Zitat von nancyIch habe nochmal alles durchgelesen und glaube, dass du recht hast und die Vaterschaftsanfechtung immer eine Ermittlung und Stärkung der Rechtsposition eines leiblichen Vaters gegenüber seinem Kind ist. Ich hatte da einen Paragraph nicht verstanden. Gefunden habe ich nur ein Urteil:
Okay. Commander sollte ohnehin einen Anwalt oder Notar konsultieren, der ihm die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen wird. Wir sind ja beide keine Juristen und verwirren andere daher nur mit unserem Halbwissen und Streitereien über Dinge, die sie evtl. gar nicht gefragt haben.
Eigentlich stehen wir ja gar nicht so weit auseinander. Auch ich bin der Meinung, dass eine Adoptionsaufhebung nach ähnlichen Vorgaben wie bei der Vaterschaftsanfechtung durch das Kind erlaubt sein sollte. Mit dem Unterschied, dass die Aufhebung (eines gerichtlich begründeteten Rechtsverhältnisses) ihre Wirkung selbstverständlich nur für die Zukunft entfaltet. Aber das müsste natürlich erst einmal durchmittels einer erfolgreichen Petition oder eines bahnbrechenden Grundsatzurteiles durchgesetzt werden. Und bis dahin ist es wohl noch ein langer Weg. Seufz!
Zitat von Harry4244Eigentlich stehen wir ja gar nicht so weit auseinander. Auch ich bin der Meinung, dass eine Adoptionsaufhebung nach ähnlichen Vorgaben wie bei der Vaterschaftsanfechtung durch das Kind erlaubt sein sollte. Mit dem Unterschied, dass die Aufhebung (eines gerichtlich begründeteten Rechtsverhältnisses) ihre Wirkung selbstverständlich nur für die Zukunft entfaltet.
Das finde ich nicht logisch. Meinst du mit dem Unterschied zur festgestellten Vaterschaft, dass keine rückwirkenden Unterhaltsansprüche möglich sein sollen? Warum ist dir dieser Unterschied wichtig, wenn ich fragen darf? Die Vaterschaftsanfechtung ist ja ein Verfahren zur Feststellung der Abstammung, welches einen Gentest beinhaltet. Wenn man eine Adoptionsaufhebung daran anlehnen will, warum dann dieser merkwürdige Ausschluss der Rückwirkung?
Zitat von nancyMeinst du mit dem Unterschied zur festgestellten Vaterschaft, dass keine rückwirkenden Unterhaltsansprüche möglich sein sollen? Warum ist dir dieser Unterschied wichtig, wenn ich fragen darf? Die Vaterschaftsanfechtung ist ja ein Verfahren zur Feststellung der Abstammung, welches einen Gentest beinhaltet. Wenn man eine Adoptionsaufhebung daran anlehnen will, warum dann dieser merkwürdige Ausschluss der Rückwirkung?
Weil ein gültiges Rechtsverhältnis doch etwas anderes ist als eine irrtümliche Annahme. Biologischer Vater kann von vorneherein nur einer sein. Die irrümliche Vaterschaft ist nach entsprechender Feststellung wie nie dagewesen, wenn man von der Lawine an gegenseitigen Nach- und Rückzahlungsforderungen absieht, die die Geschichte nach sich ziehen kann. Eine Adoption hingegen gilt ab ihrem Ausspruch bis hin zu ihrem Ende, sofern sie nicht wegen grober inhaltlicher und formaler Mängel annulliert (d.h. für von vorneherein unwirksam erklärt) werden konnte.
Zitat von Harry4244Weil ein gültiges Rechtsverhältnis doch etwas anderes ist als eine irrtümliche Annahme. Die irrtümliche Vaterschaft ist nach entsprechender Feststellung wie nie dagewesen. Eine Adoption hingegen gilt ab ihrem Ausspruch bis hin zu ihrem Ende.
Ich verstehe das nicht. Zunächst einmal ist eine Adoption eine Annahme - das ist die korrekte Bezeichnung. Dann wird eine Vaterschaft rechtmäßig mit der Ehe mit der Mutter begründet. Das ist auch gültig und nicht nur eine Annahme irgendeiner Privatperson, sondern da kann sich ein Mann auf geltendes Recht berufen, wie ein Annehmender es auch kann. Und schließlich haben Adoptionen keine befristete Gültigkeit. Auch die Kindeskinder eines Angenommenen werden nach einem Adoptionsbeschluss noch ausschließlich mit den Familien der Annehmenden, nicht aber mit ihren eigenen Blutsverwandten verwandt sein.
Zitat von nancyZunächst einmal ist eine Adoption eine Annahme - das ist die korrekte Bezeichnung. Dann wird eine Vaterschaft rechtmäßig mit der Ehe mit der Mutter begründet. Das ist auch gültig und nicht nur eine Annahme irgendeiner Privatperson, sondern da kann sich ein Mann auf geltendes Recht berufen, wie ein Annehmender es auch kann. Und schließlich haben Adoptionen keine befristete Gültigkeit. Auch die Kindeskinder eines Angenommenen werden nach einem Adoptionsbeschluss noch ausschließlich mit den Familien der Annehmenden, nicht aber mit ihren eigenen Blutsverwandten verwandt sein.
Die Vaterschaft bei scheinehelichen Kindern kann vom mittlerweile erwachsenen Kind angefochten werden. Es wird dann festgestellt, ob die Behauptungen des Kindes stimmen. Wenn ja, dann erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zum bisherigen vermeintlichen Vater unbegrenzt rückwirkend (ex tunc). Es kann darauf noch eine positive Abstammungsklage folgen, wo festgestellt wird, wer denn der (bis dahin amtlich unbekannte) tatsächliche Erzeuger ist.
Eine Adoption hingegen gilt auf Zeit ihres (vorausgesetzt rechtmäßigen) Bestehens. Mit ihrer Aufhebung würden (aber erst ex nunc) auch sämtliche über den Angenommenen begründeten Verwandtschaftsverhältnisse erlöschen.Will sagen: Wäre in dem Zeitraum, wo das Annahmeverhältnis noch bestand, etwa ein Erbfall eingetreten, so müsste diese Erbschaft nicht rückabgewickelt werden. Ganz anders verhält es sich bei einer erfolgreich angefochtenen Vaterschaft.
Also geht es dir persönlich doch nur um eventuelle Ansprüche auf Geld, wenn du nicht möchtest, dass Vater- und Mutterschaft zu einem Kind prinzipiell jeweils nur ein Mensch besitzen kann?
Zitat von nancyAlso geht es dir persönlich doch nur um eventuelle Ansprüche auf Geld, wenn du nicht möchtest, dass Vater- und Mutterschaft zu einem Kind prinzipiell jeweils nur ein Mensch besitzen kann?
Es muss Dir doch selber auffallen, dass dieser Vorwurf komplett unlogisch ist. Im Übrigen geht es hier nicht (nur) darum, was ich - oder wer auch immer - will. Ich habe lediglich erklärt, wo die Gemeinsamkeiten und wo die Unterschiede zwischen zwei Formen der nicht biologischen Elternschaft liegen. Nach meiner objektiven Überzeugung widerlegt die Existenz der Scheinehelichkeit eindrucksvoll das Hauptargument unserer Gegner, dass auch niemand seinen leiblichen Eltern die Verwandtschaft kündigen könne. Leiblich im juristischen Verständnis ist nicht unbedingt als biologisch tatsächlich anzusehen.
Da ich eigentlich nirgends signalisiert habe, dass ich mich auf diesem Rechtsgebiet unsicher fühle, waren meine Fragen an dich in diesem Faden nicht Fragen zu allgemeinen, aktuellen Möglichkeiten, sondern Fragen dazu, wie du dir eine schon mehrmals von dir angedeutete, zukünftige Möglichkeit im Detail vorstellst. Du hast geschrieben, dass du eine derzeit noch nicht mögliche, jedenfalls noch nicht durchgeführte, Adoptionsaufhebung mit irgendeiner Gemeinsamkeit mit einer Vaterschaftsanfechtung möchtest. Meine Frage ist und bleibt konkret, was diese Gemeinsamkeit für dich ist. Denn immer, wenn ich danach frage, betonst du alle Unterschiede und pochst darauf, dass sie auch ausnahmslos erhalten bleiben müssen. Das ist, was ich nicht verstehe.
Zitat von Harry4244Nach meiner objektiven Überzeugung widerlegt die Existenz der Scheinehelichkeit eindrucksvoll das Hauptargument unserer Gegner, dass auch niemand seinen leiblichen Eltern die Verwandtschaft kündigen könne.
Ich glaube, dass ihr Hauptargument tendenziell anders ist. Sie weigern sich eine Aufhebung nach Eintritt der Volljährigkeit zu machen, weil es bei der Adoption nur um Sorgerecht und Unterhaltspflicht, und damit um eine bessere Rechtsposition eines Adoptivkindes im Vergleich zu einem Pflegekind geht. Dabei berufen sie sich darauf, dass das Adoptivkind Möglichkeiten habe, sich als Erwachsener von seinen Annehmenden loszusagen, wie sie Anderen auch ihren Eltern gegenüber zustehen. Der Staat sieht sich nicht in der Verantwortung Adoptivkindern da einen psychologischen Vorteil gegenüber Anderen zu verschaffen, indem er eine nachträgliche Aufhebung des einmal beschlossenen Eltern-Kind-Verhältnisses zulassen würde, da sonst das Grundprinzip der Annahme an Kindes statt einer rechtlichen Gleichstellung mit Eltern einen Knacks bekommen würde. Das ist ihr Hauptargument. Da ich persönlich mir nicht zutraue, eine gute, ernstzunehmende Gegenargumentation dazu aufzubauen, dachte ich mir, dass ein anderer Weg vielleicht leichter ist, nämlich nicht die direkte Konfrontation, sondern eine Unterwanderung im Detail - der Vaterschaftsanfechtung, beispielsweise.
Wie genau muss ich es denn noch erklären? Adoptionsaufhebung ist bzw. wäre wie jede Lösung eines beliebigen anderen Rechtsverhältnisses, beispielsweise eine Ehescheidung. Der Zeitraum, wo das Rechtsverhältnis gegolten hat - im Falle der Ehe ab Heirat bis Inkrafttreten der Scheidung - bleibt feste bestehen. Das ist keine Forderung von mir, sondern ein eherner Grundsatz. Anderenfalls würde es sich um eine retroaktive Rückwirkung handeln, die gegen das Rechtsstaatsprinzip verstößt. Auf die anarchischen Zustände, die anderenfalls eintreten würden, hatte ich bereits hingewiesen.
Scheinvaterschaft/Scheinkindschaft ist - zumal oft gleichartigen Absichten entspringend - der Stiefkindadoption faktisch sehr ähnlich, jedoch beruht die Verwandtschaft hier auf einer falschen Annahme amtlicherseits, nicht hingegen der Begründung eines Rechtsverhältnisses durch Richterspruch. Daher ist es meine Auffassung, dass dem Angenommenen die Adoptionsaufhebung nach inhaltlich ähnlichen Kriterien wie eine Abstammungsklage - unumgänglicherweise aber mit begrenzten (i.e. nur für die Zukunft wirksamen) Folgen, die dem Unterschied Rechnung tragen - möglich sein sollte.
Irgendwo sehe ich Dein Problem nicht. Einerseits weißt Du ja über Einzelheiten und Aktualitäten besser Bescheid als ich, andererseits aber fehlt Dir jedes Tiefenverständnis für derartige Fragen. Viel zu weit gehende Forderungen machen auch jeden Vorstoß zunichte. Radikale AdoptionsgegnerInnen wie in der Vergangenheit Brigitte Bege haben uns dadurch bereits viel kaputt gemacht. Deshalb werden wir als Spinner und Verschwörungstheoretiker abgetan.
Zitat von nancyDer Staat sieht sich nicht in der Verantwortung Adoptivkindern da einen psychologischen Vorteil gegenüber Anderen zu verschaffen, indem er eine nachträgliche Aufhebung des einmal beschlossenen Eltern-Kind-Verhältnisses zulassen würde, da sonst das Grundprinzip der Annahme an Kindes statt einer rechtlichen Gleichstellung mit Eltern einen Knacks bekommen würde. Das ist ihr Hauptargument.
Richtig. Aber offen gestanden sehe ich da keinen Unterschied zu meiner Darstellung. Denn das heißt doch nichts anderes als "Leibliche Kinder können auch nicht ..." Diese Auffassung ist zum einen kein Argument, sondern ein Rechtfertigungsversuch und Ausweichmanöver, weil die eigentlichen Gründe für diese (im Gesetz so nicht einmal ausgesprochene) Regelung gar nicht genannt werden. Zum anderen funktioniert das bei genauerem Hinsehen nicht, weil die Unlösbarkeit einer biologischen Verwandtschaft nicht auf gesetzlichem Verbot, sondern der Unmachbarkeit an sich beruht. Außerdem ist das Ganze ja keine Antwort auf die Identitätsprobleme Adoptierter, die biologische Kinder in der Weise gar nicht haben können.
Zitat von Harry4244Aber offen gestanden sehe ich da keinen Unterschied zu meiner Darstellung. Denn das heißt doch nichts anderes als "Leibliche Kinder können auch nicht ..."
Doch, schon. Sie sagen quasi, dass das Adoptionsrecht gleich abgeschafft werden kann oder wenigstens wesentlich abgeändert und angepasst werden muss, wenn sie solche Aufhebungen für Einzelfälle erlauben; und dafür wäre mehr politischer Druck nötig, dh mehr öffentliches Interesse, mehr Klagen, mehr Petitionen. Und in der Zwischenzeit sind ihnen die Hände gebunden, resümieren sie.
Du schreibst, dass du für eine Adoptionsaufhebung inhaltlich ähnliche Kriterien haben möchtest wie für eine Abstammungsklage. Aber die einzige Gemeinsamkeit, die du nennen magst, wäre eine formale - das Antragsrecht für ein volljähriges Kind. Wie würdest du beides denn inhaltlich argumentativ vergleichen?
Zum anschaulichen Beispiel der Ehe. Du hast hier eine Adoptionsaufhebung mit einer Scheidung verglichen. Es gibt heute auch Eheaufhebungen. Ein Grund für so eine Aufhebung ist heute der Paragraph 1306 BGB. Früher hat ein Verstoß gegen das Verbot der Bigamie zur Nichtigkeit einer Ehe ex tunc geführt. Bei der Annahme an Kindes statt ist es auch so, dass ein rechtmäßig bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis mittels eines gerichtlich beschlossenen Eltern-Kind-Verhältnisses zu Annahmewilligen verschleiert wird. So etwas dürfte eigentlich nicht rechtmäßig sein. Man sagt dann natürlich, dass die wahren Eltern ihr Kind nicht haben wollen oder können, andererseits ist Bigamie in Deutschland auch nicht legal, sofern der Dritte einer zweiten Heirat seines Ehepartners zugestimmt hat. Es tut sich da also in unserem bestehenden Zivilrecht eine große Schere zwischen verschiedenen Moralvorstellungen auf, denke ich.
Wir haben hier in Deutschland also ein System der Vielelternschaft, die legalisiert und als sozial und humanistisch in der Öffentlichkeit dargestellt und wahrgenommen wird. Das heißt konkret, dass Annehmende die Rechte zugesichert sind, die im Grundgesetz Eltern einen Vorteil verschaffen sollen, und gleichzeitig nicht nur von dir, sondern auch von den höchsten Richtern Deutschlands behauptet und anerkannt wird, dass Abstammungsverhältnisse unlösbar sind. Bei der Frage nach einer Unlösbarkeit einer Verwandtschaft in gerader Linie scheint man sich uneinig zu sein. Dir wurde gesagt, dass das nicht geht? Mit einer Formulierung, die auch Mütter einschließt? Mir wurde nämlich gesagt, dass man niemanden zu einer Verwandtschaft zwingen kann und auf ein Urteil verwiesen, in dem einem Vater vom BverfG Recht gegeben wurde, der sich gegen eine Geldstrafe gerichtlich gewehrt hatte, die ihm auferlegt wurde, weil er sich dem Umgang mit seinem Kind verweigert hat. Und das sollte dann die Freigabeerklärungen rechtfertigen.
Zitat von nancySie sagen quasi, dass das Adoptionsrecht gleich abgeschafft werden kann oder wenigstens wesentlich abgeändert und angepasst werden muss, wenn sie solche Aufhebungen für Einzelfälle erlauben.
Das ist nicht nachvollziehbar.
Zitat von nancyDu schreibst, dass du für eine Adoptionsaufhebung inhaltlich ähnliche Kriterien haben möchtest wie für eine Abstammungsklage. Aber die einzige Gemeinsamkeit, die du nennen magst, wäre eine formale - das Antragsrecht für ein volljähriges Kind. Wie würdest du beides denn inhaltlich argumentativ vergleichen?
Ich frage mich eher, wo inhaltlich die großen Unterschiede zwischen beidem gesehen werden. Die Gegenseite hat mehr zu erklären als ich.
Zitat von nancyDu hast eine Adoptionsaufhebung mit Scheidung verglichen. Es gibt heute auch Eheaufhebungen.
Eine Eheaufhebung entspricht der Nichtigkeitserklärung, mithin einer Annullierung. Die amtssprachliche Inkonsequenz verursacht bisweilen Verwirrung.
Zitat von Harry4244Eine Eheaufhebung entspricht der Nichtigkeitserklärung, mithin einer Annullierung. Die amtssprachliche Inkonsequenz verursacht bisweilen Verwirrung.
Es ging mir darum eine inhaltliche Ähnlichkeit zu benennen. Niemand kann abstreiten, dass die Verschleierung eines identischen Rechtsverhältnisses zu Dritten anderswo zur Nichtigkeit eines Rechtsverhältnisses führt. Das ist ein stärkeres Argument als wenn du sagst: "Kinder wollen gar nicht adoptiert werden." oder etwas ähnliches und gleichzeitig fallen dir tausend Betroffene und Bekannte von Betroffenen in den Rücken. Eine noch nicht aus dem Netz gelöschte Diskussion veranschaulicht ganz gut, dass unsere Argumente einerseits noch zu schwach sind, andererseits die Gegner schon mit dem Rücken an die Wand gedrängt haben, da ihre Argumente mehr als fadenscheinig sind. Und das ist ihre Schwäche. Ich denke, dass es wichtig ist, die Gegenargumente und scheinbaren Erklärungen nüchtern zu entkräften oder zu widerlegen. Beispielsweise heißt es, dass das Prinzip der Volladoption (Übertragung einer Elternschaft für ein Kind von einem Bürger auf einen anderen) etabliert sei. Sonst argumentiert man aber nirgends mit vermeindlichem Etablissement. Wurde das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare auch eingeführt, weil es sich etabliert hat, dass ein Kind zwei Eltern gleichen Geschlechts hat? Wird Mord bestraft, weil das etabliert ist? Soll eine Frauenquote eingeführt werden, weil das etabliert ist? Es genügt bei Weitem nicht, ein Scheinargument oder Ausweichmänover zu erkennen und als solches zu benennen, denn das allein ist noch kein ernstzunehmendes Gegenargument. Ich halte es für möglich, die Begründung unserer Regierung für die Weigerung, Adoptionsaufhebungen durchzuführen, zu knacken.
ZitatErstellt 22.12.2010 - 12:05 von blossom2 Vielleicht sollte das Adoptionsrecht insgesamt einmal durchforstet werden. Erwachsene Adoptierte sollten grundsätzlich das Recht haben, aus der Adoption "auszusteigen" und/oder den Kontakt und ggf. die verwandtschaftlichen Beziehungen zu der ursprünglichen Familie wieder herstellen können. Zur Zeit ist es manchen Adoptierten und deren nicht adoptierten Geschwistern noch nicht einmal möglich zu erfahren, ob und wieviele Geschwister sie haben (sogenannte Inkognito-Adoptionen).
Erstellt 22.12.2010 - 15:02 von vori Und wenn sie das Recht bekommen die Adoption zu lösen hat sich das Problem mit den Inkognito-Adoptionen auf einmal erledigt? ???
Mit der Adoption ist man rechtlich mit leiblichen Kindern gleichgestellt, im Guten wie im Schlechten. Mit derartigen Sonderregelungen machen sie die Thematik nur unnötig kompliziert.
Das ist eine der zwei oder drei Resident-Petitionen mit der letzten öffentlich zugänglichen Ablehnung. Andere Ablehnungen haben sich gelesen wie der oben zitierte Kommentar und ich meine, wer sagt schon: "Das ist mir zu kompliziert.", wenn er auch reinen Gewissens vernünftig erklären könnte, warum etwas Bestimmtes nicht geht?
Zitat von Harry4244Auf die anarchischen Zustände, die anderenfalls eintreten würden, hatte ich bereits hingewiesen.
Das ist eigentlich ein Argument der Gegenseite. Von wegen, es sei zu befürchten, dass das Land im Chaos versinkt, weil man nicht weiß, wie man ohne das Adoptionsrecht leben und menschlich miteinander umgehen kann. Deshalb liegt es in unserer Verantwortung als Bürger, die eine Änderung des Familienrechts verlangen, ein vernünftiges, nachvollziehbares, unkompliziertes Konzept auszuarbeiten und vorzuschlagen. So ein Konzept muss die Frage beantworten können, wie man den Kindern gerecht wird, die aus Kindeswohlgründen ihren Eltern entrissen werden. Gibt es für sie ein besseres Konzept als die "etablierte" Zwangsadoption? Nichts geringeres als die Lösung dieses Rätsels ist unsere Herausforderung. Ich glaube nicht an auch nur den geringsten Fortschritt ohne diese Herausforderung bestanden zu haben.
Zitat von nancyNiemand kann abstreiten, dass die Verschleierung eines identischen Rechtsverhältnisses zu Dritten anderswo zur Nichtigkeit eines Rechtsverhältnisses führt.
Vom juristischen Standpunkt wird ja gar nichts verschleiert. Der Staat steht nur auf dem Standpunkt, dass es Angelegenheit der Adoptiveltern ist, wann und in welcher Form sie das Kind aufklären, auch wenn dies bis zum Sankt Nimmerleinstag aufgeschoben wird.
Zitat von nancyBeispielsweise heißt es, dass das Prinzip der Volladoption (Übertragung einer Elternschaft für ein Kind von einem Bürger auf einen anderen) etabliert sei.
Was heißt schon etabliert? Die schwache Adoption ist historisch älter. Fakt ist aber, dass immer mehr Länder die Volladoption kennen. Allerdings wurde dies überall wesentlich behutsamer und durchdachter als in Deutschland angegangen. Deutschland ist seit der Familienrechtsreform das weltweit einzige Land ohne Möglichkeit einer Lösung des Annahmeverhältnisses. In den Code Civil-Staaten beispielsweise kann man sich vorher aussuchen, ob man ein Kind (unabhängig ob minder- oder volljährig) schwach oder stark adoptiert. Eine Aufhebung für starke Adoptionen ist zwar nicht vorgesehen, wohl aber eine so genannte Revision. Schweden kennt auf eigenem Staatsgebiet gleichfalls keine Aufhebung, allerdings kann die statt dessen in Dänemark vorgenommen werden, weil die skandinavischen Länder alle einem gemeinsamen Adoptionsverband angehören.
Zitat von nancyVon wegen, es sei zu befürchten, dass das Land im Chaos versinkt, weil man nicht weiß, wie man ohne das Adoptionsrecht leben und menschlich miteinander umgehen kann.
Zitat von nancyVon wegen, es sei zu befürchten, dass das Land im Chaos versinkt, weil man nicht weiß, wie man ohne das Adoptionsrecht leben und menschlich miteinander umgehen kann.
Das war nicht meine Aussage.
Gemeint hast du das vielleicht nicht. Geschrieben hast du aber, dass wir anarchische Zustände hätten, wenn es Nichtigerklärungen von Adoptionen, wohlgemerkt aus guten Gründen, geben würde.
Nun, ich habe ja gefragt, ob sie die Freigabeerklärungen verbieten und die Unveräußerlichkeit von Sorgerecht proklamieren. Das habe ich mit dem Rechtsprinzip begründet, dass ein Recht nur dann freiwillig veräußert werden darf, wenn dabei nicht gleichzeitig das Recht eines Dritten eingeschränkt wird, der dem Eingriff in sein Recht nicht ausdrücklich zugestimmt hat, und auf die Literatur verwiesen, in der ich das gefunden habe. Das wurde im Prinzip mit 2 Argumenten abgelehnt. Das Hauptargument auf dem unterschriebenen Teil war, dass das nicht mit ihren aktuellen Handlungsprioritäten vereinbar sei - der Legalisierung von Vollfremdadoptionen durch gleichgeschlechtliche Paare, denke ich. Das zweite Argument kam vom Bundesministerium für Justiz und war quasi eine Befürchtung, dass dadurch das aus dem Art 6 GG abgeleitete Wächteramt zum Schutz des Kindes eingeschränkt werden würde, insofern als dass seine nur Kinder berücksichtigenden, aber ansonsten willkürlichen Entscheidungen über Sorgerecht davon in unangemessener Weise beeinträchtigt würden. Das ist natürlich ein Ausweichmanöver, stellt mich aber trotzdem vor ein Problem. Ich hätte innerhalb einer Frist inhaltlich widersprechen dürfen um das Plenum weiter zu beeinflussen, aber mit welchem Argument? Ich brauche ein Konzept, das das staatliche Wächteramt würdigt und ausdrücklich einschließt. Eine Liste seiner selbst auferlegten Pflichten mit Verweisen vielleicht, die eine konkrete Position in einem neu formulierten Familienrecht einnimmt. Ich weiß es nicht. Es war mir sehr wichtig in meiner ersten Petition kein schlechtes Wort über Adoptionen zu verlieren, aber die haben natürlich den Braten gerochen. Ich denke, dass man sich ohne ein vollumfängliches Konzept nur den Kopf an einer Wand verletzt. Und mit ausschließlich emotionalen Argumenten oder Blick in Rechtssysteme anderer Länder hat man erst recht keine Chance. Da waren mir die Petitionen lieber, die mit wenigen Sätzen auf den Art. 1 GG aufmerksam gemacht haben. Der ist relevant. Ich meine, ich bin kein Spinner und Verschwörungstheoretiker. Unser jetziges, deutsches Adoptionsrecht ist ein ernstes Problem, über das sich in dieser Legislaturperiode auch der ein oder andere namhafte Politiker negativ geäußert hat.
Zitat von Harry4244Vom juristischen Standpunkt wird ja gar nichts verschleiert. Der Staat steht nur auf dem Standpunkt, dass es Angelegenheit der Adoptiveltern ist, wann und in welcher Form sie das Kind aufklären, auch wenn dies bis zum Sankt Nimmerleinstag aufgeschoben wird.
Wie war das: "Vom juristischen Standpunkt wird gar nichts verschleiert."? Harry, würdest du mir den Inhalt, Sinn und Zweck des Paragraphen 1758 BGB erklären? Es ist keine Selbstverständlichkeit, wenn Annehmenden die alleinige Autorität über die Aufklärung eines angenommenen Kindes und das ausdrückliche Recht, es diesbezüglich zu belügen, zugesprochen wird. Eltern haben so ein Recht nicht. Und das führt uns wieder zur Abstammungsklage. Vielleicht ist die mit Einverständnis von Angenommenem und Annehmenden durchführbar. Es gibt jedenfalls von den Gesetzestexten her darüberhinaus keine Hürden. Oder wie würdest du erklären, dass Annehmende trotz des Paragraphen 1684 BGB ein Umgangsrecht haben, Eltern aber nicht, obwohl da nicht auf Wirkungen einer Freigabeerklärung hingewiesen wird und Annehmende mit keinem Wort erwähnt werden? Es gibt bestimmt nicht nur ein rechtskräftiges Urteil, auf das du verweisen kannst, in dem wortwörtlich steht, dass eine Kindesannahme mit der Geburt eines Kindes gleichgestellt ist - und folglich auch mit seiner Zeugung. Ich sage dir, die gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft eines Annehmenden ist risikolos. Da haben sie keine Ausweichmöglichkeiten. Wessen Vaterschaft nicht anfechtbar ist, der darf auch sonst keine Rechte und Pflichten eines Vaters haben. Die Vaterschaftsanfechtung ist für adoptierte Stiefkinder, die die Verwandtschaft nicht wollen, ein mordssicherer Plan, sofern die späte Antragstellung begründet ist, was mit Gefühl begründet sein muss (sodass es nicht heißt, commander hätte mit 15 Jahren sein Antragsrecht verloren, nachdem er mit 14 seine Adoption bewusst erlebt hat. Also beispielsweise so nach dem Motto: "ich hatte in meinem kindlichen Glauben keinen Zweifel daran, dass dieser Mann mein Vater ist und sonst keiner. Aber nun, da ich meinen Vater persönlich kennen gelernt habe, weiß ich, dass das ein Trugschluss eines betrogenen Kindes war."). Probiers Harry. Bitte.
Versteh mich nicht falsch, Harry. Ich will dir nicht zu nahe treten, aber wenn du diese Logik immernoch abstreitest, dann höre ich auf zu glauben, dass du nicht auf der Seite der Leute bist, die Adoption für eine tolle Sache halten - mit allen kleinen Hürden und Risiken, die sie nur umso toller und aufregender macht. Und du weißt ja, wie ich dazu stehe. Mit solchen Leuten habe ich nichts zu tun. Dann bleibt mir nur übrig, deine Art und Weise zu kritisieren, zu sinnlosen, Inhaltlosen Massenklagen ohne Überzeugung aufzurufen. Das würde ich nicht ok finden. Du kritisierst die Gegenargumente als "Scheinargumente" und "Ausweichmanöver" - schön und gut. Aber schau dir mal deine eigenen Gegenargumente an: "Blödsinn", "Unsinn", "ist nicht vergleichbar". Wen soll das beeindrucken? Sorry.