigen Elternzeit zustimmte. In unserer Vorbereitung als Adoptivbewerber wurden wir nicht über diese drohenden Schwierigkeiten informiert.
@morgenmuffel Das ist ja echt unmöglich! (Also das das nicht grundsätzlich gilt und auch niemand die Adoptionsbewerber darauf hinweist) )
Nach der Durchsicht der Broschüre wäre ich NIE auf die Idee gekommen, das es da Schwierigkeiten geben könnte - sie wurde schließlich explizit mit diesem Beispiel vom Ministerium herausgegeben, da gehe ich doch normalerweise davon aus, das das auch verbindlich ist.
Ich hätte jetzt gedacht, das der Frist genüge getan wird wenn man mit Anruf des Jugendamtes auch den Arbeitgeber informiert. Tut mir leid, das ich hier ungenügende Informationen weitergegeben habe!