Liebe Hexe, auch wenn die leiblichen Eltern einen Kontaktwunsch ablehnen würden, so stehen dennoch die Namen der H.Eltern auf der Abstammungsurkunde! Eine Freundin von mir ist mit den Daten der Abstammungsurkunde zum Einwohnermeldeamt gegangen, und bekam sofort die aktuelle Adresse ihrer H.Mutter! Daher verstehe ich die Geheimnisskrämerei des JA auch nicht.
Hhm bei mir wars so das nix geschwärtzt wurde (ihr pech denn nun steh ick im vollen Bild über diese Assozialen und Verbrecherichen Taten die von Ihnen volbracht worden sind) Eigentlich häte meine SA schwärzen müssen .Sogar das mit meinem Bruder hätte sie schwärzen müssen .ALles hätte se schwärzen müssen und nicht offen darlegen .Das war eine Akte so fett wie die grösste bibel der Welt. Vormundschaftsgerichsakten,Polizeiakten,JaBerichte ,JVAVollzugsakte,Berichtakte von Begutachtern Akte über meine Nachforschungen ab 1995 Suche der Mutter alles war drin jeder Schritt den ick bisher tat in die Richtung Mutter wurde sorgfältig Dokumentiert und ick fand alle meine Suchanfragen zu Allen Einwohnermeldeämtern die ick jemals anschrieb. Es wurde genauso dokumentiert wie damals bei der Stasi auch alles wurde. Fühlte mich wie in einem Falschen Film als ick diese Sah und werde es niemals niemals niemals vergessen in meinem Leben was dadrin alles war.
Schwärzen also muss sein normalerweise. Es ist falsch alles sehbar drin zu lassen. Alles was mit anderen Dingen zu tun hat als mit deiner Herkunft (nur JAkte) muss verdeckt werden .Scheiss Datenschutz.
JERE ick freue mich aber mit dir so sehr das du endlich weiterkommst. Hoffe du berichtest weiterhin :)
Ja die Adoptiveltern müssen ihr einverständnis dazu geben. Für mich ist das allerdings eine ganz unsichere Sache.Auch wenn die SA vom JA den Kontaktwunsch an die Adoeltern weitervermittelt so heißt das noch lange nicht das diese ihn auch weiterreichen.
Kommt natürlich auch immer auf das entsprechende Ja an..manche Ämter erklären sich heute schon bereit gerade an Erwachsene Adoptierte einen Kontaktwunsch persönlich weiterzuvermitteln.
Leider sind dir ansonsten die Hände gebunden wenn Du nicht mit dem Gesetz im Konflikt geraten möchtest.
Liebe grüße Hexe
Hallo ihr lieben alle,
das mit der Post weiterleiten ist ja auch so ein Ding was ich nicht verstehe, denn wenn die Ado-Eltern den Brief an ein erwachsenes Kind öffnen und lesen und danach vernichten damit das Kind nichts erfährt ist das eigentlich eine Verletzungspflicht des Postgeheimnisses. Sie können ja nicht einfach die Post an sie verschwinden lassen. Oder?
Hallo Corina, ich würde keinen Brieg an das Kind an die Adoeltern schicken, sondern einen Brief an die Adoeltern! Mit der Bitte, den Kontaktwunsch weiter zu leiten!
Zitat von BibiBlocksteinHallo Corina, ich würde keinen Brieg an das Kind an die Adoeltern schicken, sondern einen Brief an die Adoeltern! Mit der Bitte, den Kontaktwunsch weiter zu leiten!
Liebe Grüße, Bianka
Liebe Bianka,
ich glaube da würde bei mir nichts gutes rauskommen,da bin ich zu forsch dazu um an die ADO-Eltern zu schreiben. Sie haben sich ja das Kind ausgesucht wie einen Gegenstand und mir weggenommen ich wollte es ja nicht. Das wäre für mich wie ein betteln. Entschuldige bitte aber in meinem Fall denke ich so.
Auch ich wüßte nicht ob ich diesen Weg heute nochmal so gehen würde. Im grunde habe ich dadurch ja auch meinen Erwachsenen Sohn umgangen, der mit 25 Jahren sicherlich lieber selber für sich entschieden hätte.
Wer weiß ob er sich dadurch, nicht auch von mir verraten gefühlt hat, und möchte nun aus diesem Grund keinen Kontakt.
Ich habe mich in dem Brief den ich ihm vor einer Woche persönlich geschickt habe,dafür entschuldigt.
Bis heute habe ich auch von Ihm keine reaktion darauf erhalten.
Ihr kennt die Briefe und auch die Reaktion der Ado-Eltern..sie hat mich doch zu tiefst verletzt.
Auch ich wüßte nicht ob ich diesen Weg heute nochmal so gehen würde. Im grunde habe ich dadurch ja auch meinen Erwachsenen Sohn umgangen, der mit 25 Jahren sicherlich selber für sich entschieden hätte.
Wer weiß ob er sich dadurch, sich nicht auch von mir verraten gefühlt hat. Und möchte nun aus diesen Grund keinen kontakt.
Ich habe mich in dem Brief den ich ihm vor einer Woche persönlich geschickt habe,dafür entschuldigt.
Bis heute habe ich auch von ihm keine reaktion erhalten.
Ihr kennt die Briefe und auch die Reaktion der Ado-Eltern..sie hat mich doch zu tiefst verletzt.
Nein! Das würde ich mir nicht nocheinmal antun.
Liebe grüße Hexe
Lieb Hexe
Du sprichst mir aus der Seele. Ich möchte auch das mein Sohn zu mir findet. Ich würde ihn mit offenen Armen empfangen. Bloß man weiß ja nicht was die den Kindern erzählen warum und weshalb. Da kamen schon die tollsten Sachen raus die nicht gestimmt haben nur um nicht die Kinder zu verlieren,oder um zu verhindern das sie nach ihren H-Müttern suchen.
Zitat von sheelamiauJa als Adomutter sollte man immer ehrlich zu den Kindern sen.
Aber wir haben auch kaum was zu Erfahren bekommen und was, das war auch nicht unbedingt Positiv.
Ich habe mit meiner Tochter offen darüber gesprochen und betont, das das die Info vom Heim bzw. Jugendamt ist.
Habe gesagt, was nun wirklich alles daran wahr ist kann ich nicht sagen.
Es kann bei meiner Tochter zum Beispiel auch Republickflucht, Ausreiseantrag dahinter stecken. Das weiß nur einer, die Herkunfsteltern.
Auch für Adoeltern auch nicht einfach.
ja das stimmt das war hier der meiste Grund. Es ist aber schön wenn sie Dich hat. Vieleicht klappt es ja doch mal das sie die ganze Wahrheit erfährt. Uns sind ja die Hände gebunden und auf die Ado-Eltern angewiesen.
Zitat von BrigitteBGB § 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
(1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern.
Ich habe hier nochmal § 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot eingestellt. Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken ist z.B. der Kontaktwunsch der H-Mutter zum Kind.
In diesem § ist klar festgelegt, dass A-Eltern UND Kind um Erlaubnis gefragt werden müssen, sofern z.B. ein Kontaktwunsch besteht.
Das heißt: will eine H-Mutter Kontakt zu dem Kind müssen die A-Eltern gefragt werden. Will eine H-Mutter Kontakt zu den A-Eltern muss das Kind gefragt werden! Erst wenn jeweils die A-Eltern oder der Adoptierte einverstanden sind, darf ein Brief weitergeleitet werden.
Adoptierte UND Adoptiveltern müssen sich also gegenseitig die Zustimmung dafür geben, wenn von H-Seite aus ein Kontaktwunsch besteht. Da normalerweise für die H-Eltern natürlich hauptsächlich ihre Kinder interessant sind, wird es den Fall, dass sie zuerst die A-Eltern kennen lernen wollen so gut wie nicht geben.
Mittlerweile sind einige SA's dazu übergegangen diesen § großzügig auszulegen. Das liegt aber alleine in ihrem Ermessen und sie bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone. Erst wenn die A-Eltern gestorben sind ist die Rechtslage eindeutig so, dass der Adoptierte vom JA direkt angeschrieben wird.
LG Brigitte
Liebe Brigitte,
danke für diesen Hinweis. Ich habe es im BGB nachgelesen da ja meine Tochter (16) sich auf diesem Gebiet der Paragraphen spezialisiert. Sie hat mir auch schon gesagt, dass ich da schon warten muss. Aber ich lobe auch solche Ado-Mütter wie sheelamiau die bei Zeiten darüber redet.