1. glaube ich, hat der Staat 1.000 Gründe, warum er gerade Eure 1.200,-- € braucht und warum er sie euch unmöglich zurückerstatten kann - und wenn doch,
2. dann wartet Ihr, bis Ihr schwarz werdet.
Denn Vater Staat weiß immer, woher man was von den Bürgern kriegt -aber leider nie, daß er unrechtmäßig eingezogenes Geld auch innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurücküberweisen muß, da muß sich der Bürger selber drum kümmern.
Deswegen macht Euch keine allzugroßen Hoffnungen, diesbezüglich!!
Zitat von FlipperIch habe mal eben nachgedacht, ob ich mich an die Fälle erinnern kann und komme zu dem Schluss, dass die Herkunfsmüttergeschichten aus diesem Forum meine Erinneung aus dem Seminar völlig überlagert hat. Sorry...
Hallo Flipper, in wie weit unterscheiden sich denn die hiesigen Geschichten von denen der Vermittlungsstelle?
Zitat von KimbaWer sich sehr intensiv mit dem Thema Ado beschäftigt, hat auch Bücher zu diesem Thema gelesen. Sprich Herkunftsmütter die Ihre Geschichten geschrieben haben mit Ihren Gefühlen und Ängsten etc. und nicht nur über Ado und wie beschreite ich den Weg am besten. Es gehört mehr dazu, man muss hinter die Kulissen schauen!
Da gebe ich Dir Recht!!! Aber wie bekommt man alle Adoptionsbewerber dazu sich so intensiv damit auseinander zu setzen?
Zitat...auf unsere nochmalige Frage hin, sagte man uns „ es kommen nur Kosten von 1200€ auf uns zu, wenn wir nach unserer Eignungsüberprüfung in einen anderen Kreis/Stadt gehen und ein Eignungsbericht verfasst werden muss“.
Ich denke, da ist der springende Punkt! Wenn ihr Euch woanders bewerbt, hat das andere Amt ja weiniger Arbeit mit Euch. Deshalb läßt sich das erste Amt dann die Kosten bezahlen.
Zu dem Sozialbericht möchte ich noch einmal anmerken, dass dieser bei Inlandsadoptionen nichts kosten darf! Das ist in allen vernünftigen Adoptionsbroschüren der Jugendämter auch nachzulesen und gesetzlich so verankert. Es ist auch unerheblich, ob man sich bei einem oder mehreren JÄ bewirbt. Der einzige wichtige Punkt dabei ist nur, dass der Bericht nur von dem JA erstellt werden darf, an dem sich der Hauptwohnsitz der/des Adoptionswilligen befindet und, dass er nicht ausgehändigt wird, sondern offenbar vom Amt zu Amt weitergeleitet wird. Ich konnte zufällig kürzlich mit jemand aus meiner Stadt (Bayern) sprechen und da wurde mir das bestätigt.
Wenn also jemand bei einer Inlandsadoption zur Zahlung dieser 1200 Euro aufgefordert wird, sollte er/sie genau nachfragen.
Das gilt aber nur, wenn man von Anfang an angibt, dass man keine Auslandado anstrebt!
Zitat von BibiBlocksteinFlipper hat geschrieben: Ich habe mal eben nachgedacht, ob ich mich an die Fälle erinnern kann und komme zu dem Schluss, dass die Herkunfsmüttergeschichten aus diesem Forum meine Erinneung aus dem Seminar völlig überlagert hat. Sorry...
Hallo Flipper, in wie weit unterscheiden sich denn die hiesigen Geschichten von denen der Vermittlungsstelle?
Wie gesagt, ich tue mich schwer mich genau zu erinnern, da so viele neue Geschichten dazugekommen sind. Ich weiß nur, dass es breit gestreut war. Ich versuche es hier mal ganz einfach in ein paar Stichworten obwohl die Fälle damals detaillierter beschrieben waren:
Jung und fühlt sich nicht dazu in der Lage und keine familiäre Hilfe, Kind passt nicht in die Zukunftsplanung - Ausbildung Karriere, Die Eltern der werdenden Mutter wollen das Kind nicht - üben Druck aus. Frau, die schon 2 Kinder hat will kein drittes, ggf. weiß Ehemann nichts, ggf. Ehemann würde sich trennen bei 3. Kind. Vergewaltigung - will Kind nicht haben, Drogenprobleme und keine Lust auf Kind; Manchmal kommen werdende Mütter aus dem Ostblock um Ihr Kind hier zu bekommen und verschwinden wieder, Babyklappe, Geheimhaltung der Geburt aufgrund strenger religiösen (u.a. Islam) Familien und Angst, Geistig behindertes Kind kann und will sein eigenes Kind nicht aufziehen.
Wenn ich mich recht erinnere sollten das Gründe sein , die zu einem Erstgespräch geführt haben. Eine Adoptionsfreigabe wurde also nicht zwingend erteilt. Auch ist die Auflistung nicht ganz vollständig.
Zitatzu BibiBlockstein Aber wie bekommt man alle Adoptionsbewerber dazu sich so intensiv damit auseinander zu setzen?
Die Menschen sind unterschiedlich und jeder setzt sich anders mit dem Thema auseinander. Aber die Kurse die zumindest bei unserem JA gemacht werden, sind sinnvoll und gut!
ZitatZu Mausi51 Zu dem Sozialbericht möchte ich noch einmal anmerken, dass dieser bei Inlandsadoptionen nichts kosten darf!
Ist das wirklich Gesetzlich festgeschrieben?! Da muss ich einmal schauen ob ich dazu etwas finde, ich kann nur sagen was man uns dazu sagte und für mich erschien dies nachvollziehbar, daher habe ich mich nicht weiter damit beschäftigt! Was noch weitere Kosten verursachen wird, sind Hausbesuch und Kilometerpauschalen bei einer Bewerbung nach Eignung in einem anderen Kreis /Stadt, so sagte man uns?!
ZitatZu Flipper Geschichten zu Abgabegründen….
Was Du schreibst stimmt mit dem was ich so in einigen Büchern gelesen habe und man uns auch auf dem JA erzählt überein…
Zitat von KimbaIst das wirklich Gesetzlich festgeschrieben?! Da muss ich einmal schauen ob ich dazu etwas finde, ich kann nur sagen was man uns dazu sagte und für mich erschien dies nachvollziehbar, daher habe ich mich nicht weiter damit beschäftigt! Was noch weitere Kosten verursachen wird, sind Hausbesuch und Kilometerpauschalen bei einer Bewerbung nach Eignung in einem anderen Kreis /Stadt, so sagte man uns?!
Tu das! Ich habe wirklich nirgends gelesen, dass das etwas kostet. Es wäre doch schade, wenn man diese 1200 Euro - ist ja eine ganze Stange Geld - umsonst zahlt. Das Gesetz war, glaube ich, das "Adoptionsvermittlungsgesetz". Bin mir aber nicht sicher. Leider weiß ich den Namen der Dame nicht, die mir das von unserem JA sagte. Normalerweise müssen die vom JA aber genaue Aussagen zu den Kosten machen - tun sie wahrscheinlich auch, wenn Du fragst. Was die Kosten generell angeht, muss man da zwischen "Gebühren" und "Auslagen" unterscheiden. Die 1200 Euro wären Gebühren, die eben einheitlich festgelegt sind; die von Dir angesprochenen "Reisekosten" sind natürlich individuelle Auslagen. Wer hier direkt neben dem Amt wohnt, ist wohl klar im Vorteil
Es haben ja hier einige gesagt, dass sie diese Gebühr zahlen mussten, aber vielleicht waren das alles (unbeabsichtigte) Missverständnisse.
Ich habe ja nichts gegen eine Aufstockung der Finanzen der JÄ, aber bitte nicht auf Kosten der Kunden und schon gar nicht, wenn dabei mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Politiker sollten lieber ein paar Millionen weniger an notleidende Industrieunternehmen spenden und dafür bessere Konditionen für so wichtige Ämter wie die für Jugend und Familie schaffen
AdVermiG § 9c Durchführungsbestimmungen (2) Durch Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 kann ferner vorgesehen werden, dass die Träger der staatlichen Adoptionsvermittlungsstellen von den Adoptionsbewerbern für eine Eignungsprüfung nach § 7 Abs. 3 oder für eine internationale Adoptionsvermittlung Gebühren sowie Auslagen für die Beschaffung von Urkunden, für Übersetzungen und für die Vergütung von Sachverständigen erheben. Die Gebührentatbestände und die Gebührenhöhe sind dabei zu bestimmen; für den einzelnen Vermittlungsfall darf die Gebührensumme 2.000 Euro nicht überschreiten. Solange das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von der Ermächtigung nach Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 1 keinen Gebrauch gemacht hat, kann diese durch die Landesregierungen ausgeübt werden; die Landesregierungen können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf oberste Landesbehörden übertragen.
Betrift aber nur Internationale...
Des weiteren habe ich noch das gefunden...
Verordnung über die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie die im Adoptionsvermittlungsverfahren zu erstattenden Kosten (Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung - AdVermiStAnKoV)
Auf Grund des § 9c Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 4 und Abs. 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Dezember 2001 (BGBl. 2002 1 S. 354) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. 1 S. 821) verordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz: Abschnitt 1
Anerkennung und Überprüfung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft
§5 Gebühren Führen staatliche Adoptionsvermittlungsstellen das Adoptionsvermittlungsverfahren durch, sind folgende Gebühren zu erheben:
1. für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich der Eignungsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 2000 Euro 2. für eine Eignungsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 1200 Euro 3. für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens ohne Eignungsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 800 Euro
§6 Erstattung von Auslagen Bei internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren erhebt die staatliche Adoptionsvermittlungsstelle folgende Auslagen:
1. Aufwendungen für die Beschaffung von Urkunden, 2. Aufwendungen für Übersetzungen, 3. Vergütung von Sachverständigen.
§7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt.
Das habe ich auch gefunden, aber das betrifft alles internationale Verfahren, zumindest verstehe ich das so.
Ich bin einmal gespannt, was Dir das JA sagt. Das interessiert mich wirklich, denn die Erfahrungen sind da offenbar sehr unterschiedlich und das riecht für mich immer nach Willkür ...
also ich würde mal sagen das AdVermiG ist für die internationale Ado und das AdVermiStAnKoV lässt meiner Ansicht nach die Frage offen!? Also liegt es wieder im Ermessen des einzelnen Amts…
Zitat von Kimbaalso ich würde mal sagen das AdVermiG ist für die internationale Ado und das AdVermiStAnKoV lässt meiner Ansicht nach die Frage offen!? Also liegt es wieder im Ermessen des einzelnen Amts…
Hallo Kimba,
das sehe ich anders. Das AdVermiG ist allgemein für die Adoptionsvermittlung (Inland und Ausland).
Zitat von KimbaAdVermiG § 9c Durchführungsbestimmungen (2) Durch Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 1 kann ferner vorgesehen werden, dass die Träger der staatlichen Adoptionsvermittlungsstellen von den Adoptionsbewerbern für eine Eignungsprüfung nach § 7 Abs. 3 oder für eine internationale Adoptionsvermittlung Gebühren sowie Auslagen für die Beschaffung von Urkunden, für Übersetzungen und für die Vergütung von Sachverständigen erheben. Die Gebührentatbestände und die Gebührenhöhe sind dabei zu bestimmen; für den einzelnen Vermittlungsfall darf die Gebührensumme 2.000 Euro nicht überschreiten.
AdVermiG §7 Abs. 3 Satz 1 ist: (3) Auf Antrag prüft die örtliche Adoptionsvermittlungsstelle die allgemeine Eignung der Adoptionsbewerber mit gewöhnlichem Aufenthalt in ihrem Bereich zur Annahme eines Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.
ich meinte auch eher das AdVermiStAnKoV in dem die Kosten von 1200€ aufgeführt sind... dort steht nichts von National oder International?! Aber sicher bin ich auh nicht...
Zitat von Kimbaich meinte auch eher das AdVermiStAnKoV in dem die Kosten von 1200€ aufgeführt sind... dort steht nichts von National oder International?! Aber sicher bin ich auh nicht...
aber auch in der AdVermiStAnKoV steht die Eignungsprüfung gemäß §7 Abs. 3 Satz 1 (das ist die Auslandsadoption) (§7 Abs. 2 wäre das örtliche JA macht einen Bericht für ein anderes JA in DE und dürfte nichts kosten)
___________AdVermiStAnKoV §5____________________________________________________ für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens einschließlich der Eignungsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 2.000 Euro, 2. für eine Eignungsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 1.200 Euro, 3. für die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens ohne Eignungsprüfung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Adoptionsvermittlungsgesetzes 800 Euro. ____________________________________________________________________
ich meinte auch eher das AdVermiStAnKoV in dem die Kosten von 1200€ aufgeführt sind... dort steht nichts von National oder International?! Aber sicher bin ich auh nicht...
Adoption: Kosten einer Adoption Die inländische Adoptionsvermittlung ist als Aufgabe der Jugendhilfe gebührenfrei. Es fallen allerdings Kosten an, z.B. für Beglaubigungen, Führungszeugnisse und Notare.
Die Kosten der Adoption eines Kindes aus dem Ausland sind unterschiedlich. Es ist zu berücksichtigen, dass alle Dokumente wie z.B. Eignungsberichte und Urkunden im Regelfall zu übersetzen sind. Darüber hinaus können je nach Herkunftsland und Verfahrensbesonderheiten weitere Kosten anfallen.
Zu den Kosten einer Auslandsadoption können die Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter sowie die Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft nähere Auskünfte erteilen.
Die Kosten für eine Adoption können nicht von der Steuer abgesetzt werden.