nur kurz meine Erfahrung den Geburtsnamen betreffend.
Ich bin ja eine alte Adoptierte als ich letztes Jahr meine Abstammungsurkunde angefordert habe, stand da noch original mein Geburtsname drin, mein "neuer Name" war nur im Randvermerk erwähnt (handschriftlich nach erfolgter Adoption).
bei dem undurchschaubaren inkognito wundert mich nicht, daß selbst dem JA-personal u.u. der durchblick fehlt, so unterschiedlich wie sie ihre klientel behandeln...
Die Schwester meines Sohnes hatte die von ihr erwünschte Information vom Einwohnermeldeamt innerhalb weniger Minuten, ohne großes Durchhangeln durch die Herkunfts-Familiengeschichte. Also wurde er dort auch noch mit seinem Geburtsnamen geführt.
Vielleicht ist heute im Computer-Zeitalter alles sehr viel einfacher handhabbar und nachvollziehbarer als noch vor 15 - 20 Jahren.
Eigentlich habe ich das mit "gelöscht" anders gemeint. Zumindest zur Zeit wird definitiv kein alter Name komplett gelöscht. Man kann das schon nachvollziehen (Abstammungsurkunde, etc.)
Ich meine es eher so: Für den Antrag im Führungszeugnis gibt man den Namen nicht an. Falls später mal jemand nachfragt warum man dies getan hat, dann sagt man, dass der Name aus der Geburtsurkunde gelöscht wurde also nicht existent ist. So ist es ja auch. Die Geburtsurkunde wird umgeschrieben und der Name auf dieser quasi gelöscht. Die Geburtsurkunde ist ja für die meisten Ämter das wichtigste Dokument. Wenn man heiratet bleibt die Geburtsurkunde ja erhalten, wird also nicht verändert, obwohl man andere NAmen angibt. Die Geburtsurkunde gilt also für den normalen Alltag. Die Herkunft geht erst einmal keinen etwas an.
Bevor es jetzt zu anderen Missverständnissen kommt. Bzgl. Adoption meine ich, dass die Herkunft sehr wohl weiter existent ist und für einen persönlich von hoher Bedeutung. Das heißt aber nicht, dass man das jedem Amt oder Person vor die Nase halten muss.
so sehe ich das auch Flipper. Außerdem muss man auch immer davon ausgehen das einige Adoptierte nichtmal wissen das sie adoptiert sind. Auch wenns heute eher seltener ist, aber es kommt immer wieder vor. Da wäre es ja fatal wenn irgendein Amt da recharchieren würde und dem Antragsteller dann plötzlich die Adoption vor die Nase hält, alla ,,warum haben Sie das nicht angegeben?" Dürfen Ämter überhaupt prüfen ob jemand adoptiert wurde? Außer bei Hochzeiten, da ist es klar, aber auch sonst? Würde mich mal interessieren. Denn wenn ja, dann dürfen sich Adoptierte und die Adoptiveltern, die die Adoption verschwiegen haben bis jetzt , warm anziehen.
Ich sehe das so: Generell gibt es beim JA eine Akte. Diese ist aber so speziell, dass wohl erst jemand Informationen bekommt, der sich entsprechend ausweisen kann. Eigentlich nur Adoptierte. Würde mich auch mal interessieren, ob die Jugendämter so einfach los rechechieren oder ob sie die Identität des Anfragenden irgendwie feststellen. Ansonsten darf das Einwohnermeldeamt nur den Namen der leiblichen Eltern an Adoptierte herausgeben. Die Adoptiveltern wissen den ja meistens. Ansonsten gibt es ja keine Behörde, die den Namen irgendwie festgehalten haben. Ausnahme wäre natürlich eine späte Adoption.
ZitatAnsonsten darf das Einwohnermeldeamt nur den Namen der leiblichen Eltern an Adoptierte herausgeben. Die Adoptiveltern wissen den ja meistens. Ansonsten gibt es ja keine Behörde, die den Namen irgendwie festgehalten haben. Ausnahme wäre natürlich eine späte Adoption.
Natürlich hat die EMA-Angestellte gegen die, sogar im BGB festgelegten ausdrücklichen Bestimmungen verstoßen. Aber heutzutage handelt ja jeder Behördenangestellte nach eigenen Vorstellungen. Manche maßen sich Rechte an, die ihnen nicht zustehen, indem sie Auskünfte oder Genehmigungen verweigern oder eben solche verbotenerweise erteilen. Die früher üblichen an Weisungen gebundene Strukturen lösen sich leider immer mehr auf.
Standesämter überprüfen wegen des angeblich marginalen Interesses nicht von sich aus, ob jemand adoptiert wurde. Auch nicht (mehr) bei Eheschließungen. Bekanntlich werden keine Abstammungsurkunden mehr ausgestellt. Man kann höchstens noch von sich aus einen Auszug aus dem Geburtenregister anfordern. Auch das hilft nicht in jedem Fall weiter, weil früher die Blätter ausgetauscht und ganz bewusst die sensiblen Informationen nicht übertragen wurden. Besonders ausgeprägt war diese systematische Datenvernichtung während der Siebziger- und Achtzigerjahre - im Amtsjargon "zum Schutze aller Beteiligten". Gleichfalls das Jugendamt vernichtete früher seinen Datenbestand rasendschnell. In solchen Fällen lässt sich heute nur noch feststellen, dass es mal eine Akte gegeben hat - nicht aber, was dringestanden hat. Gerade dem Inhalt der Akte wäre in meinem Fall (wegen vermutlicher Umgehung des Jugendamtes bei der Adoption) enorme Beweiskraft zugekommen, weil ich als uneheliches Kind so oder so eine Akte hatte und die bloße Existenz einer solchen daher nichts aussagte. Letzte Anlaufstelle ist dann das Amtsgericht, aber da entscheidet immer ein Richter, ob man seine Akte einsehen darf oder nicht. In meinem Fall wurde mit allgemein gehaltener Begründung zweimal dagegen entschieden und ich erhielt nur ein paar nichtssagende, durchnummerierte Kopien von diesem und jenem Amtswisch. Jeder Antrag auf Einsichtnahme wird außerdem am Ende der Akte notiert. Und das kann unter Umständen gefährlich werden.
Hallo Harry, sorry, wenn ich mal wieder "meinen Senf " dazugebe.
Ich habe auch da wieder eine ganz andere Erfahrung gemacht. Ich habe eine Mail an das zuständige Amtsgericht geschickt, ihnen die mir bekannten Daten wie Geburtsname, Aktenzeichen der Adoption (stand als Randvermerk auf meiner Abstammungsurkunde) mitgeteilt und gefragt, ob noch eine Akte exzistiert (nach 56 Jahren!!!). 3 Tage später bekam ich eine Mail, dass ich kommen konnte und Einsicht nehmen darf. Es war nichts geschwärzt, ich konnte in Ruhe alles lesen und Kopien hat man mir auch gemacht - alles kostenlos!!!!
Ich wollte damit nur sagen, dass es auch die andere Seite gibt.
Andererseits hat man mir vom zuständigen Jugendamt mitgeteilt, dass die "richtige Adoptionsakte", von der ich mir mehr Details erhofft hatte, 2003, also genau 50 Jahre nach meiner Geburt, vernichtet wurde. Ich dachte immer, die müssen 60 Jahre aufbewahrt werden.
hi hashimoto, eine akte, wenn man sie so nennen konnte, ein paar blätter mit daten die mir fast alle bekannt waren, hab ich ebenfalls (nach unsäglichen auseinandersetzungen mit dem AG-dirketor) am AG einsehen können, und auch kopien davon erhalten. der inhalt war nichtssagend, schriftverkehr ohne briefköpfe usw.. man kann sie sich auch zum AG zu AG (zuständige seines wohnortes) schicken lassen, das dann genau so damit verfährt.
das war, bevor ich die abstammungsurkunde angefordert hatte. ich hab auf die angaben im a-vertrag (den ich ab dem tod meiner a-eltern besaß) zurückgegriffen. es soll aber bei adoptionen zu AG-akten immer eine bei-akte der JÄ geben. diesbezüglich ist man mir ausgewichen als ich danach fragte.
was ich noch interessanter finde, vormundtschaftsakten sollen angeblich - dauernd - aufgehoben werden müssen, quasi bis zum tod der/desjenigen den es betrifft.
ich glaube, aufbewahrungsfristen werden oft mit akten-vernichten verwechselt. m.m. gehen diese personenstands-akten nach einer bestimmten aufbewahrungsfrist an archive über, die sie irgendwann... sortieren und orden, bis dahin aber irgendwo lagern.
Zitat von HashimotoHallo Harry, sorry, wenn ich mal wieder "meinen Senf " dazugebe.
Macht ja nichts. Das nennt man Erfahrungsaustausch.
Zitat von HashimotoIch wollte damit nur sagen, dass es auch die andere Seite gibt.
In Deiner Stadt vielleicht, aber bestimmt nicht in Duisburg. Das Richteramt wird hier ausschließlich von Pavianen bekleidet. Was die nicht im Hirn haben, gleichen sie durch pompöses Auftreten, Lautstärke und Zähnefletschen aus. Und da sie nicht intelligent genug sind, ihr eigenes Gesicht zu erkennen, können sie auch problemlos in den Spiegel schauen. Wenn mal ein Kind aus ihrer Spezies stirbt, dann verstehen sie die Welt nicht mehr, trauern tief und tragen den winzigen Leichnam tagelang mit sich rum. Ihre solchermaßen zur Schau getragene tierische Dummheit verwechseln sie dann mit Menschlichkeit, bis der Anblick einer Bananenstaude sie auf andere Gedanken bringt und wieder die niederen Instinkte in ihnen weckt.
Zitat von HashimotoAndererseits hat man mir vom zuständigen Jugendamt mitgeteilt, dass die "richtige Adoptionsakte", von der ich mir mehr Details erhofft hatte, 2003, also genau 50 Jahre nach meiner Geburt, vernichtet wurde. Ich dachte immer, die müssen 60 Jahre aufbewahrt werden.
Die Regelung mit den sechzig Jahren ist noch einigermaßen neu. Früher waren dreißig Jahre vorgeschrieben, woran sich in der Regel aber auch nicht gehalten wurde. In meinem Fall hat es vermutlich nicht einmal eine Adoptionsakte beim Jugendamt gegeben.
zum 'aktenfinden' gibt es tatsächlich etwas, was meine vermutung untermauert, daß akten nicht einfach nach ablauf der frist verschwinden oder vernichtet werden. ich hoffe es ist in ordnung, wenn ich mit der quellenangabe entsprechenden auszug als info für die hier noch um aufarbeitung bemühten, die ohne akten nicht weiterkommen (auch wenn sich herr ulrich in diesem fall speziell für ehem. heimkinder einsetzt) könnte das für den ein oder anderen aufschluß über die 'aufbewahrung' geben, denn nicht wenige waren vor der adoption noch anderweitig untergebracht:
10. 03. 11 (gewalt-im-jhh.de) von Alexander Ulrich, MdB, an....:
(an den heimträger....)
[....] Eine weitere wichtige Forderung, welche sowohl von den Betroffenen als auch dem Runden Tisch erhoben wird, betrifft die Einsicht in die personenbezogenen Akten und die Aufbewahrungspflichten derselben (bei personenbezogenen Daten auch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist) seitens der Heime und deren Trägern.
Um Ihrer Verpflichtung gegenüber den Betroffenen gerecht werden zu können, ist es in Ihrem eigenen Interesse, alles menschenmögliche zu tun, den Ehemaligen umgehend Zugang und Einblick in ihre jeweilige personenbezogene Akte zu gewährleisten [.....]
Ich fordere Sie daher auf, dieser Beschlusslage Rechnung zu tragen und den umfassenden Einblick in die personenbezogenen Akten (und nicht nur in sogenannte Stammblätter) zu gewährleisten, bzw. eine aktive und engagierte Recherche nach dem Verbleib scheinbar verloren gegangener oder verloren geglaubter Akten zu betreiben.
Zu guter letzt ist die von Ihnen vertretene BDA durchaus auch finanziell in der Bringschuld. Das erlittene Unrecht kann damit gewiss nicht ungeschehen oder vergessen gemacht werden. Doch ist dies der in unserer heutigen Gesellschaft einzige Weg, der ausgleichenden Gerechtigkeit zu wirksamer Entfaltung zu verhelfen.
Auch hier fordere ich Sie auf, im Sinne der Ehemaligen tätig zu werden....