Am 27.08.1990 wurde ich in Hagen geboren in der 27. Schwangerschaftswoche war nur 6 Monate anstatt 9 Monate im Bauch meiner Mutter. 5 1/2 Monate nach Geburt war ich bei meinen Adoptiveltern, laut der Aussage von meiner Oma Es wird von allen Seiten behauptet meine Eltern waren nicht auffindbar! Nach 2 Monaten nach Geburt wurde diese Erklärung abgegeben http://s7.directupload.net/file/d/3400/ftwivu7o_png.htm Warum waren sie denn nicht auffindbar wenn sie sich sogar beim Standesamt melden?! 02.04 1991 wurde der Asylantrag meiner Mutter abgelehnt.
Aus dem Blatt: Antrag auf Ersetzung der Einwilligung der Kindeseltern
Eine telefonische Nachfrage beim Jugendamt Hagen im März 1994 ergab, dass sich in den zurückliegenden Monaten (HIER IST DIE REDE VON MONATEN MONATEN NICHT 4 JAHREN!) weiterhin niemand von seiten der Familie gemeldet hat, um sich nach der Entwicklung von Vukasin zu erkundigen.
Die Eltern sind bereits seit dem 15.02.1991 unbekannten Aufenthaltes. Im Verlauf des Jahres 1993 verzogen ebenfalls die bis dahin in Hagen wohnenden Großeltern mit unbekanntem Aufenthalt.
Anderes Dokument:
Vukasin Dordevic lebt seit dem 08.02.1991 in der Pflegefamilie.
aber was war dazwischen?! 2006 und 2008 hat sie probiert ohne Visum nach Deutschland zu kommen wurde aber nach Belgrad abgeschoben. ok das war es, also wonach hört sich das an?
Hört sich für mich nach keiner normalen Adoption an!
Zwangsadoption ist ein Wort mit vielen möglichen Bedeutungen. Normalerweise versteht man darunter diejenigen Adoptionen im früheren Ostblock, wo Kinder ihren systemkritischen Eltern weggenommen und in orthodox-kommunistische Familien vermittelt wurden.
Allerdings spreche ich auch in meinem Fall von Zwangsadoption, da zwei von vier erforderlichen Einverständnissen bei einer Stiefkindadoption nicht eingeholt bzw. in verbotener Stellvertretung erteilt wurden. Das schlimmste Verbrechen allerdings wurde mit der Familienrechtsreform der Siebzigerjahre begangen, die adoptierte Kinder auch rückwirkend leiblichen Kindern so genannt gleichstellten, womit in Wahrheit ein lebenslanger, zwangsweiser Verbleib in einer fremden Familie gemeint war.
In Deinem Fall liegt die Situation wieder anders. Anscheinend weiß ja keiner so recht, was da eigentlich los war. Deine Eltern waren wohl nicht auffindbar, und irgendwann - selbstverständlich einer angemessenen Wartezeit mit anschließender (aber nicht wahrgenommener) Widerspruchszeit - musste ja mal eine Entscheidung über Deine Zukunft getroffen werden. Da sehe ich eigentlich keinen Zwang hinter. Du warst beinahe so etwas wie ein Findelkind. Und da Du ja mit Deiner heutigen Situation zufrieden bist, hast Du - ganz anders als ich - keinen Grund zu grübeln. Vielleicht erfährst Du ja mehr, wenn Du Deine Eltern persönlich kennengelernt hast.
nene es wurde direkt nach Geburt gesagt sie sind nicht auffindbar aber das stimmt so nicht 2 Monate nach Geburt haben sie sich doch beim Standesamt gemeldet. Ich glaube eher das Jugendamt WOLLTE SIE NICHT FINDEN! Und ob ich einen Grund zum Grübeln habe.
Am 27.08.1990 wurde ich in Hagen geboren in der 27. Schwangerschaftswoche war nur 6 Monate anstatt 9 Monate im Bauch meiner Mutter. 5 1/2 Monate nach Geburt war ich bei meinen Adoptiveltern, laut der Aussage von meiner Oma Es wird von allen Seiten behauptet meine Eltern waren nicht auffindbar! Nach 2 Monaten nach Geburt wurde diese Erklärung abgegeben http://s7.directupload.net/file/d/3400/ftwivu7o_png.htm Warum waren sie denn nicht auffindbar wenn sie sich sogar beim Standesamt melden?! 02.04 1991 wurde der Asylantrag meiner Mutter abgelehnt.
Aus dem Blatt: Antrag auf Ersetzung der Einwilligung der Kindeseltern
Eine telefonische Nachfrage beim Jugendamt Hagen im März 1994 ergab, dass sich in den zurückliegenden Monaten (HIER IST DIE REDE VON MONATEN MONATEN NICHT 4 JAHREN!) weiterhin niemand von seiten der Familie gemeldet hat, um sich nach der Entwicklung von Vukasin zu erkundigen.
Die Eltern sind bereits seit dem 15.02.1991 unbekannten Aufenthaltes. Im Verlauf des Jahres 1993 verzogen ebenfalls die bis dahin in Hagen wohnenden Großeltern mit unbekanntem Aufenthalt.
Anderes Dokument:
Vukasin Dordevic lebt seit dem 08.02.1991 in der Pflegefamilie.
aber was war dazwischen?! 2006 und 2008 hat sie probiert ohne Visum nach Deutschland zu kommen wurde aber nach Belgrad abgeschoben. ok das war es, also wonach hört sich das an?
Es ist auch rauszulesen, dass die Infos über meine Großeltern haben, aber ICH habe keine!
Immerhin wurde versucht, Deine Eltern ausfindig zu machen. Da sich das als unmöglich herausstellte, kam dann die gerichtliche Einverständnisersetzung (auf Antrag der Adoptionsanwärter oder Deines gesetzlichen Vertreters) ins Spiel. So jedenfalls verstehe ich die Sache.
Das mit den vier Jahren ist - glaube ich - die Widerspruchsfrist, die Deinen leiblichen Eltern nach Ausspruch der Adoption noch geblieben wäre, von der sie aber keinen Gebrauch gemacht haben.
Es sind 3 Jahre Antragsrecht auf Adoptionsaufhebung im Fall von unrechtmäßiger Ersetzung der elterlichen Einwilligung wegen Unauffindbarkeit. Nicht zu vergessen ist dabei das normalerweise bereits in der Pflegezeit bei Adoptionsbewerbern, aber spätestens zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Ersetzung, gültige Offenbarungs- und Ausforschungsverbot, das es betroffenen Eltern meiner Meinung nach im Grunde unmöglich macht einen solchen Antrag vernünftig zu stellen. Ein schlichtes Widerspruchsrecht haben Eltern gar nicht, sie sind bei Annahmesachen grundsätzlich in der Beweispflicht.
ZitatEs sind 3 Jahre Antragsrecht auf Adoptionsaufhebung im Fall von unrechtmäßiger Ersetzung der elterlichen Einwilligung wegen Unauffindbarkeit.
Ist es nicht in Wirklichkeit genau anders herum? Wenn sich Eltern unauffindbar machen und damit ihren Verpflichtungen entziehen, ist dies unrechtmäßig, nicht die aus dieser Unauffindbarkeit resultierende Ersetzung. Das meine ich jetzt allgemein, nicht auf den Fall von Moonshine bezuogen. Hier kommt ja zur "Unauffindbarkeit" dazu, dass sie als Angehörige der Roma und zusätzlich als Minderjährige möglicherweise mit der Gruppe in eine andere Stadt weiterziehen mussten.
ZitatNicht zu vergessen ist dabei das normalerweise bereits in der Pflegezeit bei Adoptionsbewerbern, aber spätestens zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Ersetzung, gültige Offenbarungs- und Ausforschungsverbot, das es betroffenen Eltern meiner Meinung nach im Grunde unmöglich macht einen solchen Antrag vernünftig zu stellen.
Sie sollen den Antrag ja auch nicht an die Adoptivfamilie stellen. Jugendämter und Gerichte haben keine geheimen Standorte. Den Weg zum Standesamt haben die Eltern von Moonshine ja auch gefunden.
@Harry: Den Antrag auf Ersetzung der elterlichen Unterschrift stellt immer der gesetzliche Vertreter des Kindes.
ZitatVukasin Dordevic lebt seit dem 08.02.1991 in der Pflegefamilie.
aber was war dazwischen?!
Moonshine, vielleicht warst du so lange im Krankenhaus. Vielleicht, weil es medizinisch notwendig, war, vielleicht aber zum Teil auch, weil man nicht wusste, was mit deiner Familie ist, und zum Abwarten dich sozusagen erst einmal im Krankenhaus "geparkt" hat. So war es bei meinem Pflegebruder auch. Er war das komplette erste halbe Lebensjahr im Krankenhaus, bevor er eine Familie bekam. LG Morgenmuffel
Zitat von MorgenmuffelWenn sich Eltern unauffindbar machen und damit ihren Verpflichtungen entziehen, ist dies unrechtmäßig, nicht die aus dieser Unauffindbarkeit resultierende Ersetzung.
Die Rede war ja eben von der Widerspruchsfrist wegen unrechtmäßiger Ersetzung. Zumindest glaube ich, dass Moonshine mit seinem Hinweis auf die drei oder vier Jahre darauf hinauswollte.
Zitat von MorgenmuffelNicht zu vergessen ist dabei das normalerweise bereits in der Pflegezeit bei Adoptionsbewerbern, aber spätestens zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Ersetzung, gültige Offenbarungs- und Ausforschungsverbot, das es betroffenen Eltern meiner Meinung nach im Grunde unmöglich macht einen solchen Antrag vernünftig zu stellen.
Die Antragstellung an sich dürfte nicht so problematisch sein. Um einen entsprechenden Antrag zu stellen, braucht man ja nur zu wissen, dass das Kind adoptiert wurde. Den Rest machen im Erfolgsfall schon die Behörden, so dass das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot dbzgl. kein Hindernis darstellt.
Zitat von MorgenmuffelDen Antrag auf Ersetzung der elterlichen Unterschrift stellt immer der gesetzliche Vertreter des Kindes.
Formal gesehen, vielleicht. Er wird aber nur in den seltensten Fällen diese Maßnahme von sich aus ergreifen.
Zitat von Harry4244[quote="MorgenmuffelNicht zu vergessen ist dabei das normalerweise bereits in der Pflegezeit bei Adoptionsbewerbern, aber spätestens zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Ersetzung, gültige Offenbarungs- und Ausforschungsverbot, das es betroffenen Eltern meiner Meinung nach im Grunde unmöglich macht einen solchen Antrag vernünftig zu stellen.
Die Antragstellung an sich dürfte nicht so problematisch sein. Um einen entsprechenden Antrag zu stellen, braucht man ja nur zu wissen, dass das Kind adoptiert wurde. Den Rest machen im Erfolgsfall schon die Behörden, so dass das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot dbzgl. kein Hindernis darstellt.
Genau das habe ich gemeint... (s.o; du hast vershentlich nancy zitiert)
Zitat
Zitat von MorgenmuffelDen Antrag auf Ersetzung der elterlichen Unterschrift stellt immer der gesetzliche Vertreter des Kindes.
Formal gesehen, vielleicht. Er wird aber nur in den seltensten Fällen diese Maßnahme von sich aus ergreifen.
[/quote] Da bin ich mir nicht so sicher. Ich würde eher sagen, dass in den seltensten Fällen die Adoptiveltern diesen Schritt des Vormunds ablehnen. Aber das spielt ja für den Fall von Moonshine jetzt eine untergeordnete Rolle... LG Morgenmuffel
Zitat von Harry4244[quote="MorgenmuffelDie Antragstellung an sich dürfte nicht so problematisch sein. Um einen entsprechenden Antrag zu stellen, braucht man ja nur zu wissen, dass das Kind adoptiert wurde. Den Rest machen im Erfolgsfall schon die Behörden, so dass das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot dbzgl. kein Hindernis darstellt.
Genau das habe ich gemeint... (s.o; du hast versehentlich nancy zitiert)
Also war es doch eine normale Adoption, weil meine Eltern nicht auffindbar gewesen sind? Ich meine wie kann es sein, dass ich mit 6 Monaten bei meinen Adoptiveltern gelebt habe? Wenn meine leiblichen Eltern auffindbar waren? Ich meine 1991 wurde der Asylantrag abgelehnt aber die Leute die da arbeiten bei dem Asyl, die mussten doch eine Adresse haben?
Was mir grade noch auffällt ist, dass das auf meiner Geburtsurkunde steht also über meinen Vater:
Er hat die Vaterschaft am 11. Februar 1991 vor dem Urkundsbeamten des Jugendamts Hagen anerkannt, zu dieser Anerkennung hat die Mutter des Anerkennenden als gesetzliche Vertreterin ihre Zustimmung erteilt.- Dem 16. August 1991.
Mir fällt da auf, dass sie eben doch auffindbar gewesen sind.
Ich habe da eine IDEE! Wie wäre es den Vermieter ausfindig zu machen der damals meinem Vater und meiner Mutter die Wohnung gegeben hat?!
Hallo moonshine, wer sagt denn, das sie seit Deiner Geburt nicht aufzufinden waren?
Zitat von Moonshine1990Die Eltern sind bereits seit dem 15.02.1991 unbekannten Aufenthaltes. Im Verlauf des Jahres 1993 verzogen ebenfalls die bis dahin in Hagen wohnenden Großeltern mit unbekanntem Aufenthalt.
Dem Jugendamt war zumindest die Meldeadresse also bis zum 14.02.1991 bekannt. Damit deckt sich auch der Zeitpunkt des Vaterschaftsanerkennung am 11.02.
Im August hat dann "die Mutter des Anerkennenden" - also Deine Großmutter väterlicherseits ebenfalls ihre Zustimmung erteilt.
Zitat von Moonshine1990Im Verlauf des Jahres 1993 verzogen ebenfalls die bis dahin in Hagen wohnenden Großeltern mit unbekanntem Aufenthalt
Ihre Meldeadresse war also ebenfalls bekannt. Nun muss man natürlich sagen, das Meldeadresse und Aufenthaltsort nicht immer identisch sind. Und ich glaube nicht, das irgend jemand Deinen Eltern hinterher gelaufen ist. Man wird wohl davon ausgegangen sein, das Deine Eltern - wenn sie Interesse an ihrem Baby haben - im Krankenhaus auftauchen oder sich zumindest auf Schriftverkehr hin beim Jugendamt melden würden. Deine Mutter wußte ja, wo Du warst! Schließlich musstest Du als Frühchen (und man kann für die Zeit sogar sagen Extremfrühchen) eine lange Zeit im Brutkasten liegen. Vielleicht solltest Du auch in Erwägung ziehen, das Deine Eltern (oder ihre Familien) bewußt beschlossen haben, Dich nicht zu sich zu nehmen - aus welchen Gründen auch immer.
Ja ich denke schon dass Mutter mich bewusst nicht gesucht hat, aus diesem Grund:
Meine Mama war 18 und mein Vater war 16 als ich geboren wurde. Damals hatten sie schon ein Kind, Sabrina. Wäre ich bei meinen Eltern geblieben, wäre ich im Krieg aufgewachsen und sehr wahrscheinlich gestorben! Nur dadurch, dass meine Familie sich nicht beim Jugendamt gemeldet hat, konnte ich in Deutschland leben, denn sonst hätte das Jugendamt mich meiner Familie gegeben!
wäre es nicht ratsam für Dich, Deine Adoptionsakte beim Jugendamt noch einmal einzusehen und Dir Notizen oder Kopien von den wichtigsten Eintragungen zu machen (oder machen zu lassen). Nur mit Spekulationen kommst Du den Dich jetzt brennend interessierenden Abläufen Deiner Familiengeschichte nicht auf den Grund; es bleiben immer Ungereimtheiten und Wissenslücken.
Für die Suche mit Hilfe des TV ist vielleicht ein lückenloser Verlauf der ganzen Abläufe auch nicht uninteressant.
Du schriebst von einem Telefonat mit Deiner Großmutter. Ist mir entgangen, dass Du sie ausfindig machen konntest? Wo hält sie sich jetzt auf? Kann sie Dir den Aufenthalt Deiner Eltern nicht mitteilen?
Bei einem so kleinen Frühchen ist ein Krankenhausaufenthalt von 5 1/2 Monaten nach der Geburt nicht unüblich. (Vorschlag:) Vielleicht bemühst Du Dich einmal um Einsichtnahme in Deine Krankenhausakte, so dass Du auch in dieser Hinsicht umfassend informiert bist - natürlich nur, wenn Du möchtest.
Ansonsten ziehe ich den Hut vor Deiner Kreativität und Deinem Engagement bezüglich der Suche nach Deinen Eltern.
Wünsche Dir weiterhin gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz viel Erfolg!
Zitat von Martina(Vorschlag:) Vielleicht bemühst Du Dich einmal um Einsichtnahme in Deine Krankenhausakte, so dass Du auch in dieser Hinsicht umfassend informiert bist - natürlich nur, wenn Du möchtest.
Super Idee!
Ähm ich bin doch viel weiter
- habe das Amtsgericht in Recklinghausen ja schon um die Akte nocheinmal gebeten um reinzuschauen da werde ich mir diesesmal alles kopiere. - Wiedersehen macht Freude sucht jetzt meine Mama da die endlich eine Mitarbeiterin für Jugoslawien hat - Großmutter ja also die Mama meiner adoptivmama