Hallo zusammen möchte nun meine leibliche mutter sowie Geschwister suchen.
Wie geht man vor?
Ich habe mich ans Jugendamt vor ein paar Tagen gewannt, aber das dauert ja bekanntlich immer etwas.
So unter adoption.de habe ich eine anounce gesetzt das ich meine leibliche Mutter suchen würde sowie verwandschaft. Darauf hin hat sie eine Dame bei mir gemeldet, die angibt das ihr Stiefsohn auch eine Mutter häbe die sich so nennt wie meine leibliche Mutter.
Wie kann ich rausbekommen das es wirklich mein Bruder ist.
Gestern habe ich ans Standesamt wegen Testamentskartei einen Brief geschrieben in der Hoffnung das sie mir etwas sagen dürfen.Ob ich Geschwister habe und wann meine Mutter geboren ist. kennt sich hier jemand aus?
Und über die Sucherlisten habe ich schon gesucht nur ohne erfolg.
Du solltest dir unbedingt eine VOLLSTÄNDIGE Abschrift deiner Abstammungsurkunde beim Standesamt (bei dem deine Geburt gemeldet wurde) anfertigen lassen. Diese kannst du schriftlich anfordern. Rufe vorher beim Standesamt an und lasse dir mitteilen, welche Gebühr hierfür notwendig ist. In der Regel kannst du diese auch gleich im Brief in Postwertzeichen mitsenden (bei mir war es jedenfalls so). Neben der Akte beim JA existiert auch eine Amtsgerichtsakte, die du ebenfalls anfordern kannst. Wenn du nicht in der Nähe des Amtsgerichts wohnhaft bist, dann kannst du (auch hier Volljährigkeit vorausgesetzt) dir diese Akte an ein Amtsgericht in deiner Nähe senden lassen. Dort kannst du sie dann einsehen und gegebenfalls eine Kopie (ebenfalls gegen Gbühr) anfertigen lassen. Auf diesem Wege findest du hoffentlich weitere Informationen über deine H-Mutter, womöglich auch über deinen H-Vater. Wenn du erfährst, wo deine H_Eltern geboren sind, kannst du über die entsprechenden Standesämter (Geburtsorte) möglicherweise herausbekommen, ob du noch Geschwister hast. Ansonsten kannst du dich ja auch parallel mit der Frau Kontakt aufnehmen, die annimmt, dass ihr Stiefsohn und du Geschwister sind. Enis
nach vorheriger telefonischer Anfrage, habe ich schriftlich eine Kopie aus meinem Geburtenregister in dem Standesamt meiner Geburtsstadt angefordert. Ich musste 7 € im Voraus bezahlen, danach wurde mir die Kopie zugesandt. Das hatte so ca. 10 Tage gedauert. In dem Geburteneintrag steht nur der Name der Mutter und wenn bekannt, auch der Name des Vaters sowie deren Geburtsorte. Somit weißt du auch, an welches Standesamt du dich dann wenden kannst. Das Geburtsdatum geht leider nicht daraus hervor. Aber da ich die Gründe angegeben habe, wo für ich den Auszug möchte, hatte mir das Standesamt in einem Anschreiben auch noch das Geburtsdatum mitgeteilt und sogar, falls ich weitere Hilfe bei meiner Suche brauche, das zuständige Jugendamt mit Name und Telefonnummer des Mitarbeiters.
Erkundige dich doch auch erstmal bei deinem Standesamt, wie es bei ihnen gehandhabt wird.
Viel Erfolg und du kannst uns ja berichten wie du weiterkommst. Es interessiert uns immer, wellche Erfahrungen so mit den Behörden gemacht werden.
Die Abstammungsurkunde gibt es nach der Reform des Personenstandsrechtes seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr. An ihre Stelle ist der beglaubigte Auszug aus dem Geburtenregister getreten. Das Problem ist, wieweit die Umstellung bei den einzelnen Standesämter bereits gediehen ist. Es wird vpon einer Umstellungsfrist von ca. 8 Jahren ausgegangen. Auch die Zuständigkeit für die Ausstellung hat sich geändert. Das sicherste ist es daher sich beim bisher zuständigen Standesamt nach der Situation zu erkundigen und den Zweck der Anforderung zu erkundigen. In dem beglaubigten Registerauszug sollen alle die Angaben enthalten sein, die bisher in der Abstammungsurkunde enthalten waren.
Ich weise noch einmal ganz deutlich darauf hin (ganz gleich wie die Auszüge bzw. Informationen jetzt heißen mögen), dass du dir einen VOLLSTÄNDIGEN Auszug aus dem Personenstandrgister bzw. der Abstammmungsurkunde (o.ä.) mit ALLEN RANDVERMERKEN erstellen lassen solltest. Darüber habe ich nämlich zum Beispiel auch meine genaue Geburtszeit erfahren und wer meine Geburt gemeldet hat (in meinem Fall war dies der Leiter des Krankenhauses). Interessant ist übrigens, dass das zuständige Standesamt meinen leiblichen Vater nicht eingetragen hat, obwohl er JA und Amtsgericht weit vor meiner Geburt namentlich bekannt war und auch 2 jahre lang Unterhalt gezahlt hat?! Enis
beim standesamt wegen dem wohnortsauskunft habe ich nachgefragt und da hieß es das ich mindest 3 sachen von ihr angeben muss.
habe leider nur den namen und den wohnort.
in meiner abstammungsurkunde steht leider auch nicht mehr drinn.
bei der amtsgerichtsakte....was muss man denn alles genau rein schreiben? habe nämlich von der adoption keine AZ.
Mit der Steifmutter meines angeblichen Bruders habe ich schon regen kontakt, auch sie müssen erstmal noch aufs JA abwarten dauert jetzt noch 2-3 wochen bei ihnen, weil die akte versehentlich weggelegt haben. da wurde die leibliche mutter schon kontaktiert, doch sie hatte sich auf das schreiben vom jugendamt nicht reagiert. als nächstes bekommt die steifmutter die adresse der leiblichen mutter.
werde auf jedenfall weiter berichten wie es nun weiter geht.
Drucksache 713/08 Verordnung des Bundesministeriums des Innern Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
... Grundsätzlich bestehen Registereinträge aus einem urkundlichen und einem Hinweisteil, § 3 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes. Der beglaubigte Registerausdruck nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes enthält somit auch die Hinweise. Absatz 3 regelt, dass ein Registerausdruck mit Hinweisen nur auf Verlangen zu erteilen ist, da die Hinweise regelmäßig nur den Zusammenhang zu einem anderen Personenstandsregister herstellen und mangels Beweiskraft für Beurkundungszwecke nicht geeignet sind. Der Hinweis auf eine in das Testamentsverzeichnis aufgenommene Mitteilung ist nur der Person zugänglich zu machen, auf die sich der Geburtseintrag bezieht; die Berechtigung anderer Antragsteller zur Benutzung des Personenstandsregisters erstreckt sich nicht auf das Testamentsverzeichnis.
der aller erste Weg, damit du die Daten deiner L-Eltern bekommst, ist der Weg zu dem Standesamt deiner Geburtsstadt. Wenn du denen sagst, was du möchtest, sprich, dass du auf der Suche deiner L-Eltern bist, wird man dir dort sicher alle benötigten Angaben geben. Also ich hatte das Gefühl hier bei uns, dass es gar nicht so selten ist, und die einem da sehr behilflich sind. Ich habe einen Auszug aus meinem Geburtenregister bekommen. In dem stehen sämtliche Randbemerkungen, Name der Eltern und deren Geburtsstadt. Die Geburtsdaten hat man mir zusätzlich noch mitgeteilt. Die Randnotizen waren u.a. das AZ der Adoptionsurkunde. Wenn du die Daten alle hast, macht es erst Sinn, alle anderen Ämter anzufragen.
Also ich hatte vorher beim Standesamt angerufen und abgesprochen wie und was und habe das ganze schriftlich per e-mail an das Amt gesandt. Gleichzeitig musste ich 7 € Vorkasse überweisen. Nach dem Zahlungseingang, hatte ich alles innerhalb einer Woche in der Hand.
Wichtig ist v.a. , dass man die vollständige Abschrift der Abstammungsurkunde beantragt. Verlangt man nur nach einer Kopie der Abstammungsurkunde erhält man nicht ALLE Informationen. Die Randbemerkungen sind wichtig! Darunter fand ich zum Beispiel auch das AZ (Aktenzeichen), die es JA und unter Umständen auch das Gericht erleichtert die Akten wiederzufinden. Unter dem Geburtsort der leiblichen Eltern kann man dann über die entsprechenden Standesämter dann weiter nachforschen. Hat der H-Vater beispielsweise auch noch weitere Kinder gezeugt, zum Beipiel männliche, wird man es wesentlich einfacher haben unter dem gegebenen Nachmnamen auch nach H-Geschwistern zu suchen. Das Standesamt ist allerdings nicht unbedingt berechtigt, einem Auskunft über mögliche H-Geschwister zu geben. Enis
christine, ich hab damals zur eheschließung eine abstammungsurkunde (die es jetzt ja nicht mehr gibt) gebraucht, bzw. erhalten, in der tatsächlich meine a-eltern eingetragen wurden!! da frag ich mich schon, welche aussagekraft urkunden für adoptierte überhaupt haben! deshalb hab ich vor jahren dann meinen geburtseintrag angefordert. der steht dir zu! das ist das dokument mit dem damals deine geburt standesamtlich angezeigt (deine geburt gemeldet) wurde. aber forder ihn ausrücklich als kopie das originals (keine abschrift) MIT randvermerk an!!! z.t. werden manchmal daten bei kopien abgedeckt ... die darin enthaltenen daten sind allerdings dann die zum damaligen geburtszeitpunkt. in meiner stand noch der name der hebamme, geburtszeit und (damalige) adresse der mutter, und eben auch ein etwas ausführlicherer randvermerk über die adoption. geschwister sind darin nicht vermerkt.
soweit ich inzwischen begriffen habe, werden leibliche eltern immer vorher um ihr einverständnis gefragt, welche informationen an ihre abgegebenen adoptierten kinder weitergegeben werden dürfen. das heißt, es liegt oft an diesen, welche informationen überhaupt für adoptierte zugänglich werden - es sei denn, wir bekommen, und das hängt dann mehr vom zufall ab, den chancen, auf anderen wegen noch etwas mehr zu erfahren ...