Das wäre natürlich auch in meiner Situation sehr interresant,denn auch ich will wieder zurück zu PAPA. Und suche nach Lösungen und Wegen diese "Zwangsbetreuer" loszuwerden fürimmer,daher hab ich dir sofort geantwortet,weil ich dieselben emotionen habe wie du Leider habe ich nahc Recherchen erfahren,dass das niewieder möglich ist.Es sei denn meine Zwangsbetreuer sterben,und mein dad kann mich adoptieren.
Um eine Rückführung in dem Sinne handelt es sich auch nicht. Es verhält sich vielmehr so, dass man sich heute von seinen leiblichen Eltern später nach Erwachsenenrecht adoptieren lassen kann. Früher verhielt es sich so, wie Sherry meint. Ich selber weiß von der Änderung erst seit kurzem, die klammheimlich eingeführt worden sein muss und mir leider nichts mehr bringt.
Der § 1742 BGB wurde früher rigoros ausgelegt. Anscheinend aber hat man sich gegen diese Ungerechtigkeit erfolgreich gewehrt. Durch den Ausschlussvermerk im § 1768 BGB wurde klargestellt, dass sich die Unmöglichkeit einer weiteren Adoption ausschließlich auf die Zeit während der Minderjährigkeit des Angenommenen bezieht.
Na,das ist ja mal nett anzulesen..Werde mich mal direkt auf diesen Artikel draufstürzen und wissbegierig darin schmökern.Danke Harald für die Information.
als ich mich vor kurzem beim jugendamt informieren wollte, bekam ich auch nur die auskunft, dass eine sogenannte zweitadoption gesetzlich nicht vorgesehen ist...aber ich hatte auch nicht den eindruck, dass man ein wirkliches interesse hatte mir weiterzuhelfen...und mit anwälten ist das ja auch so eine sache...also werde ich mich da auch mal durchkämpfen! ich kann und will einfach nicht glauben, dass man uns sowas elementares verbieten kann! lg
Hallo Lydia, ich würde mich freuen, wenn Du uns hier weiter berichten könntest wie es läuft. Bist Du Dir Deiner Sache denn wirklich sicher? Was denken deine leiblichen Eltern darüber?
Mein Thread "Rechtliches" von Mo 29. Mär 2010, 09:53 hat sich damit erledigt. Weil damals keiner darauf reagierte, ist er mir heute etwas peinlich. Kannst Du ihn bitte löschen, Bianka?
Zitat von lydiaals ich mich vor kurzem beim jugendamt informieren wollte, bekam ich auch nur die auskunft, dass eine sogenannte zweitadoption gesetzlich nicht vorgesehen ist...aber ich hatte auch nicht den eindruck, dass man ein wirkliches interesse hatte mir weiterzuhelfen...und mit anwälten ist das ja auch so eine sache...also werde ich mich da auch mal durchkämpfen! ich kann und will einfach nicht glauben, dass man uns sowas elementares verbieten kann! lg
Ist es aber Lydia!Es ist nicht vorgesehen. Leider.
Zitat von SherryStEs ist nicht vorgesehen. Leider.
Es ist eben sehr wohl möglich, Sherry. Das ist doch jetzt eindeutig. Oder meinst Du, ich denke mir das aus und habe die Gesetzestexte und die Anwaltseite gefälscht? Oder hast Du Dir das noch gar nicht angesehen?
Ich hab 's am Anfang auch nicht recht geglaubt, weil das in den Neunzigerjahren noch völlig anders gehandhabt wurde. Zumindest behauptete seinerzeit ein Anwalt, die alte Adoption müsse erst aufgehoben werden, um eine Erwachsenenadoption zu ermöglichen. Und damals wird es wohl auch gestimmt haben.
Was die Leute vom Jugendamt einem erzählen, sollte man nicht unbesehen glauben. Die sind nur für Minderjährige zuständig und haben darüber hinaus keinen Plan. Es ergeht meine Empfehlung an Lydia, sich einfach mal ganz unverbindlich Auskunft bei einem Fachanwalt für Familienrecht zu holen. Vielleicht bei Herrn Steininger aus dem Link.
Vermutlich ist bei dieser neueren juristischen Betrachtungsweise das größte Problem, dass es Auslegungssache sein wird. Das heißt, es liegt, wie meistens, im Ermessen des Richters. Erfolg mit so einer erneuten Adoption, werden also nur Adoptierte haben, die sich selbst sachkundig machen oder wo der Fall so krass ist, dass ein Richter gar nicht anders handeln kann, als dem zuzusagen.
Deswegen finde ich es sehr wichtig, dass solche Informationen auch in den einschlägigen Foren bekannt gemacht werden. Vielleicht sollten wir einen eigenen Faden dazu eröffnen und all diese Info und Erfahrungen darin gebündelt sammeln? Gerade der von Harald zuletzt angeführte Fall, müsste doch Hoffnung machen, auch wenn er für ihn selbst viel zu spät kam.
Durch den Ausschlussvermerk ist es ist keine Auslegungssache mehr. Auch ein Richter kann nicht machen, was er will. Anderenfalls gäbe es dagegen sicher ein Beschwerdemittel.
Übrigens ist es in meinem Fall nicht allein an der damals fehlenden gesetzlichen Grundlage gescheitert. Die Frau meines Vaters machte Terror, weil ihr ein Anwalt suggeriert hatte, wenn ich zum Pflegefall würde, würde ihre Rente gepfändet und dergleichen Unsinn. Sie drohte mit der Scheidung, und deshab wäre vermutlich auch bei anderer Gesetzeslage nichts daraus geworden.