Ich stimme Senait vollkommen zu, jemand der aus dem ausland nach deutschland kommt wird ja auch nicht umbenannt. Ich habe freunde mit "migrationshintergrund" dessen namen man auch nicht beim ersten mal aussprechen kann, na und?? dann sagt man dem jenigen eben 2,3 mal wie er richtig ausgesprochen wird und fertig. es gibt auch leute die die einfachsten deutschen namen nicht aussprechen können. Und wenn ein name so unaussprechbar schwer ist, bekommt das kind eben einen spitznamen, das ist ja nicht unüblich. ob ich matthias jetzt matze nenne oder antionaaniditistolis anton nenne is ja egal.
Für mich gibt es keinen Grund der eine Namensänderung rechtgertigt. ich gehe davon aus das kein kind auspuff, mülltonne oder toilette heisst.
Zitat von kenzaIch stimme Senait vollkommen zu, jemand der aus dem ausland nach deutschland kommt wird ja auch nicht umbenannt.
Vielleicht ist es interessant zu wissen, dass das in anderen Ländern durchaus anders gehandhabt wird. Falls jemand z.B. die vietnamesische Staatsbürgerschaft annimmt, muss er auch einen vietnamesischen Namen annehmen.
Im übrigen finde ich es verständlich, wenn Eltern ihrem Kind einen Namen geben wollen, auch wenn sie "nur" die Adoptiveltern sind. Mittlerweile werden alle Vornamen in Deutschland gleichberechtigt eingetragen, man kann also einfach einen zweiten Namen dazugeben, und das Kind kann selbst entscheiden, wie es genannt werden möchte und mit welchem Namen es später unterschreibt. Das hat übrigens der leibliche Sohn einer Freundin gemacht. Er hatte von Geburt an zwei Vornamen und wollte, als er vier oder fünf Jahre alt war, nur noch mit seinem zweiten Vornamen angesprochen werden, der bis heute sein Rufname ist (er ist mittlerweile fast erwachsen).
Hallo Lilly, Eure Argumentation finde ich ok und im Übrigen auch authentisch. Ich bin mit einem ausländischen Vornamen (nicht adoptiert) aufgewachsen, was ok war - heute ist der Name sogar "in". Mein Bruder hatte aber einen sehr ungewöhnlichen Voramen und wurde oft gehänselt! Wir haben auch einen ausländischen Nachnamen gehabt, so dass es für uns irgendwie passte. Ich kann aber Eure Gedanken oder auch Ängste aus eigener Erfahrung verstehen. Da Ihr den Originalnamen nicht ganz aufgebt, ist das doch ok für die eigene Identifikation, die ggf. später mal ein Thema wird.Ich finde das Argument, dass man es mit ausländischem Namen in Deutschland schwerer hat, absolut nachvollziehbar. Ich hab auch meine Erfahrungen gemacht, insbesondere vor langer Zeit in Bayern im Job... Da gehts halt immer noch etwas konservativer zu. Also macht Euch keine Gedanken, das ist völlig ok! Der Lebenschwerpunkt ist Deutschland und das ist durchaus zu bedenken - kommt aber vielleicht wirklich auch auf den Namen an... und wie offen die Adoption in Eurer Region aufgenommen wird. Denn wenn ihr es eh jeden Tag offen auslebt, ist der Name vielleicht auch kein Extra-Thema. Alles Gute LG Ajiluna
Im übrigen finde ich es verständlich, wenn Eltern ihrem Kind einen Namen geben wollen, auch wenn sie "nur" die Adoptiveltern sind. Mittlerweile werden alle Vornamen in Deutschland gleichberechtigt eingetragen, man kann also einfach einen zweiten Namen dazugeben, und das Kind kann selbst entscheiden, wie es genannt werden möchte und mit welchem Namen es später unterschreibt. Das hat übrigens der leibliche Sohn einer Freundin gemacht. Er hatte von Geburt an zwei Vornamen und wollte, als er vier oder fünf Jahre alt war, nur noch mit seinem zweiten Vornamen angesprochen werden, der bis heute sein Rufname ist (er ist mittlerweile fast erwachsen).
Das setzt vorraus, das der erste Name der von der Hmutter gegeben wurde bestehen bleibt und nicht gelöscht wird. Mein Name wurde ERSETZT.
weiter unten steht einem Kind wurde mit 7 Jahren der name geändert, dass ist unverständlich, dafür gibt es keine entschuldigung. Und wenn der Name noch so schwer auszussprechen gewesen wäre. Dieses neue Namen geben hat für mich etwas besitzbeanspruchendes, ein Kind ist kein Besitz, man sollte die Hmutter respektieren die einem ein Kind "geschenkt" hat, dazu gehört für mich auch das man den namen beibehält dem sie ihren Kind mitgegeben hat, es gibt sicher hmütter die sich gedanken über den Namen machen und somit ist es nur fair wenn man ihn beibehält. Das argument gefällt nicht geht garnicht! Wenn ich einen Partner abe der einen dummen vornamen hat nenne ich ihn ja auch nicht um. für mich ist namensänderung ein absolutes NoGo!
Im übrigen finde ich es verständlich, wenn Eltern ihrem Kind einen Namen geben wollen, auch wenn sie "nur" die Adoptiveltern sind. Mittlerweile werden alle Vornamen in Deutschland gleichberechtigt eingetragen, man kann also einfach einen zweiten Namen dazugeben, und das Kind kann selbst entscheiden, wie es genannt werden möchte und mit welchem Namen es später unterschreibt. Das hat übrigens der leibliche Sohn einer Freundin gemacht. Er hatte von Geburt an zwei Vornamen und wollte, als er vier oder fünf Jahre alt war, nur noch mit seinem zweiten Vornamen angesprochen werden, der bis heute sein Rufname ist (er ist mittlerweile fast erwachsen).
Das setzt vorraus, das der erste Name der von der Hmutter gegeben wurde bestehen bleibt und nicht gelöscht wird. Mein Name wurde ERSETZT.
weiter unten steht einem Kind wurde mit 7 Jahren der name geändert, dass ist unverständlich, dafür gibt es keine entschuldigung. Und wenn der Name noch so schwer auszussprechen gewesen wäre. Dieses neue Namen geben hat für mich etwas besitzbeanspruchendes, ein Kind ist kein Besitz, man sollte die Hmutter respektieren die einem ein Kind "geschenkt" hat, dazu gehört für mich auch das man den namen beibehält dem sie ihren Kind mitgegeben hat, es gibt sicher hmütter die sich gedanken über den Namen machen und somit ist es nur fair wenn man ihn beibehält. Das argument gefällt nicht geht garnicht! Wenn ich einen Partner abe der einen dummen vornamen hat nenne ich ihn ja auch nicht um. für mich ist namensänderung ein absolutes NoGo!
"...Dieses neue Namen geben hat für mich etwas besitzbeanspruchendes,,..."
Zitat von kenzaIch stimme Senait vollkommen zu, jemand der aus dem ausland nach deutschland kommt wird ja auch nicht umbenannt. Ich habe freunde mit "migrationshintergrund" dessen namen man auch nicht beim ersten mal aussprechen kann, na und?? dann sagt man dem jenigen eben 2,3 mal wie er richtig ausgesprochen wird und fertig. es gibt auch leute die die einfachsten deutschen namen nicht aussprechen können. Und wenn ein name so unaussprechbar schwer ist, bekommt das kind eben einen spitznamen, das ist ja nicht unüblich. ob ich matthias jetzt matze nenne oder antionaaniditistolis anton nenne is ja egal.
Für mich gibt es keinen Grund der eine Namensänderung rechtgertigt. ich gehe davon aus das kein kind auspuff, mülltonne oder toilette heisst.
"ich gehe davon aus das kein kind auspuff, mülltonne oder toilette heisst."
das Namensproblem gab es mir mir nicht - zumindest nicht das mit dem Vornamen, da meine LM mir gar keinen gegeben hat. Die Zeit im Krankenhaus hiess ich einfach "das Baby Nachname" - ergo ich hatte ja rechtlich den Nachnamen meiner leiblichen Mutter, aber keinen Vornamen. Als ich dann in Adoptionspflege kam, bekam ich von meinen A-Eltern einen Vornamen.
@Lilly: Ich würde beim JA die Wahrheit sagen. Auch, dass Ihr Bedenken habt, wegen des ausländischen Namens als Rufname.
Mich wuerde sehr interessieren, ob ihr Adoptierten (wenn ihr noch keinen Vornamen hattet) einen zweiten Vornamen aus der Herkunftsfamilie begrüsst oder eher abgelehnt hättet. Tut man dem Kind also etwas Gutes, wenn man zusätzlich einen Namen aus der Herkunftsfamilie vergibt?
Das ist eine wirklich schwierige Frage. Manche A-Kinder wollen keine Verbindung zur Herkunft, und wollen somit den Namen nicht. Anderen ist der Name sehr wichtig. Ich glaube, man kann das nicht pauschal sagen.
Im übrigen finde ich es verständlich, wenn Eltern ihrem Kind einen Namen geben wollen, auch wenn sie "nur" die Adoptiveltern sind. Mittlerweile werden alle Vornamen in Deutschland gleichberechtigt eingetragen, man kann also einfach einen zweiten Namen dazugeben, und das Kind kann selbst entscheiden, wie es genannt werden möchte und mit welchem Namen es später unterschreibt. ...
Das setzt vorraus, das der erste Name der von der Hmutter gegeben wurde bestehen bleibt und nicht gelöscht wird. Mein Name wurde ERSETZT.
Deshalb schrieb ich ja auch "einen zweiten Namen dazugeben".
Zitat von kenzaweiter unten steht einem Kind wurde mit 7 Jahren der name geändert, dass ist unverständlich, dafür gibt es keine entschuldigung. ...
Dazu schrieb ich "damit das Kind selbst entscheiden kann, wie es genannt werden möchte". Ich hätte ein siebenjähriges Kind übrigens gefragt, ob es von den neuen Eltern noch einen zusätzlichen Vornamen bekommen möchte.
Wir möchten es so machen, dass wir unserem Kind einen Vornamen dazu geben und der der leiblichen Mutter erhalten bleibt. Möchte unser Sohn/Tochter lieber den Namen der Mutter und nicht den der Mama und Papa ist das vollkommen o.k. Dann wird das geändert und wir sprechen ihn/sie mit dem neuem Namen an. Ist er/sie glücklich mit "unserem" Namen, ist ja auch alles gut! Sehe da kein Problem.
Ich finde es nicht gut, wenn Adoptiveltern den Geburtsnamen ändern. Auch wenn er schwierig ist zum aussprechen, so ist es doch ein Teil von dem Kind. Und durch einen schweizerischen Namen wird ein ausländisches Kind noch lange nicht zu einem Schweizer.
Zitatkenza hat geschrieben: Ich stimme Senait vollkommen zu, jemand der aus dem ausland nach deutschland kommt wird ja auch nicht umbenannt.
Da stimme ich grundsätzlich auch zu, allerdings finde ich: Auch das muss man differenziert sehen. Ich kenne Auslandsadoptiveltern, die den Vornamen ihres Kindes geändert haben, allerdings haben sie den ursprünglichen Familiennamen des Kindes zum Rufnamen und den ursprünglichen Rufnamen zum zweiten Vornamen gemacht. Grund war, dass der ursprüngliche Rufname im Deutschen ungünstige Assoziationen weckt und zum Hänseln einladen würde (ich will ihn hier nicht schreiben, aber er ist mir bekannt und ich kann die Argumentation gut nachvollziehen), der ursprüngliche Familienname dagegen ein bei uns gebräuchlicher Vorname ist. So wurden beide Ursprungsnamen beibehalten, nur vertauscht und das scheint mir zum Beispiel in diesem Fall eine gute Lösung. Ein anderes Elternpaar hat den Ursprungsnamen als zweiten Vornamen behalten und einen Rufnamen gewählt, der die gleiche Bedeutung wie der Ursprungsname hat. Auch diese Lösung gefällt mir ganz gut.
ZitatVielleicht ist es interessant zu wissen, dass das in anderen Ländern durchaus anders gehandhabt wird. Falls jemand z.B. die vietnamesische Staatsbürgerschaft annimmt, muss er auch einen vietnamesischen Namen annehmen.
Ja, das ist interessant zu wissen, danke für die Info.
Es gibt auch Leute, die aus eigenem Wunsch ihren fremdländischen Namen eindeutschen lassen, z.T. mit offiziellem Antrag bei der Meldebehörde, z.T. inoffiziell im täglichen Sprachgebrauch, wenn sich z.B. eine Selvije mit Silvia ansprechen lässt.
ZitatIm übrigen finde ich es verständlich, wenn Eltern ihrem Kind einen Namen geben wollen, auch wenn sie "nur" die Adoptiveltern sind.
Den Wunsch finde ich auch sehr verständlich. Mir sind Namen wichtig und die Namensgebung gehörte für mich bei der Vorstellung, ein Kind zu bekommen, ziemlich wesentlich dazu. Trotzdem war für uns ganz klar: Wenn das Kind schon einen Namen hat, wird es den behalten. Einen Namen, der uns etwas bedeutet, dazu geben wollten wir allerdings schon. Im übrigen finde ich es mindestens genauso verständlich, wenn die leibliche Mutter ihrem Kind einen Namen geben möchte, auch wenn sie "nur" die abgebende Mutter ist.
Übrigens ist es nicht allen Adoptiveltern wichtig, einen Namen für ihr Kind selbst auszusuchen ich kenne auch welche, die sagen, sie waren froh, sich darum keine Gedanken machen zu müssen und der Name, den das Kind hatte, gefällt ihnen und passt perfekt.
Zitat Mittlerweile werden alle Vornamen in Deutschland gleichberechtigt eingetragen, man kann also einfach einen zweiten Namen dazugeben, und das Kind kann selbst entscheiden, wie es genannt werden möchte und mit welchem Namen es später unterschreibt.
Korrigiert mich gerne, aber nach meinem Wissensstand ist das nicht mehr so. Der erste Vorname gilt automatisch als Rufname, er steht auf allen Dokumenten und die Person muss mit dem Namen unterschreiben.
Beispiel: Eva Katharina wird Katharina gerufen, offiziell gilt aber Eva als Vorname. Offizielle Briefe, Dokumente etc. werden auf Eva ausgestellt und auf Dokumenten muss sie mit Eva unterschreiben.
ZitatFür mich gibt es keinen Grund der eine Namensänderung rechtgertigt. ich gehe davon aus das kein kind auspuff, mülltonne oder toilette heisst.
Nein, vermutlich nicht, allerdings habe ich schon mal von einem Auslandsadoptivkind gehört, dessen ursprünglicher Name "Bitch" war. Das fällt für mich eindeutig unter berechtigte Gründe, den Namen zu ändern, in diesem Fall auch ganz zu löschen.
Außerdem gibt es Namen wie "Schaisa" (weißt jetzt die Schreibweise nicht, aber so ausgesprochen), oder andere Namen, die z.B. Assoziationen aus dem Fäkalbereich wecken oder Schimpfwörtern sehr ähnlich klingen. Und es gibt Namen, die definitiv im Deutschen unaussprechlich sind, weil sie Laute enthalten, die es im Deutschen nicht gibt. Und sicherlich gibt es eine Reihe von "Grenzfällen", wo der eine sagen würde "ist als Vorname durchaus O.K., würde ich lassen" und der andere "Nein, geht gar nicht".
In einer ähnlichen Diskussion in einem anderen Forum gab eine Adoptivmutter zu bedenken, dass bei Auslandsadoptivkindern, die aus Heimen adoptiert werden, der Vorname häufig gar nicht von den leiblichen Eltern gegeben wurde, sondern vom Heimpersonal, und dass die Kinder ihren Namen von jemandem, der sie liebhat, bekommen sollten.
Das war mir zuvor nicht bewusst gewesen, aber die Argumentation leuchtet mir z.B. ein.
Für mich kann ich nur sagen, daß ich mit dem Namen Glück gehabt hab. Weil meine L- Mutter mir keinen Namen gab (wurde gleich nach Geburt adoptiert), erhielt ich vom Klinikpersonal ihren Vornamen. Zufällig stellte sich heraus, daß mein neuer Name eine Abkürzung des alten war/ist, von daher paßt es.
Mein Vater sagte mal vor Jahren, als er damals von der Namensähnlichkeit erfuhr, wollte er den neuen Namen erst recht nicht mehr ändern. Und das als jemand, der zur "alten (Adoptions-) garde" gehört.