1.Ausgangspunkt ist das Zeugnisverweigerungsrecht der Beraterinnen gemäß § 53 Abs. 1 Ziffer 3 a StPO und ihrer Gehilfen (z. B. Psychologen, Sozialarbeiter, Telefon-Nachtdienst-Leistende) und etwaiger Praktikantinnen gemäß § 53 a StPO. Dieses Recht folgt daraus, dass die Schwangerenberatungsstellen von DONUM VITAE in Bayern staatlich anerkannt sind. Gemäß § 97 StPO besteht daher für Unterlagen, die sich in den Beratungsstellen befinden, ein Beschlagnahmeverbot. Daraus folgt, dass insoweit auch die Durchsuchung der Räume der DONUM-Vitae-Beratungsstellen unzulässig ist (vgl. Meyer-Goßner, StPO, § 103 RdNr. 7).
Was schwangere Frauen zur anonymen Geburt drängt, ist ein Schwangerschaftskonflikt, wie der in § 219 StGB geregelte, nur dass er erst spät in der Schwangerschaft auftritt oder der Schwangeren bewusst wird. Bei der psychosozialen Beratung und Begleitung der Schwangeren handelt es sich daher um den Schutzbereich von § 53 Abs. 1 Ziffer 3 a StPO. Im übrigen ist die Möglichkeit der begleiteten anonymen Geburt ein nicht unwichtiges Instrument der Schwangerenkonfliktberatung, wenn der Schwangerschaftskonflikt, z.B. das Zerbrechen der Partnerschaft oder die Abwendung des Elternhauses erst gegen Ende der Schwangerschaft auftritt.
Dieses Zeugnisverweigerungsrecht entspricht einer Verschwiegenheitspflicht, die sogar strafrechtlich in § 203 Abs. 1 Nr. 4 a StGB geschützt ist.
Fraglich ist, ob auch der Träger, d.h. Vorstandsmitglieder oder Bevollmächtigte, dieses Zeugnisverweigerungsrecht haben. Es ist daher davon abzusehen, diesem Kreis Einzelheiten von Fällen mitzuteilen.
Die Entscheidung des Landgerichts Köln vom 09.11.2001 (Aktenzeichen 102 - 57/01) zum Zeugnisverweigerungsrecht von Beraterinnen betrifft eine Babyklappe des Sozialdiensts katholischer Frauen (SkF), der nach dem Ausstieg der katholischen Bischöfe nicht mehr im Rahmen der staatlich anerkannten Schwangerenberatung arbeitet. Die Mutter des Kindes hatte erstmals nach der Entbindung und Deponierung des Babys Kontakt mit Beraterinnen der SkF-Beratungsstelle aufgenommen. Die Staatsanwaltsanwaltschaft Köln hatte durch einen Zeitungsbericht davon Kenntnis erlangt und drei Beraterinnen zur Vernehmung vorgeladen in einem Ermittlungsverfahren gegen ?Unbekannt? wegen Verdachts der Personenstandsfälschung und der Unterhaltspflichtverletzung. Die Beraterinnen verweigerten die Aussage unter Berufung auf § 53 Abs.1 Nr.1 StPO. Der Staatsanwalt verhängte gegen sie Ordnungsgeld.
Die Beraterinnen verlangten insoweit eine gerichtliche Entscheidung (§ 161 a StPO). Die große Strafkammer des LG Köln hat diese Anträge als unbegründet verworfen. Die Entscheidung betont, dass sie nur den besonderen Fall betrifft, dass eine Mutter erstmals, und zwar nach der Entbindung und Abgabe des Kindes Kontakt mit Beraterinnen aufnimmt.
("isolierte postnatale Beratung", Seite 4). Wäre die Mutter bereits vor der Entbindung zur Beratungsstelle gekommen (wie es das ganzheitliche Modell der anonymen Geburt von DONUM VITAE will), wäre die Entscheidung nach ihrer Begründung anders ausgefallen (vgl. Seite 3, 1. Absatz). Das Gericht argumentiert nämlich (zu Unrecht ohne Güterabwägung) eng am Wortlaut und Sinn der Schwangerenberatung: Wer bereits entbunden hat, ist nicht mehr schwanger. Also ist diese Beratung keine Schwangerenberatung. Da die Mutter nicht vor der Entbindung bei der Beratung war, ist es auch nicht eine Fortsetzung einer vorher begonnenen Schwangerenberatung.
2. Die Beraterin macht sich bei der anonymen Geburt nicht strafbar (vgl. Neuheuser NStZ 2001, 177): Eine Beihilfe zur Unterhaltspflichtverletzung (§ 170 StGB, §§ 1601, 1602 BGB) scheidet aus, weil die Frau in ihrer Notlage ohnehin in der Regel nicht leistungsfähig sein wird bzw. die Beraterin subjektiv davon wird ausgehen dürfen. Im übrigen könnte sich die Beraterin auf Notstandshilfe bzw. Putativnotstandshilfe zugunsten des ungeborenen Kindes berufen. Im Rahmen des § 169 StGB (Personenstandsfälschung) nimmt die Beraterin keine Unterstützungshandlung vor. Eine Rechtspflicht zum Handeln dürfte ausscheiden. Im übrigen hätte aus der Sicht der Beraterin, die um die besonderen und außerordentlichen Umstände weiß, die die Mutter zur anonymen Geburt veranlassen, der Lebensschutz jedenfalls - zumindest subjektiv - den Vorrang.
3. In der nicht unverzüglichen Mitteilung von Personenstandsdaten könnte eine Ordnungswidrigkeit nach dem Personenstandsgesetz liegen, die aber im Hinblick auf das Opportunitätsprinzip wegen des v orrangigen Lebensschutzziels kaum verfolgt werden wird, jedenfalls aber nicht verfolgt werden muss..
4. Auch DONUM VITAE in Bayern sieht die Gefahr, dass aus dem Angebot anonymer Geburt, das zudem notwendigerweise öffentlich auf sich aufmerksam machen muss und rund um die Uhr rufbereit sein muss, damit es die betroffenen Frauen erreicht, eine Art ?Billigangebot? werden könnte, sich aus missbilligenswerten Gründen den Pflichten für das Kind zu entziehen.
Die bisherigen Fälle (eine zweistellige Zahl, DONUM VITAE hat das MOSES-Projekt seit 1.1.2001) zeigen allerdings, dass es sich jeweils um extreme Lebenssituationen der schwangeren Frauen handelte. Im übrigen bekennen sich 80 % der Frauen nach der Geburt zu ihrem Kind; die meisten nehmen es dann zu sich. Dies dürfte nicht zuletzt auf die intensive Beratung und Begleitung durch die Beraterin zurückzuführen sein, der es regelmäßig gelingt, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und die Eigenkräfte und das Selbstbewusstsein der Frau so weit zu stärken, dass sie sich zu ihrem Kind bekennen kann, wenn die Panik vor der Geburt in der Erinnerung hinter dem Wissen, ein Kind zu haben, allmählich zurücktritt.
Zur Beschränkung auf Extremfälle trägt sicher auch der von der Beraterin unterzeichnete "Schutzbrief" bei, den die schwangere Frau von der Beraterin namens DONUM VITAE in Bayern erhält. In einem ersten Teil sind die Erklärungen der Frau gegenüber der Beraterin festgehalten, das Kind anonym entbinden zu wollen und unmittelbar nach der Geburt in die Obhut von DONUM VITAE bzw. des Jugendamts zu geben, einverstanden zu sein, dass das Kind in eine Adoptionspflegefamilie kommt, welchen Vornamen sie wünscht usw.
In einem zweiten Teil bestätigt die Beraterin, dass besondere Umstände für eine anonyme Geburt vorliegen (ohne diese näher zu beschreiben) und dass DONUM VITAE die Sorge um das Kind übernimmt. Ferner erklärt DONUM VITAE dort gegenüber dem Krankenhaus, dass der Verein für die Entbindungskosten aufkommt, sofern kein anderer Kostenträger eintritt. Auf diese Weise wird von einer Dritten (der Beraterin einer staatlich anerkannten Stelle) der Umstand ?beurkundet?, dass eine besondere Notsituation vorliegt. Im übrigen dürfte schon die Kostenübernahme den Verein davon abhalten, ein ?Billigangebot zu Abgabe von lästigen Kindern? zu machen.
In diesem Zusammenhang wird oft behauptet, das Angebot einer sozial und medizinisch begleiteten anonymen Geburt erreiche die Frauen in ihrer psychischen Ausnahmesituation nicht. Dabei beruft man sich dann gerne auf fehlendes rechtstatsächliches Material. Dabei wird in der Debatte über die rechtstatsächliche Situation häufig ein besonderes Problem zu wenig gesehen: Die tatsächlichen Erfahrungen mit den Fällen der anonymen Geburt können um so weniger offen gelegt oder auch nur ?anonymisiert? dargelegt werden, je extremer die Ausgangslage für die Frau war und je höher daher ihr Interesse an der strikten Wahrung ihrer Anonymität ist. Die Darlegung der besonderen Umstände des Einzelfalles würde wegen ihrer Besonderheit häufig Rückschlüsse auf die Person ermöglichen. Für die Erreichbarkeit der betroffenen Frauen durch das Beratungsangebot ist es aber unerlässlich, dass diese nicht nur auf den unbedingten Schutz der Anonymität vertrauen dürfen, sondern darauf auch tatsächlich vertrauen. Mit diesem Vertrauen steht und fällt das gesamte Projekt.
Nach den bisherigen praktischen Erfahrungen trifft es nicht zu, dass die Konflikte der Frauen ohne das Angebot der anonymen Geburt hätten gelöst werden können. Zumindest hätte man sie ohne dieses Angebot nicht erreicht. Ob in jedem Fall ohne die Möglichkeit begleiteter anonymer Geburt das Kind ausgesetzt oder getötet worden wäre, lässt sich nicht beweisen, aber für eine Änderung der Gesetzeslage auch nicht fordern. Sicher werden auch weiterhin nach einer Gesetzesänderung Fälle von Aussetzung und Kindestötung vorkommen. Aber wenn durch eine begleitete anonyme Geburt auch nur ein einzelnes Kind (und seine Mutter) vor diesem Schicksal bewahrt werden kann, wäre das der Mühe wert. Zahlen verlieren hier ihre Bedeutung.
Die begleitete anonyme Geburt, die bereits vor der Entbindung die Frau nicht allein lässt, will die Panik erst gar nicht entstehen lassen. Eine der Schwächen des "Klappen"-Angebots ist es, dass zur Zeit des Ablegens des Kindes die Panik rund um die heimliche Geburt mit ihrer starken Gefährdung von Kind und Mutter zeitlich bereits zurückliegt. Viele der Gegner der anonymen Geburt unterscheiden hier leider oft nicht genug zwischen den beiden Möglichkeiten.
Mangels rechtstatsächlich zuverlässigen Materials sind die Behauptungen, die Frauen würden vom Angebot nicht erreicht, ohne hinreichenden Beleg. Soweit solche Rückschlüsse aus Äußerungen von Frauen gezogen werden, die ihr Kind getötet oder hilflos ausgesetzt haben, ist zu berücksichtigen, dass sie sich als Beschuldigte äußern und in der Rückschau die Ausweglosigkeit äußerst hoch darstellen und selbst auch so einschätzen werden, um sich selbst gegenüber mit Schuldgefühlen besser umgehen zu können.
5. Das Problem des beeinträchtigten Rechts auf Herkunftskenntnis, das Verfassungsrang hat, versucht DONUM VITAE mit dem MOSES-Projekt dadurch zu lösen, dass die Beraterin im Gespräch vor und nach der Entbindung der Mutter nahelegt, ihren Namen für das Kind im sicheren Tresor der Beratungsstelle zu hinterlassen, im übrigen aber, wenn dies nicht zum Erfolg führt, jedenfalls persönliche Umstände der Mutter festhält, insbesondere, welche Gründe die Mutter für die Abgabe des Kindes hatte. Diese Aufzeichnungen werden gesichert aufbewahrt.
Das Recht auf Herkunftskenntnis muss abgewogen werden mit dem Ziel des Lebensschutzes. Auch Art. 7 (1) der UN-Kinderrechtscharta gewährt dieses Recht nur "soweit möglich". Es ist nach deutschem Recht bezüglich des Vaters nicht ohne weiteres durchzusetzen, wenn die Mutter ihn nicht angibt (vgl. BVerfG 1997, 1769).
Auch wenn die Kenntnis von Mutter und Vater psychisch nicht gleich wichtig sein mag und nicht zu übersehen ist, dass bei der anonymen Geburt Vater und Mutter unbekannt bleiben können, so zeigt das BGB doch eindeutig, dass das Recht auf Herkunftskenntnis nicht absolut und uneingeschränkt gilt. Nach § 1592 Ziffer 1 BGB wird die Vaterschaft fingiert, unabhängig davon, ob der fingierte Vater der Frau beigewohnt hat oder von ihr getrennt lebt. In § 1593 Satz 3 BGB ist sogar, wenn eine Frau in neuer Ehe ein Kind zur Welt bringt, das sie auch während der vorherigen Ehe empfangen haben kann, durch gesetzliche Fiktion ("ist als Vater anzusehen") der neue Ehemann der Vater. Und dabei bleibt es, wenn niemand diese Vaterschaft anficht.
Der Grund dieser Fiktionen zu Lasten des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner wahren Herkunft ist offensichtlich (und vernünftig): Der Ehefrieden und die Einbeziehung des Kindes in den bestehenden Familienverband sollen gesichert sein.
Wenn bei der Abwägung der Rechtsgüter schon dies Vorrang hat, dann muss erst recht der Schutz des Lebens Vorrang haben.
Würde man wegen des Rechts auf Herkunftskenntnis auf eine anonyme Geburt verzichten und lediglich eine "Inkognito-Geburt" zulassen, würde man in Extremfällen die Panik der Frau nicht vermeiden können. Wie soll sich denn z.B. eine verheiratete türkische Frau, deren Kind aus einem Ehebruch stammt, oder ein unverheiratetes minderjähriges Mädchen aus einer streng-traditionellen türkischen Familie, die bei Entdeckung ihrer Schwangerschaft um ihr Leben fürchten müssen, auf das "Inkognito" verlassen oder sich zu dem Kind bekennen.
Im Zusammenhang mit dem Recht auf Herkunftskenntnis stellt sich auch die Frage, ob es nicht Fälle gibt , in denen es - auch aus der Sicht der Mutter - dem Wohl des Kindes dient, die Umstände seiner Zeugung und seine Herkunft nicht zu kennen? Man muss solche Fälle nicht kunstvoll erfinden. An einen erinnere ich mich aus meiner Zeit als Staatsanwalt: Das Kind stammte aus einer Verbindung von Bruder und Schwester. Was ist, wenn das Kind aus einer Vergewaltigung der Kindsmutter durch ihren eigenen Vater hervorgegangen ist? Ist ein solches Kind trotz Unkenntnis seiner Herkunft nicht besser in einer liebevollen, auch gesellschaftlich geachteten Adoptionsfamilie aufgehoben?
Sind die immer wieder beschriebenen und gegen die anonyme Geburt angeführten seelischen Probleme adoptierter Kinder im späteren Leben nicht oft eher durch die langjährige gut gemeinte Lüge der Adoptiveltern, sie seien die richtigen Eltern, ausgelöst, als durch den Umstand fehlender Herkunftskenntnis?
Ein Kind aus einer anonymen Entbindung kommt mit der Entlassung aus der Klinik in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt in eine Adoptionspflegefamilie (§ 1744 BGB). Mit seinen Adoptiveltern tritt es in enge emotionale und familiäre Bindungen. Auch in rechtlicher Hinsicht ersetzen die neuen Familienbande weitgehend die ursprünglichen (§§ 1754, 1755 BGB). Schon von Anfang an müssen dort die Voraussetzungen des § 1741 BGB vorliegen: Die Adoption muss dem Kindeswohl dienen und es muss erwartet werden können, dass sich zwischen dem Kind und den neuen Eltern ein "Eltern-Kind-Verhältnis" entsteht.
6. Der verfassungsrechtlich bedenkliche Umstand, dass der Vater bei der anonymen Geburt naturgemäß im Adoptionsverfahren nicht beteiligt werden kann, ließe sich im Adoptionsrecht dahin regeln, dass der Vater in einer gewissen Frist ab Kenntnis vom Verfahren die Aufhebung der Adoption verlangen kann, wenn er schon während der Schwangerschaft als Vater anerkannt war und er das Kind im eigenen Haushalt versorgen kann und will und sofern die Aufhebung der Adoption nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.
III. Auch wenn das geltende Recht manchen Weg zu einer begleiteten anonymen Geburt zulässt, sollte eine Änderung von Gesetzesbestimmungen mehr Klarheit schaffen und das Risiko der mit der begleiteten anonymen Geburt befassten Personen (Betroffene Frauen, Beraterinnen, Träger von Beratungseinrichtungen, Ärzte, Klinikverwaltungen) verringern. Hierfür wäre jedenfalls erforderlich eine Änderung des Personenstandsgesetzes bezüglich der Meldefrist. Ferner wären Klarstellungen zum Zeugnisverweigerungsrecht hilfreich, eine ausdrückliche näher umschriebene strafrechtliche Freistellung der Frau im Rahmen des § 169 StGB sinnvoll und eine Berücksichtigung der Rechte des Vaters im Adoptionsrecht geboten. Wichtig wäre auch eine Regelung bezüglich der Staatsangehörigkeit eines anonym geborenen Kindes.
jo unglaublich!!!!! da geht im jetzt und heute dieser menschenverachtende a-sklavenhandel munter weiter, gleichzeitig eine wirkungsvolle maßnahme um verbrechen zu vertuschen. welchen traumen mensch später dadurch einmal ausgesetzt ist, hat dieser steinzeitmensch selber sicher noch nie selber erlebt. ich liebe diese theoretiker
Bei der evangelischen Kirche sind die Organisationsstrukturen ähnlich: Landeskirche, evangelisches Krankenhaus mit Klappe und Geburtsangebot, Diakonisches Werk als Adoptions-Vermittlerin: ein „Netzwerk“, in dem sich mancher auch verfangen kann.
ich finde die babyklappe ist eine gut einrichtung! ich wurde auch von einem evangelischen Krankenhaus und der caritas auf meinem weg betreut und hatte nie mals das gefühl das ich mich in ihrem netz verfangen würde!
ich habe engen kontakt mit der verantwortlichen für eine babyklappe in berlin, da sie mich betreut. denn ganz am anfang dachte ich auch über anonyme geburt nach, habe aber nach dem gespräch mit ihr, mich zu einer offenen adoption entschieden! allein in den letzten 3 wochen sind laut ihrer aussage, 8 babys in berlin in einer der babyklappen gelegt worden. ganz ehrlich lieber doch da hinein als umgebracht!!!!!!!!!!!!!!
und die mütter haben doch auch die möglichkeit sich um zu entscheiden??? bin ich zu blauäugig aber das sind doch tatsachen? oder habe ich eure beiträge einfach nur falsch verstanden?
es ist leider alles andere als gesichert, dass die Neugeborenen, die in Babyklappen abgelegt werden, ansonsten getötet würden. Das wird zwar von gewissen Parteien gerne propagiert, aber ich habe da sehr große Zweifel. Vielmehr denke ich, ohne Babyklappen würden sie dann entweder behalten ("irgendwie geht es immer") oder vor eine Kirche etc. abgelegt werden. Frauen, die ihre Kinder umbringen, sind krank und ein krankes Gehirn denkt selten so konstruktiv, dass es an Babyklappen denkt! Hier passt etwas nicht zusammen.
Fakt ist für mich, dass die Babyklappen die eleganteste Lösung für Adoptionsvermittler darstellen: sie haben keinen Zirkus mit Beratung der Herkunftsfamilie und können sich ausschließlich um die Vergabe an die sehnsüchtig wartenden Paare kümmern.
Was man den so vermittelten Kinder aber antut, das schert offenbar niemanden. Ihnen wird jegliche Möglichkeit genommen, später einmal ihre Wurzeln zu finden. Bei "normalen" Findelkindern wird sofort nach deren Auffinden nach der Mutter gefahndet und manche nehmen ihr KInd dann sogar wieder an. Bei den Babyklappen wird diese Möglichkeit ausgehebelt. Klappe zu, Faden endgültig abgeschnitten!
es ist leider alles andere als gesichert, dass die Neugeborenen, die in Babyklappen abgelegt werden, ansonsten getötet würden. Das wird zwar von gewissen Parteien gerne propagiert, aber ich habe da sehr große Zweifel. Vielmehr denke ich, ohne Babyklappen würden sie dann entweder behalten ("irgendwie geht es immer") oder vor eine Kirche etc. abgelegt werden. Frauen, die ihre Kinder umbringen, sind krank und ein krankes Gehirn denkt selten so konstruktiv, dass es an Babyklappen denkt! Hier passt etwas nicht zusammen.
Fakt ist für mich, dass die Babyklappen die eleganteste Lösung für Adoptionsvermittler darstellen: sie haben keinen Zirkus mit Beratung der Herkunftsfamilie und können sich ausschließlich um die Vergabe an die sehnsüchtig wartenden Paare kümmern.
Was man den so vermittelten Kinder aber antut, das schert offenbar niemanden. Ihnen wird jegliche Möglichkeit genommen, später einmal ihre Wurzeln zu finden. Bei "normalen" Findelkindern wird sofort nach deren Auffinden nach der Mutter gefahndet und manche nehmen ihr KInd dann sogar wieder an. Bei den Babyklappen wird diese Möglichkeit ausgehebelt. Klappe zu, Faden endgültig abgeschnitten!
LG, Cornelia
100 Pro richtig, Cornelia. Verstößt das nicht eigentlich gegen die Menschenrechte, oder die Rechte des Kindes? Man hat doch ein Recht auf seine Wurzeln.
Oh, ich kenne Kerstin und ihre Geschichte. Und ich freue mich, dass für sie alles so gut gelaufen ist. Wenn ihr aber als Herkunftsmutter mit ihr Kontakt aufnehmt, dann passt auf was ihr schreibt. Es könnte passieren, dass ihr zur Kindermörderin mutiert. Sorry, aber ich persönlich bin sauer auf Kerstin.
Zitat von ich-steh-dazuBei der evangelischen Kirche sind die Organisationsstrukturen ähnlich: Landeskirche, evangelisches Krankenhaus mit Klappe und Geburtsangebot, Diakonisches Werk als Adoptions-Vermittlerin: ein „Netzwerk“, in dem sich mancher auch verfangen kann.
ich finde die babyklappe ist eine gut einrichtung! ich wurde auch von einem evangelischen Krankenhaus und der caritas auf meinem weg betreut und hatte nie mals das gefühl das ich mich in ihrem netz verfangen würde!
ich habe engen kontakt mit der verantwortlichen für eine babyklappe in berlin, da sie mich betreut. denn ganz am anfang dachte ich auch über anonyme geburt nach, habe aber nach dem gespräch mit ihr, mich zu einer offenen adoption entschieden! allein in den letzten 3 wochen sind laut ihrer aussage, 8 babys in berlin in einer der babyklappen gelegt worden. ganz ehrlich lieber doch da hinein als umgebracht!!!!!!!!!!!!!!
und die mütter haben doch auch die möglichkeit sich um zu entscheiden??? bin ich zu blauäugig aber das sind doch tatsachen? oder habe ich eure beiträge einfach nur falsch verstanden?
Es ist schön, dass es bei solchen Einrichtungen Menschen gibt, wie Du sie kennengelernt hast. Und ich bin sicher, dass es da ganz viele liebe Menschen gibt, die einfach nur versuchen zu helfen!!!
mein bedarf an anonymisierung ist ebenfalls gedeckt!!
mich überzeugt weder verein noch die geschichte dieser frau, die für mich lediglich die funktion als werbeträger übernommen hat. daß mütter ansonsten ihre kinder umbringen oder aussetzen würden, also vorab eltern bereits als mörder hingestellt werden, ist einfach unerträglich und reine rechtfertigungspolitik der anonymisierungen! kindesmorde könnte selbst ein überwachungsstaat nicht verhindern - wie denn? aus bislang unauffällige familien vorbeugend schon mal die kinder herausgeholen? kindestötungen gehen quer durch sämtliche gesellschaftsschichten, aus den unterschiedlichsten motiven. affekthandlungen kann nicht vorgebeugt werden. frauen, die nicht weiter wissen und sich an div.stellen wenden um sich hilfe suchen handeln verantwortlich, aber nicht mehr im affekt! es macht mich zornig, wie dieser verein wissentlich findelkinder produziert, auch wenn dort versucht wird müttern ihre kinder noch nahezubringen (was besser im zuständigkeitsbereich der JÄ läge), bietet dieses unternehmen dennoch den eltern die wahl der anonymität - obwohl sie die gerade dann, wenn sie hilfe erhalten, dem kind gegenüber (längerfristig gesehen) nicht mehr nötig hätten. wenn es überhaupt nicht anders geht, müßte adopotion an sich schon für eltern eine lösung ihres akuten dilemmas sein, aber warum anonym? muß denn ein kind, daß schon seine eltern verloren hat, auch noch seine herkunftsdaten verlieren? es hat darauf einen anspruch wie jeder andere mensch auch!!!! soviel verantwortung muß dann noch sein!
dieser verein schafft künstlich findelkinder, mauern vor kinder, hinter denen menschliches elend und gesellschaftliche mißstände verschwinden können, niemand mehr zu einem kind, das zum falschen zeitpunkt, ungünstige bedingungen etc. entstanden ist, stehen braucht. ... anonyme geburten sind NICHT mit dem grundgesetz vereinbar, aus mensche/kindern - in kenntnis ihrer herkunft - findelkinder zu machen ist ein unglaublicher mißbrauch am menschen!!!! aber wen kümmert's, kinder können sich noch nicht wehren, und adoptierte sollten bitteschön dankbar und verständnisvoll jedweder entscheidung anderer gegenüberstehen ... ob sie diese nachvollziehen können oder nicht, spielt dabei keine rolle. sich dann möglichst noch zum allesversteher, therapeuten für sämtliche familienmitglieder entwickeln ...obwohl kaum fakten über diese bekannt sind. für mich war und ist es die hölle, die identität meiner l-eltern und somit meine sie und die abgabegründe nicht zu kennen (bis auf familienname alles unklar - trotz kontakt), außer erneut verwirrendes nichts. von meinem vater ganz zu schweigen, offenbar bin ich ohne entstanden ... diese a...karten bekam ich ebenfalls noch zugeschoben!
der skf mag sich um vieles kümmern, adoptierte behandelt er nach wie vor wie unmündige gören. ich wurde mit dummen sprüchen abgefertigt weil ich mir klarheit über abgabe und herkunft verschaffen wollte. seitens des skf, incl. JA und GZA hab ich nur desinteresse und untätigkeit erlebt. für a-eltern sind wir gold wert, für nicht wenige vermittlungsstellen lediglich herumreichbares material, keinen anspruch auf nichts! ich finde gerade identität und abgabegründe dürfen nicht unter den tisch fallen, weil ansonsten keine plausiblen erklärungen für einen dermaßen drastischen einschnitt im leben gefunden werden kann. aber wen kümmert's, scheint alles ganz normal zu sein, bei fremden menschen aufwachsen, verfügbar, formbar, umbenennbar, jemand anderes sein - was wollen wir mehr?
ich frage mich, wie adoptierte für die lage ihrer mütter/väter jemals verständnis finden sollen, wenn sie zu ihrer früheren lebenslage kaum bis nicht erfahren oder diese nicht mal finden? dann doch besser seelenschmerzen verdrängen, vergessen? oder den steinigen weg der suche? liebe, sehnsucht, vertrauen, mißtrauen, hoffen, bangen, wut, haß usw. - wer weiß denn, wie das adoptierte er/durchleben ... alles ganz normal? da braucht sich niemand wundern, wie schwierig es hinterher für alle wird. wie viele adoptierte sind darauf angewiesen, sich imaginäre lebensgeschichten aus wenig bis nichts zusammenzuzimmern? ... und dabei möglichst noch mit beiden beinen fest im leben stehen! das wäre es doch? adoption ist für mich wie ein leben auf probe, auf vermutungen aufgebaut, es fehlt eine ganze menge!
nein burkhard, die illusion, daß später suchende anonymisierte sterni-park-kinder einmal der weg frei sein wird für ihre daten kannst du getrost vergessen!! die werden unter verschluß gehalten! auf akteneinsicht ließ sich bis heute nicht einmal die vermittlungsstelle des sozialdienstes kath. frauen bei mir ein (aber setzten sich deshalb allerdings in meiner 'angelegenheit' im kollegenkreis zusammen) ...adoptierte sind nach wie vor umverteilungsgut, gut für gute taten, aber noch lange keine gleichwertigen menschen mit gleichen rechten!!!! ich bin nur froh einmal leben zu müssen, sich diese hölle an identitätskonflikten und verunsicherungen nie nie nie wiederholt!!!
es trifft übrigens nicht zu, daß vor der reform adoptionen lediglich privatangelegenheiten waren die über notare und vormundschaftsgerichte geregelt wurden! das mag sich auf die verträge beziehen. es gab in den 50ern bereits adoptionen (mit nicht zugänglichen akten) über den kath. fürsorgeverein, an denen ebenfalls kreisjugendämter beteiligt waren. dies nämlich belegt meine AG-akte, die ich vor jahren in kopie erhielt und mehrfach durchgegangen bin! die von mir angeschriebenen stellen schalteten allerdings auf stur, weil seitens einer person der h-familie kein grünes licht gegeben wurde ... juhuuuu freiheit ick hör dir trappsen, ach hießen doch alle adoptierten marian ...
Zitat von bonniemein bedarf an anonymisierung ist ebenfalls gedeckt!!
mich überzeugt weder verein noch die geschichte dieser frau, die für mich lediglich die funktion als werbeträger übernommen hat. daß mütter ansonsten ihre kinder umbringen oder aussetzen würden, also vorab eltern bereits als mörder hingestellt werden, ist einfach unerträglich und reine rechtfertigungspolitik der anonymisierungen! kindesmorde könnte selbst ein überwachungsstaat nicht verhindern - wie denn? aus bislang unauffällige familien vorbeugend schon mal die kinder herausgeholen? kindestötungen gehen quer durch sämtliche gesellschaftsschichten, aus den unterschiedlichsten motiven. affekthandlungen kann nicht vorgebeugt werden. frauen, die nicht weiter wissen und sich an div.stellen wenden um sich hilfe suchen handeln verantwortlich, aber nicht mehr im affekt! es macht mich zornig, wie dieser verein wissentlich findelkinder produziert, auch wenn dort versucht wird müttern ihre kinder noch nahezubringen (was besser im zuständigkeitsbereich der JÄ läge), bietet dieses unternehmen dennoch den eltern die wahl der anonymität - obwohl sie die gerade dann, wenn sie hilfe erhalten, dem kind gegenüber (längerfristig gesehen) nicht mehr nötig hätten. wenn es überhaupt nicht anders geht, müßte adopotion an sich schon für eltern eine lösung ihres akuten dilemmas sein, aber warum anonym? muß denn ein kind, daß schon seine eltern verloren hat, auch noch seine herkunftsdaten verlieren? es hat darauf einen anspruch wie jeder andere mensch auch!!!! soviel verantwortung muß dann noch sein!
dieser verein schafft künstlich findelkinder, mauern vor kinder, hinter denen menschliches elend und gesellschaftliche mißstände verschwinden können, niemand mehr zu einem kind, das zum falschen zeitpunkt, ungünstige bedingungen etc. entstanden ist, stehen braucht. ... anonyme geburten sind NICHT mit dem grundgesetz vereinbar, aus mensche/kindern - in kenntnis ihrer herkunft - findelkinder zu machen ist ein unglaublicher mißbrauch am menschen!!!! aber wen kümmert's, kinder können sich noch nicht wehren, und adoptierte sollten bitteschön dankbar und verständnisvoll jedweder entscheidung anderer gegenüberstehen ... ob sie diese nachvollziehen können oder nicht, spielt dabei keine rolle. sich dann möglichst noch zum allesversteher, therapeuten für sämtliche familienmitglieder entwickeln ...obwohl kaum fakten über diese bekannt sind. für mich war und ist es die hölle, die identität meiner l-eltern und somit meine sie und die abgabegründe nicht zu kennen (bis auf familienname alles unklar - trotz kontakt), außer erneut verwirrendes nichts. von meinem vater ganz zu schweigen, offenbar bin ich ohne entstanden ... diese a...karten bekam ich ebenfalls noch zugeschoben!
der skf mag sich um vieles kümmern, adoptierte behandelt er nach wie vor wie unmündige gören. ich wurde mit dummen sprüchen abgefertigt weil ich mir klarheit über abgabe und herkunft verschaffen wollte. seitens des skf, incl. JA und GZA hab ich nur desinteresse und untätigkeit erlebt. für a-eltern sind wir gold wert, für nicht wenige vermittlungsstellen lediglich herumreichbares material, keinen anspruch auf nichts! ich finde gerade identität und abgabegründe dürfen nicht unter den tisch fallen, weil ansonsten keine plausiblen erklärungen für einen dermaßen drastischen einschnitt im leben gefunden werden kann. aber wen kümmert's, scheint alles ganz normal zu sein, bei fremden menschen aufwachsen, verfügbar, formbar, umbenennbar, jemand anderes sein - was wollen wir mehr?
ich frage mich, wie adoptierte für die lage ihrer mütter/väter jemals verständnis finden sollen, wenn sie zu ihrer früheren lebenslage kaum bis nicht erfahren oder diese nicht mal finden? dann doch besser seelenschmerzen verdrängen, vergessen? oder den steinigen weg der suche? liebe, sehnsucht, vertrauen, mißtrauen, hoffen, bangen, wut, haß usw. - wer weiß denn, wie das adoptierte er/durchleben ... alles ganz normal? da braucht sich niemand wundern, wie schwierig es hinterher für alle wird. wie viele adoptierte sind darauf angewiesen, sich imaginäre lebensgeschichten aus wenig bis nichts zusammenzuzimmern? ... und dabei möglichst noch mit beiden beinen fest im leben stehen! das wäre es doch? adoption ist für mich wie ein leben auf probe, auf vermutungen aufgebaut, es fehlt eine ganze menge!
nein burkhard, die illusion, daß später suchende anonymisierte sterni-park-kinder einmal der weg frei sein wird für ihre daten kannst du getrost vergessen!! die werden unter verschluß gehalten! auf akteneinsicht ließ sich bis heute nicht einmal die vermittlungsstelle des sozialdienstes kath. frauen bei mir ein (aber setzten sich deshalb allerdings in meiner 'angelegenheit' im kollegenkreis zusammen) ...adoptierte sind nach wie vor umverteilungsgut, gut für gute taten, aber noch lange keine gleichwertigen menschen mit gleichen rechten!!!! ich bin nur froh einmal leben zu müssen, sich diese hölle an identitätskonflikten und verunsicherungen nie nie nie wiederholt!!!
Zitates trifft übrigens nicht zu, daß vor der reform adoptionen lediglich privatangelegenheiten waren die über notare und vormundschaftsgerichte geregelt wurden! das mag sich auf die verträge beziehen. es gab in den 50ern bereits adoptionen (mit nicht zugänglichen akten) über den kath. fürsorgeverein, an denen ebenfalls kreisjugendämter beteiligt waren. dies nämlich belegt meine AG-akte, die ich vor jahren in kopie erhielt und mehrfach durchgegangen bin! die von mir angeschriebenen stellen schalteten allerdings auf stur, weil seitens einer person der h-familie kein grünes licht gegeben wurde ... juhuuuu freiheit ick hör dir trappsen, ach hießen doch alle adoptierten marian
...
Das ist richtig, soweit es sich bei dem Kind um ein uneheliches Kind handelte. Das hängt damit zusammen, dass nach dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922/1924 uneheliche Kinder grundsätzlich unter der Amtsvormundschaft des Jugendamtes standen. Die Rechtsstellung der nichtehelichen Mutter war, auch wenn sie volljährig war, sehr schwach. Der nichteheliche Vater galt bis zur Reform des Rechtes des unehelichen Kindes zum 30. Oktober 1970, nicht einmal als mit dem Kind verwandt.
Bundesgesetz vom 30. Oktober 1970 über die Neuordnung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes Bundesgesetzblatt, 03 Dezember 1970 (Nr. 342/1970)
Die Rechtsreform ist übrigens erst auf direkte Anweisung durch das Bundesverfassungsgericht erfolgt.
Die Stellung der Jugendämter gegenüber den Müttern eines unehelichen Kindes war sehr stark. Unter den Folgen leidet ja z.B. Connie noch heute. Für den Vater eines unehelichen Kindes gab es nur die Möglichkeit die Mutter zu heiraten oder Alimente zu zahlen. Irgendwelche Rechte hatte er nicht, auch wenn er es anders gewollt hätte. Dieser Punkt wird in der Adoptionsliteratur immer ignoriert. Die Entwicklung der Rechtsstellung des unehelichen Kindes ist ein langes, trauriges Kapitel der deutschen Rechtsgeschichte. Abgeschlossen ist es immer noch nicht.
Auf der Kerstin-Seite war ich schon einmal und bin angwiedert von dannen gezogen, denn das ist nichts anderes, als eine reine (vermutlich bezahlte) Werbung für SterniPark!
Die ganze Geschichte ist von vorne bis hinten unlogisch. Zu der Sache mit der Verhütung sage ich jetzt nichts, aber dass in diesem Fall nur die Babyklappe das Mittel der Wahl war, ist unlogisch. Der Ehemann wollte bereits Nummer vier nicht haben. Als dann Nummer fünf, trotz gezielter Verhütung(!), unterwegs war, hätte er einer Adoption garantiert zugestimmt. Wozu also die Story von der Verheimlichung?
Sorry, ganz so blöd sind zum Glück nicht alle Leser.
Es ist schön, dass es bei solchen Einrichtungen Menschen gibt, wie Du sie kennengelernt hast. Und ich bin sicher, dass es da ganz viele liebe Menschen gibt, die einfach nur versuchen zu helfen!!!
Aber - wo waren sie denn bei Deiner Geburt?
Ansonsten sehe ich es wie Mausi51!
Liebe Grüße, Bianka[/quote]
Die Frau von der ich immer spreche war im urlaub,da ich ja eine frühgeburt hatte! wenn ich zum geplanten termin den kaiserschnitt bekommen hätte wäre sie da gewesen! und es war ja auch ne andere klinik! in der klinik wo ich entbinden sollte, wäre ich nicht so behandelt worden, bin ich mir sicher!
ich war jetzt danach drei mal da und alle ümmern sich toll um mich!! lg
Träger der "Babytür am Franziskus" Münster, sind das Franzikus Hospital, der SKF Münster und die Stadt Münster, Amt für Kinder. Jugendliche und Familien.
2006 wurde eine moderne Babyklappe am Santo Spirito-Krankenhaus in Vatikanstadt angelegt. http://de.wikipedia.org/wiki/Babyklappe Für wen diese Babyklappe gedacht ist, ist mir allerdings schleierhaft.
Es irritiert mich daher, wenn ständig auf Sternipark eingeprügelt wird.
@bibi und cornelia Ich habe bereits vor Jahren mit Kerstin das Problem Babyklappe sehr kontrovers diskutiert. Aber am 5. Novenber 2006 fand ich im Forum den verzweifelte Hilferuf einer 30 jährigen Frau: Ich will mein Kind zur Adoption frei geben. Wer kann mir helfen? Ich habe diese Frau unverzüglich angemailt. Ich wollte sie dringend bitten nichts überstürztes zu unternehmen. Es zeigte sich dann, dass das Kind noch garnicht geboren war, sondern die Mutter im ca. &./7. Monat schwanger war und mit der Situation nicht mehr fertig wurde. Sie wollte das Kind auf keinen Fall haben, hatte bis zu dem Zeitpunkt das Problem verdrängt und war noch nicht einmal zu einer gynäkologischen Untersuchung gewesen. Ich habe den Hilferuf mit Einverständnis der Frau an einige Frauen aus meinem Bekanntenkreis weitergegeben. Besonders Kerstin hat sich über Wochen hinweg äusserst intensiv um diese Frau gekümmert, quer durch Deutschland, hat sie endlich dazu motiviert sich untersuchen zu lassen und sich einer Beratungsstelle anzuvertrauen. Nach einer sehr komplizierten und gefährlichen anonymen Entbindung hat das Kind das Licht der Welt erblickt. Leider hat die Mutter aufgrund ihrer Lebensumstände das Kind zur Adoption gegeben. Aber wenn Kerstin sich damals nicht so intensiv eingesetzt hätte, dann hätte die Schwangerschaft auch sehr tragisch enden können. Die Unterstellung, Kerstin mache mutmasslich bezahlte Reklame für Sternipark finde ich unerträglich.