Zitat von Jacky777Nun lieber Harry wir haben das schon mitbekommen, dass Du da eine andere Rechtsauffassung hast. Bitte hab Verständnis, dass ich in meiner besonderen Situation wirklich vorher alles rechtlich mögliche ausschöpfen möchte, um eben einer solchen Unterhaltspflicht zu entgehen - kein Cent von mir!!!
Hallo Jacky,
es wäre wohl ein aussichtsloses Unterfangen, Dich hier im Forumsrahmen davon überzeugen zu wollen, dass Deine Befürchtungen völlig unbegründet sind.
Da ich jetzt erst auf Dich aufmerksam geworden bin: Gibt es einen konkreten Anlass für Deine Angst? Oder handelt es sich um ein rein hypothetisches Schreckgespenst? Entschuldige bitte meine Neugier.
Zitat von Jacky777Wenn man mitbekommen hat, wie Menschen sind, wenns ums Geld geht - und das ist auch bei vielen normalen Familien so - wen wundert's dann dass ich mir Sorgen mache. Um so mehr, als dass unser Staat hochverschuldet ist und im Falle von Unterhalt sehr wohl die Angehörigen in die Pflicht nimmt!
Hallo Jacky,
in gewisser Weise verstehe ich Dich sehr gut. Auch mir sind Menschen ein Gräuel, die bei allem nur aufs Geld sehen.
Es stimmt schon, dass der Staat Angehörige in die Pflicht nimmt. Es stellt sich aber die Frage, wer wann Angehöriger von wem ist. Außerdem darf auch der Staat nicht alles. Der kommt eher auf indirektem Wege. Er legt z.B. die Hand aufs Erbe, um etwa seine Auslagen für die Sozialhilfe zurückzuholen. Da kann es es mitunter vorkommen, dass nichts vom Erbe übrig bleibt. Im Falle von Minusbeträgen hat man jedoch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen.
Selbst Rechtsanwälte erteilen oft falsche Auskünfte. Als mich mein leiblicher Vater vor rd. zwanzig Jahren adoptieren wollte, stellte sich seine Frau quer, die damals noch gefragt werden musste. Sie konsultierte einen Anwalt aus ihrer Nachbarschaft, der behauptete, wenn ich zum Pflegefall würde, dann würde der Staat sich das Geld zurückholen, indem er beispielsweise ihre Rente pfändete. Von vorneherein Unsinn, da sie trotz der Adoption im rechtlichen Sinne mit mir nicht einmal verschwägert gewesen wäre. Außerdem könnte selbst bei leiblichen Verwandten der Staat so nicht vorgehen. Das weiß ich genau, weil ich in meiner Verzweiflung selber einen darauf spezialisierten Notar (der auch die unglückselige Adoption durch meinen Stiefvater angebahnt hatte) befragte. Es half indes nichts, weil die Frau sich einfach die Ohren zuhielt. Und mein Vater traute sich wegen des Haussegens nicht, ihr Einverständnis gerichtlich ersetzen zu lassen, was aufgrund des völligen Unsinns ihrer Einwände durchaus möglich gewesen wäre.
Diese Geschichte riss seinerzeit bei mir die alten Narben wieder auf, die sich seitdem nicht mehr verschlossen haben. Aus diesem Grund pflege ich mich einzumischen, sobald ich sehe, dass selbsternannte Experten oder profilsüchtige Vertreter der Anwaltszunft durch Ausmalung frei erfundener Horrorszenarien mehr zur allgemeinen Verwirrung als zur Rechtsfindung beitragen.
In Deinem Fall habe ich den Eindruck gewonnen, dass Dich die menschliche Enttäuschung treibt. "Keinen Cent von mir!" In dieser Aussage steckt Wut, und Du sehnst Dich nach einer Gelegenheit, irgendjemandem diese Breitseite zu verpassen. So ähnlich, wie ich mir wünsche, dass mein Stiefvater mich letztwillig enterbt und im Testament noch allerhand Mist über mich schreibt. Dann stelle ich mir vor, wie seine entsetzten Kinder die ganze Wahrheit über ihn erfahren, wie er meine Familie ausgenommen und ohne eine Pfennig böswillig verlassen hat, somit praktisch nichts von dem Erbe ihnen gehört, und dass ich mir nun mein Eigentum nehme, während ich andererseits nichts auch nur mit spitzen Fingern anfasse, das wirklich ihm gehört hat usw. Dann stelle ich sie vor die Wahl, mir entweder gutwillig meinen Anteil zu geben, oder auf dem Gerichtsweg alles zu verlieren. Affengeil! Aber wie so meistens im Leben: Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.
Ich habe mir nochmal Gedanken bezüglich der Unterhaltspflicht von uns "Altadoptierten" für die leiblichen Eltern gemacht. Also, ich denke, dass man sich da keine Sorgen machen muss. Mir ist da ein Fall im Bekanntenkreis eingefallen, wo eine Tochter für das Pflegeheim der Mutter zahlen sollte. Nachdem sie nachweisen konnte, dass sie gar nicht bei der Mutter, sondern überwiegend bei der Großmutter aufgewachsen ist, wurde sie von der Zahlung befreit - ergo trifft das ja für "uns" auf jeden Fall zu, wir brauchen noch nicht mal beweisen, dass wir nicht bei den leiblichen Eltern aufgewachsen sind.
Was das Erben betrifft, halte ich mich bedeckt, weil ich das natürlich nicht weiß.
Du warst 1977 noch nicht volljährig, also gelten für Dich die letzten Änderungen des Adoptionsrechts, nämlich der Verlust der rechtlichen Verwandtschaft mit Deiner Herkunftsfamilie und volle Integration, auch was das Erbe angeht, in Deine A-Familie. Sollte Deine H-Mutter pflegebedürftig werden, wirst Du für sie nicht zum Unterhalt herangezogen, wohl aber für Deine A-Eltern bei einem solchen Ereignis.
Natürlich kannst Du ein testamentarisch verfügtes Erbe Deiner H-Mutter annehmen, wie das jedem außerhalb der Familie Stehenden möglich ist, eine Verpflichtung zum Unterhalt für sie erwächst aber auch aus dieser Zuwendung nicht.
Mein Rat: Laß' Dich nicht verunsichern oder psychisch in die Enge treiben, Dir kann K e i n e r etwas anhaben.
Hallo @all, am letzten Freitag habe ich jetzt endlich meine Akte beim Amtsgericht einsehen können. Ich muss doch mal lobend sagen, dass das ganz unbürokratisch von sich ging, man sehr nett und hilfsbereit war und ich noch nicht mal eine Gebühr zahlen musste, nicht mal für Kopien, die man mir auch gemacht hat. Das was ich gehofft hatte zu erfahren, habe ich gefunden: den Namen meines Vaters! Er war ein englischer Soldat von der Royal Navy. Also habe ich Namen und "Einsatzort", nämlich der Minensuchhafen in C. Ich weiss noch nicht, was ich mache, ob ich nachforsche oder nicht....
Heftig war die Art und Weise der Annahme an Kindesstatt,wie es 1953 hieß. Ich habe einen Fragebogen gelesen, wo meine leibliche Mutter den Ort des letzten Geschlechtsverkehrs mit meinem leiblichen Vater angeben musste! Ich ich war billig zu haben, ich kostete meine Adoptiveltern 60 DM, welche auch in Raten gezahlt werden konnten.
Dies soweit erstmal hierzu, ich muss das erstmal alles verarbeiten, ach ja, es war auch eine Bescheinigung in der Akte, dass ich geistig und körperlich gesund bin.
vielen Dank für deine lieben Worte. Ich komme eigentlich ganz gut damit klar, ich nehme das gar nicht so persönlich. Ich finde viel schlimmer, wie mit den Frauen damals umgegangen wurde. Das "Teil" in dem das alles stand, nannte sich "Fragebogen" und wurde 8 Tage nach meiner Geburt ausgestellt. Ich war im "Versorgungheim" untergebracht, jetzt sagt man wohl Kinderheim dazu. Die Adoptiveltern wurden nicht weiter überprüft, nur dass sie in geordneten Verhältnissen lebten (meine waren einem Mitarbeiter des Jugendamtes persönlich bekannt, da er aus dem gleichen Ort kam, so wurde er dann auch bis zur Adoption mein Vormund) eine Bescheinigung, dass der A-Vater Arbeit hatte und das beide gesund sind - das reichte. Ich hatte Glück, ich hatte eine schöne Kindheit (obwohl ich z.B. bis zu meinem 12.Lebensjahr kein eigenes Zimmer hat, sondern auf dem Sofa im Wohnzimmer geschlafen habe - heutzutage ein Unding).
Also nochmals "Danke", aber ich denke, ich sehe das alles mit einem gewissen Abstand und weiss schon, was ich "wert" bin.
Liebe Brigitte, ich freue mich mit Dir, dass Du den Namen Deines leiblichen Vaters nun hast. Bin gespannt, wie es bei Dir weiter geht!
Dieser Fragebogen ist ja knallhart. Darf ich fragen ob darin stand, wofür die 60 DM gezahlt wurden? Das war doch sicher nicht so etwas wie ein Kaufvertrag, sondern eher die Rechnung für die Gebühren, oder?
ZitatAlso nochmals "Danke", aber ich denke, ich sehe das alles mit einem gewissen Abstand und weiss schon, was ich "wert" bin.
natürlich sind die 60 DM Bearbeitungsgebühren, es kam vielleicht etwas hart von mir rüber, war aber mehr ironisch gemeint.
Vieles in der Akte konnte ich auch nicht lesen, da es handschriftlich war, und die Schrift sehr unleserlich war und teilweise nach so langer Zeit auch verblasst war. Aber ich bin mit dem zufrieden, was ich erfahren habe, wichtig war mir ja der Name des Vaters. Was ich letztendlich daraus mache bzw. noch machen kann, weiss ich noch nicht, aber es gibt mir ein gutes Gefühl, dass er nicht mehr "namenlos" ist.
Ich werde weiter berichten, sobald sich etwas ergibt.
hat jemand einen Tipp für mich, wie ich Informationen über meinen Vater bekommen könnte. Das war ja 1953 und er war bei der Royal Navy, lt. Google sind die 1957 aus C. wieder nach England versetzt worden.
Ich verstehe es nicht genau.Dein Vater war ein England Soldat ? Wenn er ein US-Soldat wäre,könnte ich dir 10000000 Prozent helfen.Hab da sehr viele massige Erfahrungen gesammelt. Bei England-Soldaten sind mir schon rein wissenstechnich die Hände gebunden,aber es gibt sicher engländische Armeeforen,wo du reinschreiben kannst,und seinen Namen eintragen kannst,und eine Suchanzeige starten kannst.Sobald du weisst danach wo er wohnt,dann kannst du in die dortige Zeitung eine Suchanzeige schreiben,so hab ich DAD auch gefunden. Aber letztendlich bleibt dir nur die Ausscht auf eine Korrespondez mit dem Hauptcentrum der engländischen Hauptstützpunkt.Von dort bekommt man meistens alle Unterlagen ,und Hilfe.
ich habe mich wohl zu früh gefreut! Meine leibliche Mutter hat mir gerade am Telefon gesagt, dass der Name meines Vaters, der in dem "Fragebogen", der 12 Tage nach meiner Geburt ausgefüllt wurde und von einer "Fürsorgerin" und ihr unterschrieben wurde, steht, nicht stimmen kann, da sie diesen nie angegeben hätte und ihn auch nicht mehr weiss. Das hätten "die" sich ausgedacht!?! Ich kann das irgendwie nicht glauben, muss das erstmal verarbeiten. Dazu muss ich sagen, dass der Name sehr ungewöhnlich ist, also nicht John Smith oder so.
Ich wollte euch das nur auf die Schnelle mitteilen.
Hallo Brigitte, das erscheint mir auch sehr merkwürdig, denn lieber hat man geschrieben "unbekannt", als einen Fantasienamen anzugeben, ja auch Betrug wäre. Das sich Deine Mutter an den Namen des Mannes überhaupt nicht erinnern kann, der der Vater ihres Kindes ist, halte ich für eine Notlüge. Zumindest wenn sie ihn jetzt hört, sollte der Groschen trotz ihres Alters fallen. Es kann aber auch tatsächlich sein, dass sie das alles schon längst ganz tief im Keller eingebunkert hat. Es tut mir leid, dass Du nun doch wieder von vorne anfangen musst.
danke für deine lieben Worte. Das Problem ist für mich eigentlich gar nicht der Name des Vaters, sondern dass ich Angst habe, sie ist nicht ehrlich zu mir. Ich bin ganz tief in meinem Innern enttäuscht, dass sie mich wahrscheinlich anlügt.
Ich befinde mich mal wieder in einem Zwiespalt. Mein Leben war einfacher, bevor ich meine leibliche Mutter kennengelernt habe, auf der anderen Seite freue ich mich natürlich, sie gefunden zu haben. Aber jetzt denke ich: ist ihre Herzlichkeit mir gegenüber ehrlich, oder spielt sie mir was vor? Ich bin sehr misstrauisch, ich kann nicht dagegen an. Auch dass mein Halbbruder mich nicht kennenlernen will, macht mich traurig, vor allem, weil sie sich überhaupt nicht dafür einsetzt. Das gibt mir das Gefühl, dass ich doch nicht dazu gehöre. Z.B. hatte sie im letzten Jahr Goldene Hochzeit, das war ich natürlich nicht eingeladen. Nächsten Monat hat sie Geburtstag, da werde ich auch nicht eingeladen - wegen diesem einen Halbbruder.