Hallo Lattitia, wenn ich Dich richtig verstehe, möchtest Du wissen, ob Kinder generell (also unabhängig von einer Adoption) von der Unterhaltspflicht befreit sein können?
Ich bin schon ein paar Jahre raus aus dem Thema aber damals (2005) gab es das durchaus, das Stichwort dazu ist "Unbilligkeit" oder auch "unbillige Härte". Nicht zum Unterhalt verpflichtet war man nach meinen Unterlagen z.B., wenn die „Familienbande zumindest stark gelockert sind“. Oder, mit anderen Worten wenn kein familiäres Verhältnis mehr besteht. Dabei ist unerheblich, ob dieses Verhältnis gut oder schlecht ist. Besteht aber über viele Jahre hinweg gar kein Kontakt, bzw. nur ein gerichtlicher, kann denke ich immer noch davon ausgegangen werden, das die Unbilligkeit auch in diesem Fall greift.
In diesem Zusammenhang müsstet ihr mir bitte erklären, inwiefern die Tochter durch die Adoption einen finanziellen Vorteil erringt: Kommt sie denn nicht vom Regen in die Traufe? Besteht nicht stattdessen von dem Zeitpunkt an dem Adoptivvater gegenüber die Unterhaltspflicht? Hat sie bei ihrem leiblichen Vater noch die Chance, auf Unbilligkeit zu plädieren, dürfte das beim Adoptivvater wohl kaum möglich sein - schließlich ist sie dieses Verhältnis willentlich, wissentlich und freiwillig eingegangen. Oder gelten die Unterhaltsbestimmungen gegenüber Adoptiveltern nicht? Ich konnte auf die Schnelle dazu nichts finden, das auf diesen Umstand schließen ließe...
Zitat von strampelhexeIn diesem Zusammenhang müsstet ihr mir bitte erklären, inwiefern die Tochter durch die Adoption einen finanziellen Vorteil erringt: Kommt sie denn nicht vom Regen in die Traufe? Besteht nicht stattdessen von dem Zeitpunkt an dem Adoptivvater gegenüber die Unterhaltspflicht?
So ist es. Da es aber zu dem neuen Vater eine emotionale Bindung gibt, wird das vermutlich als akzeptabel angesehen.
ZitatHat sie bei ihrem leiblichen Vater noch die Chance, auf Unbilligkeit zu plädieren, dürfte das beim Adoptivvater wohl kaum möglich sein - schließlich ist sie dieses Verhältnis willentlich, wissentlich und freiwillig eingegangen.
Sehe ich auch so.
ZitatOder gelten die Unterhaltsbestimmungen gegenüber Adoptiveltern nicht? Ich konnte auf die Schnelle dazu nichts finden, das auf diesen Umstand schließen ließe...
Doch, Adoptierte haben die gleichen Ansprüche und Pflichten wie leibliche Kinder, ABER bei Erwachsenenadoptionen nicht der ganzen Verwandtschaft, sondern nur dem neuen Elternteil gegenüber.
Und es ist sogar noch trickreicher:
Zitat: "Erwachsenenadoption ergibt Erbansprüche Als angenommenes Kind der Annehmenden kann der Adoptierte selbstverständlich Ansprüche am Nachlass geltend machen denn durch die Adoption erwirbt dieser die gleichen Rechte wie ein leibliches Kind. Zusätzlich hat der Erbe ebenfalls ein Recht auf eine Erbschaft aus dem Nachlass seiner leiblichen Eltern, schließlich bedeutet die Erwachsenenadoption keine Ausgliederung aus der leiblichen Familie."
Erwachsenenadoption – Unterschied zur Minderjährigenadoption Da die Erwachsenenadoption eine Sonderform der Adoption darstellt, existieren hierbei wesentliche Unterschiede zur weitaus üblicheren Minderjährigenadoption. Wird ein Erwachsener von einem anderen Erwachsenen adoptiert, handelt es sich daher um keine Volladoption. So bleibt die Bindung zwischen dem Adoptierten und seiner leiblichen Familie weiterhin bestehen, obgleich durch die Adoption auch neue Familienverhältnisse entstehen. Im Zuge einer Erwachsenenadoption wird das Familienverhältnis zur adoptierenden Person mit einem leiblichen Verhältnis gleichgestellt. Auf diese Art und Weise erwerben sowohl der Adoptierte, als auch die Adoptiveltern sämtliche Recht und Pflichten, die sich auch aus einem leiblichen Familienverhältnis ergeben. (Quelle: Erwachsenenadoption)
Zitat von strampelhexe In diesem Zusammenhang müsstet ihr mir bitte erklären, inwiefern die Tochter durch die Adoption einen finanziellen Vorteil erringt: Kommt sie denn nicht vom Regen in die Traufe? Besteht nicht stattdessen von dem Zeitpunkt an dem Adoptivvater gegenüber die Unterhaltspflicht?
Richtig. Sie will diesen Unterhalt ( wenn es denn je dazu kommen täte, die meisten Menschen leben auch im Alter einfach von ihrer Rente ) nicht dem Erzeuger, welcher noch vor der Geburt aus der DDR in den Westen ging und nie Anstalten zur Kontaktaufnahme unternahm, zahlen, sondern wenn es jemals dazu käme, jenem, welcher mit ihrer leiblichen Mutter und ihr einen normales Leben gelebt hat.
Ah okay, Danke für die Aufklärung. Dann habe ich wohl die Aussage von Hans und Dir mausi, es wäre eine Adoption aus wirtschaftlichen Interessen, grundsätzlich mißverstanden. Ich dachte, es sei eine Einsparung der Gelder gemeint - und das ist ja keineswegs der Fall.
Ich habe das eigentlich nicht gesagt, denn ich bin sowieso nicht davon ausgegangen, dass es bei der (geschilderten) Sachlage jemals zu einer Leistung von Unterhaltszahlungen kommt.
Mir ist aber unverständlich gewesen, warum man erst 25 Jahre lang bis zum Studiumsabschluß mühsam Unterhalt einklagt, um dann den endgültigen Bruch herbeizuführen. Ich hätte das schon viel früher in die Wege geleitet, wenn ich null Bindung zur anderen Seite habe und auch nicht mehr haben will. Das war mein Grundgedanke von Anfang an, als ich diese Geschichte hörte.
Zitat von mausi51Mir ist aber unverständlich gewesen, warum man erst 25 Jahre lang bis zum Studiumsabschluß mühsam Unterhalt einklagt, um dann den endgültigen Bruch herbeizuführen. Ich hätte das schon viel früher in die Wege geleitet, wenn ich null Bindung zur anderen Seite habe und auch nicht mehr haben will. Das war mein Grundgedanke von Anfang an, als ich diese Geschichte hörte.
Cornelia
"25 Jahre mühsam eingeklagt" - Möglicherweise gibt es auch Menschen, die es nicht so dicke haben und auf jeden Cent angewiesen sind.
"um dann den endgültigen Bruch herbeizuführen" - Welchen Bruch? Der leibliche Vater muß nicht mehr zahlen, da das Kind volljährig und das Studium beendet ist.
Nochmals. Es hat niemals Kontaktversuche seitens des leiblichen Vaters gegeben. Er hat die ganzen Jahre das gemacht, was man ihr hier jetzt vorwirft. Er kann seinen Unterhalt ja auch einklagen, sollte es notwendig werden. Aber bei soviel unehelichen Kindern, für welche er aufkommen hätte müssen, wird sich schon jemand finden, der ihn unterhält oder auch nicht. Eine Kontaktaufnahme mit einem der "Stiefgeschwister" über Facebook lässt da eher skeptisch werden.
Zitat von strampelhexeDann habe ich wohl die Aussage von Hans und Dir mausi, es wäre eine Adoption aus wirtschaftlichen Interessen, grundsätzlich mißverstanden. Ich dachte, es sei eine Einsparung der Gelder gemeint - und das ist ja keineswegs der Fall.
Zitat von waldySie fragte mich jetzt, ob ich sie adoptieren würde, da sie nicht für eventuell im Alter des Vaters eintreffende Unterhaltsansprüche ( Pflegeheim o.ä. ) aufkommen möchte, was nach allem, was passierte, auch verständlich ist. Meine Frage ist: Würde ich sie adoptieren, entfällt dann tatsächlich der eventuelle ( ist jetzt noch absolut kein Thema ) Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem leiblichen Vater?
Nein, nein! Es wurde niemals an Einsparungen gedacht.
Zitat von waldySie will diesen Unterhalt (…) nicht dem Erzeuger zahlen, sondern wenn es jemals dazu käme, jenem, welcher mit ihrer leiblichen Mutter und ihr einen normales Leben gelebt hat.
So normal, dass auch jener sie nicht aus freien beim Studium unterstützte, sondern das liebend gerne dem anderen überließ. Eine überwältigende Logik!
Zitat von Harry4244 sondern das liebend gerne dem anderen überließ. Eine überwältigende Logik!
@Alice Schwarzer der Männerwelt:
" sondern es liebend gerne dem ( nach dem Gesetz dazu Verpflichteten ) überließ". Und du kannst sicher sein, sie ist während des Studiums trotz über mehrere Semester ausbleibender Unterhaltszahlungen nicht verhungert.
Zitat von waldyUnd du kannst sicher sein, sie ist während des Studiums trotz über mehrere Semester ausbleibender Unterhaltszahlungen nicht verhungert.
In meinem Fall war der gesetzlich Verpflichtete mein Stief-/Adoptivvater, dessentwegen meine Mutter und ich beinahe das Dach überm Kopf verloren hätten. Ich jedenfalls musste mein fast beendetes Studium abbrechen und meine völlig verarmte Mutter bis zur Rente unterstützen. Trotzdem konnte ich die Adoption nicht aufheben.
Im Gegenteil machte mein Adoptivvater plötzlich Ansprüche wegen angeblich geleisteter Unterhaltszahlungen an mich geltend. Den zusammenfantasierten Betrag von 72.000 DM wollte der Wahnsinnige mich nicht einmal in Raten abtragen lassen. Hätte ich das Geld gehabt und mir damit den Weg zur Aufhebung ebnen können, hätte ich seine Forderung tatsächlich erfüllt, statt - wie er es dem Gericht gegenüber darstellte- dem Annahmeverhältnis nur wegen zu befürchtender Unterhaltsverpflichtungen oder aus Rache "entfliehen" zu wollen.
Geld - egal, ob man es hat oder nur daran denkt - verdirbt den Charakter und vernebelt die Sinne. Man sieht es leider immer wieder.
Danke Harald, als "beleidigte Herkunftsleberwurst" habe ich es gar nicht mehr gewagt, es noch einmal auf den Punkt zu bringen. Das Aufdecken solcher Widersprüche ist in diesem Faden nicht erwünscht.
Zitat von mausi51Danke Harald, als "beleidigte Herkunftsleberwurst" habe ich es gar nicht mehr gewagt, es noch einmal auf den Punkt zu bringen. Das Aufdecken solcher Widersprüche ist in diesem Faden nicht erwünscht.
Cornelia
Hallo Cornelia,
ja. Aber trotzdem wünsche ich allen Beteiligten in Waldys Angelegenheit das Beste. Warum nur muss sich jedesmal ein Streit entspinnen, wenn jemand eine Antwort gibt, die nicht ganz im Sinne des Fragestellers ist?
Zitat von Harry4244Aber trotzdem wünsche ich allen Beteiligten in Waldys Angelegenheit das Beste. Warum nur muss sich jedesmal ein Streit entspinnen, wenn jemand eine Antwort gibt, die nicht ganz im Sinne des Fragestellers ist?
Ist vermutlich eine rhetorische Frage, denn die Antwort kennst Du doch
Zitat von Harry4244Aber trotzdem wünsche ich allen Beteiligten in Waldys Angelegenheit das Beste. Warum nur muss sich jedesmal ein Streit entspinnen, wenn jemand eine Antwort gibt, die nicht ganz im Sinne des Fragestellers ist?
Ist vermutlich eine rhetorische Frage, denn die Antwort kennst Du doch
Cornelia
Eigentlich nicht. Ich selber habe früher zwar schon ein paarmal sauer reagiert, wenn ich mit meiner Frage nach der Möglichkeit einer Adoptionsaufhebung keinerlei verwertbare Informationen, sondern nur Antworten in dem Stil erhielt, ich solle mir andere Lebensinhalte suchen. Waldy ist hier ja aber neu und kann noch nicht den Frustrationsgrad erreicht haben.
aber ist bei dieser Art der "Erwachsenen Adoption" nicht noch eine andere Sichtweise zu beachten?
Es ist doch so, wenn ich richtig informiert bin, das der Adoptierte dann zweimal erbt?
Einmal von den "neuen Eltern" aber nachwievor auch von den "alten leiblichen Eltern" da doch das Verwandtschaftsverhältniss dabei nicht erlischt. Also auch nicht schlecht zweimal zu erben.
aber ist bei dieser Art der "Erwachsenen Adoption" nicht noch eine andere Sichtweise zu beachten?
Es ist doch so, wenn ich richtig informiert bin, das der Adoptierte dann zweimal erbt?
Einmal von den "neuen Eltern" aber nachwievor auch von den "alten leiblichen Eltern" da doch das Verwandtschaftsverhältniss dabei nicht erlischt. Also auch nicht schlecht zweimal zu erben.
rns
Wenn ich es richtig verstehe, soll es eine starke Adoption werden, die in der Konstellation von Waldy durchaus möglich ist. Denn nur in dem Fall würde jeder Unterhaltsanspruch des Erzeugers gegenüber seinen Kindern völlig entfallen. Letzterer kann deswegen allerdings Widerspruch einlegen. Bei einer schwachen Adoption bleiben Unterhaltsansprüche in gerader Linie zumindest subsidiär erhalten.
Bei einer schwachen Adoption gibt es aber die Möglichkeit, die gegenseitige Beerbung auszuschließen. In dem Fall (nur) bliebe die Erbsituation zwischen leiblichem Vater und Kindern unverändert. Die Besonderheit einer schwachen Adoption ist, dass die Kinder mit den Verwandten des Annehmenden nicht verwandt sind, wohl aber weiterhin mit den Verwandten vaterseitig, was sich dann natürlich auch erbrechtlich auswirkt.
Wie gesagt habe ich den Eindruck, dass Waldy und die Kinder eine falsche Vorstellung von der ganzen Sache haben. Und auch ihre Gründe erscheinen mir unstatthaft. Eine Adoption muss sittlich gerechtfertigt sein. Der Richter wird sagen, dass die säumigen Zahlungen des Erzeugers nichts zur Sache tun und bei zu starkem Beharren auf diesem Thema Verdacht schöpfen.