ich glaube es wäre sehr sehr gut... für alle beteiligten.
ich glaube du hast die a-mutter doch noch nie gesehen und sie dich auch nicht..oder??
es ändert sehr viel sich zu sehen.... so von " mutter" zu mutter.
für mich war es einfacher nachdem ich ida meleks mutter gesehen und erlebt habe. einfacher sie ihr wirklich in die arme zu legen und mich umzudrehen und die verantwortung für ihr kind wieder ihr zurück zu geben. meine liebe zu ida melek wird immer bleiben..egal wo sie lebt. und ich habe gesehen wie die mutter die kleine auf dem arm hielt und obwohl ida geweint hat war es schön zu sehen, wie der kontakt der beiden war.
ich glaube es wäre , wenn auch bestimmt alles andere als einfach, sehr sehr gut wenn du die kraft dazu hättest, sie zu treffen und zu erzählen von dir . sie hört doch alles immer nur über dritte und das kommt häufig nicht so an wie es ist.
Hmh Tritiom,was ist mit dem Kampf um dein Kind? Das hast du hier noch gar nicht geschildert. Wie siehts aus ? Möchtest du der Amutter nicht erzählen das du es zurückhaben willst? Was is der Sinn und der Zweck eines solchen Treffens? Du gibst es ja nicht freiwillig zurück. Es sieht ja fast so aus als ob man gezielt versuchen wird dich zu manpulieren.Und zwr so weit,das du die Unterschrift leisten wilst ,nach dem treffen. Kann sein das die Frau da versuchen wird dich zu überzeugen das es besser ist wie es ist.sie wird dir dein Kind sicherlich nicht in die arme legen und das wars dann. Bleib auf dr Hut und bei Dir. du willst dein eigen Fleisch und Blut niemals weggeben und da sollte auch niemals irgendso ne Pmutti daherkommen und dich um den Finger wickeln. Bitte Bitte bleib stark und kämpfe weiterhin um DEIN und zwar NUR DEIN kind. Es gehört doch net in fremde Hände zumal du doch schon so so sehr gekämpft und verweigert hast. Verdammtm,das ich stark und sehr sehr liebend.
Bitte verliere nicht die Kraft und geb dein Kind her. Was soll es denn später mal sagen zu dir? Oder was willst du sagen
Ich habe dich geliebt´,gekämpft aber hab dann doch "ja" gesagt?
Weiss net.Das ganze erscheint mir einfach dubios. Hier gehts nur darum das du DEIN Kind wiederbekommst nicht um Sympathien zu den "Anderen" die dieses Kind immer haben wollen und mit allen Mitteln drum kämpfen werden.
Hmh alles Gute und lass dich ma drücken und "holzauge sei wachsam"
Siehste Sherry, und eben das verstehe ich auch nicht. Das macht mich ganz konfus im Kopf. Deine Frage nach Sinn und zweck dieses Treffens begrübel ich auch. Ich soll mich davon überzeugen, dass es dem Kind dort gut geht, dass die Ado-Eltern tolle Leute sind, so meinte die SA es im Dezember. Nein, das Kind wird man mir nicht wiedergeben wollen.
Was ich auch nicht verstehe, ich darf kein Bild von meinem Kind haben, damit ich es nicht durch Zufall auf offener Straße erkenne. Aber die A-Mutter darf ich kennenlernen? Wenn ich sie dann privat sehe, und ein Kind ist dabei, wird es wohl meines sein. Ausserdem ist mir schon gesagt worden, dass meine Tochter meinem Sohn sehr ähnlich sieht.
Da die SA beim Gespräch mit dabei sein wird, weiss ich nicht, ob ich alle Fragen und Informationen dann richtig an die Frau bringen darf. Zumal schon ein Spielraum von einer Stunde vorgegeben worden ist.
Liebe Sherry, egal was man mir erzählen wird, ein "Ja" wird es nicht geben.
Liebe Susanne, dass Du Ida Melek zurückgegeben hast, bewundere ich. In meinem Fall sind drei Jahre fast um, und niemand wird mir freiwillig das Kind zurückgeben. Es ist schon wichtig für mich, zu wissen und auch selbst zu sehen, wie es dem Kind ergeht. Klar, möchte ich einige Dinge aus meiner Sicht erzählen, loswerden. Trotz allem sehe ich den wirklichen Sinn dieses Gespräches nicht positiv für mich.
Das Ziel ist immer noch, meine Unterschrift zu erhalten, damit alles toll aussieht.
Tritiom am GEfühlsabgrund der Verwirrung *muss Gedanken sammeln*
Genau das dachte ich auch Brigitte. du kannst meine Gedanken lesen Also Tritiom :) Ran an den Speck und mach das so,wie Brigitte sagt. Sie hat voll Recht!!!!!!!!!
Nie aufgeben!!!Es ist DEIN Kind und sonst keines und von keinem!!Das erinnert mich an die Zustände der DDR...
hingehen würde ich auf jeden Fall. Ich sehe da grade nur Vorteile. Du lernst die Frau kennen, bei der Dein Kind grade lebt. Und Du kannst ihr persönlich sagen, wie es Dir dabei geht, und dass Du gegen eine Adoption bist! Klar wollen sie Dich überzeugen die Unterschrift doch zu geben. Denn eine Ersetzung wird rechtlich gar nicht möglich sein. Also bleib stark!!!
hier sind die Fragen aus meinem letzten Schreiben an die Ado-Stelle, die ich gern beantwortet hätte:
- Akteneinsicht, beantragt mit Schreiben vom 04.09.2007 - Übersicht über den Ablauf seit Geburt von Sophie - Erklärung des Unterschieds von Geburts- und Abstammungsurkunde - Keine Unterlagen über Sophies Geschwister in der Ado-Akte von mir erwünscht - Rechtliche Grundlage, dass ich erst nach der Unterschrift zur Adoption Fotos von A Sophie haben darf - Entlassungspapiere aus dem Krankenhaus - Schriftliche Erklärung des Krankenhauses zur Entlassungsaussage am 03.02.2005 - Korrektur des Abgabegrundes in den Akten, nicht Hartz IV war der Grund - Welche Rolle spielt der Kindesvater bei der Abgabe der notariellen Freigabeerklärung? - Was würde eine gemeinsame Sorgerechtserklärung bewirken? - Ist den Ado-Eltern der jetzige Nachname des Kindes bekannt? - Warum belässt man uns im Glauben, die Adoptionsform Inkognito betrifft beide Seiten? - Inwieweit sind die Ado-Eltern über den Inhalt der Akte der Ado-Vermittlungsstelle informiert? - Wie ist die fehlende Aufklärung in Bezug auf Alternativen zur Adoption erklärbar? - Was bringt es, wenn ich mich entschliessen könnte zu unterschreiben? Und vor allem, wem bringt das etwas?
Antworten:
Eine Akteneinsicht in die Adoptionsakte kann nicht gewährt werden, da hier das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot zum Schutz der Persönlichkeit der Annehmden im Vordergrund steht. Die Übersicht über den Ablauf seit der Geburt geht aus dem Ihnen vom Gericht auch in Kopie zugestellten Antrag hervor. Aus diesem Schreioben geht die von IOhnen geschilderte finanzielle Situation hervor, nicht jedoch, dass dies der Grund für die Adoptionsabsicht hätte gewesen sein können.
In der nächsten Woche erhalten Sie einen Brief der Adoptivmutter mit einem Foto des Kindes.
Das Kind wird nach außen bei Vorsorgeuntersuchungen etc. unter dem Namen der Adoptiveltern geführt. Eintragungen bei Meldebehörden sind mit einem Sperrvermerk versehen.
Das Sorgerecht liegt de facto noch bei Ihnen, in der vorläufigen Erklärung haben Sie dies aber auf die Adoptiveltern übertragebn. Dies ergibt sich auch aus dem von und beim Gericht gestellten Antrag. Eine gemeinsame Sorgerechtserklärung würde keine Veränderung des Verfahrens bewirken. Der leibliche Vater des Kindes muss ebenfalls seine Einwilligung zur Adoption geben, Aus der Geburtsurkunde gehen immer die "aktuellen" Eltern hervor, also von außen nicht einsehbar, ob z.B. eine Adoption stattgefunden hat.
Beim Standesamt wird die sog. Abstammungsurkunde geführt mit sämtlichen Randvermerken zu den leiblichen Eltern. Das Inkognito einer Adoption gilt für die abgebende Seite, nicht jedioch für das Kind, da dies ein Recht auf das Wissen um seine Herkunft hat.
Bzgl. Ihrer Anliegen, die Erklärungen des Krankenhauses betreffen, kann ich IHnen keine weiteren Auskünfte geben, ich bitte Sie, diese direkt von dort anzufordern. ________________________________________________________________________________
Einige Fragen sind nicht beantwortet worden, bei anderen geht man der direkten Antwort aus dem Weg.
Was die Erklärungen des Krankenhauses angeht, hatte ich mit der Ado-Vermittlerin vbereits in der Vergangenheit gesprochen. Siemeinte, die wahrscheinlichste Möglichkeit, dass man mir sagte, das Kind ist bereits entlassen, obwohl es noch im Krankenhaus war, sei, die Löschung der Daten in der EDV. Dieses möchte ich schriftlich von ihr oder vom Krankenhaus haben.
Es stimmt, im Prinzip ist das Inkognito recht einseitig. Die A-Eltern erhalten eine Geburtsurkunde, aber auch eine Abstammungsurkunde (habe diese selbst bei meinen A-Eltern gefunden - insofern kann ich bestätigen, dass auch sie Zugang zu den dortigen Daten haben) des angenommenen Kindes. Die Geburtsurkunde enthält lediglich die Information, dass man überhaupt geboren wurde und nennt die annehmenden Eltern als Eltern. Diese Urkunde wird für bestimmte Angaben bei Ämtern benötigt. Die verschiedenen Ämter müssen jedoch nicht über die Umstände der Annahme aufgeklärt werden. Bei Verbeamtung und bei Heirat ist jedoch die Abtsammungurkunde notwendig. Die erhält der Adoptierte beim zuständigen Standesamt. In dieser Urkunde stehen die leiblichen Eltern, oftmlas aber nur die H-Mutter. Außerdem finden sich im Familienbuch des angenommenen Kindes noch Ranvermerke, die nicht unbedingt in der Abstammungsurkunde stehen müssen, z.B. Straße und Geburtszeit. Prinzipiiell können also die A-Eltern diese Daten einsehenund Nachforschungen hierüber anstellen. Umgekehrt ist dies in keiner Weise möglich. Ich denke aber, dass A-Eltern kaum davon Gebracuh machen werden, weil sie eher den Kontakt meiden, um ihre familiäre Situation nicht gefährdet zu sehen.
Hallo Tritiom, erst mal freue ich mich sehr für Dich, dass Du Post mit Foto bekommst!!! Dies bekommst Du sicherlich nur, weil Du nach der rechtlichen Grundlage gefragt hast.
Ich finde es schon hart, dass Du noch das Sorgerecht hast, aber das Kind schon den Namen der Adoptionsplegeeltern geführt wird. Was hast Du denn da für eine Erklärung unterschrieben, dass die Adoptionspflegeeltern das Sorgerecht bekommen?
Zitat von EnisAußerdem finden sich im Familienbuch des angenommenen Kindes noch Ranvermerke, die nicht unbedingt in der Abstammungsurkunde stehen müssen, z.B. Straße und Geburtszeit. Prinzipiiell können also die A-Eltern diese Daten einsehenund Nachforschungen hierüber anstellen. Umgekehrt ist dies in keiner Weise möglich. Ich denke aber, dass A-Eltern kaum davon Gebracuh machen werden, weil sie eher den Kontakt meiden, um ihre familiäre Situation nicht gefährdet zu sehen.
Enis
Liebe Enis, dann wissen die A-Eltern also rein theoretisch auch wo wir wohnen, da es eine Hausgeburt war. Ich hoffe nur, dass sie ersteinmal keinen gebrauch davon machen.
Zitat von BibiBlocksteinHallo Tritiom, erst mal freue ich mich sehr für Dich, dass Du Post mit Foto bekommst!!! Dies bekommst Du sicherlich nur, weil Du nach der rechtlichen Grundlage gefragt hast.
Ich finde es schon hart, dass Du noch das Sorgerecht hast, aber das Kind schon den Namen der Adoptionsplegeeltern geführt wird. Was hast Du denn da für eine Erklärung unterschrieben, dass die Adoptionspflegeeltern das Sorgerecht bekommen?
Liebe Grüße, Bianka
Liebe Bianka,
eine Begründung zur rechtlichen Grundlage habe ich nicht erhalten, also keine Antwort auf meine o.g. Frage erhalten. Stattdessen kam der Brief mit Foto.
Die Erklärung, auf die Bezug genommen wird, haben wir einen Tag nach der Geburt unterschrieben, sozusagen eine Vor-Erklärung zur Adoptionsfreigabe. Dort werden wir auf die 8-Wochen-Frist hingewisen und übergeben dort die elterliche Sorge in Angelegenheiten des täglichen Lebens auf die Pflegeeltern (hier wird noch von Pflegeeltern gesprochen) ebenso übergeben wir dort das Recht zur Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge.
Letzlich liegt das Sorgerecht noch bei mir, auch wenn ich es aufgrund der Umstände nicht ausgeübt habe. Ich werde nun eine Rückübertragung des Sorgerechts beantragen.
In Bezug auf die schriftliche Erkärung des Krankanhauses, habe ich mit dem zuständigen Arzt selbst gesprochen. Der verwies mich auf seine Sekretärinnen, eine schriftliche nachfrage ist unbeantwortet geblieben.
Daraufhin habe ich die Ado-Stelle um Mithilfe gebeten. Diese hat sich erst rigoros verweigert, Zeit verstreichen lassen und dann auf Druck erst im Krankenhaus nachgefragt, natürlich telefonisch.
Die Antwort, die ich telefonisch von der Ado-Stelle erhielt, es gibt drei Möglichkeiten, warum man mir sagte, das Kind sei entlassen:
- Fehler der Sekretärin, die nicht wusste, was sie tun sollte, - ein einfaches Missverständnis eventuell durch Sperrvermerk, - und am wahrscheinlichsten, die Löschung der Daten des Kindes in der EDV.
Nur die Löschung verstehe ich nicht, wenn das Kind zu dem Zeitpunkt noch im Krankenhaus war, wie kann man da die Daten löschen?
Liebe Brigitte, darauf habe ich eine ganz einfache Antwort:
Der Träger des Krankenhaus und der Arbeitgeber der Ado-Stelle ist beide Male der Landkreis. Die werden sich hüten, sich gegenseitig in die Suppe zu spucken.
Es ist wohl so üblich, dass das in Adoptionspflege sich befindende Kind bereits den Namen der A-Eltern trägt, wenn die Adoption noch nicht rechtskräftig ist. In deinem Fall scheint es sich von Anfang an um eine Adoptionvermittlung und nicht um eine Pflegevermittlung zu handeln; dies gilt wohl auch dann, wenn die H-Mutter sich noch in einer Phase befindet oder befinden würde, in der sie sich noch gegen eine Adoption entscheiden könnte. In meinem Fall ist die endgültige Entscheidung bzw. die Unterschrift seitens der H-Mutter erst nach 2 Jahren erfolgt; während dieiser zeit wurde ich zwar in den Akten unter dem Nachnamen meiner H-Mutter geführt, bei meinen A-Eltern hieß ich jedoch so wie meine A-Eltern mit Nachnamen. Den Vornamen hatten sie mir gegegben. Ich fand und finde es immer noch absolut ok so; i.d.R. gab es während dieser ersten 2 Jahre auch kaum Gelegenheiten, in denen mein Nachname irgendwie nach außen hin notwendig gewesen wäre. Aber bei älteren A-Kindern spielt der Nachname doch eine Rolle, wenn sie beispielsweise im Kindergarten oder der Schule angesporchen werden müssen, Briefe rhalten, für Anmeldungen etc. Dann kommen oftmals nicht erwünschte Fragen auf, die man zur eigenen Herkunft nicht unbedingt jedem sofort beantworten möchte. Einer Integration käme dies bei einer v.a. von allen Beteiligten gewünschten Adoption bestimmt nicht entgegen. (Eine Diskusssion hinsichtlich einer Namensannahme oo.ä. zu einem späteren Zeitpunkt klammere ich hier jetzt absichtsvoll aus.) Ich gehe davon aus, dass A-Eltern mehr oder weniger über die A-Eltern erfahren. Ich gehe auchdavon aus, dass die A-Eltern jederzeit Gelegenheit haben (weit vor der Suche ihrere A-Kinder), Unterlagen einzusehen und die Informationen aus dem Familienstandsbuch des A-Kindes einsehen können; zumindest waren auch meine A-Eltern im Besitz einer Kopie meiner Abstammungsurkunde, in der der Nachname und der Wohnort meiner H-Mutter standen. Dies wird wohl auch heute noch so sein. Es dürfte insofern nicht allzu schwierig für die A-Eltern sein, zeitnah zur Annahme des Kindes, weitere Informationen über die H-Eltern herauszubekommen. Ich gehe aber davon aus, dass sie dies i.d.R. nicht tun werden. Warum auch? Meine A-Mutter hatte vielmehr manchmal die Befürchtung meiner H-Mutter in bestimmten Situationen zu begegnen. Es gilt jedoch auch für die annehmenden Eltern, dass sie sich in das Leben der H-Eltrn nicht einmischen dürfen, nicht bei ihnen auftauchen dürfen, je nach Laune Fragen stellen dürfen. Auch sie müssen prinzipiell den Weg über das JA nehmen. Enis
ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß Du Dein Kind wieder zurückbekommst, leider. Aber 3 Jahre sind schon eine verdammt lange Zeit, und in diesen 3 jahren wird das Kind eine Bindung zu seinen neuen Eltern aufgebaut haben.
Insofern würde ich Dir empfehlen, Dich mit der A-Mutter zu treffen und die Geschichte als halboffene/offene Adoption laufen zu lassen, wenn es kein Zurück mehr gibt. Selbst bist Du in gewisser Weise an der entwicklung Deines Kindes beteiligt. Vielleicht hast Du Glück, und die A-Mutter läßt sich auf eine Pflege ein, das wäre dann nicht so endgültig, vielleicht kann mn die Pflege auch zeitlich begrenzen.
Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß das Ganze weh tut. Aber ich würde das Treffen zur Schadensbegrenzung nutzen.
Was ich aber nicht ganz verstanden habe: wieso mußtest / hast Du Deine Tochter zur A. freigegeben? Und hat man Dir keine anderen Hilfen in Aussicht gestellt?
Liebe Tritiom, ich wünsche Dir, die Kraft das durchzustehen und ich hoffe, daß Du eine akzeptable Lösung sowie und einen gangbaren Weg findest.
Sei lieb gegrüßt - und fühl dich in den Arm genommen!! Pingsdorf