fand gerade bei Wikipedia einen interessanten Artikel über das Namensrecht von Adoptierten, herausgegeben von 1845. Auch vorher scheint dieses Verfahren schon standard gewesen zu sein; es wurde lediglich 1845 in eine Kirchenrechtsform gefaßt.
Zur Namensgebung unehelicher und adoptierter Kinder fanden wir in Fr. E. C. Müller, Die Kirchenbuchführung im Herzogthume Braunschweig von 1845.
Nr. 54: Da es als eine regelmäßige Wirkung der Adoption betrachtet werden muss, dass sie dem Adoptierten den Namen des Adoptivvaters verleiht; so ist zu dieser Namenveränderung die Landesherrliche Erlaubnis nicht für erforderlich zu halten. Der bisherige Gebrauch, nach welchem der Adoptierte mit dem Namen des Adoptierenden zugleich seinen eigenen Familiennamen zu führen hat, indem zwischen dieselben das Wort "genannt" gesetzt wird, ist um so mehr als zweckmäßig beizubehalten, als dadurch das angenommene Kind die ihm als Mitglied der Familie, in welcher es geboren wurde, zukommenden Rechte auch ferner behält und eine Verdunkelung derselben dadurch verhütet wird. Demgemäß ist nun in dem Verzeichnisse der Geborenen und Getauften des Kirchenbuchs da, wo der oder die Adoptierte aufgeführt ist, der Nachricht über die durch den N. N. zu N. am (Datum und Jahr) gerichtlich vollzogene Adoption die Bemerkung beizufügen, dass der oder die Adoptierte in Folge dieser Adoption neben dem Familiennamen ihres Adoptivvaters, auch den Namen der Familie, in welcher er (sie) geboren ist, beibehalte und daher N. genannt N. heiße. Wenn also der Adoptierende z. B. Winter und der Adoptierte Becker hieße; so würde letzterer den Namen: "Winter genannt Becker" bekommen und auch unter diesem Namen in allen etwa künftig vorkommenden Fällen in das Kirchenbuch einzutragen sein.
Interessant, dass man 1845 noch gewusst hat wie wichtig die Wurzeln für einen Menschen sind. Dass das geändert wurde war sicher auch eine Reaktion auf die unsichere Stellung Adoptierter, wenn es z.B. um Erfolge und so weiter ging. (ist eine Vermutung) Dass dabei dann die Wurzeln komplett verworfen wurden, ist sehr übers Ziel hinaus geschossen.
So lange das nur so im Kirchenbuch stehen würde, wäre es für mich kein Problem. Sollte aber die Namensführung generell so geführt werden, hätte ich als Adoptierter ein Problem damit. Das ist ja wie ein Stempel auf der Stirn. Als Adoptierter möchte ich es in meiner Hand haben, wem und in wie weit ich meinen "Status" bekannt gebe.
Also für mich auch keine otimale Lösung einer Namensgebung.
Hallo Bald, was würdest Du von der Variante halten, wenn beide Namen im Personalausweis stehen würden? Welcher Name am Klingelschild steht oder mit welchem Namen Du Dich irgendwo vorstellst entscheidest Du ja selbst. Und man muß ja nicht wirklich oft seinen Personalausweis vorzeigen. Und man muß ja niemanden erklären wieso man einen Doppelnamen hat.
Ein Doppelname ist ja auch nicht Daselbe? Oder hab ich hier was falsch verstanden. Denn ich hatte es so verstanden, dass bei Adoption der Name so geführt wird: Winter genannt Becker. Und das setzt für mich einen Stempel auf.
Gegen Winter-Becker ist nichts einzuwenden, aber so habe ich es nicht verstanden.
von Lewinski, Fritz Erich, genannt von Manstein Generalfeldmarschall von Lewinski, Fritz Erich, genannt von Manstein ... Erich von Lewinski war das zehnte Kind des späteren General der Artillerie Eduard von Lewinski und ... http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/.../MansteinEv.htm
also, das ist doch banane. Apfel genannt birne. oder besser doch : apfel-birne, wenn alle apfel oder birne heißen, und warum soll ich als einziger dann einen doppelnamen führen.
wenn ich mich nach der eheschließung dafür entscheide, dann okay, aber wenn ich schon in eine familie aufgenommen werde, dann möchte ich auch so heißen wie der rest, und was intern läuft, geht keinen außenstehenden was an.
bloß die wurzeln, die sind wichtig.
im übrigen fände ich das auch komisch ,wenn meine kinder jeder einen anderen doppelnamen hätten als wir, da kämen dann grade die fragen.
ZitatNur mal angenommen! So lange das nur so im Kirchenbuch stehen würde, wäre es für mich kein Problem.
Das oben zitierte Gesetz stammt aus dem Jahre 1845! Die einzigen Personenstands-Beurkundungen fanden damals in den Kirchenbüchern statt, da es in den damaligen deutschen Staaten überwiegend noch kein Standesamt gab (nur in den französisch verwalteten Gebieten im heutigen Westdeutschland wurde bereits 1813 eine Art Standesamt nach französichem Recht eingeführt, teilweise aber auch nur für einige Jahre). In ganz Deutschland wurde erst mit dem Jahr 1875 ein Standesamt gesetzlich verankert, so dass im Personenstands-Wesen nun die Staatsgewalt vor der kirchlichen rangierte.
Zitatwenn ich mich nach der eheschließung dafür entscheide, dann okay, aber wenn ich schon in eine familie aufgenommen werde, dann möchte ich auch so heißen wie der rest, und was intern läuft, geht keinen außenstehenden was an.
Durch Eheschließung gründe ich doch genauso eine Familie wie durch Adoption, oder?
Genannt (bei Familiennamen) aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen. Wechseln zu: Navigation, Suche In manchen Gegenden ( Münsterland, Rheinland ) findet man in Quellen Namenszusätze wie: genannt; vulgo; modo; oder; vel; v.; alias; aber auch Zusätze wie an oder auf. Zum Beispiel: "Wittorf genannt Lehmann" oder "Heimbach genannt Göthe"; "Schroers an Brimter".
Ist es nicht ein schönes Vorrecht von Adoptierten, ein vollwertiges Kind der neuen Familie zu sein. Gegenüber den leiblichen Kinder nicht gleich, aber gleichberechtigt, gleichwertig und damit gleich geliebt. Der neue und gemeinsame Nachname ist dann nur konsequent. Es sei denn man rechnet inzwischen mit Lebensabschnitts-Kindern und Lebensabschnitts-Eltern.
Zitat von Pater FamiliasIst es nicht ein schönes Vorrecht von Adoptierten, ein vollwertiges Kind der neuen Familie zu sein.
Weshalb denn ein Vorrecht? Und nein, schön ist anders.
Zitat von Pater FamiliasGegenüber den leiblichen Kinder nicht gleich, aber gleichberechtigt, gleichwertig und damit gleich geliebt.
Bei totalem Wurzelverlust von Gleichberechtigung zu sprechen, ist von vorneherein paradox. Wenn die Blümchen in der Vase eines Tages die Köpfe hängen lassen, während im Garten alles blüht, ist natürlich keiner schuld.
Zitat von Pater FamiliasDer neue und gemeinsame Nachname ist dann nur konsequent.
Solange es nur um die äußerliche Demonstration einer intakten Familie geht, ein schlechtes Argument.
Zitat von Pater FamiliasEs sei denn man rechnet inzwischen mit Lebensabschnitts-Kindern und Lebensabschnitts-Eltern.
Immerhin wäre es gut, wenn man die schlimmsten Fehler wenigstens für die Zukunft wirkend wieder beheben könnte. Denn damit würde nur den Fakten Rechnung getragen.
Hallo,also ich finde dass nicht schlimm, den Familiennamen meiner Adoptiveltern zu tragen - damit fühlte man sich als Kind nicht so ausgegrenzt zum Rest der Familie. Vielleicht bin ich auch schon zu alt für diese Diskussion, ich denke doch in vielen Dingen anders als ihr. Ich finde es nicht schlimm, adoptiert zu sein. Ich habe zwar jetzt erst meine leibliche Mutter gefunden, habe aber früher eigentlich nichts vermisst, es ist einfach so, ich müsste lügen, wenn ich etwas anderes sagen würde. Erst im Alter hatte ich richtig das Bedürfnis, etwas über meine Wurzel zu erfahren. Sicher versteht ihr mich nicht, aber es ist so.
Zitat von HashimotoHallo,also ich finde dass nicht schlimm, den Familiennamen meiner Adoptiveltern zu tragen - damit fühlte man sich als Kind nicht so ausgegrenzt zum Rest der Familie. Vielleicht bin ich auch schon zu alt für diese Diskussion, ich denke doch in vielen Dingen anders als ihr.
Das hat nichts mit dem Alter zu tun, sondern damit, welche Erfahrungen man gemacht hat. Für mich war der Name schon schlimm, als ich noch gar nichts von meiner Adoption wusste. Daran erkennt man auch, wie gedankenlos bisweilen verfahren wird. Einem Kind z.B. einen lächerlichen Namen überzustülpen (wie in meinem Fall geschehen), mit dem es überall gehänselt wird - das nenne ich nicht gerade Liebe. Eine nur an Äußerlichkeiten orientierte Zwangsintegration hat überhaupt nie mit Liebe zu tun.