Zitat von Rebella22Meiner Tochter hab ich schon vor ihrer Geburt einen Namen gegeben ,in meinen Gedanken.
Das freut mich. Da habe ich missverstanden, dass du geschrieben hast, dass du nicht weißt, wie sie heißt. Ich dachte schon du hättest darauf verzichtet. Ihren Adoptivname wirst du eigentlich nicht erfahren. Ich schätze, dass die einzige Möglichkeit, überhaupt an Daten zu kommen, ein Gerichtsverfahren ist. Dieses wirst du wegen der Rechtslage nicht gewinnen, aber du wirst dann (über deinen Anwalt) die gerichtlich erfassten Daten aller Beteiligten erfahren und kannst sie dann persönlich im Auge behalten. Um das Verfahren einzuleiten, kannst du dir von einem Notar einen Aufhebungsantrag gemäß Paragraph 1760 BGB (wie Arkanaut sagte) beurkunden lassen. So weit bist du aber noch nicht, denke ich. Ich würde dir raten, dich über das Jugendamt zu informieren. Also alle flyer zu lesen, die sie so haben, und alle Namen, Abteilungen und ihre Aufgaben zu lernen, die so auf Tafeln und im Internet stehen. Konkret hast du die Möglichkeit, einen Brief an die Annehmenden zu schreiben. Sie dürfen sich weigern ihn zu lesen, aber das Jugendamt muss deinen Brief abgeben. Du kannst auch einen Brief an deine Tochter schreiben, aber den werden die Annehmenden bekommen und können ihn verschweigen. Und du kannst, dazu habe ich dir geraten, Briefe an dein Kind schreiben, die in der Akte bleiben, bis es sie persönlich einsieht. Ein ganz anderer Ansatz ist es, wenn man seine Adresse und Telefonnummer hinterlässt und darum bittet, dass das Jugendamt das weitergibt, damit die Annehmenden schreiben und anrufen können, wenn sie wollen. Ich persönlich sehe darin keine Vorteile, weil so ein einseitiges Vertrauensverhältnis zu den Annehmenden entstehen würde. Eine grundsätzlich eher fordernde Haltung strahlt mehr Würde aus.
Eine Antwort von Arkanaut, bzw der Richterin innerhalb von 3 Tagen hätte mich eher überrascht.
Denk in Ruhe darüber nach, was du möchtest und auf welche Art und Weise, und schlafe ein paar Mal drüber. Du kannst ja auch alle unterschiedlichen Ansätze probieren. Zwing dich nicht zu etwas, sondern tu das, was du naheliegend findest. LG
Eigentlich möchte ich die Adoption nicht rückgängig machen,sie lebt seid 10 jahren in einer Familie wo es ihr ganz bestimmt gut geht. Ich möchte sie nicht verwirren oder verletzen. Mein wunsch liegt nur darin mal zu erfahren wie es ihr geht,wie sie aussieht. Sie war ein bildhübsches baby. Es fällt mir nur so schwer zu verstehen was da damals alles passiert ist und ich kann damit einfach sehr schwer umgehen. Fühl mich so alleine und Hilflos.
Wie gesagt, was damals alles passiert ist, jedenfalls eine Version davon, steht in der Adoptionsvermittlungsakte, die du nicht lesen darfst. Du kannst dich nur auf deine Erinnerung verlassen. Schreibe die Geschichte auf und teile sie mit deiner Tochter, indem du vom Jugendamt forderst, dass Briefe an sie zur Akte kommen. Diese Briefe kannst du verschlossen lassen, also fordern, dass sie ungelesen zur Akte kommen und nur einen Empfänger haben. Es gilt das Briefgeheimnis. Die Forderungen selbst kannst du als Postzustellungsurkunde schicken, wobei der Inhalt kopiert und beglaubigt wird. Mit einem Brief an deine Tochter kannst du dir Zeit lassen, bis dir das "ok" vom Jugendamt vorliegt. Das ist mein Tipp. Ich rate dir auch dringend dazu, auf jeden Fall hinterm Berg zu halten, dass du keine Aufhebung der Adoption, sprich, dein Sorgerecht nicht einfordern willst, wenn du mit dem Jugendamt in Kontakt trittst. Es würde dich davor bewahren, ausgelacht zu werden, mit der Bemerkung: "Wie könnten Sie auch?" und in der Akte stehen zu haben, dass du auch nach so vielen Jahren dein Kind ablehnst. Ich sage es noch einmal: es besteht keine Chance, diese Adoption aufheben zu lassen.
Ich denke, dass es eine Illusion ist, zu glauben, dass Adoptivkinder grundsätzlich nicht verwirrt sind und erst dadurch verwirrt werden, wenn sich ihre Mutter merklich für sie interessiert. Wenn du aber dieser Überzeugung bist, dann kann es für dich individuell möglicherweise nicht das Richtige sein, was ich dir als Vorgehensweise rate. Andererseits kannst du jetzt, wo du formuliert hast, was du möchtest, einen Brief, wie oben beschrieben, verfassen und dem Jugendamt mitteilen, dass du wissen willst, wie es deiner Tochter geht und wie sie aussieht. Also nicht, dass du nur wissen willst, wie es ihr geht. Fordernd, nicht behutsam fragend. So manches Adoptivkind hat mit 10 Jahren schon seinen Stammpsychiater und seine verschriebenen Amphetamine. Lass es die Leute wissen und spüren, dass du nicht weißt, wie es deiner Tochter geht. Also auch kein Wort von wegen: "es geht ihr bestimmt gut".
Rebella, schreib ruhig, dass es ihr bestimmt gut geht, wenn du darauf vertraust. So signalisierst du, dass du Interesse an der Entwicklung deines Kindes hast, wirkst aber nicht fordernd. Verbieg dich nicht, sei einfach du selbst.
Arkanaut schrieb, dass es sicher ein wenig Zeit in Anspruch nehmen wird - vor ein, zwei Wochen würde ich nicht mit einer Antwort rechnen.
Wenn man schreibt, dass es jemandem ganz bestimmt gut geht ohne einen blassen Schimmer zu haben, signalisiert man das Gegenteil von Interesse an seiner Entwicklung.
Zitat von GräutherVerbieg dich nicht, sei einfach du selbst.
Meine Rede. Was in den Briefen enthalten ist, die Art und Weise, wie du suchst, ob mit schriftlichen Anfragen oder in persönlichen Gesprächen, ja, ob du überhaupt etwas unternehmen möchtest, sollte deiner Persönlichkeit entsprechen. Stütze dich bloß nicht auf das, was dir anonyme Leute im Internet geraten haben, denn wir kennen dich nicht.
Du musst damit rechnen, dass du vielleicht niemals Kontakt zu deiner Tochter haben wirst und du vielleicht nichts über sie erfährst. Überlege dir, was dir wichtig ist: nach ihrem Wohlergehen zu fragen, ihr etwas Persönliches zu hinterlassen um zu zeigen, dass du an sie gedacht hast, dich womöglich für die Annehmenden zu interessieren und an Wochenendkaffeekränzchen teilnehmen zu wollen, oder vielleicht das alles hinten anstellen und darüber mit deinen besten Freunden zu sprechen. Wenn du Freunde hast, die dich um deiner selbst willen mögen, dann können sie dich unterstützen.
Zitat von nancySchreibe die Geschichte auf und teile sie mit deiner Tochter, indem du vom Jugendamt forderst, dass Briefe an sie zur Akte kommen. Diese Briefe kannst du verschlossen lassen, also fordern, dass sie ungelesen zur Akte kommen und nur einen Empfänger haben. Es gilt das Briefgeheimnis.
Forderungen ans Jugendamt? Briefgeheimnis und Jugendamt - das schließt sich schon mal aus! Die öffnen ja sogar Briefe, die an erwachsene Adoptierte gehen sollen.
Wer seinem wegadoptierten Kind wirklich solche Dokumente ohne Verletzung des Briefgeheimnisses hinterlegen will, sollte das bei einem Notar tun.
das kann ich leider nur bestätigen, die lassen briefe auch verschwinden u./o. händigen sie unberechtigterweise sogar den adoptiveltern aus. ein sicherer weg ist die hinterlegung bei einem notar, jedoch wie soll ein/e adopterte/r erfahren wenn er/sie keinen kontakt zu den leiblichen eltern hat, je erfahren dass ein solcher brief bei welchem notar existiert?
Zitat von Maxi89das kann ich leider nur bestätigen, die lassen briefe auch verschwinden u./o. händigen sie unberechtigterweise sogar den adoptiveltern aus. ein sicherer weg ist die hinterlegung bei einem notar, jedoch wie soll ein/e adopterte/r erfahren wenn er/sie keinen kontakt zu den leiblichen eltern hat, je erfahren dass ein solcher brief bei welchem notar existiert?
So wie auch im Todesfall auch, wenn Erben gesucht werden! Man gibt zu den Schriftstücken an wer der Adressat it, notfalls die Adoptionsdaten und das zuständige Jugendamt. Dann sollte eine Auffindung relativ sicher sein.
Diese HInterlegung muss ja nicht nur Todesfälle betreffen; es kann auch sinnvoll sein das grundsätzlich zu nutzen, denn so ist jedenfalls ausgeschlossen, dass man zum Zeitpunkt einer Kontaktaufnahme noch beschuldigt wird sich erst so spät zu interessieren. Wenn man uralte Beweisstücke vorweisen kann, ist dieses jedenfalls vom Tisch.
Aber all das ist ja eh nur nötig, wenn das Verhältis zum Sachbearbeiter miserabel ist und man den Eindruck hat, dass nicht mit offenen Karten gespielt wird. Im Normalfall werden solche BRiefe sicher auch korrekt aufbewahrt. Wenn man den BRief versiegelt und die Annahme eines solchen Dokumentes wird verweigert, weiß man woran man ist. Nehmen sie es trotzdem und brechen das Siegel, weiß der Adressat, dass der Brief geöffnet wurde.