Zitat von nancyDas ist um ein Sorgerechtsentzugsverfahren zu umgehen. Das Jugendamt ist gesetzlich dazu verpflichtet nach drei Monaten "Desinteresse" einen entsprechenden Antrag bei Gericht zu stellen.
Nancy, ich hatte dich schon einmal gebeten, mir dies zu belegen und bin immer noch daran interessiert. LG Morgenmuffel
Zitat von mausi51Marleen, wann war denn die Adoption?
Als meine Tochter 1969 wegadoptiert wurde, gab es keine acht-Wochen-Frist, sondern eine dreimonatige Wartezeit! Die Zeit wurde erst Mitte der Siebziger Jahre mit der Gesetzesreform verkürzt.
Cornelia
Bei mir wars 1976 - ich glaube, 1977 wurde das Gesetz reformiert, oder?
Zitat von nancyDer Punkt ist doch, dass das Jugendamt keinen Anspruch auf dich hätte erheben dürfen, weil das kein vernünftiger Pflegevertrag zwischen dem Jugendamt und deiner Mutter ist. Mit dir wurde illegal gehandelt. In der normalen Pflegezeit vor der Adoptionspflege haben deine damaligen Pfleger Steuergelder dafür kassiert.
Das verstehe ich nicht. Das wäre das erste Mal, dass ich davon höre, dass im Fall einer von vorneherein geplanten Adoption ein Pflegevertrag zwischen abgebenden Eltern und JA gemacht würde (Herkunftseltern: bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege). Die Adoptionspflege beginnt bei angestrebter Adoption mit dem Tag der Aufnahme in den Haushalt- unter anderem, damit der Staat das Zahlen von Pflegegeld spart. Was also ist die "normale Pflegezeit vor der Adoptionspflege"? Ein Pflegevertrag besteht zwischen JA und annehmenden Eltern. Aus ihm geht klar hervor, dass es sich um Adoptionspflege handelt. LG Morgenmuffel
In unserem Fall gab es absolut keinen Vertrag zwischen H-Mu und JA oder gar eine schriftliche Absichtserklarung der H-Mu an das Jugendamt wie es bei Marleen der Fall war. Die gute Frau war nie beim Jugendamt sondern hatte ihre Absicht, das Kind zur Adoption freizugeben, mündlich in der Entbindungsklinik kundgetan. Bislang dachte ich immer, es liefe alles im rechtlichen Rahmen ab. Das JA schloß mit uns einen Pflegevertrag (nachdem wir das Kind bereits zu Hause hatten), belehrte uns über die 8-Wochenfrist für die H-Mutter (einige Jahre nach der Reform) und die Welt war für uns in Ordnung. Verhielten wir uns ungesetzlich, weil wir nicht sämtliche Gesetze, die mit Adoption und Adoptionspflege zu tun hatten, akribisch studierten?
Ist mir auch egal, wir haben einen legitimen Adoptivsohn, der von seinen leiblichen Eltern in vollem Bewußtsein abgegeben wurde und alles andere ist uns gleichgültig.
Zitat von MarleenBei mir wars 1976 - ich glaube, 1977 wurde das Gesetz reformiert, oder?
Gibt es eine Überlegungsfrist für Eltern, die in die Adoption ihres Kindes einwilligen wollen? b) Einwilligung der Eltern des Kindes Zur Annahme eines Kindes ist die Einwilligung der Eltern erforderlich. Die Einwilligung kann erst erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist. Dadurch erhalten die Eltern eine Überlegungsfrist. Diese Überlegungsfrist wurde erst durch das Familienrechtsänderungsgesetz aus dem Jahre 1961 eingeführt. Damals betrug die Frist noch drei Monate. Diese Frist wurde durch das Adoptionsgesetz von 1976 im Interesse des Kindes auf acht Wochen reduziert (BT - Drucks 7/3061).
"Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz)" aus Nr. 78 vom 07.07.1976, Seite 1749, Bundesgesetzblatt
Soweit ich weiß, trat das Gesetz am 1.1.1977 in Kraft.
Wegen Morgenmuffels Nachfrage. Ich bin mir nach wie vor sicher, dass ich seinerzeit von dieser Frist in Verbindung mit der Pflicht einen Antrag beim Gericht einzureichen, nicht gehört, sondern gelesen habe. Auf die Schnelle habe ich es aber weder im BGB, noch im SGB wieder gefunden. Sollte ich es irgendwann finden, Poste ich das dann weitestgehend kommentarlos hier, räume ansonsten ein, dass diese Behauptung von mir anscheinend nur Gerüchtestatus hat und verziehe mich wieder aus diesem Faden. Ich wollte nur einer fragenden Adoptierten eine mir auf der Zunge liegende Antwort geben - nicht mit sämtlichen Kollegen eine Diskussion beginnen.
Nur eins noch, ohne dabei an hier Schreibende oder Lesende zu denken: dass eine ungeplant schwangere Frau selbst Schuld ist, wenn sie am Ende des Tages immer noch nicht all ihre Rechte und Pflichten kennt, mag sein, aber eine Person, der es viel bedeutet ein fremdes Kind aufzunehmen und dafür jahrelang von Dritten professionell vorbereitet wird, und sich gleichzeitig niemals minimal und in zumutbarem Maß für die Rechte dieses Kindes interessiert hat und das auch öffentlich bekundet, ist gesellschaftlicher Abschaum, bei allem gebotenen Respekt.
ZitatNur eins noch: dass eine ungeplant schwangere Frau selbst Schuld ist, wenn sie am Ende des Tages immer noch nicht all ihre Rechte und Pflichten kennt, mag sein, aber eine Person, der es viel bedeutet ein fremdes Kind aufzunehmen und dafür jahrelang von Dritten professionell vorbereitet wird, und sich gleichzeitig niemals minimal und in zumutbarem Maß für die Rechte dieses Kindes interessiert hat und das auch öffentlich bekundet, ist gesellschaftlicher Abschaum, bei allem gebotenen Respekt.
Jetzt haben wir Adoptiveltern aber wieder die große Keule bekommen. Warum nur sind wir bei nancy und einigen anderen so unpopulär? Wir haben keine Kinder geklaut oder unmanierlich abgeschwatzt oder sonstwelche krummen Winkelzüge angewandt. Wir geben unser Bestes so dass die H-Mütter, wenn sie ihre Kinder eines Tagest kennenlernen, hocherfreut über deren Verfassung sein können. Das tun wir auch für sie - jedenfalls mir ging und geht es so.
Zitat von Morgenmuffel Ein Pflegevertrag besteht zwischen JA und annehmenden Eltern. Aus ihm geht klar hervor, dass es sich um Adoptionspflege handelt. LG Morgenmuffel
Genau so wars. Also zwischen meine A-Eltern und dem JA. Habe ich versehentlich H-Eltern geschrieben?
Zitat von mausi51
"Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz)" aus Nr. 78 vom 07.07.1976, Seite 1749, Bundesgesetzblatt
Soweit ich weiß, trat das Gesetz am 1.1.1977 in Kraft.
Ah ok, dann falle ich also vermutlich noch unter das "alte" Gesetz, nehme ich an.
§ 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind (1) Das Jugendamt hat im Verfahren zur Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme nach § 1748 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Elternteil über die Möglichkeit der Ersetzung der Einwilligung zu belehren. Es hat ihn darauf hinzuweisen, dass das Familiengericht die Einwilligung erst nach Ablauf von drei Monaten nach der Belehrung ersetzen darf. Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort ohne Hinterlassung seiner neuen Anschrift gewechselt hat und der Aufenthaltsort vom Jugendamt während eines Zeitraums von drei Monaten trotz angemessener Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte; in diesem Fall beginnt die Frist mit der ersten auf die Belehrung oder auf die Ermittlung des Aufenthaltsorts gerichteten Handlung des Jugendamts. Die Fristen laufen frühestens fünf Monate nach der Geburt des Kindes ab.
Danke, Nancy. Aber dann ist es ja so, dass das JA frühestens nach 3 Monaten (vorausgesetzt, es hat in diesem Zeitraum von Anfang an schon aktiv versucht, den Aufenthaltsort der Mutter oder des Vaters zu ermitteln) Schritte einleiten darf und nicht dazu verpflichtet ist. Das ist ja ein himmelweilter Unterschied. Dazu kommt, dass es meines Wissens der gesetzliche Vertreter des Kindes ist (Vormund), der den Antrag auf Ersetzung stellen muss und das JA dann erst auf Weisung des Gerichts die Belehrung mit der Fristsetzung rausschickt. Das dauert auch wieder. Dass der Aufenthaltsort vor allem der Mutter vom ersten Tag an dem JA nicht bekannt ist, kommt auch nur bei bestimmten Personengruppen in Frage: Frauen, die anonym entbunden haben, ihr Kind in einer Babyklappe oder sonstwo abgelegt haben, bewusst eine falsche Adresse angegeben haben (was bei Vorlage des KK-Kärtchens im KH schon wieder hinfällig wäre) und Wohnsitzlosen. Abgesehen von eventuell bei der letzten Gruppe Mütter hätte das JA im Vorfeld doch gar keine Chance, irgendwelche Winkelzüge mit dem Ziel, das Kind unter geplanter Unterschriftenersetzung zu "entwenden" zu inszenieren. Der einzige Fall, in dem eine Unterschriftenersetzung wirklich schnell vonstatten gehen dürfte, ist wohl der, wenn die Herkunft eines Babyklappen- oder sonstwie ausgesetzten Kindes nicht geklärt werden kann. Nur dann dürfte das JA wirklich von Anfang an die Eltern zu ermitteln versuchen. Was ich sagen möchte: Ich glaube nicht, dass Marleen das Opfer einer bösartigen Kindesentzugsintrige ist. Unser deutsches Behördensystem ist für so etwas schon allein viel zu träge und mangels Mitarbeitern zu langsam. Mein A-Sohn ist mittlerweile 18 Monate alt, und die Ersetzung der Unterschrift ist immer noch nicht geschehen, obwohl der Aufenthaltsort der Mutter von Anfang an (bzw. nach Entlassung aus der Klinik) nicht ermittelbar war. So schnell schießen die Preussen nicht, wie es so schön heisst... LG Morgenmuffel
Zitat von MorgenmuffelWas ich sagen möchte: Ich glaube nicht, dass Marleen das Opfer einer bösartigen Kindesentzugsintrige ist.
bin ich ganz sicher nicht - nein. Wie gesagt, meine H-Mutter wollte mich nicht. Sie hat mir die Gründe dafür genannt, und die kann ich akzeptieren. Also alles ganz langweilig. Keine Intrige, kein Kinderklau - völlig unspektakulär.
Was mich mal interessieren würde; weshalb hat deine LM das unterschrieben? War das damals üblich? Hast du dieses schreiben von ihr, dem ja oder deinen Adoptiveltern?
Huhu Vantera, Du meinst den Screenshot am Anfang des Threads? Der war in meiner Adoptionsakte vom JA. Allerdings ist weiter unten drauf die Unterschrift meiner Mutter.
Sie hat es unterschrieben, weil sie nichts mit mir zu tun haben wollte, umgangssprachlich. Also quasi "aus den Augen aus dem Sinn" - so hat sie es mal gesagt. Sie hat mich nach der Geburt auch nicht gesehen. Ich war ein Kaiserschnitt und sie hatte eine Vollnarkose.