also uns wurde gesagt das wenn die unterschrift beim notar geleistet wurde und alles beim vormundschaftsgericht eingereicht wurde, gibt es kein zurück mehr für die eltern. für uns ist es allerdings er rechtsgültig wenn die sogenannte probezeit um ist und das urteil gesprochen. also könnte das jugendamt dann schon noch sagen, tut uns leid es gibt keine eltern-kind-beziehung bei ihnen und das kind kann nicht bei ihnen bleiben, aber zu den leiblichen eltern würde es dann nicht mehr kommen. diese fälle wäre aber recht selten aber kommen vor.
übrigens durften wir dem kind schon seine rufnamen geben, die eltern bestimmten nur einen teil des namens. in unserem fall den 3.
Nach acht Wochen Schutzfrist geben die Eltern eine notarielle Einwilligung in die Adoption. Diese Einwilligung ist unwiderruflich. Nach der Einwilligung der Eltern wird das Jugendamt Vormund des Kindes. http://www.moses-online.de/artikel/das-a...herkunftseltern
Zitatman kann die erste Unterschrift schon vor der Geburt leisten. Mit dieser ersten Unterschrift gibt man dem JA den Auftrag eine Adoption einzuleiten. Die notarielle Unterschrift darf man frühestens 8 Wochen nach der Geburt geben. Ab da wird es schwierig das Baby wieder zu bekommen. Erst mit dem richterlichen Adoptionsurteil wird es endgültig. Bis dahin dauert es meistens 1 Jahr (manchmal auch früher oder später), denn es soll feststehen, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
Da kannste mal sehn Bibbi wie sehr ich das entweder alles verdrängt oder nicht richtig mitbekommen habe.
Zitat von ninaklein111also uns wurde gesagt das wenn die unterschrift beim notar geleistet wurde und alles beim vormundschaftsgericht eingereicht wurde, gibt es kein zurück mehr für die eltern. für uns ist es allerdings er rechtsgültig wenn die sogenannte probezeit um ist und das urteil gesprochen. also könnte das jugendamt dann schon noch sagen, tut uns leid es gibt keine eltern-kind-beziehung bei ihnen und das kind kann nicht bei ihnen bleiben, aber zu den leiblichen eltern würde es dann nicht mehr kommen. diese fälle wäre aber recht selten aber kommen vor. http://www.moses-online.de/artikel/das-a...herkunftseltern
Zitat aus Deinem Link:
Zitat Die Freigabe zur Adoption gilt für drei Jahre, d.h. in den auf die Freigabe folgenden drei Jahren muß das Kind von den als annehmenden Benannten adoptiert werden. Ist das Kind in dieser Zeit nicht adoptiert, gilt die Einwilligungserklärung nicht mehr. Die leiblichen Eltern werden wieder unterhaltspflichtig und die sorgerechtliche Vertretung für das Kind ist wieder so geregelt, wie es vor der Einwilligungserklärung war, d.h. entweder sind die leiblichen Eltern sorgeberechtigt oder das Kind hat einen Vormund. Hat das Vormundschaftsgericht die Adoption beschlossen, endet die rechtliche Beziehung der leiblichen Eltern zu ihrem Kind vollständig (§§ 1754 ff. BGB).
Es ist hier so also bei dem uns betreuendem JA, das nach einem Jahr spätestens der Vormund feststehen sollte, und ggf. per Gerichtsverfahren beschlossen wird. Was wir natürlich nicht wollen, ein Gerichtsverfahren.
Ich habe für mich beschlossen, zu versuchen, hier erstmal nur still mitzulesen. und erst wieder selbst etwas schreiben, wenn es tatsächliche Änderungen in unserem Fall geben wird. Vermutungen bringen ja keinen weiter und die Gefühle werden dadurch nicht besser. Die Angst muss erstmal wieder beiseite geschoben werden, damit man sich voll und ganz auf das heranwachsende Leben konzentrieren kann.
Die Kleine soll es gut haben, auch in einer für beide Seiten schweren Zeit, sie soll von all dem nichts spüren. Sie soll nur Liebe und Zuneigung bekommen, die sie mehr als verdient hat. Sich verrückt zumachen bringt keinem was, es ist so wie es ist und ändern können wir es eh nicht. Wir machen so weiter wie wir es die letzen drei Monate getan haben, machen das beste draus, warten was die Zukunft bringt und bis dahin sind wir der kleinen eine liebevolle Ersatzfamilie.
@Bibi, klar, die Herkunftseltern haben ja die Ado-Freigabe für ein bestimmtes Elternpaar erklärt. Bei einer offenen Ado haben sie die zweiten Eltern ihres Kindes kennengelernt und bei einer inkognito ja zumindest - wenn sie es wollten - irgendwelche Rahmenbedingungen festgelegt, die die zweiten Eltern erfüllen sollten. Das wäre ja äußerst übel, wenn dann plötzlich das JA als Vormund des Kindes davon abweichen würde und das Kind irgendwo anders unterbringen würde. Sozusagen eine Vorzeigefamilie hat, wo die HEltern sagen ja, das ist für mich so OK und dann kommt ihr Kind doch woanders hin. Also, wenn es innerhalb der drei Jahre nicht zu einer Ado kommt (was ja dann auch schon merkwürdig wäre, aber z.B. bei Tod der Ado-Eltern vorkommen könnte), müssten/dürften die HEltern dann neu entscheiden. (Nur so ein Gedanke: Ich weiß gar nicht, was wäre, wenn einer der Ado-Eltern innerhalb dieses Jahres nicht mehr wäre, entweder durch Tod oder Trennung der Ado-Eltern.) Ansonsten ist die Unterschrift der HEltern beim Notar dann aber für sie bindend (die sie frühestens nach 8 Wochen, aber eben auch später, leisten können).
Übrigens war es bei uns auch so, dass das JA die HEltern eher dahingehend beraten hat, die Kinder in Langzeitpflege zu geben. Diese wollten das aber nicht. Bei beiden Kindern war ich dabei, wie der bzw. die SA die Herkunftsmütter mehrfach gefragt hat, ob es wirklich der Weg der Adoption sein soll und ob sie mit ihrer Entscheidung weiter einverstanden sind. Natürlich war ich nicht bei allen Gesprächen davor dabei. Die Herkunftsmütter wurden also nicht nur in unserem Beisein gefragt, so dass sie sich vielleicht genötigt gefühlt haben Ja zu sagen. Ich meine nur, dass ich eben weiß, dass sie gefragt wurden und auch noch darauf hingewiesen wurden, dass die Kinder auch im Falle einer Langzeitpflege bei uns bleiben könnten für die Pflege, also nicht in eine andere Familie wechseln würden, weil wir uns ja auch für Langzeitpflege bereiterklärt hatten. Sie wollten es aber beide nicht. Sie wollten offen und Kontakt, aber keine Pflege.
ich frage mich, ob die vormundschaftsakten der privaten vereine auch beim ag landen, oder von diesen selber verwaltet werden. in meinem fall war es wahrscheinlich so, daß nach drei jahren pflege die ganze prozedur (an zwei verschiedenen ag) noch einmal von vorne anfing. meine schwester erzählte mir z.b. ziemlich empört, ihr habe die hebamme erzählt, ich wäre an eine architektenfamilie vermittelt worden. auch habe sie mir einen vornamen gegeben, und war regelrecht sauer, weil ich ihn nicht erhalten habe, und fragte mich dann, wer mir denn den anderen verpaßt habe. wie sollte ich ihr das erklären können, wenn ich es selber nicht wußte? das reißt dann schon ziemlich hin und her, was den wahrheitsgehalt angeht, wem man was glauben kann. ich hatte den eindruck, sie hat mir kaum glauben wollen (auf den skf weiter vertrauend), daß sich die fakten ganz anders darstellten. zumal ich ihr sozusagen als 'beweis' meine a-eltern auch nicht mehr vorstellen konnte weil sie schon lange tot sind. eine ziemlich verfahrene situation. fazit: es darf nirgendwo so sehr gelogen, vertuscht und gemauschelt werden, wie bei a-vermittlungen. dieses selber-herausfinden-müssen belastet noch mal zusätzlich spätere h-kontakte.