Hallo zusammen, ich habe meine Tochter zur Adoption freigegeben jetzt muss sie aber beim Standesamt angemeldet werden damit sie eine Geburtsurkunde bekommt... ich habe die anonyme Adoption gewählt weil es meiner Meinung nach das beste für sie ist damit ihr Leben nicht aus der Bahn geworfen wird sie ist in eine tollen Familie gekommen und das soll auch so bleiben es soll sich für die kleine nix ändern als ich die Adoptionsunterlagen unterschrieben habe wurde mir nix davon gesagt das irgendwo mein Name auftaucht oder registriert wird in ihrem geburtsregister.... Also ich wäre für jede Antwort dankbar weil mir die Zeit wegläuft... Mimou
genau ob a) mein name in den Unterlagen auftaucht und b) wenn ich meine Geburtsurkunde und die anderen geforderten Unterlagen nicht beim Jugendamt einreiche was das für rechtliche Konsequenzen haben könnte.. ich hab sie vor 2 Wochen freigegeben sie ist auch schon in der Familie ich muss dazu sagen sie ist erst 3 Wochen alt
Noch hast du 5 Wochen Zeit. Ich stelle mich für Antworten rund ums Thema für dich zur Verfügung. Zunächst würde ich dir empfehlen zum Standesamt zu gehen und den Auszug aus dem Geburtenregister, der deine Tochter betrifft gemäß § 62 Personenstandsgesetz (PstG) zu beantragen. Dort wirst du den Stand der Dinge erfahren, das heißt, wenn dein Kind noch keinen Geburtseintrag hat, wird dir das von den Standesbeamten gesagt. Das Jugendamt darf damit nichts zu tun haben, sonst macht es sich strafbar. Du scheinst zu glauben, dass du eine anonyme Geburt hinter dir hast. Das ist zwar vom Jugendamt erwünscht, aber nicht legal. Du solltest das in Ordnung bringen und dich über dieses Forum hinaus informieren. Ein bei dir bestehendes Interesse wird niemand leugnen können. Normalerweise wird eine Geburt von den Krankenschwestern angezeigt, eher weniger von der Familie oder Mutter selbst. Wenn du dich im Krankenhaus per Personalausweis ausgewiesen hast, dann wird das gemacht worden sein. Dann gibt es auch einen Eintrag im Geburtenregister für deine Tochter. Damit hat deine Geburtsurkunde nichts zu tun. Deine Geburtsurkunde musst du einreichen, aber keinesfalls beim Jugendamt, sondern beim Standesamt, um die Geburtsurkunde deines unehelichen Kindes ausgehändigt zu bekommen. Auch die darfst du dem Jugendamt keinesfalls geben. Wenn der Vater auf der Geburtsurkunde deiner Tochter erwähnt ist oder werden soll, muss auch er seine Geburtsurkunde beim Standesamt einreichen.
Wenn du weißt, dass deine Tochter bei einer tollen Familie ist, dann ist es keine Inkognitoadoption, wie du sie beschreibst. Bei einer Inkognitoadoption dürftest du nichts darüber erfahren, was mit deiner Tochter passiert. Sie könnte ebensogut von einer ledigen Lesbe adoptiert werden, oder von einem 50-jährigen Alleinstehenden. Den ausdrücklichen Wunsch, deine Tochter den nächsten Bewerbern vorzuführen, wenn die Adoption bei den ersten nicht klappt, wirst du laut Jugendamt in 5 Wochen notariell beurkunden sollen und müssen, wenn du nicht zur Besinnung kommst. Das gilt auch für die Formen der halboffenen und offenen Adoption, die rechtlich identisch mit der Inkognitoadoption sind, dass heißt: alle Adoptionen sind Inkognitoadoptionen, bei denen es den Eltern per Gesetz ausdrücklich verboten ist, ihr Kind wieder zu sehen.
Was du jetzt tun kannst, und dringend tun solltest, ist einen Widerruf deiner (illegalen) Absichtserklärung schriftlich zu verfassen und beim Jugendamt einzureichen. Eine Adoptionspflege vor der notariellen Freigabe ist illegal. Wenn du Angst vor rechtlichen Konsequenzen hast, und nicht an illegalen Aktivitäten beteiligt sein möchtest, dann solltest du deine Tochter sofort zurückholen. Als Mutter bist du sorgeberechtigt und dazu verpflichtet, dich um dein Kind zu kümmern, es zu pflegen und zu unterhalten. Du bist jetzt im Moment zu Unterhalt verpflichtet. Da deine Tochter nicht bei dir ist, müsste das Jugendamt bereits eine relevante Geldsumme von dir gefordert haben. Ich gehe davon aus, dass sie das nicht getan haben und das ist illegal. Eine Absichtserklärung zur Adoptionsfreigabe ist keine Freigabe, die einen von der Unterhaltspflicht und dem Sorgerecht "befreit". Wenn sich das Jugendamt widersetzt, was die Herausgabe angeht, solltest du dich auf die folgenden Paragraphen berufen und ohne zu zögern einen entsprechenden, schriftlichen Antrag beim Amtsgericht einreichen:
Zitat§ 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege
(1) Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält.
(2) Die Personensorge umfasst ferner das Recht, den Umgang des Kindes auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen.
Inwiefern hilft deine Antwort Mimou wirklich weiter? Indem du ihr sagst, sie sei derzeit an "illegalen" Machenschaften des Jugendamtes beteiligt? Im übrigen schrieb Mimou nicht, dass sie die Herausgabe ihres Kindes verlangen möchte.
Zitat von mimou85ich habe meine Tochter zur Adoption freigegeben jetzt muss sie aber beim Standesamt angemeldet werden damit sie eine Geburtsurkunde bekommt...
Was erzählst Du uns denn hier für einen Unsinn?
Zitat von mimou85ich habe die anonyme Adoption gewählt weil es meiner Meinung nach das beste für sie ist damit ihr Leben nicht aus der Bahn geworfen wird sie ist in eine tollen Familie gekommen und das soll auch so bleiben es soll sich für die kleine nix ändern als ich die Adoptionsunterlagen unterschrieben habe wurde mir nix davon gesagt das irgendwo mein Name auftaucht oder registriert wird in ihrem geburtsregister....
Im Geburtenregister steht die Mutter selbstverständlich immer. Lediglich kann dort nicht jeder Hinz und Kunz Einblick nehmen, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Adoption inkognito ("anonym" gibt es bei Adoptionsfreigabe nicht) oder offen ist. Das Inkognito oder nicht geht in erster Linie von den Adoptiveltern aus, die es sich jederzeit wieder anders überlegen können.
Inwiefern hilft deine Antwort Mimou wirklich weiter? Indem du ihr sagst, sie sei derzeit an "illegalen" Machenschaften des Jugendamtes beteiligt? Im übrigen schrieb Mimou nicht, dass sie die Herausgabe ihres Kindes verlangen möchte.
Ihr solltet das beide nicht allzu ernst nehmen. Persönlich tippe ich darauf, dass Mimou uns heftig verschaukelt. Vermutlich weiß sie, dass hier immer wieder dieselben aneinandergeraten und wegen Kinkerlitzchen vom Hundertsten aufs Tausendste kommen.
ich dachte das ich hier vernünftige und seriös gemeinte Antworten bekommen würde aber anscheinend ist dem nicht so.... vielen Dank aber trotzdem das ihr euch meinen Kopf zerbricht...
Ich finde, dass es auf der Hand liegt, dass mimou85 sehr wenig Kenntnis über ihre Rechte und Pflichten hat und in persönlichem Kontakt mit mindestens einem Jugendamtmitarbeiter steht, dem sie jedes Wort glaubt. Wir hören hier im Forum alle paar Tage Geschichten von Babys, die Forenmitglieder dazu veranlassen, ihren Status von "Adoptionsbewerber" auf "Adoptivmutter" umzuändern. An der Wahrhaftigkeit dieser Geschichten hat bisher noch niemand Zweifel geäußert. Aber wo kommen diese Babys her? Was denken ihre Mütter? Vielleicht hat sich eine von ihnen hier geoutet. Vielleicht auch nicht. Ich empfinde es als in meiner Verantwortung als deutscher Bürger liegend, Zivilcourage zu haben und Missstände aufzudecken. Ich gebe Harald recht, dass diese Geschichte sehr unsinnig wirkt. Aber für mich nicht zu unsinnig. Jede Mutter, die ihr Baby verschenkt und stolz darauf ist, hat einen Floh im Ohr.
Es ist richtig, dass Mimou nicht geäußert hat, dass sie ihre Tochter zurückfordern will. Ich habe sie lediglich darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie das Recht und meinem Rechtsverständnis nach auch die Pflicht dazu hat.
Meiner Meinung nach muss jede Mutter, die eine Freigabeerklärung vor dem Notar unterschreibt, vorher den Fall Woody Allen kennen. Dass Adoptivväter oder -mütter ihr Adoptivkind heiraten, ist auch in Deutschland rechtlich kein Problem. Erst, wenn sie (die Mutter) danach sagt: "Ja, das will ich für meine Tochter.", dann glaube ich, dass sie die Freigabe freiwillig unterschreibt, den Notar persönlich ausfindig gemacht, ausgewählt und beauftragt hat, und nicht mit Betrug oder Schlimmerem dazu gezwungen werden musste.
Die Adoption ist übrigens frühestens dann rechtskräftig, wenn das angenommene Kind ein Jahr alt ist. Vorher ist es ein Pflegeverhältnis. In der gesamten Zeit davor haben die Eltern das Recht, sich den Inhalt des Eintrags im Geburtenregister von Standesbeamten aushändigen zu lassen, also auch noch nach der Freigabeerklärung.
Du kannst, mimou, darüber hinaus auch Akteneinsicht vom Jugendamt fordern. Dort steht in jedem Fall dein Name, sonst hätte dich das Jugendamt im Krankenhaus nicht gefunden. Diese Akte wird, wenn deine Tochter später deinem Mitwirken entsprechend adoptiert wird, sie mit 16 Jahren lesen dürfen und vermutlich auch wollen. Wenn du eine Adoption nicht möchtest, bei der dein Name bekannt ist, dann solltest du JETZT die Reißleine ziehen. Selbst, wenn du keinerlei Unterlagen eingereicht und deinen Personalausweis niemandem gezeigt hast, so wirst du immernoch mit deinem Name, nicht mit drei x signiert haben... Es gibt verschiedene Paragraphen, gemäß denen du eine Akteneinsicht beim Jugendamt (und anderen Stellen) beantragen kannst. Hier ein Beispiel:
Zitat von mimou85ich dachte das ich hier vernünftige und seriös gemeinte Antworten bekommen würde aber anscheinend ist dem nicht so.... vielen Dank aber trotzdem das ihr euch meinen Kopf zerbricht...
Bitte nicht in dem Tonfall! Bring erst einmal Ordnung in Deine Geschichte. Ansonsten schließe ich mich Vantera an: Was ist überhaupt Deine Frage?
Die legale Freigabeerklärung, also Einwilligung zur Adoption, wird kostenpflichtig sein.
Beantrage jetzt Elterngeld. Wenn du nicht erwerbstätig warst oder bist, sind das 300 Euro pro Monat. Wenn du vorher gearbeitet hast, mehr, es richtet sich nach dem früheren Einkommen. In den ersten acht Wochen nach einer Geburt, ist deine Krankenversicherung dafür zuständig. Später der Arbeitgeber. Unabhängig davon was jetzt mit deiner Tochter ist, steht dieses Geld ausschließlich dir zu. Beantrage auch Kindergeld, das sind über 150 Euro pro Monat. Unabhängig davon, was mit deiner Tochter in nächster Zeit passieren wird, wirst du keinerlei Nachteile davon haben, wenn du dieses Geld bekommst. Du hast jetzt auch die Möglichkeit eine Erstausstattung im Wert von mehreren hundert Euro für deine Tochter beim Arbeitsamt zu beantragen - unabhängig davon ob du Arbeitslosengeld beziehst oder nicht. Wenn du dabei bleibst, dass deine Tochter nicht bei dir sein darf, obwohl sie ein Recht darauf hat, verschenkst du nicht nur sie selbst, sondern auch eine Unmenge an barem Geld.
Noch eine Richtigstellung, die für Mimou vielleicht jetzt nicht von Bedeutung ist, aber für andere, die diesen Faden lesen;
-Erstausstattung für ein Kind bekommt man dann, wenn man ein im eigenen Haushalt lebendes kind hat. Dieser Betrag muss dann auch dafür verwendet werden! - das Geld von der Krankenkasse während des Mutterschutzes vor und nach der Geburt heißt mutterschaftsgeld, nicht Elterngeld.
Mimou,
Ohne deine Geschichte zu kennen. Ich denke, du meinst eine inkognito-adoption mit "anonym". Dabei sind vor- und Zuname sowie Geburtsdatum der leiblichen Eltern in den Unterlagen aber ersichtlich.
Ob das ein Nachteil für dich ist, musst du natürlich ganz alleine entscheiden, aus Sicht deines Kindes sind das wichtige Informationen, mit denen es dich später finden könnte. Auch wenn du das im Moment gar nicht willst, kann das später auch anders sein und dir ebenfalls viel bedeuten.
willst du mimou85 allen Ernstes verbieten, dass sie ihr Kind adoptieren lassen will? Sie hatte ein paar organisatorische Fragen. Sie wollte nicht von dir beraten werden, ob sie ihr Kind zur Adoption freigibt. Das ist ihre Entscheidung. Ich finde es unfair, wenn jemand derartig unter Druck gesetzt wird. Darüber hinaus kann ich keinerlei rechtlichen Pflichten zur Rückforderung erkennen.