wenn ich keine beziehung mehr zu meinen adoptieveltern habe,und meine "wirkliche" identität auch vor dem gesetz wiederhaben möchte...im einvernehmen mit meiner herkunftsmutter...gibt es da einen weg? wer hat da erfahrungen gemacht? soweit ich weiß ist das wohl nicht so einfach...
Hallo Lydia ,es ist gar nicht mehr möglich. Fürimmer bist du rechtlich die Tochter deiner AEltern. Incognito ist das Ende der rechtlichen Verwandtschaft der L-Eltern . Sorry,kann dir nix anderes sagen. Es gibt niewieder ein zurück. (Nur emotional kannst du dahinziehen und wie in einer WG leben,wie normale Freunde es tun)
mein adoptievvater hat sich nach der scheidung von meiner adoptievmutter von uns (3 adoptievkinder!!!!) losgesagt ,neu geheiratet und ist jetzt kinderlos...ohne altlasten... und ich kann ihn aber nicht loswerden,ohne ihn um die ecke zu bringen? ironie des schicksals, oder?
Ne per Gesetz bist du immer bis zum Tode deren die Tochter! Ich kenne deinen Gedankengang sehr gut.Mir ergeht es nicht anders. Auch wenn dein AVater neu geheiratet hat ect pp bleibst du gesetzlich mit ihm "verwandt". Nach dem Tode,kannst du wieder zurück,leider nur durch eine Adoption deiner leiblichen Familie,weil das Re-Adopptieren zu Herkunft ist auch nach dem Tode unmöglich.Also bis zu deinem Tode bleibst du die Tochter. Wenn sie verstorben sind musst du 1 Jahr mit deinen leiblichen Eltern zusammenwohnen,und so diesen Fakt der Zusammengehörigkeit beweisen. vor 1 Jahr geht das alles nicht........ du musst bei den Behörden nachweisen ,dass du eine familiäre Bindung hast,und diese auch echt ist.einfach so geht das leider nicht. Dann müssen sich deine leiblichen eltern als "Adoptivbewerber" erstmal beim amt melden,und dann werden sie in langen sitzungen beim Hausbesuch befragt. Es ist sehr schwer zu adoptieren ,weil sie den ganz normalen Vorgang der Adoption durchmachen müssen ,wie jedes andere Päärchen auch. Der vorgang kann bis zu 1 Jahr dauern,und du musst nachweisen ,das du 1 Jahr dort wohnst mit dem Bescheid des Wohnungsamtes. Es ist eine lange Prozedur ..und ich weiss nicht mal ob sie Erfolg hat.Das entscheidet das Jugendamt dann im einzelfall. Deine leibliche eltern müssen auch viele Unterlagen ausfüllen,und soweiter. Ich hoffe du bist dessen sehr bewusst,dass es keine Rückerlangung der leiblichen Elternschaft mehr geben wird. du bist per Gesetz ein Adoptivkind. Auch hier wird 1 Jahr die Adoptivpflege in Anspruch genommen. Sehr wahrscheinlich wirst du aber den spruch gedrückt bekommen,dass du ganz normal zu ihnen ziehen kannst ,und selbst entscheiden kannst wo du wohnst .Es also egal ist welchen Namen du trägst! stellt euch auf harte Zeiten mit vielen Verhören ein,und vielleicht auch Hindernissen.
Das Rückadoptieren im Erwachsenenalter ist heute (seit 2002 oder so glaube ich) wieder möglich. Das Jugendamt hat da nicht mehr mitzumischen. Die Adoption muss gerechtfertigt und das Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten sein. Für viele ältere Fremdplatzierte wie mich kommt diese Neuregelung leider zu spät. Mein leiblicher Vater ist mehr als fünf Jahre vorher gestorben.
§ 1742 Ein angenommenes Kind kann, solange das Annahmeverhältnis besteht, bei Lebzeiten eines Annehmenden nur von dessen Ehegatten angenommen werden.
§ 1768 Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2, § 1747 sind nicht anzuwenden.
hallo harry, wie ich jetzt gesehen habe beschäftigst du dich ja schon länger mit dem thema...tut mir leid, dass du da nicht weitergekommen bist... dieses gesetzdingsbums verwirrt mich etwas... also meinst du (im gegensatz zu deiner vorrednerin, die sich ihrer sache ja erstaunlich sicher war...), dass es die möglichkeit einer "zurückführung" gibt?
das wort "zurückführung" habe ich benutzt, nicht er...aber wenn da was geht,finde ich das schon interessant...aber trotzdem finde ich es natürlich sehr nett,dass du mir gleich geantwortet hast!