Zitat von Born1981Deshalb muss man denen ja auch explizit sagen, dass man die Urkunde mit ALLEN Randvermerken braucht. Ich MUSSTE das bei meiner Hochzeit auf dem Standesamt zweifelsfrei nachweisen, dass mein Mann nicht mein Bruder ist.
Das wundert mich jetzt ehrlich. Hab das noch nie gehört und ich kenne auch nur die "normale" Abstammungsurkunde, wo die leibl. Eltern mit draufstehen, keine Geschwister.
@Hashimoto 1981 Wie mein Nick schon sagt...ich weiß, Du bist ein paar Tage älter, aber eigentlich gilt für Adoptions-Familienangelegehneiten im Standesamt 60 Jahre aufbewahrungsfrist. Ich würde den Weg übers Amt nochmal versuchen. Sag doch, dass Du wissen musst welche Kinder Deine Mutter geboren hat. Da gibt es definitiv Aufzeichnungen drüber und meines Wissens nach hast Du auch das Recht diese Informationen zu erhalten. Die müssen Dir nicht zwingend alles rausrücken (Namen und so, aber zumindest ob es Kinder gab) und mit den Informationen kannst Du dann wiederum das Jugendamt mit der Personensuche beauftragen.
vielen Dank für deine Mühe, aber die Gerichtsakten habe ich letztes Jahr eingesehen. Aber da steht natürlich nur alles über meine Adoption drin, natürlich nicht, was danach passiert ist. Beim zuständigen Jugendamt bzw. Standesamt hat man mir gesagt, dass meine Akte leider schon vernichtet wurde. Tja, mehr kann man wohl nicht machen.
bis vor ca.3 mussten Adoptierte bei einer Eheschließung einen Auszug aus dem Familienbuch der leiblichen Eltern vorlegen. Aus diesem gingen alle Heiraten der Eltern, Geburten der Kinder (auch aus anderen Beziehungen) hervor. Wenn Du zum Standesamt des Wohnortes Deiner leiblichen Deiner Mutter gehst und einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister - Rechtsnachfolger des alten Familienbuches (mit genau diesem Wortlaut!) anforderst, bekommst Du eine Art Abstammungsurkunde mit allen Randvermerken die dem früheren Auszug aus dem Familienbuch entsprechen und alles enthalten, was Du wissen möchtest. Das wissen heute leider nur die wenigsten, darum wird so wenig Gebrauch davon gemacht.
Wichtig!! Du musst aber einen "beglaubigten Auszug" verlangen, der ist zwar ein wenig teurer als ein nichtbeglaubigter, enthält dafür aber weit mehr Informationen über die Familie.
Viel Erfolg und berichte einmal von dem Ergebnis Deiner Bemühungen, damit andere hier evtl auch davon profitieren können.
@ Martina: Auf diesem beglaubigten Auszug stehen dann wirklich alle Kinder? Egal,wo die geboren worden sind? Und egal,ob die dann sofort weggegeben wurden? Mir fehlen ja auch noch ein paar Geschwister ;-)
ich werde das nächste Woche sofort in Angriff nehmen und eine Mail an das zuständige Standesamt schicken.
Ich habe 1971 geheiratet. Ich brauchte nur meine Abstammungsurkunde und die Unterschrift meiner Adoptiveltern, da ich ja noch nicht volljährig war und mehr nicht. Es war auf dem Dorf, der Standesbeamte hat das nebenberuflich gemacht, die Trauung fand in seiner "Guten Stube" statt. Ich weiß noch, dass das alles ganz peinlich war. Er fragte meine Eltern, die beim Aufgebot dabei waren: warum steht da kein Vater auf der Abstammungsurkunde? Es muss doch einen Vater geben!! Dann ist mein Adoptivvater mit ihm aus dem Zimmer gegangen, hat kurz mit ihm gesprochen und dann war die Sache erledigt. Selbst in der Situation wurden die Worte:" sie ist doch adoptiert, der Vater ist unbekannt", nicht in meinem Beisein ausgesprochen; es war ja alles sooooo geheim.
Weil wir nicht mehr beibringen mussten außer besagter Abstammungsurkunde, hätte mein Mann rein theoretisch auch mein Bruder sein können und keiner hätte es bemerkt.
ZitatKäfer schrieb: @ Martina: Auf diesem beglaubigten Auszug stehen dann wirklich alle Kinder? Egal,wo die geboren worden sind? Und egal,ob die dann sofort weggegeben wurden? Mir fehlen ja auch noch ein paar Geschwister ;-)
Der frühere Auszug aus dem Familienbuch der Eltern (Mutter, wenn die Kinder nichtehelich waren) enthielt sämtliche von ihre geborenen Kinder, ihre eigene Eheschließung, Adoptionen mit Beschluß soweit vorhanden (das meine ich jetzt nicht abwertend nur informativ) usw..
Die jetzige beglaubigte Abstammungsurkunde mit allen Randvermerken soll die Nachfolgeurkundes dieses "Auszuges aus dem früheren Familienbuch" sein, müsste dann auch alle dessen Informationen enthalten.
Wichtig ist bei der Anforderung ob schriftlich oder persönlich folgender Wortlaut:
einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister mit allen Randvermerken - Rechtsnachfolger des alten Familienbuches
Leider habe ich ein solches Dokument noch nicht gesehen. Ihr müsst es ausprobieren, eigentlich sollte es funktionieren.
Viel Erfolg und bitte um Rückantwort, ob dem so ist.
@Martina, danke nochmals für den Tipp. Selbstverständlich werde ich berichten, es kann allerdings etwas dauern, ich weiß ja nicht, ob ich da persönlich erscheinen muss. Wenn ja, dauert es etwas, da ich ja dort nicht wohne.
bei meiner Angabe einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister - Rechtsnachfolger des alten Familienbuches fehlt noch der ganz wichtige Zusatz: "mit allen Randvermerken". Also noch einmal den genauen Wortlaut:
einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister mit allen Randvermerken - Rechtsnachfolger des alten Familienbuches
Der Begriff "mit allen Randvermerken" ist dabei ebenso wichtig, wie der Begriff "beglaubigt".
Die Schilderung Deiner Trauung ist ja ein Husarenstück. Ist Dir bei dieser Gelegenheit nie der Verdacht gekommen, etwas könnte nicht stimmen? Bei mir wären mit Sicherheit mindestens einige Alarmglocken angegangen. Außerdem finde ich stark, dass die Dorfgemeinschaft über so viele Jahre dicht gehalten hat. In unserem Dort hatten 'ganz liebe Leute unseren noch kleinen Sohn' (ab ca. 3 Jahren, wir waren gerade zugezogen) schon mit diversen Informationen gefüttert. Wenn er durch uns nicht schon gewußt hätte, von einer anderen Frau geboren worden zu sein, wären Glaubwürdigkeitsschäden vorprogrammiert gewesen. Aber unsere liebe Nachbarin, die wir schon vor der Annahme unseres Sohnes kannten, fungierte damals schon als Dorfzeitung.
da habe ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Zum Zeitpunkt meiner Hochzeit wusste ich, dass ich adoptiert worden bin. Meine Eltern mussten es mir ja gezwungenermaßen im Alter von 16 Jahren sagen (ein Betrunkener hat es mir "gesteckt"), bis dahin hat allerdings das ganze Dorf "dicht gehalten". Ich wollte mit der Schilderung meiner Trauung nur verdeutlichen, dass meine Adoptiveltern selbst zu dem Zeitpunkt das Wort Adoption nie wieder in den Mund genommen haben. Es wurde mir einmal notgedrungen mitgeteilt und dann wurde nie wieder darüber gesprochen- bis zum Tode meiner Adoptivmutter im letzten Jahr nicht!
So eine Verhaltensweise ist eben nur bei Inkognitoadoptionen möglich. Früher wurde nur hinter vorgehaltener Hand darüber gesprochen wenn es im Bekanntenkreis ein adoptiertes Kind gab. In dem kleinen Dorf, in dem ich in Spanien lebte, ist es heute noch so.
Wenn ich an meine älteste Schwester denke (ein Kind der Schande, weil ein "lediges Kind") wie sie gelitten hat als sie von Schulkamerad(innen) hören musste dass sie ein Bastard sei (sie wusste damals als Kind nicht einmal was ein Bastard ist) und meine 3 älteren Schwestern wunderten sich, das die Älteste sich auf einmal seltsam verhielt und oft sagte: "Ich gehöre ja nicht zu euch". Sie wussten auch nicht, dass sie biologisch unsere Halbschwester ist und als ich es im zarten Alter von 18 erfuhr, fand ich diese Geheimnistuerei nichts anderes als blödsinnig.
Ja, wenn ich an meine älteste Schwester denke, kann ich das Leid von Adoptierten nachvollziehen.
Gottlob geht die Gesellschaft im Allgemeinen offener mit diesen Themen um obwohl immer noch an allen Ecken und Kanten Handlungsbedarf besteht, um das Thema Adoption aus dem Tabubereich zu lösen.
Zitat@Annalis, Gottlob geht die Gesellschaft im Allgemeinen offener mit diesen Themen um
mein Sohn kam schon mit 3 Jahren vom Spielplatz vor unserem Haus (ich konnte von unseren Fenstern den ganzen Platz übersehen) und fragte: was ist ein Hurensohn? So hatten ihn gleichaltrige Kinder dort genannt, die das vermutlich von ihren Eltern gehört hatten. Desgleichen fragte er etwas später, was ein Jugendamt bedeutet, Erwachsene hatten ihm gesteckt, dass er da hingehen sollte. Trotz der Schocks konnten wir mit unseren Erklärungen glücklicherweise psychischen Schaden abwenden, später, als er die Begriffe kannte, konnte er sich glücklicherweise nicht mehr daran erinnern. Natürlich ist das schon wieder über 25 Jahre her.
Oh Martina, Du hast mir eine Illusion zerstört! Danke, aber es ist allgemein etwas besser geworden z.B. gab es damals noch kein Internet mir der Möglichkeit, sich auszutauschen, das meinte ich eigentlich, aber habe mich unklar ausgedrückt.
@Harry4244:Stimmt, Adoption ist ihr erspart geblieben aber die ersten 6 Jahre ihres Lebens ist sie von ihrer Mutter getrennt worden. Ausserdem wurde ihr verschwiegen, dass sie einen anderen Vater hat, sie ist selbst darauf gekommen als ihr das Wort "Bastard" erklärt wurde. Ab da fühlte sie sich uns nicht mehr zugehörig und da meine Mutter nicht in der Lage war, offen mit ihr darüber zu reden, konnte sie, bis sie mit ca.18 ihren leiblichen Vater fand, mit ihrer besonderen Situation nicht in Frieden leben.
Damals gab es keinerlei Hilfen, so eine Mutter wurde nichts anderes als verdammt und aus der Gesellschaft ausgestossen bis die "Schande" aus den Augen war oder durch eine Heirat mit dem leiblichen Vater "in Ordnung" gebracht wurde.
In unserer Familie wurde sie - auch von meinem Vater - gleich behandelt wie wir alle (wir sind insgesamt 8 und das ist Klasse!) aber durch die Verurteilung von aussen und die Tabuisierung in der Familie fühlte sich sich als nicht zugehörig und litt jahrelang schwer darunter.