Gestern erhielt ich Post von meinem Anwalt, der versuchen wollte über das Nachlassgericht Angaben über meine Halbgeschwister zu erfahren... Eiegentlich war mir schon klar, dass über den Weg erbrechtliche Ansprüche an die HM zu überprüfen, kein Erfolg zu erwarten war. Gemäß § 1755 BGB erlöschen mit der Annahme der Adoption das Verwandschaftsverhältnis des Kindes und seiner Abkömmlinge zu den bisherigen Verwandten. Gleichzeitig erlöschen die sich aus diesem Verwandschaftsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten.
Es geht mir ja auch gar nicht darum irgendwelche Erbansprüche an meine verstorbene leibliche Mutter geltend zu machen. Ich möchte lediglich herausfinden, wer meine Halbgeschwister sind. Mein Anwalt schreibt weiter, dass man an Einwohnermeldeamtsanfragen denken kann, dass aber hier ein Interesse begründet werden muss! Meine Anfrage am Einwohnermeldeamt des Wohnortes meiner Schwester, deren Name mir auch bekannt ist, war ja ergebnislos, da ich das Geburtsdatum nicht kenne. Es gab dort einen Eintrag über die vermutlich gesuchte Person, die Anschrift habe ich jedoch nicht erhalten!
Jetzt meine Frage: Könnte es mir gelingen, einen Auszug aus dem Geburtenregister bezüglich meiner HM zu erhalten?? Ich weiss ja durch das hiesige Standesamt, dass sie im vergangenen Jahr leider verstorben ist und dass ich einen Bruder habe, der 1964 geboren wurde. Ich bräuchte aber die Geburtsdaten meiner Geschwister um wirklich weiter zu kommen!
Es wäre schön, wenn jemand etwas positives berichetn könnte!
Ich wünsche allen einen schönen Mittwoch! Liebe Grüsse Jens
wenn ich nichts missverstanden habe, sollte das eigentlich kein großes Problem sein, wenn auch ein bisschen Aufwand.
Zwei Schritte: 1. brauchts du, falls noch nicht vorhanden, einen Auszug aus deinem eigenen Geburtsregister, den stellt dir das StdAmt deines Geburtsortes aus. Darin ist im Wesentlichen deine Abstammung von deiner leiblichen Mutter und der Adoptionsvorgang belegt.
2. Damit wendest du dich dann an das StdAmt am Geburtsort deiner leiblichen Mutter und beantragst den Auszug aus ihrem Stammbuch. Da du deine leibliche Verwandtschaft ja belegen kannst (1.), sollte auch das kein Problem sein. Und dieser Auszug enthält Angaben zu allen(!) Kindern, die deine leibliche Mutter je bekommen hat.
Falls in deiner Geburtsurkunde (1.) auch dein leiblicher Vater angegeben ist, kannst du im Prinzip die gleiche Prozedur (2.) auch für ihn wiederholen, dann hättest du wirklich alle möglichen Halbgeschwister.
Ich habe dir ja schon darauf geantwortet. Dein eigener Eintrag im Geburtsregister hat als Folge der Adoption einen Sperrvermerk, kann also nur an deine Adoptiveltern und dich herausgegeben werden. Dieser Sperrvermerk ist aber nicht die Regel, sondern eine Ausnahme. Lies mal hier den neuesten Beitrag in diesem Faden, da habe ich noch etwas mehr darüber geschrieben: http://www.adoption-forum.de/f5t5630-mei...elle-paare.html Im Geburtsregistereintrag steht nicht nur das Geburtsdatum vom Kind einer Frau, sondern auch die Uhrzeit der Geburt auf die Minute. Mein Tipp: du schreibst einen Antrag und schickst ihn per Post an das Standesamt. Etwa so: "Ich, xy, geb. xy, Nachfahre von Frau x, geb. x, und somit Antragsberechtigter gemäß Paragraph 62 PStG beantrage hiermit einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtsregister, den Geburtseintrag der genannten Person betreffend."
Dazu eine Kopie deines Personalausweises und - die Idee von Arkanaut für einen Nachweis deiner Abstammung ist gut - der Annahmebeschluss sollte es auch tun.
ich habe eine Mail an das Standesamt des Geburtsortes meiner leiblichen Mutter (wußte ich, weil ich Akteneinsicht beim Amtsgericht, das für meine Adoption zuständig war, hatte). Aber das Standesamt deines Geburtsortes kann dir auch darüber Auskunft geben.
In diese Mail habe ich meinen jetzigen Namen, aber auch meinen Namen, den ich bei meiner Geburt hatte sowie Namen und Geburtstdatum meiner leiblichen Mutter (steht ja in der Abstammungsurkunde) und das ich von meinen Recht, Nachforschungen über evtl. Geschwister zu stellen, Gebrauch mache, geschrieben.
Nach nur 2 Tagen hatte ich per Mail Nachricht von einem sehr netten Standesbeamten mit sämtlichen Daten der Kinder, die vor mir geboren wurden, in meinem Fall aber leider schon verstorben sind. Dann hat man mir angeboten, Kontakt für mich zu noch lebenden Geschwistern aufzunehmen, da man mir über lebende Geschwister keine Auskunft geben durfte, nur mit deren Einverständnis.
Ich hoffe,ich konnte dir ein wenig helfen und habe nicht zu wirres Zeug geschrieben
Zitat von HashimotoNach nur 2 Tagen hatte ich per Mail Nachricht von einem sehr netten Standesbeamten mit sämtlichen Daten der Kinder, die vor mir geboren wurden, in meinem Fall aber leider schon verstorben sind. Dann hat man mir angeboten, Kontakt für mich zu noch lebenden Geschwistern aufzunehmen, da man mir über lebende Geschwister keine Auskunft geben durfte, nur mit deren Einverständnis.
Ich hoffe,ich konnte dir ein wenig helfen und habe nicht zu wirres Zeug geschrieben
Das ist doch kein wirres Zeug. So ein Verhalten ist völlig typisch. Mich überrascht auch keineswegs das Verhalten der Standesbeamtin, die Thilo den Registerausdruck seiner Mutter nur von hinten gezeigt hat, also so, dass er ihn zwar sehen, aber nicht lesen konnte. Damit wird eine für jeden, gesunden Mensch demütigende Situation hergestellt, die ihn von weiteren Nachforschungen abhalten soll. Ich betone nochmal, dass ihr als Adoptivkinder die Registerausdrücke eurer Eltern haben könnt, weil diese im Gegensatz zu euren eigenen, für ihre Kinder beantragbar sind. Wenn ein Adoptivkind also beispielsweise eigene Kinder hat, können die den Registerausdruck ihres adoptierten Elternteils nicht bekommen, sondern nur der Adoptierte selbst und dessen Adoptiveltern. Wenn aber die Eltern nicht adoptiert sind, kann jeder Nachfahre UND nicht verwandte Dritte einen Antrag auf einen beglaubigten Ausdruck stellen. Beim Standesamt reicht es üblicherweise aus, persönlich vorzusprechen, dann gilt der Antrag auch als gestellt. Wenn das aber nicht reicht, macht man es einfach schriftlich. Wenn jemand, der als Person auch noch in diesem Eintrag erwähnt ist, den Antrag stellt, wird er nicht abgelehnt. Probiert's.
Um das mal richtig zu stellen: Beim Amtsgericht hatte ich sehr wohl Einsicht in die Akte und darin war auch alles über meine leibliche Mutter enthalten: ihre Eltern, Geschwister und auch die Kinder, die vor mir geboren wurden (die nach mir geboren wurden konnten da ja logischerweise nicht drinstehen).
Außerdem möchte ich betonen, dass die Beamten sehr freundlich und hilfsbereit waren, nicht alle, die mit Adoption zu tun haben, sind schlecht.
Ich wollte nur helfen, aber das wars dann erstmal von mir.
Du hast auch mit Deiner eigenen Erfahrung hervorragend geholfen, besser hätte ich es nicht tun können. Nancy hat nur noch gesetzliche Regelungen hinzugefügt, die hier gar nicht gefragt waren und die die Antwort auf die ursprüngliche Frage etwas verwirren.
Du hast bestens geantwortet, so dass jeder es verstehen und nachvollziehen konnte und damit großartig geholfen.
Geholfen? Auch Thilos Halbgeschwister stehen vermutlich nicht in der Gerichtsakte über sein Annahmeverfahren. Sehr wohl aber im beglaubigten Geburtenregisterausdruck seiner Mutter, den zu beantragen Martina übrigens anderen Usern auch schon wiederholt empfohlen hat. Gut, ich korrigiere, sie hat immer nur empfohlen sich den eigenen geben zu lassen. Aber den seiner Mutter zu bekommen, ist, wie Arkanaut, der erfahrene, ehemalige Jurist auch schon anmerkte, nicht schwerer als den eigenen zu bekommen, sofern sie nicht ebenfalls adoptiert ist. In dem Fall kann man's, wie ich schon erklärte, vergessen.
ZitatGut, ich korrigiere, sie hat immer nur empfohlen sich den eigenen geben zu lassen.
nancy, was schreibst Du da wieder für einen Blödsinn? Mein Rat war immer, den Registerauszug der Mutter mit sämtlichen Randvermerken anzufordern. Oftmals schreibst Du wirres Zeug, ohne Sinn und Durchblick. Das ist lästig.
Du musst nicht immer alles zerreden, damit hilfst Du hier keinem! Brigitte hatte ihre eigenen Erfahrungen damit doch ganz klar formuliert. Die allein waren gefragt. Weitere Informationen, wann wer was bekommen kann, waren gar nicht Gegenstand dieses Themas und verwirren nur.
Eure Antworten bringen mich sicherlich ein ganzes Stück weiter! Nancys Tip mit dem schriftlichen Antrag an das Standesamt unter Angabe des betreffenden Paragraphen, werde ich gleich in die Tat umsetzen! Auch wenn mich hier Brigittes Posting etwas verwirrt: Dann hat man mir angeboten, Kontakt für mich zu noch lebenden Geschwistern aufzunehmen, da man mir über lebende Geschwister keine Auskunft geben durfte, nur mit deren Einverständnis... Muss ich damit rechnen, dass man mir diese Angaben vorenthält, bzw. diese dann nicht in dem Auzug aus dem Geburtenregister meiner Mutter erscheinen?? Denn meine Geschwister sind beide nach mir geboren worden! Ich werde es auf jeden Fall versuchen und den Antrag heute noch an unser Standesamt schicken!
Hallo Thilo, zu deiner letzten Frage: Wie oben dargestellt, findest du im Stammbuch deiner Mutter die Angaben zu sämtlichen ihrer leiblichen Kinder, d.h. Name, Geburtsdatum, Ort. Punkt. Es ist insoweit richtig, dass du keinen (weiteren) Anspruch auf Angaben / Auskünfte über diese Personen hast. Wenn du also wissen möchtest, ob sie noch leben, wo sie leben, etc, pp., dann bleibt dir nur, Detektiv zu spielen. Eine Anlaufstelle sind die Einwohnermeldeämter der jeweiligen Geburtsorte, dort sind auch Weg-/Umzüge vermerkt, und dann kannst du dich von EMA zu EMA weiterhangeln. Die Auskünfte der EMÄer sind meines Wissens kostenpflichtig aber jedermann zugänglich (nie probiert, keine Garantie). lG, arkanaut
Zitat von Arkanaut... Die Auskünfte der EMÄer sind meines Wissens kostenpflichtig aber jedermann zugänglich (nie probiert, keine Garantie). lG, arkanaut
...die Auskunft (einfache) kostet fünf Euro, manche erteilen Sie einfach so, bei anderen muss man ein berechtigtes Interesse nachweisen (erklären). Die einwohnermeldeanfrage kann man oft per Mail, sonst schriftlich machen.
Zitat von Vantera...die Auskunft (einfache) kostet fünf Euro, manche erteilen Sie einfach so, bei anderen muss man ein berechtigtes Interesse nachweisen (erklären). Die einwohnermeldeanfrage kann man oft per Mail, sonst schriftlich machen.
Ich kenne ja den Namen zumindest von meiner Halbschwester, und ich weiss auch in welchem Ort sie wohnt...da ich aber kein Geburtsdatum angeben konnte, wurde mir die Adresse der gesuchten Person verweigert! Das wird sich ja dann ändern, wenn ich die Abschrift aus dem Geburtenregister meiner HM habe Ich denke mal, auch die Suche nach meinem Bruder wird einfacher werden, von ihm kenne ich bis jetzt nur den Geburtsnamen ohne Vornamen und ich weiss in welchem Ort er 1964 geboren wurde. Die Suche nach ihm muss ich aber auf Ende Mai verschieben, da ich dann erst wieder Urlaub habe und das Standesamt seines Geburtsortes ein ganzes Stück von uns entfernt ist.