Meine Schwester und ich sind schon seit langem auf der Suche nach unseren Halbbruder, der damals zu Adoption freigegeben worden ist. Wir wissen das er ca. 34 Jahre alt sein muss, sein Geburtstdatum, sein Geburtstnamen, wo er geboren und auch abgegeben worden (in Brake)
Leider hat seine (unsere) leibliche mutter es schon 2x versucht ihn ausfindig zu machen, und ist zu dem damaligen JA hingefahren, leider bekommt sie keine Auskunft. Die meinten nur das er einen komplett anderen Namen hat. Und auch wo er momentan wohnhaft ist, dürfen sie nicht sagen.
Wir haben wir da eine chance, ich meine dann bekommen wir doch dann auch keine Auskunft, habe schon bei vielen jugendämtern angerufen, entweder keiner da oder nur der AB.
Wir haben mittlerweile das ganze internet mit Suchanzeigen aufgegeben, leider bis jetzt ohne erfolg....
Auch an Adoption.de habe ich mich gewahnt, ldier ist meine Anzeige noch nicht öffentlich, aber ich verstehe das dort nicht, machen die ihn wirklich ausfindig? Bitte helft mir.....
Hallo Yvonne, die Menschen, die die Seite Adoption.de betreiben, werden die Suchanzeige bestimmt bald freischalten! Desweiteren verweisen sie, wie wir auch auf Suchdienste.
Mein persönlicher Tipp: Geht zum Jugendamt, und bittet die SA einen Brief an die Adoeltern weiter zu leiten. In diesem Brief erklärt ihr, wer ihr seit, und dass ihr Euren Bruder kennen lernen möchtet. Wenn die Adoeltern dem zustimmen, bekommt ihr Auskünfte.
Ausvorschungsverbot = die leibliche Familie darf nicht nachforschen! Nur wenn die Adoeltern ihr Einverständniss geben, habt ihr eine Chance! Als Adoptierter selbst darf man zwar ab dem 16 lebensjahr forschen, wo man her kommt. Aber die leibliche Familie darf nicht. Bei dem Alter Deines Bruders gehe ich davon aus, dass es eine sogenannte Inkognitoadoption war. Damals verschwiegen viele A.Eltern, dass sie das Kind adoptierten. Und daher kann es sein, dass Dein Bruder gar nicht weiß, dass er adoptiert ist. Von daher sind viele SA dazu übergegangen, erst einmal die Adoeltern anzuschreiben. Was sie aber auch nicht müßten. Aber viele leiten wenigstens die Briefe weiter ;-)
Ja die Adoptiveltern müssen ihr einverständnis dazu geben. Für mich ist das allerdings eine ganz unsichere Sache.Auch wenn die SA vom JA den Kontaktwunsch an die Adoeltern weitervermittelt so heißt das noch lange nicht das diese ihn auch weiterreichen.
Kommt natürlich auch immer auf das entsprechende Ja an..manche Ämter erklären sich heute schon bereit gerade an Erwachsene Adoptierte einen Kontaktwunsch persönlich weiterzuvermitteln.
Leider sind dir ansonsten die Hände gebunden wenn Du nicht mit dem Gesetz im Konflikt geraten möchtest.
ne, meine mutter hat ihn c.a 2- 6 monate später abgegeben, weil ihr damaliger Freund sie versprügelt hatte und sie abhauen wollte. daraufhin hat er beim JA angerufen und die haben ihn mitgenommen Leider trotz betteln flehen, hätte sie ihren sohn nur im heim besuchen dürfen und ihn nach guter maßnahme nach ca. 1 jahr wiederbekommen.
Da hat sie zu denen auch gesagt anch ca. 1 /2 jahren kennt mich mein Sohn nicht mehr und darauf unterschrieb sie, was sie natürlich bereut.
Hallo Yvonne, das Ausforschungsverbot ist im Gesetzt verankert. Offiziell soll es dem Schutz des Kindes dienen, damit die neue Familie zu einer richtigen Familie wird, und nicht durch die leibliche gestört wird!
Liebe Hexe, dass sehe ich auch so! Die A.Eltern meines Sohnes ließen mir durch das JA ausrichten, dass er derzeit keinen Kontakt will. Aber ob ich dass wirklich glauben kann, ist etwas anderes. Ich möchte es schon glauben - aber ich kann nicht!
Ich als leibliche Schwester, von, höchst wahrscheinlich nicht adoptierten Brüdern, bekomme auch keine Auskunft. Es wird darf keine Auskunft über Geschwister geben, wenn kein rechtliches Interesse besteht, weil nicht geradlinig verwand. So wurde es mir Mitgeteilt.
Ich komme mit meiner Suche daher auch überhaupt nicht vorwärts.
Bekomme keinerlei Auskünfte oder Urkunden.
Dabei bin ich nach dem alten ADO- Gesetz adoptiert worden.