Ist es automatisch so, dass mit Vollzug der Adoption dieses Ausforschungsverbot besteht? Wenn ja, wie läuft das ab?
Wenn jemand beim Einwohnermeldeamt anruft und nach meiner Adresse fragt, bekommt er die nicht? Wie lange besteht dieses Ausforschungsverbot? Wird das automatisch mit dem 18. Lebensjahr aufgehoben? Wie kann ich prüfen, ob sowas überhaupt besteht für meinen Namen?
(1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern. (2) Absatz 1 gilt sinngemäß, wenn die nach § 1747 erforderliche Einwilligung erteilt ist. Das Familiengericht kann anordnen, dass die Wirkungen des Absatzes 1 eintreten, wenn ein Antrag auf Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils gestellt worden ist.
R2.4.5 Ausforschungsverbot des Adoptionsverhältnisses
Das Ausforschungsverbot des § 1758 Abs. 1 BGB ist von den Versicherungsträgern von Amts wegen zu beachten, insbesondere im Rahmen der Ermittlungen für die Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Das bedeutet, dass jegliche Rückfragen - insbesondere bei der leiblichen Mutter -, welche die Adoption und ihre Umstände betreffen, unterbleiben müssen (vgl. (ISRV:NI:AGFAVR 1/87 3), (ISRV:NI:AGFAVR 2/87 8)).
Ja! Es gilt immer, auch bei erwachsenen Adoptierten. Und weil das so ist, legen das manche Sachberabeiter auch sehr restriktiv aus und entmündigen selbst erwachsene Adoptierte noch, wenn sich Herkunftsmitglieder bei ihnen melden.
Ich suche gerade die Quelle wo ich das kürzlich erst aus dem Mund einer Fachkraft gelesen habe.
So habe ich das gelernt. ABER - das ist Theorie! Es kommt sehr auf die Amtsführung an was geht und was nicht.
Wenn Du nicht willst, dass jemand Auskunft über dich gibt, musst du einen Sperrvermerk eintragen lassen. Ich habe das bezüglich Herkunftseltern gehört und umgekehrt muss es ja auch funktionieren.
Hallo Marleen, dieses Thema hat mich auch schon immer Interessiert, da hab auch eben direkt mal beim Amt angerufen
Die Dame sagte mir das der Sperrvermerk nur beim Meldeamt des Geburtsortes vorliegt. Ich bin Paarmal umgezogen, infolgedessen haben ich hier keinen Sperrvermerk. Nur Beim Meldeamt meines Geburtsorts.
Am Geburtsort ist der Automatisch vorhanden. Jeder Mensch, egal ob Adoptiert oder nicht kann einen Sperrvermerk in seiner Akte vornehmen lassen. Das machen viele wenn sie umziehen z.B. wegen der GEZ. Oder um sich vor Ex-männern etc zu schützen.
P.s. wenn man minderjährig umzieht müssen einen ja die Eltern Ummelden, ich denke sie müssen dann einfach einen Sperrvermerk beantragen wenn sie das wollen, der wird auf jeden fall nicht automatisch am neuen Wohnort übernommen.