Zitat von bonniechristine, ich hab damals zur eheschließung eine abstammungsurkunde (die es jetzt ja nicht mehr gibt) gebraucht, bzw. erhalten, in der tatsächlich meine a-eltern eingetragen wurden!! da frag ich mich schon, welche aussagekraft urkunden für adoptierte überhaupt haben! deshalb hab ich vor jahren dann meinen geburtseintrag angefordert. der steht dir zu! das ist das dokument mit dem damals deine geburt standesamtlich angezeigt (deine geburt gemeldet) wurde. aber forder ihn ausrücklich als kopie das originals (keine abschrift) MIT randvermerk an!!! z.t. werden manchmal daten bei kopien abgedeckt ... die darin enthaltenen daten sind allerdings dann die zum damaligen geburtszeitpunkt. in meiner stand noch der name der hebamme, geburtszeit und (damalige) adresse der mutter, und eben auch ein etwas ausführlicherer randvermerk über die adoption. geschwister sind darin nicht vermerkt.
soweit ich inzwischen begriffen habe, werden leibliche eltern immer vorher um ihr einverständnis gefragt, welche informationen an ihre abgegebenen adoptierten kinder weitergegeben werden dürfen. das heißt, es liegt oft an diesen, welche informationen überhaupt für adoptierte zugänglich werden - es sei denn, wir bekommen, und das hängt dann mehr vom zufall ab, den chancen, auf anderen wegen noch etwas mehr zu erfahren ...
lg bonnie
Hallo liebe Bonnie, habe doch etwas weiter oben schon beschrieben, wo sie die Unterlagen herbekommt.
ZitatEs geht noch einfacher, man kann diesen Auszug aus dem Geburtenregister auch online beantrage, das kostet dann 35,00 €. Hier dazu der Link
Standesamtauskunft, dort den ersten Absatz "Geburtsurkunde Abschrift aus dem Geburtenregister" anklicken und dann weiter den Anweisungen folgen.
sie brauch dort nur den Anweisungen folgen, sie erspart sich da auch noch Zeit und Kosten für die Fahrt dorthin, gut es kostet auch etwas, aber dafür hat sie eine beglaubigte Registereintragung.
darky, das wo und wie hab ich nicht angesprochen, aber manchmal hilft das ein oder andere noch etwas weiter.
adoptierte stehen oft vor rätsel, wenn ihnen auskünfte verweigert werden, nicht gewährt werden. da spielt es dann keine rolle mehr, wie einfach es für den normal-bürger ist, daten anzufordern und auch zu erhalten. es sollten auch die gründe zur sprachen kommen (wie z.b. auskunftssperren), warum, oder warum keine infos zur verfügung stehen, da es eben bei vielen unterschiedlich gehandhabt wird.
Hallo Christel, wenn ich es richtig verstanden habe, dann hast Du schon einen Termin beim JA? Vielleicht schaffst Du es Dich bis zu diesem Termin zu gedulden? Denn das JA kann in Dein Geburtenregister und in die Akten schauen, und Dir die daten Deiner leiblichen Eltern (zumindest die der leiblichen Mutter) geben. Viele SA bieten auch an die leibliche Mutter zu kontaktieren.
Was ich nicht verstehe: Wieso bekommt denn diese Stiefmutter die Adresse der leiblichen Mutter ihres Stiefkindes? Ist das Datenschutztechnisch überhaupt möglich? Wie alt ist denn ihr Sohn?
Zitat von darkyEs geht noch einfacher, man kann diesen Auszug aus dem Geburtenregister auch online beantrage, das kostet dann 35,00 €. Hier dazu der Link
Standesamtauskunft, dort den ersten Absatz "Geburtsurkunde Abschrift aus dem Geburtenregister" anklicken und dann weiter den Anweisungen folgen.
§ 63 Benutzung in besonderen Fällen (1) 1 Ist ein Kind angenommen, so darf abweichend von § 62 ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtseintrag nur den Annehmenden, deren Eltern, dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und dem über 16 Jahre alten Kind selbst erteilt werden. 2 Diese Beschränkung entfällt mit dem Tod des Kindes; § 1758 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt unberührt.(2) 1 Sind die Vornamen einer Person auf Grund des Transsexuellengesetzes vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654) geändert oder ist festgestellt worden, dass diese Person als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, so darf abweichend von § 62 nur der betroffenen Person selbst eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtseintrag erteilt werden. 2Diese Beschränkungen entfallen mit dem Tod dieser Person; § 5 Abs. 1 und § 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Transsexuellengesetzes bleiben unberührt. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
Zitat von BibiBlocksteinHallo Christel, wenn ich es richtig verstanden habe, dann hast Du schon einen Termin beim JA? Vielleicht schaffst Du es Dich bis zu diesem Termin zu gedulden? Denn das JA kann in Dein Geburtenregister und in die Akten schauen, und Dir die daten Deiner leiblichen Eltern (zumindest die der leiblichen Mutter) geben. Viele SA bieten auch an die leibliche Mutter zu kontaktieren.
Was ich nicht verstehe: Wieso bekommt denn diese Stiefmutter die Adresse der leiblichen Mutter ihres Stiefkindes? Ist das Datenschutztechnisch überhaupt möglich? Wie alt ist denn ihr Sohn?
Liebe Grüße, Bianka
sie bekommt es nicht aber der lebensgefährte also der vater von ihm . der bruder wäre 25 wenns stimmt, termin indirekt musste alles schriftlich machen und da hieß es das sie die mutter kontaktieren würden. na dann warte ich mal ab was ich für infos bekomme vom JA
was du eingesetzt hast betrifft vermutlich den (neueren) stand nach der 77er reform. oder sind personenstandsgesetze davon unabhängig?
in wieweit sich das damalige volljährigkeitsdatum (21) für ältere adoptionen bei ausstellungen von dokumenten und daten ausgewirkt haben wird, ist dann ohnehin schwer bei dieser ungleichbehandlung von adoptierten (an ämtern) nachvollziehbar.
gesetze, die man in anspruch nehmen darf/kann - an denen vieles nicht scheitern dürfte, sind ja nur dann eine hilfe, wenn die ausführenden genügend erfahrung (?) oder kenntnisse darüber haben.
das personenstandsgesetz (PstG) ist unabhängig von der reform des adoptionsrecht vom 01.O1.1977 ich habe mal unter wissenswertes einige informationen zum personenstandsreformgesetz sowie die § 21 und 27 des personenstandsgesetzes in ihrer heute gültigen form eingesetzt. darin wird auch die nachträgliche beurkundung der vaterschaft abgehandelt. danach ist es nicht entscheidend ob der vater bekannt ist, sondern ob die vaterschaft rechtlich festgestellt ist. dann muss sie nachträglich im geburtenregister eingetragen werden.
das personenstandsreformgesetz hat nicht nur die abschaffung der bisherigen abstammungsurkunde, sondern auch die abschaffung des bisherigen familienbuches zur folge. als ich vor einigen monaten meinen rentenantrag stellte musste ich u.a. einen beglaubigten ausdruck aus dem familienbuch vorlegen. die darin enthaltenen daten, z.b. geburtsdatum, eheschliessung, geburt von kindern, todesfälle müssen in zukunft einzeln aus den diversen personenstandsregistern angefordert werden. durch die einheitliche digitalisierung der daten soll dann aber alles viel rascher gehen. die probleme mit der abschaffung der bisherigen abstammungsurkunde liessen sich eigentlich dadurch lösen, dass anlässlich der eheschliessung grundsätzlich die vorlage eines "beglaubigten auszugs aus dem geburtenregister" verlangt wird. ich würde grundsätzlich dazu raten, sich einen derartigen auszug zu beschaffen. vielleicht erfährt man dadurch fakten die bisher unbekannt waren.
hallo Burkhardt, danke Dir, sehr interessant. Kannst Du mir den Link geben, wo ich dann nachfragen kann, ohne überteuerte Beträge zu bezahlen? Ist das ortsbedingt? 7,00 € ist ja wirklich gut und vertretbar.
Hallo Darky, hier findest du beispielhaft alle wesentlichen informationen, auch bezüglich anfallender gebühren. bei den erforderlichen unterlagen für die eheschliessung wird ausdrücklich der beglaubigte auszug aus dem geburtsregister verlangt. die tränen wegen der abschafffung der abstammungsurkunde wurden offensichtlich umsonst vergossen.
Was für Urkunden gibt es? • Geburtsurkunden Aus der Geburtsurkunde geht hervor wann und wo man geboren ist, wie mann heißt und wer die derzeitigen Eltern sind. Sie ist daher die Urkunde die man bei Bewerbungen ... bevorzugen sollte. • Für Eheschließungen ist ein Auszug aus dem Geburtsregister erforderlich, da dieser weitergehende Informationen ( Namensänderung, Adoption ... ) enthält.
• Internationale Geburtsurkunden Diese Urkunden werden in deutscher Sprache und in ausländischen Sprachen für die Verwendung im Ausland ausgestellt. Dabei müssen sie evtl. mit oder ohne Legalisation bzw. Apostille versehen werden. • Eheurkunden Aus einer Eheurkunde geht nur hervor, dass man verheiratet ist. Die Namensführung in der Ehe kann man damit aber nicht nachweisen. Ferner ist daraus nicht unbedingt zu ersehen, dass die Ehe noch Bestand hat. • Sterbeurkunden Aus der Sterbeurkunde ist ersichtlich wer wo und wann gestorben ist. Wo erhalte ich Urkunden? Die Personenstandsregister werden bei dem Standesamt geführt, in dessen Bezirk das Ereignis (Geburt, Eheschließung , Sterbefall) stattgefunden hat. Alle Urkunden sind deshalb bei dem Standesamt erhältlich, welches den Personenstandsfall beurkundet hat.
Wem können Urkunden ausgehändigt werden? Alle Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes (PStG) können die Urkunden nur von solchen Personen verlangt werden, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, sowie deren Verwandten in gerader Linie (Vorfahren und Abkömmlinge). Weiterhin können Ehegatten und Geschwister der Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht Urkunden verlangen. Andere Personen - dazu zählen auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur ein Recht auf Ausstellung, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Wenn Sie nicht zu dem genannten Personenkreis der Berechtigten zählen, dann müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen und ggfls. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches vorlegen. Dieses gilt auch für Antragsteller, die Urkunden bzw. Auskünfte daraus für private Forschungszwecke wie Ahnenforschung pp. haben möchten. Ein rechtliches Interesse kann nur anerkannt werden, wenn die Urkunde für die Wahrung rechtlicher Ansprüche benötigt wird.
Falls Sie nicht selbst in dem Eintrag oder der Urkunde eingetragen sind, sollten Sie bei einer Bestellung nähere Angaben machen und evtl. Nachweise mit übersenden: Wie sind Sie mit der Person verwandt, von der Sie die Urkunde oder Auskunft haben möchten ? Nachweis über rechtliches Interesse: dies kann z. B. ein Vertrag, Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungstitel oder ähnliches sein. Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (bei Ahnenforschung), Firmen oder Institutionen usw. Übersendung eines Schriftstückes, aus dem hervorgeht, welche Behörde oder Institution Sie zur Vorlage der Urkunde auffordert.
Was kostet eine Urkunde? Die zu erhebenden Gebühren im Standesamt werden seit dem 01.01.2009 durch die einzelnen Bundesländer geregelt.. Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden 10,00 Euro Bescheinigung über Namensänderung 10,00 Euro Jede weitere Ausfertigung zu einem Personenstandsfall halbe Gebühr Auskunft über die Geburtsstunde 7,00 Euro Urkunden, die für Rentenzwecke, die Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld sowie für gesetzliche Krankenkassen ausgestellt werden Gebührenfrei
Eheschließung Was Sie im einzelnen für Unterlagen dazu benötigen, können Sie unter Anmeldung einer Eheschließung erfahren. Bitte beachten Sie, dass in der Samtgemeinde Harsefeld sowohl für die Anmeldung zur Eheschließung als auch für die Eheschließung selbst eine entsprechende terminliche Festsetzung erfolgt.Diese Termine können Sie entweder persönlich oder fernmündlich vormerken lassen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate Gültigkeit hat.
Allgemeine Hinweise: Seit dem 01. Juli 1998 findet kein öffentlicher Aushang mehr statt. Das Mitbringen zweier Trauzeugen zur Eheschließung ist entfallen. Es können aber nach wie vor 1 oder 2 Trauzeugen zur Eheschließung mitkommen. Wie viel Personen bei der Eheschließung dabei sein können, ist im einzelnen bei der Anmeldung mit dem Standesbeamten abzusprechen.
Hinweis: Alle Urkunden, die zur Vorlage beim Standesamt dienen, sollten zeitnah ausgestellt worden sein.
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung einer Eheschließung,
wenn beide deutsche sind, sie bisher noch nicht verheiratet waren und keine Kinder vorhanden sind: für jeden Verlobten werden benötigt: • Personalausweis oder Reisepass • Aufenthaltsbescheinigung zum Zwecke der Eheschließung (stellt das Einwohnermeldeamt für jede in Deutschland gemeldete Person aus, diese ist gebührenpflichtig) • ein beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister
"...das personenstandsgesetz (PstG) ist unabhängig von der reform des adoptionsrecht vom 01.O1.1977 ich habe mal unter wissenswertes einige informationen zum personenstandsreformgesetz sowie die § 21 und 27 des personenstandsgesetzes in ihrer heute gültigen form eingesetzt. darin wird auch die nachträgliche beurkundung der vaterschaft abgehandelt. danach ist es nicht entscheidend ob der vater bekannt ist, sondern ob die vaterschaft rechtlich festgestellt ist. dann muss sie nachträglich im geburtenregister eingetragen werden."
Hallo Burhard,
mein leiblicher Vater ist in meiner Abstammungsurkunde nicht benannt, obwohl er bereits unmittelbar nach meinr Geburt notariell beurkundet hat, dass er bis zu meiner Volljährigkeit einen festgelegten Betrag an Unterhalt zahlen wird. Dies geht aus der Amtegreichtsakte zu meiner Adoption hervor. Ich kann also meinen leiblichen Vater beim Standsamt in meiner Abstammungsurkunde nachtragen lassen?
Zitat von Enis"...das personenstandsgesetz (PstG) ist unabhängig von der reform des adoptionsrecht vom 01.O1.1977 ich habe mal unter wissenswertes einige informationen zum personenstandsreformgesetz sowie die § 21 und 27 des personenstandsgesetzes in ihrer heute gültigen form eingesetzt. darin wird auch die nachträgliche beurkundung der vaterschaft abgehandelt. danach ist es nicht entscheidend ob der vater bekannt ist, sondern ob die vaterschaft rechtlich festgestellt ist. dann muss sie nachträglich im geburtenregister eingetragen werden."
Hallo Burhard,
Zitatmein leiblicher Vater ist in meiner Abstammungsurkunde nicht benannt, obwohl er bereits unmittelbar nach meinr Geburt notariell beurkundet hat, dass er bis zu meiner Volljährigkeit einen festgelegten Betrag an Unterhalt zahlen wird. Dies geht aus der Amtegreichtsakte zu meiner Adoption hervor. Ich kann also meinen leiblichen Vater beim Standsamt in meiner Abstammungsurkunde nachtragen lassen?
Enis
Hallo Enis,
ich würde mich an deiner Stelle mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung setzen mit der Bitte, die entsprechende Ergänzung des Geburtseintrages nachträglich zu veranlassen.
In einem Telefonat mit dem Standesamt habe ich bereits besprochen, dass ich meinen leiblichen Vater nachtragen lassen möchte. Allerdings habe ich durchaus beabsichtigt, auf die Akte beim Amtsgericht zu verweisen, aus der ausdrücklich hervorgeht, dass meine Angaben richtig sind. Das müsste dann das Standesmt umgekehrt überprüfen. Enis
jetzt bin ich schon ganz nah. über google earth habe ich gestern geschaut in welchem haus sie jetzt wohnt.
Eben bekam ich einen anruf der stiefmutter.
Also meim bruder seine cousine arbeitet auf der bank wo auch meine leibliche mutter kunde ist. sind auch befreundet muss eine ganz nette sein. sie hatte ihr netter weise die telefonummer gegeben. nun wissen wir das sie einen bauernhof gekauft hat und einen lebensgefährten hat. weis auch ungefähr wie sie aussieht kinder sind keine da. sie geht einer geregelten arbeit nach. wissen nun auch wo sie arbeitet.
jetzt was nun warten bis sie antwortet auf den brief den ich heute abgeschickt habe? oder anrufen?
bin so aufgeregt.
habe zweifel das sie ihren lebensgefährten mit der sache nicht eingeweiht hat.