@ lena, das ist genau das beim dem krankenkassensatz, was ich nicht verstehe, weil das ansonsten auch nicht berücksichtigt wird.
@ bm. sich weigern heißt aber oft, daß dann nichts weitergeht. das kann sich dann besonders schlimm auswirken, wenn es um zustehende, finanzielle beträge geht, damit unter druck gesetzt werden kann. da haben sie den bürger praktisch 'am haken'.
ja aber ich rede ja von dem Adoptierten, wie der Fall von riddle. Wenn er/sie nicht weiß von der Adoption? Natürlich weiß sie über die Adoption, aber das ,,Amt" muss ja nicht wissen das sie es weiß. Und das können sie auch schlecht herausfinden. Einfach Angaben machen wie im Falle leibl. Verwandtschaft. Alles andere uninteressant.
@BlueMoon: Nein nein, nicht falsch verstehen, bitte. Nicht die Fachhochschule verlangt diese Angaben, sondern die Stelle, die mir ein Polizeiliches Führungszeugnis (welches ich wiederum für die Anmeldung für die FH brauche) ausstellen soll. Entschuldige, falls ich mich zuerst etwas unverständlich ausgedrückt habe.
bei einem polizeilichen führungszeugnis können sie ratz-fatz mit pc alles einsehen, brauchen sich nicht mal wegen eines sperrvermerks gedanken zu machen, da ist man daten-nackt. was hat adoption denn mit einer anmeldung an die FH zu tun oder geht es da auch nur wieder darum, wer im ernstfall der kostenträger ist? guttenberg hatte keine probleme mit der bürokratischen gründlichkeit..
jeder arzttermin war mir bisher oberpeinlich, in dem nach krankheiten in der familie gefragt wurde. adoptierte sind gesetzlich gleichgestellt, im gg alle menschen... bis auf ein paar ausnahmen
Oje...jetzt hab ich echt ein Missverständnis verursacht. Die FH hat NICHTS mit dem Formular des Führungszeugnisses zu tun. Die FH verlangt es nur, ebenso wie die Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Abitur-Zeugnis. Es gehört zu den Anmeldeformularen für die FH. ABER...um ein Führungszeugnis zu bekommen, muss ich's bei der Polizeidirektion beantragen und bei dem Beantragungsformular der Polizeidirektion wird eben nach diesen Adoptions-nahen Dingen gefragt.
@riddle: was ich denoch unmöglich finde! Ist man statistisch krimineller wenn man adoptiert ist? Irgendeinen Grund muss es ja haben warum die danach fragen, gell? Was die Ärzte angehen: Ich teile den Adoptiveltern meines Sohne fast jeden Pups mit. Sogar das ich einen Leberfleck hatte wo ich nicht wusste obs Hautkrebs ist oder ne. War am Ende gutartig aber alles was ich eben in Erfahrung bringen kann teile ich mit. So erspare ich meinem Sohn großteils auf ärztliche unangenehme Fragen keine Antwort zu wissen bzw. den Adoptivstatus anzugeben, obwohl man wirklich nicht gern drüber redet. Über den Erzeuger kann ich natürlich nicht viel in Erfahrung bringen, da wird immer ein Loch bleiben, aber er scheint nix weiter zu haben, zumindest sagte er das einst mal so. Da ich aber eher diejenige bin die immer mal was mitnimmt an seltsamen Krankheiten bzw. an Symptomen, könnte das für meinen Sohn dann doch evtl. eine Hilfe sein irgendwann, bzw. seinen Ado-Eltern, denn Eltern machen sich ja auch immer Gedanken und Sorgen um ihre Kinder und wollen über Risiken informiert sein. Von den Risiken abgesehen die ohnehin jeder Mensch in sich trägt und bei vielen Menschen tritt auch erstmals eine Krankheit auf ohne das sie vorher jemand in der Verwandtschaft hatte. Mein Sohn hat zb. eine Laktoseunverträglichkeit, obwohl weder ich noch sein leibl. Vater sowas hatten. Auch sonst niemand. Ich hab nur haufen andere Allergien stattdessen. Kürzlich wollten die Ado-Eltern wissen obs in meiner Familie Linkshändler gibt da Söhnchen vermutlich Linkshändler wird. Meine Tochter komischerweise auch! Doch weder ich, mein Freund, noch der Vater meines Sohnes + sammt Familie sind Linkshändler. Aber beide meiner Kinder werden/sind Linkshändler. Das ist natürlich keine Krankheit aber das zeigt ja eindeutig das die Natur bei jedem einzelnen Menschen ihre ganz eigene Laune hat. Von Genen ganz abgesehen, die manchmal nur bedingt eine Rolle spielen, etwa bei Krebs.
@BlueMoon: Aber nein, die FH verlangt generell das Polizeiliche Führungszeugnis, das ist Standard bei den Anmelde-Unterlagen, das muss jeder abgeben. Find ich jetzt auch gar nicht schlimm. Warum die Polizeidirektion jedoch diese Fragen stellt, schnall ich nicht ganz. Ich seh's ja ein, dass man den früheren Familiennamen angibt, wenn man verheiratet ist und den Namen des Partners angenommen hat. Dann ist es okay, wenn man den früheren Familiennamen angibt. Aber bei Adoption ist das doch irrelevant, finde ich.
Ich hatte es oben schon versucht zu beschreiben. Steuerlich behandelt das Antragsformular leibliche und Adoptivkinder als ein und das selbe.
Bzgl. des Führungszeugnisses vermute ich mal, dass man alle bisher geführten Namen angeben soll, da man vielleicht so einfacher festellen kann, ob was vorliegt oder vorlag. Wenn man öfters geheiratet hat bzw. geschieden wurde, kann man eben viele Nachnamen bisher getragen haben. Das hat mit Adoption nichts zu tun und ich bin auch der Meinung, dass man den Nachnamen vor der Geburt nicht angeben muss (wie wir wissen wurde der Name quasi gelöscht). Ich würde den Namne nicht mit angeben.
Zitat von Flipperich bin auch der Meinung, dass man den Nachnamen vor der Geburt nicht angeben muss (wie wir wissen wurde der Name quasi gelöscht). Ich würde den Namne nicht mit angeben.
Flipper
wie kann ein Name einfach gelöscht werden? Erläutere das mal bitte! Wenn ein Kind zur Welt kommt hat es doch immer erstmal einen Nachnamen, der dann nach der Pflegezeit erst ,,gelöscht" wird.
finde ich nach wie vor abzocke lattitia, da das ja offensichtlich von 'normalen' familien nicht verlangt wird. lg
der begriff 'gleichbehandlung' besteht nach flippers beitrag dann wohl darin, daß der status zwar angegeben werden muß, aber für das kind die gleichen (steuerlichen etc.) sätze gelten aber das macht es doch wieder überflüssig, oder
@ riddle, du verursachst keine mißverständnisse, das eine ist ja vom anderen abhängig, aber eben unverständlich, warum im polizeilichen führungszeugnis auskünfte zur adoption (h-name) gemacht werden sollten. vielleicht hört an solchen stelle das inkognito wieder auf
ZitatDas hat mit Adoption nichts zu tun und ich bin auch der Meinung, dass man den Nachnamen vor der Geburt nicht angeben muss (wie wir wissen wurde der Name quasi gelöscht). Ich würde den Namne nicht mit angeben.
Der Familienname der Adoptierten vor der Adoption wird nicht gelöscht; ansonsten hätte die Schwester meines Sohnes, die ihn unter diesem Namen suchte, mit Sicherheit nicht gefunden. Er bleibt bei den Behörden lebenslang erhalten, so dass eine eindeutige Identifizierung jederzeit möglich ist.
Kommt immer darauf an, wann und wo die Adoption stattgefunden hat. Der ursprüngliche Familienname des Kindes steht außer im - damals nur sieben Jahre aufbewahrungspflichtigen - Adoptionsvertrag eigentlich nirgends drin, sondern ist nur über den der Mutter zu erschließen. Ich jedenfalls wurde bis zur Adoption durch meinen Stiefvater in sämtlichen anderen Unterlagen nur als "der Knabe Harald Rüdiger" geführt. Außerdem war es in jenen Zeiten Brauch, den originalen Geburtseintrag nach Ablauf der so genannten Probezeit rasendschnell zu vernichten und durch einen neuen (ohne Angabe der leiblichen Eltern) zu ersetzen. Zweck dieser Übung war es nach meiner Vermutung, die damals vom Gesetz her noch bestehende Aufhebungsmöglichkeit mit diesem Trick (Elternlosigkeit als verbotene Folge) zu verhindern. Jeder, der mit einem solchen Wunsch bei den Behörden antanzte, wurde mit den Worten abgewiegelt: "Tut uns Leid, aber nach so vielen Jahren wissen wir doch nicht mehr, wer Ihre leiblichen Eltern sind." Wer keine alten Unterlagen wie Geburtsurkunde oder Adoptionsvertrag mehr in seinem Besitz hatte, war aufgeschmissen. So gesehen kann schon von einer Löschung des Namens, ja der gesamten Identität die Rede sein. Aber heute ist - im Guten wie im Schlechten - natürlich vieles anders als damals.