Leibliche Mutter - bin ich Leiblicher Vater - verstorben
Kind (25 Jahre), erwachsen
wird vom neuen LG der leiblichen Mutter nach Erwachsenenrecht § 1770 mit beschränkter Wirkung (sämtliche alten Verwandtschaftsverhältniss bleiben bestehen!!!!) adoptiert.
Nun bekommen wir die neue Geburtsurkunde vom zuständigen Standesamt - auf dieser steht bei Vater nun der Annehmende ! - richtig ! und gewünscht !
bei Mutter: steht NICHTS MEHR !!!! - dies ist allerdings so nicht gewünscht, den die Mutter sollte natürlich schon die Mutter bleiben - hat ja ihr Kind "nicht zur Adoption freigegeben", sondern es sollte für das Kind nur ein "neuer" Vater hinzuadoptiert werden (hoffe, das ist jetzt nicht doof ausgedrückt).
Wer hat Erfahrenungen mit einer Erwachsenenadoption in dieser Konstellation. Es kann doch nicht richtig sein, dass auf der´neuen Geburtsurkunde die Mutter einfach rausgestrichen wird, warum denn auch? Sie ist ja doch immer noch die Mutter !
Lt. Auskunft Standesamt wird dies seit 2009 so gehandhabt. Ich hoffe, mir kann jetzt jemand dabei helfen?
hi j40, mich wundert, daß ihr darüber nicht rechtzeitig aufgeklärt wurdet, was ich mir kaum vorstellen kann bei so einer entscheidung. eine nicht mehr nachvollziehbare rechtslage ohnehin. wird vermutlich damit zusammenhängen nicht verheiratet zu sein, du schreibst ja vom lebensgefährten.
Zitat von Jimmy40...wird vom neuen LG der leiblichen Mutter nach Erwachsenenrecht § 1770 mit beschränkter Wirkung (sämtliche alten Verwandtschaftsverhältniss bleiben bestehen!!!!) adoptiert. [...] Nun bekommen wir die neue Geburtsurkunde vom zuständigen Standesamt - auf dieser steht bei Vater nun der Annehmende ! - richtig ! und gewünscht !
Wieso das "normal sein soll, dass in einer Geburtskunde nicht der Name des wirklichen Vaters drin stehen darf, habe ich noch nie verstanden. Das ist gesetzlich zwar korrekt, aber "normal"
Zitatbei Mutter: steht NICHTS MEHR !!!! - dies ist allerdings so nicht gewünscht, den die Mutter sollte natürlich schon die Mutter bleiben - hat ja ihr Kind "nicht zur Adoption freigegeben",
So gesehen hat der (verstorbene) Vater sein Kind auch nicht zur Adoption weggegeben Er hat den Fehler begangen zu sterben und wurde aus der Geburtsurkunde seines Sohnes herausradiert. Ob er das gewollt hätte?
Was sagt eigentlich der Sohn zu der jetzigen Situation, bei der nun ja keiner mehr seiner biologischen Elternteile in der Geburtsurkunde steht? Du berichtest nur von Deiner eigenen Empörung.
Was mich wie Bonnie wundert: hat Euch da vorher keiner über die Konsequenzen aufgeklärt? Wenn dem so wäre, würde ich denjenigen anzeigen, der das zu verantworten hat. Selbst bei der Bank bekommt man heutzutage zu jedem Beratungsgespräch ein Protokoll, auf dem die wichtigsten Fakten vermerkt sind.
Der Sohn, 25 Jahre alt, hat sich im Wege der Erwachsenenadoption vom Lebensgefährten der Mutter adoptieren lassen. Eine Zustimmung der leiblichen Mutter ist nicht erforderlich. Mit der Rechtskraft der Adoption erlischt die rechtliche Beziehung zur Mutter. Der Annehmende wird alleiniger Elternteil dess Angenommenen. Somit erscheint auf der neuen Geburtsurkunde auch nur der Annehmende als Vater. Juristisch scheint mir alles korrekt.
Ja Burkhard, das ist die juristische Seite, die Frage ist aber, warum war das den Beteiligten offensichtlich nicht klar?
Wie der Sohn das sieht oder was er wusste, wissen wir zwar nicht, aber die Mutter hatte offenbar keine umfassende Kenntnis von der Gesetzeslage. Da hat es bei der Aufklärung seitens Behörden bis heute wohl noch nicht flächendeckend Fortschritte gegeben.
Wie kann man seine Kunden nur so ins Messer laufen lassen ...
Zitat von burkhardMit der Rechtskraft der Adoption erlischt die rechtliche Beziehung zur Mutter. Der Annehmende wird alleiniger Elternteil dess Angenommenen. Somit erscheint auf der neuen Geburtsurkunde auch nur der Annehmende als Vater.
Gilt das auch für Adoption nach Erwachsenenrecht? Vorige Tage erst hatte ich - rein hypothetisch - eine Frage mit ganz ähnlichem Inhalt eingestellt.
rechtlich wird davon ausgegangen, daß es die entscheidung des 25jährigen sohnes ist, der mit volljährigkeit keine einwilligung der leiblichen eltern, in dem fall j40, mehr braucht. fraglich ist, warum der sohn die adoption wolllte, ob er mutter und LG einen gefallen tun wollte, die adoption sein eigener wunsch war, o. aus div. anderen gründen. die verbindung zur familie des leiblichen vaters aufrecht zu erhalten kann ihm dabei nicht mehr wichtig gewesen sein.
also hier noch einmal ganz deutlich, damit auch alle es "richtig" verstehen.
Das Kind (im übrigen WEIBLICH und 25 Jahre) ist meine Tochter. Mit der ich seit ihrem 10. Lebensjahr (der Vater war da bereits verstorben) bei meinem neuen Lebensgefährten lebe. Er ist ihr inzwischen wie ein Vater geworden. Nun, da die Tochter volljährig ist - und auch VON IHR - der Wunsch ausging, dass mein LG jetzt auch vor dem Gesetz "ihr Vater" wird, haben wir GEMEINSAM beschlossen - WIR LEBEN AUCH ALLE HIER ZUSAMMEN !!! - dass sie sich nach "Erwachsenemrecht" von ihm adoptieren lassen will. Ich als Mutter habe dem auch zugestimmt, aber KEINER DER BETEILIGTEN wollte natürlich - und es ist durch die Erwachsenenadoption - mit beschränkter Wirkung - auch nicht so, dass ich jetzt NICHT mehr die Mutter bin - allerdings sieht es in der Geburtsurkunde so aus - da ich NICHT mehr drin stehe.
Der gleiche Fall - bei einem anderen Standesamt - wurde anders gehandhabt, bzw. man wurde gefragt: ob die Mutter auch drin stehen soll - was natürlich gewünscht ist - weil man ist ja schließlich in diesem Fall (Erwachsenenadoption - NICHT NACH MINDERJÄHRIGENRECHT) auch noch die Mutter - hat das Kind ja schließlich nicht "zur Adoption freigegeben", also abgegeben, sondern will natürlich noch Mutter bleiben - nur ein neuer Vater soll "dazugewonnen" werden - selbst der ursprüngliche Vater, der verstorben ist, BLEIBT der VATER - nur ein NEUER VATER KOMMT ZUSÄTZLICH hinzu - so ist das bei der Erwachsenenadoption mit verminderter Wirkung. Diese wurde auch ausgesprochen vom Gericht ! Mutter bleibt Mutter! Vater bleibt Vater! - es kommt nur ZUSÄTZLICH ein neuer Vater dazu!
NUR das Standesamt trägt es so besch..... in die Geburtsurkunde ein, hiergegen werden wir aber auch noch Schritte einleiten, weil eine Mutter, die auch noch immer Mutter ist, unserer Meinung (Tochter, Mutter und neuer Vater) nach immer noch auf die Geburtsurkunde des Kindes gehört, auch wenn sie den Stiefvater nun als richtigen Vater dazubekommen hat.
Das wär ja lustig: eine Mutter heiratet ihren neuen LG, der soll nun das Kind auch adoptieren, damit es auch "sein Kind" ist - wenn dann die Mutter plötzlich nicht mehr die Mutter wäre!!! Dem ist natürlich NICHT so - lediglich das Standesamt sagt, es sei seit 2009 eine neue Regelung bei ERwachsenenadoptionen keine "Randvermerk" auf die Geburtsurkunde zu machen, dass das Kind einen Adoptiv-Vater dazubekommen hat, sondern NUR noch diesen reinzuschreiben - und die alten Eltern bzw. Mutter oder Vater, heraus zu lassen. Meiner/unserer Meinung nach nicht in Ordnung so, das Standesamt sagt aber, dies sei so in Ordnung.
Auf Wunsch kann man die Geb.Urkunde auch geändert haben, also mit Mutter drauf, das KOSTE aber zusätzlich!!!! Na, wir werden sehen. Wir nehmen jetzt die Geb.Urkunde des anderen Standesamtes und gehen zu unserem und fragen, warum es bei diesem Standesamt geht, dass die Mutter drauf steht - die ja immer noch Mutter ist - und bei uns nicht?
Ich hoffe, es haben jetzt alle richtig verstanden - und freu mich schon auf Eure MEINUNGEN dazu !
Leider kann ich rechtlich nicht zur Aufklärung beitragen, aber ich finde es völlig absurd, dass im Zuge der Adoptionen immer Geburtsurkunden geändert werden. Das leuchtet mir nur ein, wenn bei Findelkindern nachträglich die leiblichen Eltern ausfindig gemacht werden können und nachträglich eingetragen werden. Warum macht man nicht einfach einen Nachtrag im Familienbuch, der z.B. Adoptionen etc. einträgt, sondern ändert ständig die Geburtsurkunde und löscht damit die Herkunft aus? Der Sinn erschließt sich mir nicht. Gibt es einen oder macht man das so, weil man es immer schon so macht? Die Geburt ist nun mal die Geburt und was zur Geburt war, kann man doch nicht ändern... aber ich bin auch juristischer Laie, finde es nur irgendwie absurd. Bis wir adoptiert haben, hatte ich auch keine Ahnung davon. Vielleicht sollte man das mal ein bisschen öffentlicher machen, um es ändern zu können.
Euch wünsche ich, dass sich der bürokratische Dschungel lichtet.
Zitat von mausi51Ja Burkhard, das ist die juristische Seite, die Frage ist aber, warum war das den Beteiligten offensichtlich nicht klar?
Wie der Sohn das sieht oder was er wusste, wissen wir zwar nicht, aber die Mutter hatte offenbar keine umfassende Kenntnis von der Gesetzeslage. Da hat es bei der Aufklärung seitens Behörden bis heute wohl noch nicht flächendeckend Fortschritte gegeben.
Wie kann man seine Kunden nur so ins Messer laufen lassen ...
Cornelia
Rechtlich gesehen, ist die Mutter keine Beteiligte bei dieser Adoption, da der Sohn volljährig ist und die Einwilligung oder Zustimmung der Mutter nicht erforderlich war. Es gab also auch für Niemanden eine Verpflichtung die Mutter zu beraten oder aufzuklären. Somit hat also auch Niemand "seine Kunden ins Messer laufen lassen.." Wer letztlich die Idee zu der Adoption hatte und welche Erwartungen daran geknüpft waren, lassen sich aus den vorliegenden Informationen nicht sagen.
Scheinbar werden die Beiträge hier nicht GENAU gelesen. Es handelt sich um eine TOCHTER - nicht um einen SOHN - beraten wurden wir AUSFÜHRLICH von Notar und Richter. Auch ist es UNUMSTRITTEN, dass Tochter und Mutter nach wie vor verwandt sind - die MUTTER bleibt als solche bestehen.
Es ist lediglich die Sache des STANDESAMTES, dass sie diese nicht mehr in die neue Geburtsurkunde eintragen - lediglich DIES wird hier beanstandet.
Die rechtliche Situation ist VÖLLIG in ORDNUNG.
Tochter, Mutter, Adoptiv-Vater - alles wie beraten u. gewünscht. Das Verwandtschaftsverhältnis zur Mutter bleibt - ein neues, nämlich zum Adoptiv-Vater wurde durch die Adoption begründet!
BITTE doch meinen 2. Eintrag von 12.24 Uhr GENAU durchlesen!!!
danke j40, jetzt ist es deutlicher geworden. es scheiterte also an der bürokratie der standesämter, in denen offenbar gewaltet und geschaltet werden darf bis die kassen (gebühreneinnahmen) stimmen
Zitat von bonniemensch harry, das löschen deines beitrags macht antworten unverständlich, warum machst du das
bonnie
Weil es sich erledigt bzw. geklärt hat. Ein Missverständnis kann ja mal passieren. Und persönlich habe ich es (aufgrund meiner Fasen-Vorgeschichte) nicht so gern, wenn meine weniger wertvollen Einträge in alle Ewigkeit stehenbleiben. Seit einiger Zeit steht es um meine Gesundheit nicht mehr zum besten, und das schlägt sich auch in Gestalt zunehmender gedanklicher Fehlleistungen nieder. Vielleicht ist es der Anfang von Alzheimer. Wenn ich demnächst einige von Euch zu verwechseln beginne (z.B. Maus und Mausi oder BibiBlocksberg und Bibi Blockstein), dann ist es wohl so weit.
Entschuldigt meinen "Tonfall" - war bestimmt nicht so von mir gemeint, wenn das hier so angekommen ist, dann sorry!
Und JA, es liegt wirklich NUR am Eintrag in die Geburtsurkunde. Ich habe mir gedacht, dass vielleicht hier jemand auch schon mal eine Erwachsenenadoption in dieser Konstellation durchführen hat lassen - und mir seine Erfahrung bezüglich des Eintrags des Standesamtes in die Geburtsurkunde weitergeben hätte können.
Also noch mal Sorry, wusste nicht, dass ich hier so genau aufpassen muss, WIE ich was schreibe, war nicht böse oder irgendwie anmaßend von mir gewollt.