Die Namen werden im Krankenhaus nach der Entbindung erfragt. Soweit ich weiß, werden die von da aus weitergeleitet. Die Mutter muss sich ausweisen. Ich glaube, anonyme Geburten, wo alles ohne Namen abläuft, können nur unter der Verantwortung eines anwesenden Jugendamtmitarbeiter stattfinden. In der originalen Geburtsurkunde stehen mindestens der Name der Mutter und der Vorname des Kindes mit dem Nachname der Mutter, wenn sie ledig ist. Wenn sie verheiratet ist, steht da der Name des Ehemannes der Mutter. Wenn sie ledig ist, kann sie einen Vater angeben. Ich habe den Vater erst nach der Vaterschaftsanerkennung nachträglich eintragen lassen. Dann standen da die Eltern und der Name, den ich meinem Sohn gegeben habe mit meinem Nachname. Das ist die originale Geburtsurkunde, die jetzt keine Rechtsgültigkeit mehr hat. mein Sohn hat jetzt zwei weitere Vornamen und den Nachname seiner Adoptiveltern.
Zitat von Daniel NitscheIch glaube ich habe mich ungünstig ausgedrückt, mir geht es lediglich um den Vermerk "geb. :Familienname meiner leiblichen Mutter, wie auf der Abstammungsurkunde vermerkt".
Ich hatte Dich schon ganz richtig verstanden. Aber es ist eben nicht mehr Dein Geburtsname. Deshalb kann er nach der Adoption auch nirgends als solcher vermerkt sein oder werden.
Aus eigener Betroffenheit kenne ich mich mit den Thema aus. Wie hier einige ja wissen, habe ich auf dem Wege einer Namensänderung später den Mädchennamen meiner Mutter wieder angenommen. In der Abstammungsurkunde steht aber trotzdem: "Früherer Geburtsname des Kindes war (der meines Stiefvaters)".
Arrrrrrrrrrrrgh...................ich schäme mich gerade zu Tode
Ich wollte gerade nachgucken, was in der orginalen Geburtsurkunde steht und habe unser Familienstammbuch rausgekramt. Zu meiner Entschuldigung, muss ich sagen, dass ich da schon Jahre nicht mehr reingeguckt habe und nun feststelle ich habe gar nicht die Orginal-Geburtsurkunde nur die orginale, bzw. erste Abstammungsurkunde.
Ich habe damals überhaupt noch keinen Plan gehabt, was es alles für Urkunden gibt und den Unterschied wohl nicht bemerkt. Hatte nur noch die Sache in Erinnerung, die ich oben schrieb. Das mir die SA dann eine Abstammungsurkunde schickte ist mir wohl gar nicht aufgefallen, ich dachte bis heute es wäre die Geburtsurkunde.
@Kenza: Nun kann ich dir deine Frage leider doch nicht beantworten. Das ich die Urkunde behielt, hatte eher so ne Art ideellen Wert gehabt, denn da stand bzw. steht nichts, was ich nicht sowieso schon wusste. Der Unterschied zur neu ausgestellten, besteht darin, dass wir nun als A-Eltern mitdrin stehen, außerdem der Name des Vaters, der in der ursprünglichen auch nicht drin war.
@ Nancy: Ich hab auch immer versucht, alles aufzuheben, was nur ging. Ich habe auch den ersten Kinderpass behalten mit dem Geburtsnamen meiner Tochter. LG Ami
Zitat von nancyIch glaube, anonyme Geburten, wo alles ohne Namen abläuft, können nur unter der Verantwortung eines anwesenden Jugendamtmitarbeiter stattfinden.
Zitat von nancyIch glaube, anonyme Geburten, wo alles ohne Namen abläuft, können nur unter der Verantwortung eines anwesenden Jugendamtmitarbeiter stattfinden.
Nö, das stimmt nicht. Da die anonyme Entbindung sich sowieso in einer rechtlichen Grauzone abspielt, gibt es da wahrscheinlich gar keine einheitliche Regelung.
Also ich bin jetzt echt ein wenig verwirrt. Wir haben völlig selbstverständlich die ersten Geburtsurkunden unserer Kinder bekommen. Mit Namen und Adressen der leiblichen Mütter. Ausforschungsverbot besteht ja für uns genauso wie für die abgebende Seite...
Nein, das Ausforschungsverbot ist einseitig. Nur die Adoptiveltern (und Adoptionsbewerber - in der Freigabeerklärung als Registerzahl konkret benannt) sind geschützt. Dem Adoptivkind wurde erst später ein "Recht" auf Informationen eingeräumt. Es werden also gezielt die Interessen von Adoptiveltern geschützt. Nicht die Daten von leiblichen Eltern und Kindern.
ZitatAlso ich bin jetzt echt ein wenig verwirrt. Wir haben völlig selbstverständlich die ersten Geburtsurkunden unserer Kinder bekommen
Na und nun bin ich verwirrt.
Mmmh....entweder liegt es daran, dass sich das nach unserer Adoption, die nun immerhin 16 Jahre zurück liegt, geändert hat. Oder es ist wie sovieles, mal wieder keine einheitliche Regelung dafür vorgesehen und jedes Jugendamt legt es anders aus?
@ Nancy
ZitatNein, das Ausforschungsverbot ist einseitig
Ob nun genau dieser Begriff "Ausforschungsverbot" einseitig ist weiß ich nicht, jedenfalls wurden wir darüber nicht aufgeklärt vom Jugendamt. Das "Inkognito" einer Adoption gilt aber auch für A-Eltern, vielleicht nicht was den Geburtsnamen des Kindes angeht, da man ihn ja wissen muss, z.B. bei Arztbesuchen während der Pflegezeit, weiterhin bekommt man auch das eine oder andere erzählt, warum das Kind zur Adoption freigegeben wurde, damit hörts dann aber auch schon wieder auf. Als wir einen Termin beim Jugendamt zum kennen lernen des leiblichen Vaters und unserer "gemeinsamen" Tochter hatten und dieser kurzerhand gstrichen wurde, bekamen wir nur gesagt, dass man uns die Gründe nicht nennen kann, da es unter den Inkognito-Schutz der leiblichen Mutter fallen würde und es nur unsere Tochter, wenn sie alt genug wäre (16 oder 18 Jahre, das weiß ich nicht mehr genau) erfahren dürfe, wenn sie danach fragt. LG Ami
Zitat von nancyIch glaube, anonyme Geburten, wo alles ohne Namen abläuft, können nur unter der Verantwortung eines anwesenden Jugendamtmitarbeiter stattfinden.
Das möchte ich sehen!
Mir wurde das als ich schwanger war so von mehreren Jugendamtmitarbeiterinnen gesagt. Auch eine Betreuerin im Mutter-Kind-Heim sagte, dass es im Krankenhaus genügt, mindestens auf eine Jugendamtsmitarbeiterin zu verweisen, um sich nicht ausweisen zu müssen. Davon Gebrauch gemacht habe ich nicht, also keine eigene Erfahrung mit anonymer Geburt.
Das Ausforschungsverbot erstreckt sich zwar auf alle Beteiligten, gilt aber erstens nur nach Aussprache der Adoption und ist zweitens abhängig vom Willen der Adoptiveltern, d.h., wenn die Adoptiveltern kein Interesse an der Wirkung dieses Verbots haben, hat es keine Wirkung. http://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/1758.html
Adoptionsvermittler und Jugendamtsmitarbeiter schieben gerne "datenschutzrechtliche Gründe" vor um keine Auskünfte geben zu können. Das hat mit dem Ausforschungsverbot nichts zu tun. Der Sinn dieser Regelung war anfangs, dass Adoptivkinder ihre Herkunft nicht erfahren.
ZitatMorgenmuffel schrieb: Also ich bin jetzt echt ein wenig verwirrt. Wir haben völlig selbstverständlich die ersten Geburtsurkunden unserer Kinder bekommen. Mit Namen und Adressen der leiblichen Mütter. Ausforschungsverbot besteht ja für uns genauso wie für die abgebende Seite...
Wir bekamen unmittelbar nach vollzogener Adoption vom Standesamt die Abstammungsurkunde und die Geburtsurkunde unseres Sohnes zugeschickt mit einer Rechnung, dessen Betrag wir überweisen sollten. Bis zur Adoption behielt das Jugendamt die Vormundschaft, womit man uns gegenüber die Einbehaltung der ersten Geburtsurkunde begründete.
Bei uns galt das Ausforschungsverbot einseitig nur für die Herkunftsfamilie. Uns wurden keinerlei Einschränkungen auferlegt, die Herkunftsseite zu kontaktieren, wenn man uns auch nicht mittels einer beigefügten Anschrift dazu aufforderte. Aber wir erfuhren von der Herkunftsseite auch so gut wie nichts, was uns zunächst ein wenig mißtrauisch machte.
Zitat von nancyIch glaube, anonyme Geburten, wo alles ohne Namen abläuft, können nur unter der Verantwortung eines anwesenden Jugendamtmitarbeiter stattfinden.
Nö, das stimmt nicht. Da die anonyme Entbindung sich sowieso in einer rechtlichen Grauzone abspielt, gibt es da wahrscheinlich gar keine einheitliche Regelung.
LG Morgenmuffel
Anonyme Geburten werden meines Wissens nicht dem Jugendamt gemeldet bzw. die Daten der Mütter nicht - von daher finden sie sicher nicht in Anwesenheit eines Jugendamtmitarbeiters statt. Soweit ich das verstanden habe, gibt es Kliniken, die die Genehmigung zur Durchführung anonymer Entbindungen haben und bestimmte nichtstaatliche Stellen, die Mütter, die anonym entbinden wollen / entbunden haben, betreuen sowie die anonym geborenen Kinder vermitteln. Übrigens besteht, soweit ich weiß, nur ein Teil der Mütter, die sich zunächst mit dem Wunsch nach anonymer Geburt an eine entsprechende Anlaufstelle wenden, dann tatsächlich auf völlige Anonymität. Es gibt auch die Möglichkeit einer "vertraulichen Geburt", d.h., dass die Geburt zwar standesamtlich gemeldet wird (mit Namen und Daten der leiblichen Eltern), die Daten der Herkunftseltern aber an bestimmte Behörden nicht weitergeleitet werden, wenn sie das nicht wollen. Das ist aber tatsächlich rechtliche Grauzone.
Zitat
Zitat: Also ich bin jetzt echt ein wenig verwirrt. Wir haben völlig selbstverständlich die ersten Geburtsurkunden unserer Kinder bekommen
Na und nun bin ich verwirrt.
Mmmh....entweder liegt es daran, dass sich das nach unserer Adoption, die nun immerhin 16 Jahre zurück liegt, geändert hat. Oder es ist wie sovieles, mal wieder keine einheitliche Regelung dafür vorgesehen und jedes Jugendamt legt es anders aus?
Hallo Morgenmuffel und Ami,
seit einigen Jahren gibt es die Abstammungsurkunde nicht mehr, statt dessen bekommt man auf Antrag den Auszug aus dem Geburtenregister mit den Originaldaten und dem Vermerk über die Adoption. Wir haben sofort nach dem Adoptionsbeschluss die Geburtsurkunde (in der wir als Eltern stehen) und den Auszug aus dem Geburtenregister beim betreffenden Standesamt beantragt. Es war uns wichtig, beides zu haben, nur die (neue) Geburtsurkunde wäre uns auch "verlogen" vorgekommen. Allerdings verstehe ich insofern den Sinn, dass Adoptierte später nicht, wenn sie irgendwo ihre Geburtsurkunde vorlegen müssen, vor dem Problem stehen, dass da andere Namen und andere Eltern drinstehen...
Zitat. Wir haben völlig selbstverständlich die ersten Geburtsurkunden unserer Kinder bekommen. Mit Namen und Adressen der leiblichen Mütter. Ausforschungsverbot besteht ja für uns genauso wie für die abgebende Seite
Wir haben den Entlassbericht aus der Geburtsklinik bekommen, indem Namen und Adresse der leiblichen Mutter standen, sollten aber auf Weisung der Sozialarbeiterin diese Daten nicht weitergeben, sondern bei allen Stellen, wo wir das Kind anmelden (Krankenkasse, Arbeitgeber etc.) sie gleich unter unserem Familiennamen anmelden. Für die Vorlage bei diesen Stellen bekamen wir von der Adoptionsvermittlungsstelle ein Dokument, dass uns das Kind zur Adoptionspflege übergeben wurde und in dem unsere Tochter nur mit dem Anfangsbuchstaben unserer Tochter benannt war. Dem für uns zuständigen Jugendamt (nicht identisch mit der vermittelnden Stelle) wurden aber die Daten der leiblichen Eltern mitgeteilt und die gaben sie auch an Einwohnermeldeamt und Gericht weiter. Das Gericht schickte dann ohne unser Wissen und Einverständnis ein Schreiben, das unsere Namen und Adressen enthielt, an die Herkunftsmutter. Als wir uns, nachdem wir davon erfahren hatten, beschwerten, war sich das Gericht keiner Schuld bewusst und meinte, das sei völlig korrekt und Inkognito-Adoptionen gäbe es heutzutage nicht mehr.
Zitat von DonataDas Gericht schickte dann ohne unser Wissen und Einverständnis ein Schreiben, das unsere Namen und Adressen enthielt, an die Herkunftsmutter. Als wir uns, nachdem wir davon erfahren hatten, beschwerten, war sich das Gericht keiner Schuld bewusst und meinte, das sei völlig korrekt und Inkognito-Adoptionen gäbe es heutzutage nicht mehr.
Gruß
So habe ich auch die vollen Namen, Anschrift und Geburtsdaten der Adoptiveltern meines Sohnes erfahren. Allerdings bin ich mir sicher, dass das nicht passiert wäre, wenn für mich nicht eine Anwältin in dieser Sache tätig geworden wäre. Genau genommen hat das Gericht das an meine Verfahrensbevollmächtigte geschickt. Und wie gesagt, das Ausforschungsverbot gilt erst ab dem Zeitpunkt des Adoptionsbeschlusses. Ein Richter kann durchaus in der Verfahrensphase anhören und anschreiben, wen er will.
Zitat von DonataAls wir uns, nachdem wir davon erfahren hatten, beschwerten, war sich das Gericht keiner Schuld bewusst und meinte, das sei völlig korrekt und Inkognito-Adoptionen gäbe es heutzutage nicht mehr.
Höchst interessante richterliche Auslegung des bestehenden Adoptionsrechts. Vielleicht war der Richter eine Urlaubsvertretung und verhandelt sonst eher Verkehrsdelikte o.ä.
Zitat von DonataDas Gericht schickte dann ohne unser Wissen und Einverständnis ein Schreiben, das unsere Namen und Adressen enthielt, an die Herkunftsmutter. Als wir uns, nachdem wir davon erfahren hatten, beschwerten, war sich das Gericht keiner Schuld bewusst und meinte, das sei völlig korrekt und Inkognito-Adoptionen gäbe es heutzutage nicht mehr.
Gruß
So habe ich auch die vollen Namen, Anschrift und Geburtsdaten der Adoptiveltern meines Sohnes erfahren. Allerdings bin ich mir sicher, dass das nicht passiert wäre, wenn für mich nicht eine Anwältin in dieser Sache tätig geworden wäre. Genau genommen hat das Gericht das an meine Verfahrensbevollmächtigte geschickt. Und wie gesagt, das Ausforschungsverbot gilt erst ab dem Zeitpunkt des Adoptionsbeschlusses. Ein Richter kann durchaus in der Verfahrensphase anhören und anschreiben, wen er will.
In unserem Fall ging das Schreiben (es war die Benachrichtigung, dass die Vormundschaft auf das örtliche Jugendamt übergegangen war) direkt an die Mutter, ohne dass die das beantragt hätte oder überhaupt wollte. Sie war selber ziemlich entsetzt, denn sie wollte keine Post über dieses Kind, von dem ihrer Umgebung keiner wusste, bekommen.
ZitatHabt ihr das schriftlich?
Nein, wir haben nur telefoniert. Wir wollten das ganze nicht zu hoch hängen und es hat ja in unserem Fall keinen Schaden angerichtet.
Zitat von Donataes war die Benachrichtigung, dass die Vormundschaft auf das örtliche Jugendamt übergegangen war
So eine Benachrichtigung habe ich auch bekommen. Da stand aber nichts drin. Nichtmal der Vormund. Da sieht man mal wieder wie gut alle Beteiligten im Vorfeld beraten werden, wenn sogar beide Parteien von so einem Schreiben überrascht werden...