Hallo zusammen, ich habe einmal folgende Frage: Wie vielleicht viele von euch, habe ich keine Geburtsurkunde, sondern lediglich eine Abstammungsurkunde, auf der der Name meiner leiblichen Mutter steht. Nun ist diese nach langem Leidensweg im letzten Jahr viel zu jung an einer nicht zu beeinflussenden Erkrankung verstorben. Am Sterbebett im Krankenhaus konnten wir allerdings noch viele Dinge, die auch meinen Lebensweg, meine Wurzeln, und meine Adoptionsgeschichte betreffen, klären und uns in Frieden voneinander verabschieden. In dieser Situation hat meine leibliche Mutter mich allerdings um eine, für mich sich etwas seltsam anfühlende, Bitte mitgeteilt, oder vielmehr einen Wunsch. Sie sagte, dass sie sich wünschen würde, dass ich ihren Namen wieder annehme. Nun ist meine Frage erst einmal, ob dieses überhaupt möglich ist, und ob ihr Erfahrungen mit diesem Thema habt. Ich habe keine großen finanziellen Mittel ein solches Vorhaben umzusetzen, verspüre aber immer häufiger das Bedürfnis diesem Wunsch nachzukommen. Aktuell ist dieses Thema wieder sehr in den Vordergrund geraten, da ich demnächst meinen Personalausweis wieder erneuern muss. Ich spiele allerdings mit dem Gedanken, dabei einen Kompromiss einzugehen. Wie es zum Beispiel nach vielen Eheschließungen der Fall ist, würde ich gerne den Vermerk "MEIN (ADOPTIONS-)NAME", geb. "DER FAMILIEN- und MÄDCHENNAME MEINER LEIBLICHEN MUTTER", ist hier jemanden bekannt, ob dieses möglich ist? Rein vom Gedanken her sollte es doch möglich sein, schließlich ist dieser ja in meiner Abstammungsurkunde vermerkt, oder?
Über ein Feedback von euch würde ich mich sehr freuen!
Soweit ich weiß, ist das im Falle einer "normalen" Adoption nicht möglich, aber zu solchen Fragen solltest du wenigstens beim Standesamt fragen, besser gleich eine(n) Familienrechtler/in konsultieren. Bei Stiefkindadoptionen kann die Annahme des Geburts(nach)namens offenbar möglich sein. Siehe z. B. hier (erster vorgestellter Fall).
Es ist zwar nicht Gegenstand deiner Frage gewesen, aber was ist denn mit deinen Adoptiveltern? Was sagen die denn zu der gewünschten Namensänderung?
Als Geburtsname gilt nur der Deiner juristischen Eltern. Gleichgültig, ob biologisch oder nicht.
Es ist zwar möglich, dem Kind den bisherigen Namen als Bestandteil eines Doppelnamens zu lassen, aber das "bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung", d.h. lässt sich später nicht mehr nachholen.
@mausi51: Danke für den Tipp, ich werde mal das lokale Standesamt befragen. Zu Deiner Frage: Es geht ja nicht darum meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Zumin. für mich nicht. Es geht um den Vermerk meines Geburtsnamens im Ausweis. Also nicht dem Ersatz meines von meinen Adoptiveltern angenommenen Namen. Wenn jemand heiratet, steht im Personalausweis ja auch oft der angenommene Name des Ehemannes und darunter "geb. XXX" Anders wollte ich das auch nicht veranlassen, den Namen meiner Adoptiveltern behalten, nur darunter "geb. "den Familiennamen meiner leibichen Mutter"". So wie es in meiner Abstammungsurkunde steht. Und grundsätzlich zu der Thematik. Ich bin mit dem Bewusstsein erzogen worden, dass ich adoptiert bin. Meine Adoptiveltern hatten immer Angst, dass wenn ich irgendwann heiraten würde, über die fehlende Geburtsurkunde und die Abstammungsurkunde stolpern würde. Daher war mir dieser Status schon in frühen Kinderjahren bekannt, einmal davon abgesehen, dass ich vorher bei verschiedenen Pflegefamilien untergebracht wurde. Als ich mit 16 mit der Suche nach meinen Wurzeln, und den dazugehörigen, entstehenden Fragen an meine Erzeuger, begann, haben mich meine Adoptiveltern aktiv unterstützt. Und als meine Erzeugerin gefunden war, entstand hier auch ein relativ gutes, fast freundschaftliches Verhältnis, daher war hier nie ein Groll oder etwas Vergleichbares. Für mich, subjektiv gab es immer ein Gefühl der Zugehörigkeit zu beiden Familien, auf der einen Seite meinen Adoptiveltern, die aufgrund einer chronischer Erkrankung meines Adoptivvaters keine eigenen Kinder bekommen konnten, und die mich "groß" bekommen haben, und auf der anderen Seite meine Adoptivmutter, die aufgrund mangelnder Aufklärung und dem Bestehen einer psychischen Störung, mich mit ihren damals 15 Jahren geboren hat, und sich nach einer Beratungsphase beim Jugendamt, für den Schritt zur Freigabe zur Adoption entschlossen hat.
@harald: Ich glaube ich habe mich ungünstig ausgedrückt, mir geht es lediglich um den Vermerk "geb. :Familienname meiner leiblichen Mutter, wie auf der Abstammungsurkunde vermerkt".
Und, Sorry, dass ich jetzt erst antworte, irgendwie habe ich keine Benachrichtigung über die Antworten bekommen...
Wenn du adoptiert bist, dann ist der Name deiner leiblichen Mutter nicht dein Geburtsname. Vor dem Gesetz hat juristisch gesehen deine Adoptivmutter dich geboren. Aus diesem Gesichtspunkt muss ein Richter die Sache sehen, denn das Adoptionsvermittlungsgesetz setzt biologische Verwandtschaften außer Kraft. Was du beschreibst, ist also so nicht möglich. Wenn deine Mutter mit 15 Jahren und unter dem Einfluss einer gezielten Beratung des Jugendamts nicht wusste, worauf sie sich einlässt - deine Adoptiveltern wussten es.
Zitat von nancyWenn deine Mutter mit 15 Jahren und unter dem Einfluss einer gezielten Beratung des Jugendamts nicht wusste, worauf sie sich einlässt - deine Adoptiveltern wussten es.
Zitat von nancyWenn deine Mutter mit 15 Jahren und unter dem Einfluss einer gezielten Beratung des Jugendamts nicht wusste, worauf sie sich einlässt - deine Adoptiveltern wussten es.
Soll das ein Seitenhieb auf die Adoptiveltern sein? Anders kann ich den Satz nicht verstehen. Natürlich weiß man als Adoptionsbewerber, auf was man sich mit einer Adoption einläßt mit allen Konsequenzen.
Zitat von nancyWenn deine Mutter mit 15 Jahren und unter dem Einfluss einer gezielten Beratung des Jugendamts nicht wusste, worauf sie sich einlässt - deine Adoptiveltern wussten es.
Soll das ein Seitenhieb auf die Adoptiveltern sein? Anders kann ich den Satz nicht verstehen. Natürlich weiß man als Adoptionsbewerber, auf was man sich mit einer Adoption einläßt mit allen Konsequenzen.
Man kann alles so oder so sehen. Ich sehe das nicht so. Sie wollte damit sicher darauf aufmerksam machen, dass eine Fünfzehnjährige, die von der Schwangerschaft überrumpelt wurde, warum auch immer, sicher nicht so genau wusste, was Adoption bedeutet, als das bei einem erwachsenen und gut informierten Adoptionsbewerberpaar der Fall ist. Diese Fünfzehnjährige ist schließlich nicht die einzige Jugendliche, die ihr Kind blauäugig weggegeben hat, weil sie keiner gründlich auf die Folgen aufmerksam gemacht hat bzw. ihre Unwissenheit bewusst zu Gunsten der Adoption ausgenutzt hat. Sowohl Eltern als auch Jugendamtsmitarbeiter haben sich hierbei bis heute nicht immer mit Ruhm bekleckert.
Wenn ich jetzt so darüber nachdenke, kann man das gerne als Seitenhieb deuten. Es ist Adoptiveltern durchaus möglich eine zweite Geburtsurkunde ausstellen zu lassen. Daniel, der wahrscheinlich schon eine Weile erwachsen ist, schreibt aber, dass er keine hat. Darum scheinen seine Adoptiveltern sich nicht gekümmert zu haben. Auch nicht darum, ihn darüber aufzuklären was sein Geburtsname ist und welche Rechte er bezogen auf seine biologischen Verwandten hat, nämlich null und gar keine.
Leider kann ich dir da auch nicht wirklich helfen, auch ich befürchte, dass dein gutes Vorhaben , wie schon von meinen "Vorschreibern" gesagt, nicht machbar ist. Die Idee an sich, fände ich echt gut. Wenn man es mal so betrachtet, stimmt es ja auch, es sollte jedem erwachsenen Adoptierten zugestanden werden, sofern er den Wunsch hat, es so wie du schreibst, eintragen lassen zu können, aber leider sind da unsere Gesetze nicht so weit. Was mich jetzt nur wundert, ist das deine Eltern keine Geburtsurkunde hatten? Eigentlich bekommt man die, nach der Adoption zugeschickt, allerdings nur in der "neuen" Fassung, also mit deinen A-Eltern drin stehend, weil das wohl aus rechtlichen Gründen so gemacht werden muss. Die "alte" Geburtsurkunde, dürfen deine A-Eltern nicht erhalten und haben rechtlich auch keinen Zugang dazu.
So gesehen, waren dann die Informationen aus der Abstammungsurkunde, wo die Namen deiner leiblichen Eltern bestehen bleiben, ja auch in dem Falle wertvoller für dich, als eine Geburtsurkunde mit den Namen deiner A-Eltern, die du ja eh kennst.
Am Besten, lässt du dich mal anwaltlich beraten, ob es nicht doch irgendwo ein "Hintertürchen" gibt, da doch noch etwas zu machen. Alles Gute und LG Ami
nur mal kurz.auch wenns eigentlich Daniels Thema war
@ Mausi....Weshalb das der Spruch des Tages für dich ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen, aber du bringst mich auf eine Idee für ein neues Thema, was mich interessieren würde. Da ich derzeit noch etwas schachmatt bin (Magen-Darm-Virus) habe ich gerade etwas mehr Zeit und mach das evtl. nachher mal.
@ Nancy Gut, dass ich über das Stadium von Seitenhieben schon lang drüber raus bin. Ich verstehe nur nicht, warum du den A-Eltern von Daniel vorwirfst, dass sie keine 2. Geburtsurkunde haben ausstellen lassen? Ich meine, es ist doch ihre Sache, wenn sie sie nicht gebraucht haben, Daniel selbst, hätte damit nix anfangen können, da sie nur die Namen seiner A-Eltern enthalten. Außerdem, hat Daniel auch nirgends geschrieben, dass seine A-Eltern ihn über seinen Gebnamen oder/und Rechte nicht aufgeklärt hätten. Dies davon abzuleiten, dass er nicht weiß, ob er seinen Namen als "geborener soundso" in seinen Pass eintragen lassen könnte, halte ich für falsch, denn das ist doch eine sehr spezielle Frage. Ist aber nett, dass du seine A-Eltern für allwissend hälst. LG Ami
Ich dachte in der Geburtsurkunde nach Adoption stehen noch die leiblichen Eltern aber der von den Adoptiveltern gegebene Name des Kindes. Da gibt es die verschiedensten Angaben im Internet. Wie hast du das für dein Adoptivkind geregelt, Ami? Ich habe auch irgendwo gelesen, dass eine vollständige Namensänderung hin zum Name, den die Mutter bestimmt hat, möglich, aber kostspielig und langwierig ist. So gesehen bin ich auch kein Experte. Aber das Standesamt hilft bei solchen Anliegen bestimmt nicht weiter. Das muss schon mit einem Jurist besprochen werden, was Daniel wegen seinen begrenzten finanziellen Möglichkeiten eher nicht tun wird, also würde ich sagen, dass sein Vorhaben weiterhin chancenlos ist, ob man nun unnötiges Verständnis für seine Adoptiveltern zeigt oder nicht.
Nein, in der Geburtsurkunde (der wegen dem juristischen Kram umgeschrieben wird) stehen nur noch die Adoptiveltern drin, so als ob wir unsere Kinder geboren hätten................man hab ich mich damals geschämt, als ich die neue Urkunde das 1. Mal sah ,ich kam mir sowas von verlogen vor, dabei konnte ich ja nicht mal was dafür, aber ich hatte absolut keine Ahnung, dass sie total umgeschrieben wird und hab ziemlich dumm aus der Wäsche geguckt.
Was meinst du, wie ich was für meine Tochter geregelt habe? Geburtsurkunde oder Aufklärung?
Ich verate dir mal was..........da ich ja hier anonym bin.....aber ..........Ich habe etwas, was ich nicht haben dürfte und nein ich hab keinen bestochen und hab auch nix geklaut, habs nur nicht entsorgt, wie ich es sollte ...........eine Kopie der Orginalen-Geburtsurkunde...ich weiß nicht mehr genau für was ich bzw. mein Mann die brauchte , evtl. für einen Reise-Pass? Keine Ahnung mehr, irgendeine Behörde, wollte dies zur Vorlage, unsere Tochter war zu dem Zeitpunkt noch Pflegekind...............unsere Sa noch frisch beim JA. (wir waren ihre ersten Bewerber)........sie schickt mir die zu, mit den Worten "eigentlich dürfte ich das nicht"........als ich später fragte, ob ich sie zurückschicken soll, meinte sie, dass sie sie eigentlich nicht bräuchten (ich schätze mal die hatten das Orginal?) ich sie aber auch nicht haben darf............
Die ist nun in unserem Familienstammbuch direkt, hinter unserer abgeheftet. Ok...eigentlich hätte das nicht passieren dürfen, aber in diesem Fall freuts mich für unsere Tochter.
Was die restliche Aufklärung angeht: Alles was wir wissen, was uns je zugetragen wurde, weiß sie auch.
Zitatob man nun unnötiges Verständnis für seine Adoptiveltern zeigt oder nicht.
Unnötiges Verständniss muss man nicht zeigen...stimmt! Aber unnötige Anschuldigungen auch nicht!
Zitat von Ami Was meinst du, wie ich was für meine Tochter geregelt habe? Geburtsurkunde oder Aufklärung?
Nee, ich meinte in dem Zusammenhang nur die Geburtsurkunde, die Frage hast du ja beantwortet. Es ist erkennbar ob etwas Original oder Kopie ist. Wenn du die originale Geburtsurkunde deiner Adoptivtochter bei dir hast, dann ist die vermutlich nicht beim Jugendamt. Ich finde das nicht schlecht, dass du die hast. Ich habe auch Papiere für meinen Sohn gesammelt. Ich dürfte seine originalen Geburtsurkunden auch nicht haben. Ich habe den Vater nachträglich eintragen lassen und beide behalten. So ein Stück Papier kann man ja verstecken.
Was steht den in der Originalen Geburtsurkunde anderes drin als in einer Abstammungsurkunde??
Also ich habe eine Geburtsurkunde, in der meine Adoptiveltern als meine Eltern eingetragen sindt. es gibt kein Hinweis auf eine Adoption. Wenn Eltern ihr Kind nicht aufklären, merken die Kinder erst bei ihrer Hochzeit, dass sie adoptiert sind, weil man dort, soweit ich weis die Abstammungsurkunde vorlegen muss.
die Abstammungsurkunde (oder Auszug aus dem Geburtenregister, wie auch immer das jetzt heisst...), kann man sich beim Geburtsort aushändigen lassen, ab 18, davor mit Erlaubnis der Adoptiveltern (soweit ich richtig informiert bin).
In der Abstammungsurkunde steht drin, mom.... nachschau......der Name meiner leiblichen Mutter und rechts am Rand ist vermerkt, das ich von meinen Eltern an dem und dem Datum adoptiert worden bin.
Aus der geburtsurkunde die die Adoptiveltern haben geht nicht hervor wer die leibliche mutter ist, in dieser bin ich mit meinem jetzigen Namen vermerkt. Nur in meiner Abstammungsurkunde steht der Name den meine leibliche mutter mir gab. (meine eltern gaben mir einen neuen namen)