Kann mir jemand helfen ich blicke da bei dem Anwalt nicht durch erst macht man etwas aus und dann wird das so verstrickt? Oder habe ICH mich da falsch verhalten?
23.09.2013
Der Anwalt aus Serbien hat mir auch geschrieben:
Sehr geehrter Herr M.,
Danke für Ihre Zuschrift. Wie ich Ihre Email verstanden haben, benötigen Sie eine Geburtsurkunde für Ihre Mutter, Frau Silvana *****, geb. Am **.**.**** in ****. Richtig?
Wir werden morgen früh beim Standesamt **** prüfen, ob Ihre Mutter ins Geburtsregister eingetragen ist und Ihnen dann Bescheid geben (heute klappt das nicht mehr, die Ämter haben nur vormittags geöffnet).
Wenn dem so ist, teile ich mit, daß wir hierfür eine Vollmacht von Ihrer Mutter benötigen werden. Unser Honorar für die Besorgung der Urkunde würde 100 EUR betragen. Wenn Sie damit einverstanden sind, bitte ich um kurze Antwort und wir schicken Ihnen dann unsere Vollmacht und die Vorschussrechnung zu.
Bitte schicken Sie mir auch Ihre vollständigen Kontaktdaten.
Ich habe daraufhin geschrieben:
Sehr geehrter Herr ****,
danke für ihre Antwort, hier noch einmal die Daten, ich sende Ihnen alles per PDF zu. Mit dem Preis von 100 Euro bin ich einverstanden. Ist das auch sicher dass ich die bekomme? Oder zahle ich die 100 Euro nur wenn sie die Urkunde auch haben?
Meine Kontaktdaten:
Adresse: Kai M. ***** ***** *****
E-Mail: ******@****.de
Telefon: *********** sollte es Ihnen noch zusätzlich zu der Urkunde möglich sein ein farbiges Foto meiner Mutter zu bekommen, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Desweiteren geht es noch um eine Sache, ich brauche die Vollmacht meiner leiblichen Mutter um weitere Informationen von der Ausländerbehörde Essen einzuholen.
Also nochmal zusammengefasst: 1. Geburtsurkunde 2. Foto 3. Vollmacht meiner leiblichen Mutter um weitere Informationen von der Ausländerbehörde Essen einzuholen 4. Falls sie es hinbekommen die Vollmacht von ihr zu bekommen, können sie mir Ihre Adresse nennen, sie können sie ja fragen.
Aber ich würde sagen eins nach dem Anderen, oder?
24.09.2013
E-Mail vom Anwalt ist gekommen:
Sehr geehrter Herr M.,
Ich war der Meinung, daß Sie uns die Vollmacht von Ihrer Mutter beschaffen und wir dann hier lediglich die Geburtsurkunde besorgen.
Wenn Sie dies nicht können, sehe ich keine Möglichkeit, die Urkunde zu beschaffen. Die Behörden bestehen darauf, daß wir eine Vollmacht vorlegen und erteilen sonst keine Urkunden aus den Personenstandsregistern.
Außer, Sie teilen mir die Anschrift Ihrer Mutter mit, damit ich Sie schriftlich bitten kann, uns die Vollmacht auszustellen. Das würde unser Honorar dann aber erhöhen, da mehr Arbeit anfallen würde.
Freundliche Grüße,
Daraufhin habe ich geschrieben
Guten Tag, dann würde ich sagen beschaffen sie einfach die Geburtsurkunde, so wie sie es geplant haben mit dem Standesamt.
mit freundlichen Grüßen
Dann hat er wieder geschrieben:
Wie denn, ohne Vollmacht?
Dann habe ich wieder geschrieben:
Sie haben geschrieben,
Wir werden morgen früh beim Standesamt Svilajnac prüfen, ob Ihre Mutter ins Geburtsregister eingetragen ist
haben sie das gemacht? wenn ja, dann können sie sie ja ausfindig machen oder?
Dann die letzte Mail von ihm:
Wenn Ihre Mutter im Geburtsregister in **** bzw. **** eingetragen ist, bedeutet das, daß wir unter Vorlage einer Vollmacht Ihrer Mutter eine Geburtsurkunde besorgt werden kann. „Ausfindig machen“ hat nichts damit zu tun und dies können wir nicht. Eintrag im Geburtsregister bedeutet nur, daß man in der Gemeinde geboren wurde, nicht, wo man jetzt wohnt.
Wenn Sie uns die Vollmacht nicht schicken, können wir nichts für Sie tun.
Dann meine Antowrt darauf:
Sie werden ja wohl etwas tun können, die Botschaft hat mir gesagt, ich solle mich an einen Anwalt wenden. Sie können ja wie wir bereits besprochen haben wenigstenss schauen ob sie im Geburtenregister eingetragen ist oder?
Da mir das zu kompliziert war habe ich mich an einen anderen Rechtsanwalt gewendet.
Ganz einfach, du musst die Beschaffung der Geburtsurkunde deiner Mutter hinten anstellen und erst zusehen, dass du es schaffst, sie zu kontaktieren. Dafür brauchst du ja ihre Geburtsurkunde nicht zwangsläufig. Erst nachdem du Kontakt zu ihr hast, besteht die Möglichkeit einer Vollmacht von ihr um Informationen aus Deutschland zu beschaffen (von der Ausländerbehörde). Weil eine Vollmacht muss ja von der entsprechenden Person persönlich unterschrieben werden. Also zuerst finden und danach nach einer Vollmacht fragen. Bleibe dafür an den Botschaften dran und wahre einen freundlichen Ton.
Na nichts. Oder was sollte es dir bringen? Du brauchst nicht ihre Geburtsurkunde in deinen Händen zu halten um sie zu finden, würde ich sagen. Du willst sie finden, oder? Dann halte dich an die Leute, die keine Vollmacht und keine Dokumente, die du nicht besitzt, verlangen.
Ich hätte ihren Wohnort oder ehemaligen Wohnort! Das serbische Konsulat sagte mir, die brauchen etwas schriftliches um suchen zu können deswegen brauche ich die, da ja die Ausländerbehörde Essen ihren Ausweis NICHT rausrückt! Wenn die den Ausweis rausrücken würde bräuchte ich keine Geburtsurkunde.
Hallo, aber Geburtsort ist doch nicht gleich Wohnort? Ich bin in Hamburg geboren, habe aber noch nie im Leben dort gelebt (meine Kinder übrigens genauso ;-)).
Und das Du die Dokumente nicht ausgehändigt bekommst ohne Ihr Einverständnis finde ich ehrlich gesagt auch OK, obwohl ich natürlich verstehen kann, das Du sie gerne hättest.
Stell Dir mal vor, ich würde zur Behörde gehen: "Hey, ich bin die Zwillingsschwester vom Kai, wir wurden aus Versehen bei der Geburt getrennt. Ich bräuchte da mal eben seine Geburtsurkunde, seinen Pass, den aktuellen Auszug aus dem Melderegister, eventuell über ihn existierende Polizeiakten und ganz wichtig ein Foto, damit ich weiß, wie er überhaupt aussieht" Die Menschen, die dort arbeiten, müssen doch auch dem Datenschutz genüge tragen. Möglicherweise (und in diesem Beispiel sogar ganz sicher) behaupte ich Ihnen gegenüber ja Blödsinn.
Und sie müssen ja auch die theoretische Möglichkeit in Betracht ziehen, das Deine Mutter keinen (oder nur eingeschränkten) Kontakt wünscht und daher gegen die Weitergabe ihrer Daten ist. Niemand kann das wissen und so sind die Beamten nunmal auf eine offizielle Erlaubnis Deiner Mutter angewiesen. Tut mir leid.
Aber gib nicht auf! Du bist schon soweit gekommen. Ich wünsche Dir ganz viel Glück bei Deiner weiteren Suche. Es gibt ja auch bereits einige Menschen, die bereit sind, Dir zu helfen. Manche Hindernisse kann man aber leider nicht durchbrechen, man muß sie umschiffen.
ich habe MEINEN Auszug aus dem Geburtenregister womit ich bestätigen kann, also zählt deine Aussage nicht
Du weist dass in der Geburtsurkunde ihr Wohnort drin steht? Deswegen, naja braucht das serbische Konsulat etwas schriftliches, am Donnerstag kriege ich Antwort von der Ausländerbehörde Esse, ob sie den Pass mir geben oder nicht.
In der Geburtsurkunde steht kein Wohnort. Du brachst weder einen Ausweis, noch eine Geburtsurkunde oder Vollmacht deiner Mutter um die dir angebotene Hilfe aus Serbien annehmen zu können. Wenn du weiter in Deutschland forschen willst, und das wird ein Laufrad bleiben, dann hast du bereits die schriftlichen Informationen, nach denen das Hamburger Konsulat fragt. Sie sehen so aus:
ZitatSehr geehrter Herr Müller,
die Ihnen von mir übermittelte Heimatadresse (im Schreiben vom 26.08.2013) Ihrer leiblichen Mutter ist die Anschrift, die Ihre Mutter hier selber angegeben hat. Eine andere Anschrift liegt hier nicht vor. In der Akte befindet sich eine Kopie einer Seite des Passes Ihrer leiblichen Mutter. Dort ist als Geburtsort Glozane/Svilajnac, Republik Serbien eingetragen. . Ausstellungsort des Passes ist Smederevo.
Weiterhin ist die Kopie des Passes in schwarz-weiß. Ein anderes Foto Ihrer Mutter liegt hier nicht vor.
Weitere Informationen bzgl. Ihrer leiblichen Mutter werden von hier aus, ohne Vollmacht (Einverständniserklärung) Ihrer leiblichen Mutter, nicht weitergegeben. Ich bitte von weiteren Anfragen abzusehen, da diese nicht mehr beantwortet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Leite diese E-Mail an den Hamburger Konsul weiter. Das muss genügen.
Übrigens, für die Beurkundung einer Geburt müssen Eltern unter Umständen einige Dokumente einreichen, die dem entsprechenden Geburteneintrag in Kopie beigehftet werden. Wenn in deinem Auszug aus dem Geburtenregister die Nationalität deiner Eltern korrekt steht, darfst du davon ausgehen, dass das Standesamt die Kopien der Reisepässe deiner Eltern auch hat. Soweit ich weiß, hat man als Kind das Recht, die beigehefteten Dokumente beim Standesamt auch zu sehen (beispielsweise eine Vaterschaftsanerkennung). Wenn du also die Geburtsurkunde und den Reisepass deiner Mutter/ Eltern haben willst, kannst du, wie ich meine, nochmal beim Standesamt deines Geburtsortes anfragen und dich auf dein Recht auf Informationsfreiheit und dein Recht auf die Kenntnis deiner Abstammung berufen.
Lies' das Personenstandsgesetz. Im Geburtenregister muss es einen Hinweis auf die Geburtsorte deiner Eltern geben (siehe dazu Anlage 1) und du hast das Recht den vollständigen Eintrag in Schriftform und beglaubigt ausgehändigt zu bekommen. Ich bin mir nicht sicher, ob das das Recht einschließt, die Dokumente in Kopie zu bekommen, die die Hinweise beweisen (§ 62 Abs. 2 PStG). Aber archiviert sind sie definitiv.
Was willst du dann mit der Geburtsurkunde erreichen? Hast du nicht einen Brief irgendwohin losgeschickt? Wenn die Geburtsorte auf deinem eigenen Auszug aus dem Personenregister stehen, dann scanne ihn ein und verwende ihn als Dokumentanhang, wenn du dich an die Konsulate wendest. Bitte diese dann klar und freundlich darum, dir die aktuelle Anschrift deiner Mutter mitzuteilen. Wenn du dann an diese Adresse einen Brief schickst, dann per Einschreiben mit Rückschein, damit du weißt ob er angekommen ist, würde ich empfehlen. Erst danach kannst du deine Mutter um eine Vollmacht bitten, um für sie hier in Deutschland zusätzliche Informationen (von der Ausländerbehörde) einzuholen, die vermutlich auch für sie interessant sind.
Mit dem Hinweis auf PStG und PStV wollte ich darauf hinaus, dass du evtl. die Reisepässe (als Nachweis der Nationalität) in Kopie ohne Vollmachten vom Standesamt bekommen kannst, wenn es dir denn wichtig ist.
GENAU das ist da Problem den Geburtsort ja den hat mir die Ausländerbehörde nur per Mail mitgegeben, aber das Konsulat brauch etwas schriftliches, deshalb die Geburtsurkunde
Ich habe deinen Gedankengang verstanden. Aber ich denke, dass du sie nicht brauchst. Hat dir das Standesamt einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister für dich ausgehändigt? Auf dem müssen die Geburtsorte deiner Eltern schriftlich und beweiskräftig für jedes Amt und jeden Anwalt vermerkt sein. Wenn nicht, dann konzentriere dich auf die verantwortlichen Standesbeamten. Sie haben die berufliche Pflicht, deinen Geburtseintrag zu vervollständigen, wenn einer anderen Behörde die korrekten Daten bekannt sind.
Also meine mutter ist ja Analphabetin ja? und auf dem Auszug aus dem Geburtenregister von MIR steht IHR Geburtsort falsch drin, deswegen bringt der nichts, da sie den damals selbst hingeschrieben hat.
Ich überlege ja soll ich den serbischen anwalt zahlen mit 95 euro und er probiert die geburtsurkunde zu bekommen? NUr OHNE Vollmacht geht das schwer!
Also soll ich dem Standesamt HAGEN mitteilen dass der Geburtsort der Mama falsch ist und die das bitte ändern sollen und mir dann nochmal den Auszug aus dem Geburtenregister von mir mit den richtigen Daten schicken und das dann dem Konsulat?