Der Petitionsausschuss des Bundestags hat kürzlich hierfolgendes beschlossen: Also, der gesetzte Fall, dass Misshandlungen von Adoptiveltern ihrem Adoptivkind gegenüber bei Volljährigkeit des Adoptivkinds nachgewiesen werden können, ist für den Petitionsausschuss aus folgenden, zitierten Gründen kein Aufhebungsgrund der Adoption:
Mit dem Prinzip der Volladoption ist verbunden, dass das Annahmeverhältnis nur unter sehr engen Voraussetzungen wieder aufgehoben werden kann. Nach § 1760 BGB erfolgt die Aufhebung auf Antrag, wenn bei Begründung der Adoption gravierende Mängel bei den für die Adoption notwendigen Einwilligungen der Beteiligten vorgelegen haben. Eine weitere Ausnahme gilt während der Minderjährigkeit des angenommenen Kindes. Nach § 1763 BGB kann das Vormundschaftsgericht die Adoption von Amts wegen während der Minderjährigkeit des Kindes aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes erforderlich ist und feststeht, dass das Kind auch nach der Aufhebung eine Familienbindung hat. Ein solcher schwerwiegender Grund wird von den Familiengerichten unter anderem dann angenommen, wenn ein Adoptivelternteil den anderen getötet hat oder das Adoptivkind von einem oder beiden Adoptivelternteil(en) sexuell missbraucht wurde. Aus anderen Gründen kann aufgrund des Prinzips der Volladoption eine Aufhebung nicht erfolgen.
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich auch den Fall der Aufhebung nach Volljährigkeit des Kindes bedacht. [...] Das geltende Recht kennt auch bei einem auf Geburt beruhenden Eltern-Kind-Verhältnis keine Einschränkung, nachdem das Kind volljährig geworden ist. Der Entwurf sieht deshalb keine vertragliche oder sonst erleichterte Möglichkeit der Aufhebung des Annahmeverhältnisses vor, wenn der Angenommene volljährig geworden ist. Dies entspricht auch der Rechtslage bei Eltern und ihren leiblichen Kindern, bei denen eine Möglichkeit der Aufhebung des Abstammungsverhältnisses nicht besteht. ???
Hallo Golfi, Ich hoffe, dass ich damit deine Fragen beantworten kann:
Zitat von nancyIch suche allgemein zum Thema Adoption verschiedene Urteile um einen massenmedienunabhängigen Eindruck vom Umgang der deutschen Gerichte mit dem Adoptionsvermittlungsgesetz, bzw von ihrem Selbstverständnis davon was ihre Aufgabe ist, bekommen zu können.
für deine Urteilssuche empfehle ich dir einen Gang in die juristische Bibliothek (oder Juridicum) an deiner Uni, dort wirst du eine Flut an Fachzeitschriften auch zum Thema Adoption nebst Urteilen finden, alle massenmedienunabhängig.
Mir ist nicht klar, was du mit dem Satz meinst, wonach deutsche Urteile Präzendenzcharakter haben und die Rechtslage somit stark beeinflussen. Meinst du damit alle Urteile und meinst du mit Beinflussung die richtliche Rechtsfortbildung?
Falls du mich gemeint haben solltest, wollte ich Nancy nur einen guten Tipp geben, wo sie ihre Urteile findet, da sie studiert, kann sie die Urteile sowohl finden als auch vielleicht verstehen.
Zitat von golfiMir ist nicht klar, was du mit dem Satz meinst, wonach deutsche Urteile Präzendenzcharakter haben und die Rechtslage somit stark beeinflussen. Meinst du damit alle Urteile und meinst du mit Beinflussung die richtliche Rechtsfortbildung?
Golfi
Lieber Golfi, im Gegensatz zur US-amerikanischen Rechtssprechung gibt es keine Präzedenz-Urteile bzw. wird nach Gesetzeslage entschieden, nicht nach Urteilen anderer Gerichtsbarkeiten in D. Die Rechtslage wird dadurch nicht beeinflusst, die Suche nach Urteilen also vertane Zeit.
Urteile haben Beispielcharakter, aber keinen rechtsgültigen Einfluß auf noch zu fällende Urteile.
ich weiß das, ich bin mir aber nicht sicher, ob Nancy das weiß. Ich wollte ihr nur den Tipp geben, gezielt nach Themen Rechtsprechung zu lesen und nicht wahllos oder willkürlich gefundene Urteile zu verlinken, nur weil das Stichwort Adoption darin enthalten ist.
Hallo golfi, Was ist eine richtliche Rechtsfortbildung? Das ist mir kein Begriff. Ansonsten habe ich schon verstanden, wonach du mich gefragt hast, aber gehofft, dass es verständlich wird, ohne dass ich explizit werde. Es geht hierbei nicht um meine persönliche Meinungsbildung, denn ich bin schon seit Jahren vor meiner Schwangerschaft strikt gegen Adoptionen. Natürlich haben deutsche Urteile Präzendenzcharakter, außer die erstinstanzlichen. Sie bilden die Rechtsgrundlage. Die Justiz rekrutiert und definiert sich selbst. Natürlich kann jeder für sich selbst jahrzehntelang Bücher wälzen und schweigen. Warum sollte ich das tun? Ich habe bereits viel gelesen. Genug um mich austauschen zu dürfen, meine ich. Wenn du andere Urteile für lesenswerter hältst, kannst du sie ja ebenfalls verlinken oder teilweise zitieren. Mir wäre nicht bekannt, dass diese technische Möglichkeit auf mich beschränkt ist.
Ein Beispiel für den Präzedenzcharakter (vermutlich nach amerikanischem Vorbild) ist gut an meinem letzten Verweis auf ein Urteil zu erkennen. An einer von mir zitierten Stelle wird unmissverständlich auf Urteile von Familiengerichten (erste Instanz) verwiesen - vom Petitionsausschuss, der selbst ebenfalls Teil der Justiz ist. Hätte er in dieser Sache anders entschieden, würde sich die Rechtslage ändern. Ich hoffe, dass das ein einleuchtendes Beispiel dafür ist, was ich mit dem "Präzedenzcharakter" gemeint habe. Achso, richtliche Rechtsfortbildung war mir erst nicht präsent. Ja, das meinte ich schon, aber nicht im engeren Sinn. Manchmal ist sie ja schriftlich festgestellt eine Voraussetzung für die Aufnahme eines Verfahrens. Also das meinte ich nicht, sondern eher die Wirkung auf die Bürger - über ein Verfahren hinausgehend. Und eine davon wäre ein öffentlicher Austausch über einzelne Urteile, also von Bürgern, die keine Juristen, sondern vielleicht nur Wähler oder Petenten sind. Das war so meine Motivation für das Zusammentragen von solchen Urteilen an einem öffentlichen Platz.
Zitat von nancyNatürlich haben deutsche Urteile Präzendenzcharakter
Nein, haben sie nicht und der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages ist weder Teil der Justiz, noch kann er Urteile aussprechen oder durch seine Beschlüsse unmittelbar die Rechtslage ändern.
deutsche Urteile und Beschlüsse sind zunächst auf Einzelfälle bezogen. Es gibt Tendenzen der Rechtsprechung zu Themen, aber trotzdem werden häufig nur Einzelfälle geregelt. In Falle von Gesetzeslücken oder -unklar-heiten bilden Richter das Recht fort, in dem sie durch bestimmte Entscheidungen diese Lücken schließen.
Es gibt Grundsatzurteile zu bestimmten Fragen, meinethalben kannst du sie Präzendenzfälle nennen, ich tue es nicht.
Ob eine Entscheidung per Beschluss oder Urteil ergeht, ist meistens gesetzlich festgeschrieben.
Natürlich kannst du soviel Urteile wie du willst, ins Netz stellen, das ist aber keine andere Auswahl, als das was sich häufig in Frauenzeitschriften zu einem beliebigen Thema findet, hat also möglicherweise nur Unterhaltungscharakter.
Deswegen gab ich dir den Tipp, falls du zu einem Thema wirklich eine Tendenz in der Rechtsprechung finden willst, die Fachzeitschriften in der juristischen Bibliothek "durchzugrasen" und zwar Jahrgang für Jahrgang.
Von mir aus darfst du dich austauschen wieviel du willst, das ist auch für mich nicht unbedingt eine Frage des Wissens, das ist keine Erlaubnis meinerseits sondern ist mir schlicht egal.
Zitat von nancy Natürlich haben deutsche Urteile Präzendenzcharakter, außer die erstinstanzlichen. Sie bilden die Rechtsgrundlage. Die Justiz rekrutiert und definiert sich selbst..
Das ist kompletter Blödsinn. Wir sind hier nicht in amerikanischen Gerichtsserien wie "Matlock".
Falls du mich gemeint haben solltest, wollte ich Nancy nur einen guten Tipp geben, wo sie ihre Urteile findet, da sie studiert, kann sie die Urteile sowohl finden als auch vielleicht verstehen.
Golfi
Ne - ich meinte Nancy mit "was soll das"... Sorry, war ein wenig missverständlich mein Post.