ZitatWeil es sich erledigt bzw. geklärt hat. Ein Missverständnis kann ja mal passieren. Und persönlich habe ich es (aufgrund meiner Fasen-Vorgeschichte) nicht so gern, wenn meine weniger wertvollen Einträge in alle Ewigkeit stehenbleiben. Seit einiger Zeit steht es um meine Gesundheit nicht mehr zum besten, und das schlägt sich auch in Gestalt zunehmender gedanklicher Fehlleistungen nieder. Vielleicht ist es der Anfang von Alzheimer. Wenn ich demnächst einige von Euch zu verwechseln beginne (z.B. Maus und Mausi oder BibiBlocksberg und Bibi Blockstein), dann ist es wohl so weit.
da steht uns ja noch einiges bevor... hoffentlich vergißt du demnächst nicht mit hundi rauszugehen
ZitatWenn ich demnächst einige von Euch zu verwechseln beginne (z.B. Maus und Mausi oder BibiBlocksberg und Bibi Blockstein), dann ist es wohl so weit.
Mach' Dir keine Sorgen, Haraldchen, nun wissen wir Bescheid und akzeptieren auch, wenn Du Deine Beiträge hier im Forum an 'Carlchen' oder 'Carline' richtest. Aber im Ernst: Fehlleistungen bringt jeder einmal, die machen die Mitstreiter hier doch erst so richtig menschlich und sympathisch. Auch von Dir wird absolut keine Fehlerfreiheit erwartet, obwohl Du Dir selbst die höchsten Standards in jeder Beziehung abverlangst. Von diesem hohen Ross solltest Du langsam absteigen (liebevoll gemeint).
Also, ab jetzt überwiegend menschlich und sympathisch agieren und "Fünfe gerade sein lassen".
hmm, ich bin juristisch nicht gewandt, aber wer würde denn in der neuen Geburtsurkunde stehen, wenn verheiratete einen Menschen nach Erwachsenenrecht adoptieren? Da würden doch die leiblichen Eltern auch nicht mehr auftauchen. Von daher kann ich kaum glauben, dass es machbar ist, dass die leibliche Mutter weiterhin darin steht.
Zitat von englandfanLeider kann ich rechtlich nicht zur Aufklärung beitragen, aber ich finde es völlig absurd, dass im Zuge der Adoptionen immer Geburtsurkunden geändert werden. Das leuchtet mir nur ein, wenn bei Findelkindern nachträglich die leiblichen Eltern ausfindig gemacht werden können und nachträglich eingetragen werden. Warum macht man nicht einfach einen Nachtrag im Familienbuch, der z.B. Adoptionen etc. einträgt, sondern ändert ständig die Geburtsurkunde und löscht damit die Herkunft aus? Der Sinn erschließt sich mir nicht. Gibt es einen oder macht man das so, weil man es immer schon so macht? Die Geburt ist nun mal die Geburt und was zur Geburt war, kann man doch nicht ändern... aber ich bin auch juristischer Laie, finde es nur irgendwie absurd. Bis wir adoptiert haben, hatte ich auch keine Ahnung davon. Vielleicht sollte man das mal ein bisschen öffentlicher machen, um es ändern zu können.
Euch wünsche ich, dass sich der bürokratische Dschungel lichtet.
englandfan
Hallo Englandfan, Du glaubst gar nicht wie sehr ich mich über dieses Posting freue! Nicht nur weil ich es genauso sehe, sondern grade weil es von einer Adoptivmutter kommt!!! Danke!!!
Bezüglich der Änderung der Geburtsurkunde, sehe ich es nicht so streng. Das alles ist doch historisch gewachsen. Man sollte die Geburtsurkunde umbenennen in z.B. "Urkunde der persönlichen Daten" in der die aktuelle Daten und damit der rechstgültige Name steht. Das ist nämlich heute Sinn und Zweck der Geburtsurkunde um sie entsprechenden Behörden vorzuweisen. Die Dokumentation der Geburt ist hier zweitrangig. Der Name verwirrt und legt den Schluss nahe, dass man Daten der Geburt festhält. Daher leitet sich dann auch der Verdruss über eine sogenannte staatliche Fälschung ab, wenn der Staat durch die Adoption den aktuellen Namen ändert. Der Gbeurstname wird ja nicht generell weggelöscht. Er steht ja weiterhin bei den Vermerken im Standesamt.
nee kann ich und werd ich nicht verstehen , ist eben die frage, ob es in SÄMTLICHEN urkunden so stehen soll, daß die adoption nicht auffällt, oder 'darf' das adoptierten egal sein. den a-eltern ist es das jedenfalls nicht. da wird manchmal ja ziemlich heftig dagegen argumentiert, kommt diese blöde geheimnistuerei, unechtheits-gefühl, die furcht vor leichterem finden, mangel an dazugehörigkeit, diskriminierung in kindergarten und schule usw. usw., obwohl da nichts passieren kann, die ado kaum mehr rückgängig zu machen ist, also auch mit herkunftsnamen bombensicher wäre... das wird adoptierten klar sein. mit dem von anfang erhaltenen ursprungs-nachnamen im doppelnachnamen wär ich besser zurecht gekommen, wär ehrlicher gewesen und genau so gewöhnungsbedürftig, wie einen fremde namen annehmen zu müssen. erst recht eine andere identität, noch eine nummer krasser.
@ Flipper: Ich sehe das anders und wenn ich sehe, was das Gesetz dazu sagt, fühle ich mich bestätigt. Es ist eine Geburtsturkunde und heißt nicht nicht nur so.
1. die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, 2. das Geschlecht des Kindes, 3. Ort und Tag der Geburt, 4. die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes, 5. die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.
Das hat für meine Begriffe alles mit der Geburt zu tun und sollte somit auch so stehen bleiben, ergänzt durch Änderungen, die sich nachher ergeben, etwa den Namen des Kindes.
die Formulierung ist aber so gewählt, dass da nichts falsch dran ist, denn es wird exakt die Verbindung zwischen "Geburt" und "Eltern" dargestellt. Von "biologischen Eltern" ist da jedenfalls nicht die Rede. Es heißt schlicht "Eltern".
Da Adoption ja die juristische Trennung von der bio-Familie zum Zweck hat, ist die Löschung aus der Geburtsurkunde - aus Sicht des Gesetzgebers - nur konsequent. Ich glaube, das sollte man, bei allem Wohlwollen bezüglich neuer Denkart, nicht vergessen. De facto hat sich an der juristischen Seite durch halboffen/offen nichts geändert. Für mich ist das Bauerfängerei.
Ich hatte es so verstanden, dass es um die Geburtsurkunde geht, zu der der jeweilige Inhaber Zugang hat; z.B. zur Vorlage bei Heirat o.ä. Um genau die geht es doch in diesem Faden. Wen interessiert es denn, was im Original stand, wenn das mit der Adoption aus dem Verkehr gezogen wird.
Was passiert eigentlich damit? Als meine Tochter geboren wurde, bekamen wir ja auch eine. Vermutlich hätte ich die noch heute, hätte nicht meine Mutter damals in ihre führende hand genommen - und alles vernichtet, was an diese Geburt erinnert hätte.
genau Bonnie. Ich fände es sinnvoll, wenn die Daten der A-Eltern einfach auf dem Dokument ergänzt werden mit dem Hinweis auf die Adoption. Problem, was sich dabei ergibt ist allerdings, dass dann das A-Kind immer gleich preisgibt, dass es ein A-Kind ist, sobald es die Geburtsurkunde vorlegt. Das ist natürlich auch schwierig. In der Geburtsurkunde meines A-Kindes stand am Anfang gar nichts, was mit dem Kind zu tun hat. Ein Name, den die Behörde sich ausgedacht und Vater und Mutter unbekannt. Lediglich der Geburtstag hat etwas mit ihr zu tun. Auch ziemlich traurig, wenn man sich das Blatt anschaut...
Im Grunde ist wohl alles historisch gewachsen. Man brauchte früher etwas, was die Geburt dokumentiert. Daraus resultiert dann die Geburtsurkunde. Ist so erst einmal richtig. Dann brauchte man ein Dokument, was die Person ausweist bzw. deren Existent bzw. dessen Namen beweist. -> na ja, es gibt doch eine Geburtsurkunde ->passt doch!
Es muss ja ein Dokument geben, dass in bestimmten Fällen vorgelegt werden muss. z.B. wenn man ein Konto für sein Kind anlegt