Im Grunde ist wohl alles historisch gewachsen. Man brauchte früher etwas, was die Geburt dokumentiert. Daraus resultiert dann die Geburtsurkunde. Ist so erst einmal richtig. Dann brauchte man ein Dokument, was die Person ausweist bzw. deren Existent bzw. dessen Namen beweist. -> na ja, es gibt doch eine Geburtsurkunde ->passt doch! Jetzt muss die Adoption integriert werden. Da man das Dokument (Geburtsurkunde) ja mit seinen richtigen (neuen Namen) zum legitimieren vorweisen muss, muss man den Namen auf der Geburtsurkunde wohl ändern. Da es eine Inkognito Adoption ist, darf der alte Namen nicht mehr erscheinen. Um den alten Namen zu dokumentieren wird die Abstammungsurkunde eingeführt, die dann später wegfällt, da alles im Personenstandsregister festgehalten ist.
Es muss ja ein Dokument geben, dass in bestimmten Fällen vorgelegt werden muss. z.B. wenn man ein Konto für sein Kind anlegt. Dann möchte ich auch nicht, dass ein Bankangesteller sieht, wer die leiblichen Eltern sind, diese dann ggf. noch kennt und alles herumtratscht. Die Leidtragenden sind dann alle: leibliche Eltern, Adoptiveltern und das Kind! Wir haben eine Abstammungsurkunde, wo sein erster Name drin steht und dass finde ich schon mal gut.
flipper, mit historisch gewachsen läßt sich wohl kaum eine falsche identität/herkunft für den betroffenen menschen (er)klären. mit einem doppelfamiliennamen gäbe es von anfang an keinen erklärungsbedarf mehr, weil allein der/die adoptierte weiß wie er zustandegekommen ist.
@ englandfan, bei findelkinder geht das nicht, außer es läßt sich später noch seine identität klären. wünsch ich euch und eurem kind jedenfalls! nachtrag: ganz schrecklich stell ich mir vor, wenn findelkind nicht erfahren, oder kein recht darauf hätten zu erfahren, daß sich in ihren 'original-geburtsurkunden nur ein erfundener name befindet, und anhand dieser angaben irgendwann versuchen ihre herkunft zu klären, das wäre vera... hoch drei.
Bonnie, mir gings eher um die Erklärung warum das so gemacht wird. Wenn der Gesetzgeber nur das Inkognito vorsieht, muss er auch so konsequent sein und dem Kind eine für andere nicht rückverfolgbare Identität geben. Bei einem Doppelnamen kann man, besonders wenn er selten ist, überall nach ihm einfach suchen. Wenn man irgendwann mal über eine Änderung des Gesetzes bzgl. offene / halboffen Adoption nachdenkt, kann man so etwas sicher diskutieren.
nee find ich nicht flipper. auf was denn noch warten, wer will denn darüber nachdenken? über das für-und-wider können betroffene nicht früh genug anfangen zu diskutieren um änderungen anzustoßen. wem sollte denn das rückverfolgen-können der identiät schaden?
Zitat von bonniewem sollte denn das rückverfolgen-können der identiät schaden?
Wie gesagt, es gibt rechtlich nur eine Form der Adoption. Somit müssen auch die Adoptivfamilien geschützt werden, wo dies wegen früherer Gewalt etc. zwingend notwendig ist.
flipper, gewalt, bedrohung kann ja nicht durchgehend der fall sein, ausnahmereglungen würden da reichen, aber so trifft es alle adoptierten. ich glaube eher, daß es sich mit dem erlöschen der identität, die sich wahrscheinlich allein schon durch die abgabe erklärt (mit der einverständiserklärung zur adoption auch die bedingungen anerkannt werden), somit einfacher begründen läßt, dem kind eine neue geben zu müssen, es aber vielmehr darum geht, ein kind auch 'optisch' problemloser in eine andere familie einpassen zu können - ohne dabei die bedürfnisse der adoptierten zu berücksichtigen.
Hallo und guten Tag an alle hier. Bin neu im Forum und habe bezüglich der Erwachsenen-Adoption auch ein paar Fragen. Die Verhältnisse sind ähnlich, wie vom TE. Bin (48 J. alt) seit 4 Jahren in einer Lebensgemeinschaft und würde gern die Tochter meiner Lebensgefährtin (26 Jahre alt) adoptieren. Ich habe selber keine leiblichen Kinder und da wir aus biologischen Gründen keine gemeinsamen Kinder mehr haben werden, möchte ich gern diesen Schritt tun. Wir leben in verscheidenen Wohnsitzen (Tochter und wir). Der leibliche Vater der Tochter lebt, es besteht aber kein Kontakt zu diesem und auch keinerlei Interesse der Tochter meiner LG, diesen Kontakt aufzunehmen.
Meine Fragen: Frage 1: Muss der leibliche Vater zu der Adaption noch seine Zustimmung geben ? Frage 2: Kann der leibliche Vater trotz Adaption irgendwann zukünftig noch eventuelle Unterhaltsansprüche (im Alter oder im Krankheitsfall oder aus anderen Gründen) an die Tochter stellen ? Frage 3: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß die Mutter namentlich dann ebenfalls nicht mehr in der Geburtsurkunde auftaucht ? Frage 4: Muss die Tochter dann auch meinen Namen oder einen Doppelnamen annehmen ?
Abwicklung so korrekt ? Notar beauftragen, dieser reicht dann den Antrag auf Adaption bei dem für den Wohnsitz der Tochter zuständigen Familiengericht ein und dann abwarten