Ja es ist mit der schwangerschaft alles in Ordnung! außer das ich immer noch am abnehmen bin.aber die frauenärztin sagt das ist okay da ich vor der schwanferschaft fast 30 kilo abgenommen habe.
Hallo Burkhard ich habe mal eine rechtliche frage an dich ich weiss du bist kein Anwalt, aber du weisst trotzdem sehr viel Also ich habe mit meiner Amutter da drüber gerdetet und mir mal wieder viele Vorwürfe angehört warum ich das alles alleine gemacht habe und nicht mit ihr aber jetzt meine Frage ich habe doch geschrieben das es beim JA keine Adoptionsakte gibt und das habe ich auch meiner Amutter so erzählt sie sagte das sei sehr merkwürdig da sie meine Akte letztes Jahr angefordert hat damit sie mich bei ihrem Rentenantrag berücksichtigen kann sie hat sie sofort aus gehändigt bekommen also gibt es die Akte doch und ich bekommen einfach nur keine Auskunft weil meine amutter das nicht will. aber habe ich kein Recht auf meine Wurzeln und auf meine Leltern. Ist das so wenn meine amutter nicht zustimmt, habe ich dann keine Chance auf diese Akte. Meine Amutter sagt ja auch wenn sie mir nicht denn zweiten Namen meiner lmutter gegeben hätte, hätte das JA mir keine auskunft gegeben, ist das wirklich so das wir ado kinder von unseren aEltern abhängig sind ob wir unsere Leltern finden oder nicht meine Amutter meint ja auch durch die Unterschrift meiner lmutter wäre ich jetzt ihr eigentum und ich sollte meine Wurzel einfach wieder vergessen. ihr fällt garnicht auf das sie mich eigentlich immer mehr verliert aber egal. Weil ich bin von gar keinem Menschen Eigentum.
sowas von brutal, das Ganze. Ich bin voll erschrocken und betroffen, ist es wirklich in jedem Fall rechtlich gesehen so?
Ich darf gar nicht weiter nachdenken, es ist doch der Wahnsinn. Wenn einige Adoptionen unauffällig verlaufen, heisst das nicht, dass es gut, optimal, oder meistens einen Erfolg gibt. Ich verstehe das nicht. Und dann noch diese Namenproblematik.
Wenn Adoptierte das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben sie ein Recht auf Akteneinsicht in die Vermittlungsakte, soweit sie deren Herkunft und Lebensgeschichte betrifft. Die Akteneinsicht erfolgt unter Anleitung einer Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle. Die Datenschutzbelange und Persönlichkeitsrechte z. B. der leiblichen Eltern oder der Adoptiveltern müssen dabei beachtet werden. Angaben zur Lebensweise der Mutter oder zu mutmaßlichen Vätern, deren Vaterschaft nicht feststeht, sind daher nur zulässig, wenn eine Einwilligung vorliegt oder das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung im konkreten Einzelfall höher zu bewerten ist als das Interesse der Betroffenen an einer Geheimhaltung. Insofern ist durch die Fachkraft eine entsprechende Güterabwägung vorzunehmen (§ 9b Abs. 2 Adoptionsvermittlungsgesetz).
§ 9b AdvermiG
(1) Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten) sind, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 60 Jahre lang aufzubewahren. Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, so sind die Vermittlungsakten der Stelle, die nach § 2 Abs. 1 Satz 3 oder Satz 4 ihre Aufgaben übernimmt, oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, in dessen Bereich die Adoptionsvermittlungsstelle ihren Sitz hatte, zur Aufbewahrung zu übergeben. Nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums sind die Vermittlungsakten zu vernichten.
(2) Soweit die Vermittlungsakten die Herkunft und die Lebensgeschichte des Kindes betreffen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht, ist dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und, wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, auch diesem selbst auf Antrag unter Anleitung durch eine Fachkraft Einsicht zu gewähren. Die Einsichtnahme ist zu versagen, soweit überwiegende Belange eines Betroffenen entgegenstehen.
Und schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass:
die Vormundschaftsakten im Zusammenhang mit Adoption grundsätzlich unbegrenzt aufbewahrt werden müssen; Adoptionen werden vom Vormundschaftsgericht beschlossen, so dass in den dortigen Unterlagen die persönlichen Daten über die von der Adoption betroffenen Personen vorhanden sind. Die unbegrenzte Aufbewahrung von Vormundschaftsakten im Zusammenhang mit Adoptionen ist von besonderer Bedeutung für Anfragen, bei denen die Daten über die gesuchte/n Person/en nur unvollständig bekannt sind bzw. die Unterlagen in der Vermittlungsstelle des Jugendamtes vernichtet wurden oder verloren gegangen sind. Auch bei der Auskunftsverweigerung von Standesämtern mit Bezug auf den § 61 PStG können die Vormundschaftsakten weiterhelfen.
aus: Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (Hrsg.):
"Die Unterstützung bei der Suche von und nach Adoptierten
ist eine Frage der Einstellung
und nicht ein Problem von – fehlenden – Paragraphen."
Zu bestellen ist die Handreichung unter: Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle, Regula Bott, Zentrale Behörde für Auslandsadoption, Südring 32, 22303 Hamburg, Tel.: 040/428635005,
E-Mail: gza@bsf.hamburg.de
ich würde im notfall den zuständigen landesdatenschutzbeauftragten anschreiben und ihm um klärung des verbleibs deiner akten bitten.
Zitat von MethylaminopyrazolonVerstößt die Suche nach Adoptierten nicht gegen das Ausforschungsverbot? Wer sucht überhaupt nach einem Adoptierten, und wie rechtfertigt er sein Vorhaben gegenüber den Behörden?
die suche nach adoptierten ist regulär nur dadurch möglich, dass sich die suchenden (z.b. eltern oder geschwister) an das jugendamt oder die vermittlungsstelle wenden, und um weiterleitung eines briefes bitten. bei adoptierten, die beim in kraft treten des heutigen adotionsrechts am 01.01.1977 bereits volljährig waren, besteht grundsätzlich eine unterhaltspflicht auch gegenüber den leiblichen eltern. ich hatte mit einem adoptierten kontakt, bei dem das sozialamt 50 jahre nach der adoption unterhaltsleistungen für die heimunterbringung der leiblichen mutter geltend machte. und das sozialamt hat diesen adoptierten ausfindig gemacht.
Um z.B. seinem adoptierten Kind etwas zu vererben, muss man es (außer in Krimis oder Seifenopern) wahrscheinlich nicht selber ausfindig machen. Das Vermächtnis geht wohl eher seinen Weg über anonyme Amtskanäle.
über das erbrecht bin ich nicht so informiert, das weiss ein rechtsanwalt oder notar besser. ich denke aber, dass bei vorliegen eines rechtskräftigen testamentes der testamentvollstrecker die erbberechtigte person sucht und ihr das erbe (erbschein) vermittelt.
Die Suche von Adoptierten setzt voraus, dass die Unterlagen noch irgendwo existieren, was bei viele Jahrzehnte zurückliegenden Adoptionen alles andere als selbstverständlich ist. Diese strenge Aufbewahrungspflicht hat nicht immer bestanden.
bei der suche von adoptierten ist, sofern beim jugendamt keine unterlagen mehr vorliegen, das zuständige vormundschaftsgericht ansprechpartner. die adoptionsunterlagen bei gericht werden zeitlich unbegrenzt ausfbewahrt.
Eine wichtige Information für alle ehemaligen Heimkinder Die Vormundschaftsakten (AV-Akten) dürfen nicht vernichtet werden und können auf Anfrage gelesen werden. Fast alle Informationen, die in den vernichteten Heimakten standen, stehen auch in den Vormundschaftsakten der Landes- und Kreisjugendämtern. Ruft die Behörden an und macht Termine um endlich die Wahrheit zu erfahren.
Das sollte dann in den Bereich "Wissenswertes" verschoben werden.
ZitatTrotzdem könnte ich mir vorstellen, dass die (rein theoretische) Aufbewahrungspflicht eher eine verwaltungstechnische Vorschrift ist und damit dem innerbehördlichen Gebrauch dient
es handelt sich nicht um verwaltungstechnische vorschriften für den innerbehördlichen gebrauch, sondern um eine durch umfangreiche gesetze geregelte archivierungspflicht.
Archivgesetze und weitere Gesetze
Archivgesetze Bundesarchivgesetz Archivgesetz des Landes Baden-Württemberg Archivgesetz des Landes Bayern Landesarchivgesetz des Landes Berlin Archivgesetz des Landes Brandenburg Archivgesetz des Landes Bremen Archivgesetz des Landes Hamburg Archivgesetz des Landes Hessen Archivgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern Niedersächsisches Archivgesetz Archivgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen Archivgesetz des Landes Rheinland-Pfalz Archivgesetz Saarland Archivgesetz des Landes Sachsen Archivgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Archivgesetz des Landes Schleswig Holstein Archivgesetz des Landes Thüringen
Archivgesetz der Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck Archivgesetz der Pfälzischen Ev. Landeskirche Kirchgengesetz zur Sicherung und Nutzung von Kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der Ordensinstitute, Säkularinstitute und Gesellschaften des gottgeweihten Lebens in der Katholischen Kirche der Bundesrepublik Deutschland
Bundesgesetz über die Archivierung (Schweiz) Übersicht über die Archivgesetze der Schweiz Kärntner Landesarchivgesetz Wiener Archivgesetz Weitere Gesetze Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein Auszug aus dem Personenstandsgesetz in der Fassung vom 8. August 1957
Beamte und Beamtinnen im mittleren Archivdienst wirken bei der Übernahme und Ordnung von Behördenschriftgut mit, das archiviert werden muss. Dabei überprüfen sie zum Beispiel Nachlass- und Vormundschaftsakten der Amtsgerichte sowie Baupläne und Notariatsakten auf Archivwürdigkeit. Bei der Erstellung von Statistiken helfen sie mit und erteilen mündliche sowie schriftliche Auskünfte. Sie führen Datenbanken und Karteien und erledigen allgemeine Verwaltungsaufgaben. Sie arbeiten z.B. in staatlichen und kommunalen Archiven, Wirtschafts- und Parlamentsarchiven, Kirchenarchiven und Archiven von Parteien und Institutionen.
weiß denn jemand, ob die vor-1971er adoptierten (und halbgeschwister) auch für ihre halbgeschwister unterhaltspflichtig sind?
ist ja ein blödes gefühl. ich hab sehr lange nicht einmal gewußt, daß geschwister existieren, und hab, nachdem ich mit 24 jahren zum ersten mal suchte, eines von ihnen kennengelernt und meine adresse hinterlassen, es kam nichts. mit einem anderen bekam ich erst in den letzten jahren sporadischen anstrengenden kontakt, den ich letztes jahr entnervt abbrach. zumindest hab ich einige von ihnen, wenn auch nur einmal, durch eigeninitiative, flüchtig kennen lernen können (kein interesse vorhanden), und wäre ihnen trotzdem verpflichtet??? wie wird diese verpflichtung begründet
ist ja ein beispielhaftes spielball-modell des gesetzgebers: im interesse des staates (heimkosten fielen weg) wurde uns als säugling oder kleinkind der kontakt zur h-familie gekappt, und wenn es später wieder um kohle geht, dürfen wir wieder verwandt sein??? gaaaaaaaanz toll
ZitatWie kommst Du denn jetzt darauf? Es ging hier doch um verschollene Akten, oder irre ich mich?
Sodann: Du beklagst Dich einerseits über Deine gekappten Wurzeln, würdest aber andererseits nie für Deine leibliche Verwandtschaft sorgen wollen? Findest Du das nicht auch ein bisschen doppelbödig?
Aber sei beruhigt: Erstens gilt die Unterhaltspflicht m.W. nur für Verwandte in gerader Linie, wozu Geschwister nicht zählen. Zweitens ist aus Altersgründen anzunehmen, dass für Dich das heutige Minderjährigenadoptionsrecht gilt, demzufolge Du mit Deiner leiblichen Verwandtschaft (und zwar mit allen Konsequenzen) nicht mehr verwandt bist.
ist es schlimm, versehentlich im falschen thread zu landen? Methylam, wieso sollte ich mich einer familie verpflichtet fühlen, die trotz meiner (langjährigen, also einseitigen!) bemühungen dem ganzen gleichgültig und ablehnend gegenüber steht? das ganze ist verworrener. als dokumentiert ehelich geborene erfuhr ich erst später durch eine verwandte, daß ich einen anderen vater haben soll (deshalb halbgeschwister), der wohl um die abgabe/adoption (vaterschaftsanfechtung taucht nirgendwo auf) zu vereinfachen unter den tisch fiel, kein thema mehr gewesen sein wird. diese handhabung wird wohl rechtlich nicht anfechtbar sein, aber mir macht das sehr zu schaffen, weder durch eine akte noch infos rekonstruieren zu können, was wirklich war, und wer mein vater ist/war!
Hallo an alle! ich wollte mich mal wieder melden ich bin jetzt glückliche Mama einer 10 Wochen alten Tochter, es ist alles gut gelaufen wir sind beide gesund und munter. das beste ist natürlich die Geburt meiner Tochter aber ich habe mir von meinen Müttern gewünscht das sie sofort beide noch im Kreissaal mich besuchen kommen und meine amutter hat gesagt "das meine lmutter sowieso nicht kommt sie war ja nie da", aber meine amutter sagte" mir sie hatte keine zeit für mich in den Kreissaal zu kommen" so dachte ich das keiner meiner Mütter da ist. aber
Das beste war. Auch wenn meine lmutter sehr sehr viel Kraft braucht um zu mir in den Kreissaal zu kommen. aber sie war da meine lmutter war da als erstes nach meinem mann der bei der geburt da war. ich hatte zwar auch gezweifelt bis sie in der Tür stand ob lmutter kommt aber sie hat mir gezeigt das sie da ist, wenn ich sie brauche ich bin totoal stolz auf sie. Jetzt kann ich jedem sagen natürlich ist meine lmutter da wenn ich sie brauche ich bin so stolz auf sie. lg baltoros