Ich habe keinen Palandt, in den ich "einfach mal" schauen könnte. Vielleicht zitierst du einfach, was du meinst, wenn du schon mitreden willst? Und die Abkürzung "AT" kenne ich persönlich nur für altes Testament stehend.
Wie besorgt man sich Zugang zu einem Palandt? Ich habe nicht vor, mir einen zu kaufen und soweit mir gesagt wurde, beantwortet der Palandt die meisten meiner Fragen zu diesem Thema nicht und ist auch keine zwingende Richtlinie für Entscheidungen. Und was soll der AT des BGB sein, Lalena?
AT meint Allgemeiner Teil des BGB. Immer und in jeder Hinsicht die Grundlage und Ausgangslage im Privatrecht. Wer sich mit privatrechtlichen Fragestellungen befasst, muss das im Kopf behalten. Ich verwende wohl manchmal andere Terminologien, meinte aber dasselbe. Einen Blick in den Palandt kann nicht schaden. Hast du Zugang zu einer Uni mit juristischer Fakultät? Dort hat es sicherlich ein Exemplar.