Ich habe Euer Forum via Google gefunden und habe gleich eine Frage. Vor ein paar Jahren habe ich eine Kopie meiner Akte angefordet beim zust. Jugendamt.
Meine Adoption fand in den 70er Jahren statt. Also noch mit dem alten Inkognitoverfahren.
Am Ende kam genau eine Seite bei mir an. Auf Nachfrage sagte der Sachbearbeiter, dass alle anderen Seiten gegen das Persönlichkeitsrecht aller beteiligten Eltern verstoßen würden im Falle einer Herausgabe.
Hat hier jemand Erfahrung mit Aktenkopien? Wie viele Seiten kamen bei Euch an? Mich würden die Hintergründe und die Vorgeschichte so interessieren. Aber da kommt man anscheinend sehr schlecht dran.
es hängt ja auch davon ab, wieviel Arbeit sich der Sacharbeiter damit macht. Sicherlich könnte er auch mehr herausgeben, müsste dann aber ein paar Passage schwärzen. Ich würde einnen Termin zur Akteneinischt machen. Dann wird sich alles weiter ergeben und Du kannst noch direkte Fragen stellen. Viel Glück
Tröste dich. Meine Akten (auch aus den 70ern) sind komplett weg! Und hinterher hab ich herausbekommen, dass dort eh nicht immer die wahren Gründe drin stehen müssen. Es werden vielmehr Standardformulierungen benutzt, um den Rechtsvorgang nicht zu kompliziert zu gestalten. Das hab ich erst nicht geglaubt, aber als mir drei Sachbearbeiter unabhängig voneinander das erzählten, hielt ich es für glaubwürdig.
Ich finde es schon beachtlich, dass hier in Deutschland Kinder adoptiert wurden (wie ich), ohne dass es Papiere gibt. Glaub mir, ich hab einen Riesenwirbel darum gemacht, aber unterm Strich nichts erreicht. Irgendwann hab ich mich damit abgefunden, so wie du es wohl mit einer einzigen Seite tun musst. Ist blöd und ärgerlich, aber nicht zu ändern. Wenn deine Akten allerdings vorhanden sind, und dir nur verweigert werden, solltest du vielleicht eine schriftliche Einverständniserklärung der A-Eltern vorlegen, dann müsste eine Herausgabe oder Einsichtnahme doch möglich sein.
In meinem Fall wurde noch viel weiter gegangen. Nicht nur die Jugendamtsakten waren weg, sondern auch mein alter Geburtseintrag beim Standesamt war vernichtet und durch einen neuen ausgetauscht worden, in dem mein leiblicher Vater nicht mehr vermerkt war. Und die Beamten behaupteten dann kaltschnäuzig, meine Mutter hätte nie irgendwelche Angaben über ihn gemacht.
ZitatWenn deine Akten allerdings vorhanden sind, und dir nur verweigert werden, solltest du vielleicht eine schriftliche Einverständniserklärung der A-Eltern vorlegen, dann müsste eine Herausgabe oder Einsichtnahme doch möglich sein.
Nein, das würde ich nicht machen! Löwenzahn ist ein erwachsener Mensch und hat einen Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in ihre Akten, ohne Genehmigung irgendwelcher anderer Leute.
Löwenzah, auch beim Familien- (Amtsgericht) des Adoptionsortes wird für jeden Adoptierten eine Akte geführt, die der vom Jugendamt ziemlich ähnlich ist. An Deiner Stelle würde ich dort einmal vorsprechen und um Einsichtnahme bitte. Gleichzeitig könntest Du dort einmal die Frage stellen, warum das Jugendamt Dich mit Informationen aus Deiner Akte so kurz hält, ob das rechtens ist, zumal doch immer und überall publiziert wird, dass Adoptierte das Recht auf Durchsicht ihrer Ado-Akte haben.
Nur keine falsche Scheu, das Recht ist auf Deiner Seite.
Ich habe Euer Forum via Google gefunden und habe gleich eine Frage. Vor ein paar Jahren habe ich eine Kopie meiner Akte angefordet beim zust. Jugendamt.
Meine Adoption fand in den 70er Jahren statt. Also noch mit dem alten Inkognitoverfahren.
Am Ende kam genau eine Seite bei mir an. Auf Nachfrage sagte der Sachbearbeiter, dass alle anderen Seiten gegen das Persönlichkeitsrecht aller beteiligten Eltern verstoßen würden im Falle einer Herausgabe.
Hat hier jemand Erfahrung mit Aktenkopien? Wie viele Seiten kamen bei Euch an? Mich würden die Hintergründe und die Vorgeschichte so interessieren. Aber da kommt man anscheinend sehr schlecht dran.
Lg von Löwenzahn
Liebe/r Löwenzahn , du hast ein Anrecht auf deine Akte.. Mhhh 1 ganze Seite ? Was stand denn auf diesem Blatt ?!
Ich habe ich glaube die umfangreichste Akte bekommen , die jemals ein Mensch bekam...... Ich glaub ich muss ins Guiness- Buch der Rekorde Das war heftig, 3 ganze Stunden sass ich dran, und ich war regelrecht im Schockzustand, und viele Einträge hätte ich am liebsten niemals gesehen .. Das war der Untergang meiner "alten Persönlichkeit"
Ich kann nur hoffen , das es vielen nicht so ergehtwie mir. Manchmal ist es besser weniger zu haben , als zuviel und zuviel wirrwarr..
Aber du hast ein Recht auf deine Akte . Es sei denn auf deiner Akte steht ein Sperrvermerk! Dann werden diese "Akten" als geheimobject gesehen, und da kann dann niemand ran.
Den Sperrvermerk kann der Staat verhängen , oder die L- Eltern , oder die A.Eltern. Je nach Geheimpapier..
Nein, das würde ich nicht machen! Löwenzahn ist ein erwachsener Mensch und hat einen Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in ihre Akten, ohne Genehmigung irgendwelcher anderer Leute.
Na dann mach dich mal schlau, was das Gesetz dazu sagt....Haha!
Kaum zu glauben, aber wahr: Es gibt einen Paragraphen (ich weiß leider nicht mehr welchen), der besagt, dass man diese Einverständniserklärung braucht. Ich dachte damals auch, ich explodiere. Ich dachte, ich sei volljährig, erwachsen und hätte ein Recht darauf. Schließlich geht es ja um mich! Ich wurde aber eines besseren belehrt. Denn auch die A-Eltern sind erwachsene Menschen und auch sie haben das Recht, ihre Daten zu schützen. Daher ist ihre Einverständniserklärung erforderlich. Bei meinen A-Eltern war das kein Problem, sie gaben mir die Erklärung sofort.
Fazit: Sich im Recht fühlen und Recht vor Justizia bekommen sind zwei paar Schuhe.
ZitatNa, dann mach Dich mal schlau, was das Gesetz dazu sagt....Haha!
Das habe ich gemacht. Im Internet gibt es eine Unmenge von Material genau zu diesem Thema; habe mal eine Veröffentlichung herausgepickt:
"Hat ein Adoptierter das Recht in seine Adoptionsakte Einsicht zu nehmen? Der Adoptierte hat ein Grundrecht auf Kenntnis seiner genetischen Herkunft, denn das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst auch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dem trägt auch §9b Abs. 2 Adoptionsvermittlungsgesetz Rechnung. Demnach hat ein Adoptierter, der älter als 16 Jahre ist, ein eigenständiges Akteneinsichtsrecht (beim Jugendamt, dass die Adoption vermittelt hat) bezüglich der ihn selbst betreffenden Daten. D. h. nicht, dass er die Akte komplett durchlesen darf, denn es müssen die schutzwürdigen Belange aller Beteiligten gewahrt bleiben. Führt eine Interessenabwägung der Fachkraft zu der Überzeugung, dass keine Akteneinsicht zu gewähren ist, so sind allgemeine Hinweise möglich, sofern diese nicht (auch nicht mithilfe anderer Dokumente wie z.B. der Abstammungsurkunde) die Möglichkeit geben, sie einer konkreten Person zuzuordnen. Es kann jedoch das Einverständnis der entsprechenden Personen eingeholt werden. Das Einverständnis der Betroffenen in die Weitergabe von Informationen hat stets schriftlich zu erfolgen.
Auszug aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz:
§ 9b Vermittlungsakten (2) 1 Soweit die Vermittlungsakten die Herkunft und die Lebensgeschichte des Kindes betreffen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht, ist dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und, wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, auch diesem selbst auf Antrag unter Anleitung durch eine Fachkraft Einsicht zu gewähren. 2 Die Einsichtnahme ist zu versagen, soweit überwiegende Belange eines Betroffenen entgegenstehen."
Habe nicht bei einem dieser Kommentare (zum großen Teil von Fachkräften thematisiert) die Einschränkung gefunden, dass die Erlaubnis der Ado-Eltern zur Einsichtnahme nötig ist; auch nicht bei 16-Jährigen....Haha!
Warum hab ich dann alle Akten ungeschwärzt, und ohne Zensur einsehen dürfen ? Also von Persönlichkeitsrechten ja keine Spur, alles lag offen vor mir , ohne Rücksicht ...?!
Du hast (wenigstens) diesbezüglich offenbar Glück gehabt. Normalerweise bekommt man immer nur das zu sehen, was einem persönlich betrifft. Der Rest wird eben geschwärzt, bevor es einem vorgelegt wird oder man siehr es überhaupt nicht, wie bei mir.
Was meine Tochter zu sehen bekommen hat, weiß ich nicht. Sie hat nie darüber geredet.
Eine "rechtliche" Antwort kann ich Dir natürlich nicht geben, aber wen sollte das jucken, solange keiner dagegen klagt? Klagen könnte höchstens Personen, deren Persönlichkeitsrecht tangiert ist, aber die müssten erst einmal wissen, dass diese Info weitergegeben wurde. Schweigen und genießen, Sherry!
@Sherry: Von der theorie her ja, aber wo kein Kläger ist ist auch kein Angeklagter. WEnn in Deiner Akte z.B. Daten über Deine AdoEltern drin standen, dann müssten DIE Beschwerde einreichen weil ihre persönlichkeitsrechte verletzt worden sind etc.
Hehe , ja ich genieße ja , aber geschwiegen habe ich nicht .. Ich habe daraufhin meine AEltern beziehungsweise meinen A"Vater"angeschrieben , und ihn zu Rechenschaft ziehen wollen, aber ohne Erfolg. Er verschwand daraufhin spurlos aus dem Forum , wo ich ihn aufsuchte per Pn , danach per Email. Seitdem hab ich niewieder was von denen was gehört, oder gesehen. Auch ein Versuch einer Kontaktaufnahme blieb vollkommen aus bis heute... Sie wollen keine Erklärungen zu dem brisanten Inhalten abgeben , oder sich damit "beschäftigen" .. Das einzigste was ich merke ist , dass meine ganze "Verwandschaft" seidem abgewendet hat, und jeder Kontakt ignoriert wird vehement ! Aber mehr habe ich , oder das Amt nicht erleiden müssen seiddem. Wenn also eine Anzeige oder Beschwerde gekommen wäre zu diesem Amt , wäre ich informiert worden , oder ?
Ick habe also weder von der Adoseite, noch von Amteswegen eine Schrift bekommen. nur das absolute Verbot auch nur eine Seite persönlich zu erhalten,und nur unter strengster Aufsicht in die Akte schauen zu dürfen..
( Aber das darf ich lebenslang, und die Amtspflegerin war willig genung um anzubieten jedesmal rauszukommen zu mir ca 30 km von mir. Sie will nicht , dass ich den weiten Weg dahin zurücklege und macht lieber Hausbesuche )
Aber sie kann ja auch für nix, denn SIE war nicht die Verbrecherschar, und hat auch eine sehr gute -einstelllung zu Adoption )
Kann denn noch jahrelang was danach kommen ? Und wie bekomm ich das raus ... wie sieht es aus mit der Veröffentlichung sämtlicher Daten , die ich hier die letzten Jahre fabriziert habe ?! Dürfte ich das überhaupt ?