Hallo, wir sind neu in dem Forum und haben gleich mal eine Frage. Wir haben unseren Zwerg seit Geburt in Adoptionspflege. Unterlagen sind bei Gericht eingereicht und nun kam ein Schreiben, daß wir, da wir einen Namen vor den Namen, die ihm die LM gegeben hat, voranstellen wollen, dies begründen müssen. Was schreibt man denn da? Die LM hat ihm ausländische Namen gegeben und wir wollten ihm gerne einen deutschen Namen geben, damit er es später leichter hat. Ist dies schon Grund genug? Über Eure Antworten würden wir uns freuen.
Zitat von lilly76... da wir einen Namen vor den Namen, die ihm die LM gegeben hat, voranstellen wollen, dies begründen müssen. Was schreibt man denn da? Die LM hat ihm ausländische Namen gegeben und wir wollten ihm gerne einen deutschen Namen geben, damit er es später leichter hat. Ist dies schon Grund genug? Über Eure Antworten würden wir uns freuen.
Grundsätzlich würde ich dem JA die wahre Begründung geben - nichts anderes, denn die durchschauen ihre Kandidaten sowieso Alleine das "Ausländische" wäre für mich heutzutage sicher kein plausibler Grund für eine Umbenennung, denn deutsche Namen sind eh kaum noch gebräuchlich; schau dich doch einfach mal um.
Wie "ausländisch" ist der vorhandene Kindsname denn? Unaussprechlich wie etwas Chinesisches oder eher so etwas wie Liam, Sky, Savannah oder Surina?
Wenn der wahre Grund für die Umbenennung ist, dass das Kind auch einen Namen von euch haben soll, würde ich das auch so sagen, denn das kann man ja verstehen. Die Nummer mit der Exotik nimmt euch vermutlich keiner ab ...
ich bin auch adoptiert:Mein alter name von der LM hab ich behalten können und einen neuen Namen gaben mir die A-Eltern.BEIDE namen stehen im Ausweis :-)
Wollt ihr denn den Namen der LM vollkommen "löschen"??? Sonst lasst ihn doch bestehen und gebt zusätzlich einen anderen an. Würde beim JA die Wahrheit sagen was eure wahren Gründe sind.
Hallo, danke für die Antworten, wir wollen den Namen der LM nicht löschen, nur einen Namen voranstellen. JA weiß Bescheid, Vormund ebenso und alle sind einverstanden, wurde notariell alles eingereicht. Nur das Gericht möchte eine Begründung. Einen Namen wollen wir voranstellen, da wir dem Kleinen später Vorurteile gegen eine gewisse Kultur ersparen möchten. Es sagen zwar immer alle, sie sind offen, aber wir wissen ja, wie es wirklich ist. Dies würden wir auch als Begründung nennen.
Wie schon oben gesagt, ich würde nichts von fremdländisch argumentieren, denn wenn der ursprüngliche Namen stehen bleibt, kann man ruhig einen zweiten davor setzen, auch wenn der eigene Name des Kindes ev. unaussprechlich sein sollte. Warum sollte der Richter nicht akzeptieren, dass ihr euerem angenommenen Kind auch etwas von euch mit auf den Weg geben wollt? Mit so einer Variante hätte ich als bio-Mutter auch kein Problem. Nur würde ich mir sehr gut überlegen, ob der neue Rufname dann auch zu dem Kind passt Es gibt ja KOmbinationen,über die Witze gerissen werden und so etwas wünsche ich keinem Kind.
Hi , herzlich willkommen hier Wir haben nur hinten angestellt ,deswegen mußten wir nichts begründen. Der Vorname den er hatte passte auch einfach super .. wenn es kein Doppelname wird finde ich es ehrlich gesagt egal ob es paßt, gibt ja auch genug Kinder die den Opanamen tragen passt ja auch nich immer Begründen würde ich es genau nach eurer Auffassung, alles andere denke ich nimmt man euch sowieso nicht ab. Unser JA hat uns von Anfang an gesagt das sie das sehr ungern machen mit der Namensänderung ander JÄ sind da ganz anderer Meinung. Hast Du mal mit Eurer SA gesprochen , die kennt ja das Familiengericht auch ganz gut und kennt deren Auffassung am besten.
Ich frag mich nur gerade, ob der Name von der LM mit dem kulturellen Hintergrund der Herkunftsfamilie zu tun hat, oder ob der Name ausgewählt wurde, da er der LM Mutter gefällt. Wenn es die Kulturverbindung gibt, könnte die Voranstellung des von Euch gewählten Namens auf eine Art rüberkommen, die ihr gar nicht beabsichtigt.
Ich habe z.B. einen Bekannten, der eigentlich einen "ganz unmöglichen" Namen hat, der aber mit seinem bi-kulturellen Hintergrund zusammenhängt. Er hat mit der Kultur seines Vaters seit der Trennung seiner Eltern als er noch ein Kind war, nichts mehr zu tun, möchte aber um nichts in der Welt seinen Namen ändern. Er hatte mit dem Namen noch nie ein Problem, auch nicht zur Schulzeit.
auch wir gaben unserem Sohn einen anderen Namen, weil wir vermuteten, den ersten erhielt er vom Jugendamt wegen der Ameldezeit von 4 Wochen beim Standesamt. Unser Sohn ist heilfroh, diesen Namen nicht tragen zu müssen; erst gestern äußerte er wieder einen Spottsatz darüber. Vermutlich ließe ich ihn heute als 2. Namen stehen (nicht als Doppelnamen), was meinem Sohn auch nicht so richtig gefällt. Der jetzige paßt sehr gut zu ihm und ist er beste Name, den er sich vorstellen kann. Damals wurde den Ado-Eltern der Wechsel des Vornamens ohne weiteres zugestanden, genauso wie der Wechsel des Familiennamens.
Vielleicht sollte man den bereits vorhandenen Namen zum Zweitnamen bestimmen, sozusagen als Vermächtnis seiner Mutter. Wenn er erwachsen ist, kann er auf Wunsch diesen Namen wieder als Rufnamen wählen, worauf sich die Behörden auch einlassen. Möglicherweise braucht man in diesem Fall dem Gericht genüber keine ausführliche Begründung, der Name bleibt ja erhalten.
Ich bin ganz erstaunt, weil uns wurde explizit dazu geraten, dem Kind den Namen zu geben, den wir auch unserem leiblichen Kind gegeben hätten. Wir haben uns das auch so vorgestellt, dass wir den Namen, den die leibliche Mutter dem Kind geben wird stehen zu lassen als Zweitnamen. Damit das Kind ein Stück "Wurzeln" im Namen trägt. So wie Martina und Mariposa schon schrieben. Als Begründung finde ich das was Cornelia geschrieben hat ganz passend, ein Stück "von sich" mitgeben und von der leiblichen Mutter.
Das ist ja interessant. Mal abgesehen davon, dass wir nicht auf die Idee gekommen wären, hat unsere Vermittlungsstelle heftig davon abgeraten, den ersten Namen zu ersetzen. Wir haben unseren Namen als zweiten gesetzt und nennen die Kids auch mit dem Geburtsnamen.
Also irgendwie scheint mir das mit der Namensänderung ein Relikt aus tiefsten Inkognito-Zeiten zu sein (ich weiß Cornelia, offiziell haben wir die heute immer noch :-)). Wie kann ich einen Menschen kennen lernen, der einen Namen hat und sagen, ab heute bist du in meiner Familie und heißt jetzt so und so. Bei Säuglingen, die die A-Eltern direkt im Krankenhaus kennen lernen, lasse ich mir das gefallen, dass die Ado-Eltern den Namen aussuchen. Aber wenn ein Kind einen Namen bereits hat und damit angesprochen wurde, dann finde ich es sehr befremdlich, den Namen zu ändern. Ich weiß, dass es in der Ado-Praxis normal ist, aber ich finde es nicht normal.
Ich finde es auch nicht gut den Rufnamen ändern zu wollen.. Ich finde das hat etwas mit Respekt dem anderen Lebewesen gegenüber zu tun! Ich hatte bereits einen Namen bekommen von meiner HM, meine AE haben diesen komplett geändert, ich durfte nicht einen Teil davon behalten. (Und auch ich war ein Säugling und erst wenige Tage alt) Ich finde dieses verhalten meiner AE respektlos meiner HM gegenüber..
Es ist ein sehr komisches Gefühl zu Wissen, dass man als XY geboren wurde.. ich meine auch eine HM macht sich sicher Gedanken darüber WARUM ihr sie ihren Kind genau den Namen gegeben hat (sie muss das ja auch nicht tun), und ist somit das einzige was sie ihrem Kind mitgibt. Ich finde diese Sache mit dem Namen ändern hat immer so etwas besitzergreifendes. Ich finde es NICHT gut!
Also wir würden ja gerne einen Säugling adoptieren, und wie gesagt sollen uns Namen aussuchen. Das werden wir auch tun und wenn den Namen erfahren, den die LM vergeben hat, dann wird dieser als Zweitnamen beibehalten. Ich denke auch, dass das bei einem Säugling in Ordnung ist. Bei einem älteren Kind, welches schon auf seinen Namen hört geht das wirklich nicht, dass seh ich auch so. Aber das man da so unterschiedlich beraten wird von den Jugendämtern finde ich schon seltsam! Bin jetzt auch ernsthaft verunsichert... Wollen das Kind natürlich nicht noch zusätzlich dadurch belasten...
Sich einen Namen auszusuchen heißt ja noch nicht, dass man dann den vorhandenen Namen ändert. Man ist dann höchstens vorbereitet, wenn man einen Namen geben soll, weil das Kind keinen hat. Wir waren damals ziemlich überrumpelt, da wir im Krankenhaus direkt nach einem Namen gefragt wurden und uns keine Gedanken darüber gemacht hatten, bis wir wussten, dass sie noch keinen hat. Gerade die Säuglinge haben ja oft gar keinen Namen bekommen.