Wenn ich beim Standesamt meine Adoptionsakte anfordern möchte oder Akteneinsicht beantrage, bekommt das JA das mit? Meine Sachbearbeiterin dort war sehr, sagen wir verhalten?! Es ist vll. eine Möglichkeit mehr Informationen aus dieser Akte zu erhalten als aus der beim JA. Ich möchte aber nicht das die Frau beim JA (oder meine LM )das mitbekommt, nicht das sie sich hintergangen fühlt und dann unfreundlich wird oder so..
Das Standesamt hat keine Adoptionsakte. Das Standesamt ist für die Ausstellung der Personenstandsurkunden zuständig. Personenstandsurkunde; Ausstellung Die Standesämter stellen Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie Abschriften aus den jeweiligen Registern aus, wenn sie das jeweilige Personenstandsregister führen.
Beschreibung
Die Standesbeamten stellen aus den Personenstandsregistern (Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) folgende Personenstandsurkunden aus:
•Geburtsurkunden, •Eheurkunden, •Lebenspartnerschaftsurkunden, •Sterbeurkunden, •beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern. Die Geburtsurkunde wird aus dem Geburtenregister ausgestellt. Diese Urkunden dienen vor allem zum Beweis des Tags und des Orts der Geburt sowie der Vor- und Familiennamen einer bestimmten Person. Aus einer Geburtsurkunde ergeben sich darüber hinaus vor allem das Geschlecht und die Eltern des Kindes. Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister zeigt u.U. auch Veränderungen bei der Abstammung des Kindes (z.B. eine Adoption) und beim Familiennamen des Kindes und seiner Eltern auf. Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister ausgestellt und beweist die Eheschließung der beiden Ehegatten und gibt den Nachweis über die evtl. neugewählte Namensführung.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde wird aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt und beweist die Begründung der Lebenspartnerschaft der Lebenspartner und gibt den Nachweis über die evtl. neugewählte Namensführung.
Die Sterbeurkunde wird aus dem Sterberegister ausgestellt und beweist Tag und Ort des Todes einer bestimmten Person.
Beglaubigte Ausdrucke aus den Personenstandsregistern sind wortgetreue Wiedergaben der jeweiligen Einträge einschließlich der Vermerke über die Fortführung der ursprünglichen Beurkundungen durch familienrechtliche Änderungen sowie durch Berichtigungen.
Die Personenstandsurkunden können, bis auf die Lebenspartnerschaftsurkunden, auch mehrsprachig ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland in der Regel keiner Übersetzung bedürfen.
Das Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister wird am Ort des jeweiligen Personenstandsfalls geführt. Die Personenstandsurkunden aus diesen Registern sind deshalb beim Standesamt zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren ist, die Ehe geschlossen wurde, die Lebenspartnerschaft begründet wurde bzw. der Betroffene verstorben ist.
Die Personenstandsurkunden geben zum Zeitpunkt ihrer Ausstellung den jeweiligen Stand der standesamtlichen Beurkundung in den Personenstandsregistern wieder. Änderungen durch Fortführung der Personenstandsregister werden in die Urkunden eingearbeitet. Folge ist z.B., dass in einer älteren Geburtsurkunde noch kein Vater eingetragen ist, wenn die Vaterschaft erst später anerkannt wurde. Die Abstammung von dem Mann kann dann nur mit einer neueren Geburtsurkunde nachgewiesen werden. Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass immer nur die neueste Personenstandsurkunde den aktuellen Stand der Beurkundung in einem Personenstandsregister wiedergeben kann. Selbst wenn keine Veränderungen eingetreten sind, lässt sich auch diese Tatsache nur mit einer Personenstandsurkunde neuesten Datums beweisen.
Adoptionsakten gibt es nur beim zuständigen Jugendamt, bei der Adoptionsvermittlungsstelle sowie beim für die Adoption zuständigen Amtsgericht.
Adoptierte haben einen gesetzlichen Anspruch aiuf Einsicht in die Adoptionsakte. Dieser Anspruch ist im § 9b des Adoptiuonsvermittlungsgesetzes (AdVermiG) festgeschrieben.
Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
§ 9b Vermittlungsakten
(1) Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten) sind, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 60 Jahre lang aufzubewahren. Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, so sind die Vermittlungsakten der Stelle, die nach § 2 Absatz 1 Satz 3 oder Satz 4 ihre Aufgaben übernimmt, oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, in dessen Bereich die Adoptionsvermittlungsstelle ihren Sitz hatte, zur Aufbewahrung zu übergeben. Nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums sind die Vermittlungsakten zu vernichten. (2) Soweit die Vermittlungsakten die Herkunft und die Lebensgeschichte des Kindes betreffen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht, ist dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und, wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, auch diesem selbst auf Antrag unter Anleitung durch eine Fachkraft Einsicht zu gewähren. Die Einsichtnahme ist zu versagen, soweit überwiegende Belange eines Betroffenen entgegenstehen.
Ah, ich habe mich verschrieben ich meinte das Amtsgericht, dass ist doch dafür zuständig, also für die Gerichtliche Abwicklung? Wie komm ich denn auf Standesamt... Entschuldige, meine Abstammungsurkunde habe ich seit Jahren von denen.
Ich hatte vorher bevor ich die Akte einsehen konnte meine LM gefunden. Sie musste schriftl.zustimmen das ich die Akte einsehen konnte sowie die Ado-Eltern.
Hallo, also ich habe ein Mail an das zuständige Amtsgericht geschrieben (mit meinem Geburtsdatum und den Infos, die ich aus der Geburtsurkunde hatte) und um Akteneinsicht gebeten. Ca. 5 Tage später bekam ich die Antwort, dass meine Akte gefunden wurde (nach 58 Jahren!!!!) und ich vorbei kommen könnte. Ich bin hingefahren (100 km), konnte die ganze Akte einsehen und man hat mir unentgeldlich! Kopien gemacht.
Bitte hör nicht auf zu träumen,von einer besseren Welt.Fangen wir an aufzuräumen,bau sie auf wie sie dir gefällt!!!!(X.Naidoo)
Ist ein toller Spruch!! Ich träume schon lange nicht mehr, lach. aber aufräumen sollte man mit der ganzen Scheinheiligkeit, Verlogenheit, Versteckspielerei. Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott. Bin heute so weit, das ich mich nicht mehr anlügen lasse, schmunzle über die Naivität, der Gesetzte. Verfolge Euer Hamsterrad Treiben mit, einfach genial, würde jeder brave Staatsbürger Sagen. Einen guten Rat möchte ich noch den leiblichen Müttern mit geben, denen man die Kinder weg nimmt, setzt keine Kinder mehr auf die Welt, dann gibt es nichts mehr zu nehmen . An alle adoptierten, verlasst Euch nur auf Euch, Das Baggern an der Zwangsmaschienerie, bringt gar nichts. Das Kreuz hat 2 Balken. Ein grossen und einen kleinen Balken. Der kleine für die Dummen, die sich alles gefallen lassen, und der grosse, für die super Schlauen. Merkt ihr nicht, das es nicht um die Kinder geht, sondern nur, noch einmal nuuurr um das Wohlergehen, der Staatskasse. Man braucht keine Matura, um das Weltgeschen zu beleuchten. Und jede blöde Antwort darauf, kostet mir nur ein lächeln. Mehr ist es mir nicht wert. Anstatt Familien zu verurteilen, wegen, Armut, Kindeswegnahme, auf das Warum. Das ist. wie es scheint, niemand fähig zu durch dringen. Besonders die Klugrederei von Möchtegerns "Adoptivmüttern" Ist so schleimig, und von naivität, alles zum Wohle der feinen Gesellschaft. Na ja, jedem das Seine. Was steht wohl hinter der Wahrheit. Du? Im Namen des Gesetzes, amen. Unterhaltung Pur, fast wie Dieter Nuhr. Guter Comiker! Wenns langweilig wird, einfach weiter rollen, ist super, liebe Grüsse an Euch!
Zitat von AdoptionsgegnerinEinen guten Rat möchte ich noch den leiblichen Müttern mit geben, denen man die Kinder weg nimmt, setzt keine Kinder mehr auf die Welt, dann gibt es nichts mehr zu nehmen .
Finde ich persönlich gut! Wenn einem schon das erste Kind weggenommen wurde, sollte man definitv kein Zweites mehr in die Welt setzen - stochastisch gesehen. Von beiden Seiten betrachtet.
Zitat von AdoptionsgegnerinBesonders die Klugrederei von Möchtegerns "Adoptivmüttern" Ist so schleimig, und von naivität, alles zum Wohle der feinen Gesellschaft. Na ja, jedem das Seine.
Deine liebevolle Art Deine Meinung kund zu tun bereichert dieses Forum immer wieder auf's Neue.
Zitat von AdoptionsgegnerinBesonders die Klugrederei von Möchtegerns "Adoptivmüttern" Ist so schleimig, und von naivität, alles zum Wohle der feinen Gesellschaft. Na ja, jedem das Seine.
Deine liebevolle Art Deine Meinung kund zu tun bereichert dieses Forum immer wieder auf's Neue.
Viel sinnvoller wäre gewesen: die Klugrederei von Möchtegern-Müttern, die durch Adoption ein Kind bekamen, ist so schleimig. Denn: Adoptivmütter sind wir laut Gesetz, aber vielleicht keine "richtigen" Mütter
Liebe Lattitia! Ich meine es so wie ich es geschrieben habe, denn wenn ich deinen Sats verdrehe, es kommt das selbe Ende.
Finde ich persönlich gut! Wenn einem schon das erste Kind weggenommen wurde, sollte man definitv kein Zweites mehr in die Welt setzen - stochastisch gesehen. Von beiden Seiten betrachtet. liebe Marleen, ich spreche am besten aus meiner eigenen Erfahrung. Daraus könnte man lernen, oder aufgeben. Viele gehen nach der Statistik, warum, weil sie selber keine eigene Überzeugung brauchen.
Liebe March, liebevoll würde ich mich nicht brschreiben, eher den nackten tatsachen, esse den Brei aus der Schüssel, nicht um die Schüssel herum, hi
ZitatBesonders die Klugrederei von Möchtegerns "Adoptivmüttern" Ist so schleimig, und von naivität, alles zum Wohle der feinen Gesellschaft. Na ja, jedem das Seine.
Sag' ehrlich, meinst Du damit mich? Dann verrate mir bitte, wo ich schleimig war und mich naiv äußerte. Ich möchte ja schließlich lernen. Wenn Du mir schon den Spiegel vorhältst, ist es mir wichtig zu wissen, was ich da sehen muss weil ich in adoptionaler Beziehung anscheinend auf beiden Augen blind bin. Aber Du wirst es mir schon beibringen, da bin ich ganz sicher.
Zitat von AdoptionsgegnerinEinen guten Rat möchte ich noch den leiblichen Müttern mit geben, denen man die Kinder weg nimmt, setzt keine Kinder mehr auf die Welt, dann gibt es nichts mehr zu nehmen.
Dem kann ich für mich zustimmen, wenn auch mit einer anderen Argumentation:
In den ersten Jahren nach der Weggabe wollte ich wieder ein KInd, alleine deswegen, um zu beweisen, dass ich mich sehr wohl um mein Weggegebenes hätte kümmern können. Ich wollte aber kein Kind in die Welt setzen, ohne diesem eine intakte Familie bieten zu können, denn meine eigene Kindheit und Jugend als Scheidungskind war teilweise der blanke Psycho-Horror. Einzig aus diesem Grund kam es dann nicht mehr zu einem weiteren Kind.
Schon sehr lange bin ich froh, dass ich kein (weiteres) Kind habe, denn es wäre für mich höchstwahrscheinlich immer ein Ersatz für das Erste gewesen und das empfinde ich heute sogar als Ungerechtigkeit meiner Tochter gegenüber. Zu sehr habe ich verinnerlicht wie mich meine Mutter auch nur notgedrungen akzeptiert hat (ich war ein 3-Monats-Kind, aber alles andere als ein Frühchen ). Das ist auch der Grund, weshalb ich nie darunter gelitten habe, letztendlich kinderlos geblieben zu sein; am Ende sogar ganz bewußt kinderlos, denn ich habe mich mit 40 sterilisieren lassen und es nie bereut. Im Geiste und Herzen habe ich meine Tochter, trotz des strikten Inkognitos, nie verloren. Diese Schwangerschaft, und vor allem die Geburt, kann mir keiner nehmen - weder die Schmerzen noch die Glücksmomente.