ich finde es ja wertvoll, dass Du das alles zusammenträgst, aber der nackte Link ist ziemlich witzlos, denn kaum jemand wird das alles durchklicken, um dann in neun von zehn Fällen festzustellen, dass man das Urteil bereits kennt, es einen nicht interessiert oder nicht betrifft.
Es wäre deswegen sehr hilfreich, wenn du einen erklärenden Satz schreiben würdest und dann hinter diesen den Link legen würdest. Als Beispiel nehme ich einmal die ersten beiden Links des vorherigen Beitrags:
Ein Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm (2010): Ein Adoptivkind ist nicht verwandt mit dem leiblichen Kind seiner Adoptiveltern. Verwandtschaftsverhältnis bei Adoption
Anmerkung Moderator: Bitte das ganze Urteil lesen! Es geht um einen interessanten Fall, bei dem, bedingt durch die Gesetzesänderungen 1976/77, offenbar eine eigentliche Minderjährigenadoption hier als Volljähringenadoption zu werten war.
Richtig. Es gibt Fälle, auf die das in der Tat so zutrifft, wie ich es formuliert habe. Diese Adoptivkinder wurden im Säuglingsalter adoptiert. Ich habe dieselbe Sache nochmal kürzer zusammengefasst gefunden: Zusammenfassung des Beschlusses vom OLG Hamm
Ein Fall, der in einem obigen Link angeschnitten wird: Ein homosexueller Mann, in eingetragener Lebenspartnerschaft lebend, legt erfolgreich Beschwerde beim OLG Hamburg ein. Verweis auf Art. 6 GG wird als Begründung akzeptiert. Sukzessive Fremdadoption durch eingetragene Lebenspartner ist derzeit nicht möglich und dies verstößt laut Beschluss gegen die Gleichheit vor dem Gesetz. Eine solche Adoption diene durchaus dem Kindeswohl. Beschluss vom OLG Hamburg 2010
Eine haitianische Adoption mit weiter bestehenden Bindungen zur Herkunftsfamilie wird ohne Anhörungen oder Prüfung des Kindeswohls in eine Adoption nach deutschem Recht umgewandelt: Beschluss vom Amtsgericht Frankfurt a. M. 2012
Nancy, bitte schreibe immer dazu, wenn es sich um eine Volljährigen-Adoption handelt. Das ist zwar auch ein sehr wichtiges Thema, unterscheidet sich aber in wesentlichen Punkten von Minderjährigenadoptionen.
Für mich ist es nicht so wichtig das immer dazuzuschreiben. Ich suche allgemein zum Thema Adoption verschiedene Urteile um einen massenmedienunabhängigen Eindruck vom Umgang der deutschen Gerichte mit dem Adoptionsvermittlungsgesetz, bzw von ihrem Selbstverständnis davon was ihre Aufgabe ist, bekommen zu können. Dabei habe ich zuletzt versucht darauf zu achten, die vollständigen Urteile im Wortlaut zu verlinken und nicht Zusammenfassungen, wie anfangs. Es gilt bei jedem Urteil sich ein grobes Bild von den Beteiligten zu machen. Insofern danke ich dir für deinen Hinweis, Cornelia und werde versuchen immer eine Beschreibung zu jedem Link mitzuliefern, mit der man sich auch etwas unter dem Urteil vorstellen kann.
Ich weiß. Aber ich sammele das ja nicht nur für mich und bis jetzt bist du die Einzige, die konstruktive Kritik übt. Darauf versuche ich natürlich gerne einzugehen. Übrigens habe ich nichts dagegen, wenn du die ersten Links ändern möchtest.
Ein Landgericht weist ein Amtsgericht an, eine Volljährigenadoption auf Antrag aller Beteiligten wegen Namensänderung aufzuheben. Die Namensänderung bei der Adoption sei den Beteiligten nicht bekannt gewesen und stehe ihren Vorstellungen entgegen, sodass ein zerrüttetes Verhältnis entstand, keine Eltern-Kind-Bindung entstand und das Aufrechterhalten der Adoption unzumutbar sei. Das Landgericht akzepktiert das als wichtigen Grund für eine Aufhebung der Adoption.