Ich habe diese Äußerung verstanden und öffentlich erklärt. Der Journalist weiß selbst nicht, ob es eine Frage ist oder eine Feststellung. Wenn es eine Frage ist, dann ist es eine Suggestivfrage. Wenn es eine Feststellung ist, dann bezeichnet der Richter das Opfer als "schwule Sau" und bringt damit nicht nur die Täter, sondern auch das Opfer bewusst in die Bredouille, denn wenn das Opfer diesen Satz gehört hat, hätte es das Recht gehabt, unverzüglich zu sprechen und eine persönliche Entschuldigung für die unangemessene Bezeichnung zu verlangen, was in so einer Situation natürlich kein Opfer macht, das an Gerechtigkeit in einem Gerichtssaal glaubt. Dieser Richter hat unseren Moonshine zusätzlich gedemütigt.
Zitat von SenahIrgendwie verstehe ich jetzt gar nicht mehr worum es "Moonshine1990" nun wirklich geht?! Um den jetzigen Fall oder darum, dass er seine leiblichen Eltern wieder finden möchte Ich blick weder bei diesem Fall noch bei der Suche seiner leiblichen Eltern mehr druch
Senah, Kai sucht seine leiblichen Eltern, die irgendwo in Jugoslawien leben. Gleichzeitig lief aber ein Gerichtsverfahren wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung usw. bei dem er das Opfer war. Diese beiden Aktionen laufen nebeneinander. Er ist wirklich in einer bemitleidenswerten Situation.
Habe eine Mail vom Bundesgerichtshof Karlsruhe erhalten.
"Der Präsident des Bundesgerichtshofs
Sehr geehrter Herr Müller, auf Ihre Eingabe muss ich Ihnen leider mitteilen, dass der Bundesgerichtshof in Ihrer Angelegenheit nichts zu veranlassen vermag. Der Bundesgerichtshof ist nicht befugt, gerichtliche Verfahren oder Entscheidungen nach seinem Belieben an sich zu ziehen und zu überprüfen; vielmehr ist er, wie jedes Gericht, an die Vorschriften über die gesetzlichen Zuständigkeiten gebunden. Er kann nur im Rahmen eines zulässigen Revisionsverfahrens tätig werden. Ihr Schreiben erfüllt die an eine Revisionsschrift zu stellenden Anforderungen nicht. Als Organ der Rechtsprechung ist der Bundesgerichtshof auch nicht befugt, Rechtsauskünfte zu erteilen oder sich sonst zur Rechtslage Ihrer Angelegenheit gutachtlich zu äußern. Ich bedaure, Ihnen keinen besseren Bescheid erteilen zu können und gebe Ihnen anheim, sich zur Information über die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfü- gung stehen, an einen Rechtsanwalt oder sonst eine zur Rechtsberatung befugte Person zu wenden. Falls Ihnen das aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, können Sie sich an die Rechtsantragsstelle des nächsten Amtsgerichts wenden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag"
hahahah ich hätte nicht gedacht, eine Antwort zu erhalten, naja vielleicht lege ich Revision ein, denn wie gesagt der Staat ist für seine Bürger zuständig und der Staat MUSS seinen Bürgern helfen. das ist allgemein bekannt!
Da sich manche wie Senah es nicht verstehen, mal kurz zum Verständnis:
Ich lasse mich nicht vom Staat verarschen, ich nehme mir die Hilfe und kämpfe für die Hilfe die MIR zusteht!