Zitat von MartinaDu suchst bei mir ständig die Stecknadel im Heuhaufen, um mich lächerlich zu machen, was versprichst Du Dir davon? Deine Statements sind auch nicht lückenlos lupenrein.
Eine Frage: hättest Du das auch an Kai geschrieben, wäre er es gewesen, der dich darauf aufmerksam gemacht hat? Das solltest Du Dir mal überlegen, bevor Du wieder persönlich wirst.
Cornelia
Deine Logik verstehe ich absolut nicht. Das hatte ich an Kai geschrieben und er hat mir anständig geantwortet, obwohl es für ihn eine Wiederholung war. (Diese Information am Ende seines Beitrages hatte ich übersehen, kann ja mal vorkommen und ist auch kein Fauxpas, den man öffentlich missbilligen muss). Und warum mischt Du Dich da überhaupt ein, gehört das auch mit zu Deinen Moderationsaufgaben?
Wer hier persönlich wurde, liegt doch auf der Hand.
Wenn Du meinst, ich wäre hier noch zu viel an Bord, dann formuliere das doch ganz offen, wie es ansonsten Deine Art ist. Mir macht es nichts aus, mich den anderen, die Du schon weggegrault hast, anzuschließen.
einer der 3 Täter hat Revision eingelegt und jetzt bekommt die Stelle für das OEG und das Bundesamt für Justiz welche mir das Schmerzensgeld zahlen soll die Akten von der Gerichtsverhandlung nicht, erst wenn die Revision abgeschlossen ist. GRGRGRG Jetzt geht die ganze scheisse zum Bundesgerichtshof!
Das macht keinen Sinn. OEG ist die Abkürzung für das Opferentschädigungsgesetz. Wenn ich es richtig verstehe, ärgerst du dich über die Revision nur deshalb, weil du die dir zugesprochenen 15 000 Euro (wenn ich nicht irre) deshalb nicht sofort bekommst. Dabei hast du mehrere E-Mails an Gerichte geschrieben, weil du selbst sehr unzufrieden und zweifellos verärgert über das Urteil warst und längere Haftstrafen gefordert hast. Ich habe dir geraten, dich gemeinsam mit deinem Betreuer von einem Anwalt beraten zu lassen. Ich frage dich noch einmal, ob ihr das gemacht habt.
WIe gesagt ich kriege NICHTS vom OEG da die wie gesagt die Unterlagen brauchen vom Gericht so einfach ist das und da die die daten nicht rausgeben da eine revision besteht bringts nix. und das der täter revision gestellt hat bring MIR auch nix!!!!!!
Wenn du es so betrachtest, dann musst du außer der Wartezeit in Kauf nehmen, dass das Urteil möglicherweise abgeändert wird und zwar zugunsten des Täters. Schließlich war es schwere Körperverletzung, aber kein nachgewiesener Mordversuch. Du brauchst nicht zwangsläufig einen eigenen Anwalt, weil die Staatsanwaltschaft sich schon mächtig für dich ins Zeug gelegt hat. Es ist zu erwarten, dass sie das noch ein viertes Mal tun wird.
Die Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Richter Dr. Carl Pfeiffer sah es nach fünf Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Lothar B. (18), Tobias B. (20) und Daniel A. (24) sich nicht nur der gefährlichen Körperverletzung, sondern auch des versuchten Mordes durch Unterlassen schuldig gemacht haben.
Du wurdest ins Gesicht geschlagen und getreten, dein Kiefer wurde gebrochen. Aber du konntest gehen, nachdem die Täter von dir abgelassen haben. Neulich hat eine Adoptierte hier berichtet, dass sie als Minderjährige vergewaltigt und mit einer Stichverletzung im Oberkörper liegen gelassen wurde. Dieser Täter bekam aber nur anderthalb Jahre. Wo ist da die Gerechtigkeit? Was macht deinen Kieferbruch zum schwereren Verbrechen? Außerdem haben die Täter in deinem Fall den Vorwurf des Mordversuchs zurückgewiesen. Dass der Richter sich vermeintlich besonders gut in die Täter hineinfühlen konnte, weil er dich auch als "schwule Sau" ansieht, ist kein Beweis für einen Mordversuch. Ich denke, dass der Eine, der Revision eingelegt hat, eine Chance hat.
Geplapper. Der Richter hat moonshine nicht als "schwule Sau" bezeichnet, sondern diese Ansicht den Tätern angelastet und dies dem Urteil zugrunde gelegt. Würde der Richter sich besonders gut in die Täter hineinfühlen, hätte er ja wohl ein anderes Urteil gefällt.
Den Kieferbruch zum versuchten Mord machen die Tritte gegen den Kopf. § 211, 2 Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
Und warum hatte moonshine dann keine Gehirnerschütterung? Mord durch unterlassen ist eine unmögliche Konstruktion. Das wäre dann vielleicht Totschlag, aber man kann nicht zum Mörder werden, indem man nichts tut, höchstens Beihilfe leisten.
Kai ist durch die Umstände schon genug gestraft, er braucht nicht noch zusätzlich die Auseinandersetzung mit Deinen krusen, teils widersprüchlichen Meinungen und Belehrungen! Lass ihn bitte in Ruhe.
Zitat von nancyUnd warum hatte moonshine dann keine Gehirnerschütterung? Mord durch unterlassen ist eine unmögliche Konstruktion. Das wäre dann vielleicht Totschlag, aber man kann nicht zum Mörder werden, indem man nichts tut, höchstens Beihilfe leisten.
Apfelbrei. "Ein Versuch des Mordes kann in zwei Varianten vorliegen:[55] Zum einen, wenn ein Täter mindestens dazu ansetzt, einen Menschen in der Form des Mordes zu töten, das Opfer jedoch überlebt (oder aus einem anderen Grunde die Vollendung unterbleibt, z. B. das Opfer aus einem völlig unabhängigen Grunde stirbt)." H.Tröndle/Th. Fischer
Es ist außerordentlich dreist, Martina, meine Empfehlung einer Rechtsberatung als zusätzliche Strafe für Kai zu bezeichnen. Wie er damit umgeht, ist seine Sache und ich habe damit nichts zu tun.