ich habe mir so meine Gedanken über meine leibliche Mutter gemacht und auf einmal ist mir die Idee gekommen, ob sie vielleicht in den 7 Jahren nach meiner Geburt bis sie geheiratet hat und meine Halbschwester bekommen hat, nochmal schwanger war und ein weiteres Kind zur Adoption gegeben hat. Vor mir waren es ja schon zwei Brüder, eine Schwester hat sie behalten. In den Unterlagen aus der Akte vom Amtsgericht stehen ja nur die Geschwister, die vor mir geboren sind.
Jetzt meine Frage: gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob sie noch Kinder nach mir bekommen hat? Ich meine außereheliche, 7 Jahre nach meiner Geburt hat sie ja geheiratet und noch drei weitere Kinder bekommen. Insgesamt hat sie also 7 Kinder geboren. Wir "außerehelichen Kinder" sind 1948, 1950, 1952 und 1953 geboren. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass dann bis 1960 (da hat sie ihre Tochter von ihrem Mann bekommen) nichts mehr war, denn 1962 und 1964 hat sie dann noch zwei Söhne bekommen.
Also normalerweise müsste Deine Mutter die Kinder ja angemeldet haben, und dann stehen sie auch bei Deiner Mutter in der Akte, egal ob sie sie behalten hat oder weggegeben. Diese Infos kann Dir das JA geben (Familienakte) oder das Einwohnermeldeamt Deines Geburtsortes (Abstammungsurkunde mit allen Randvermerken). Meine Mutter hat z. B. von einer Tochter, von der wir aus den Akten wussten, dass es sie gibt, immer behauptet, sie nie bekommen zu haben. Nachdem wir es ihr schwarz auf weiß gezeigt haben kam dann: Ach DIE!!! (Ups, Kind vergessen...kann ja mal passieren )
meine Akte beim Jugendamt gibt es nicht mehr. Es handelt sich ja auch um evtl. Kinder, die nach mir geboren wurden. Welche Abstammungsurkunde meinst du?
Die Urkunden der Standesämter werden regelmäßig als auszugsweise Abschriften des Geburtseintrages erstellt. In einer "normalen" Urkunde (Geburts-, Eheschließungs- und Sterbeurkunde) wird nur der reine Sachverhalt dokumentiert.: 1. Vornamen, Familienname und das Geschlecht 2. Ort und Tag der Geburt 3. Vor- und Familienamen der Eltern, wenn das Kind angenommen ist, als Eltern nur die Annehmenden
In der Geburtsurkunde sind, wenn im Geburtenbuch ein Randvermerk eingetragen ist, nur die sich hieraus ergebenden Tatsachen anzugeben.
Eine Abstammungsurkunde ist darüber hinaus noch wesentlich detailreicher. Die gesamten Randvermerke erhältst Du jedoch nur, wenn Du eine Fotokopie des entsprechenden Registereintrages anforderst. Im Geburts-, Heirats- und Sterberegister befinden sich nämlich diese Randnotizen, die die Standesbeamten machten, wenn zu der betreffenden Person zusätzliche Personenstandsdaten bekannt wurden.
Wenn also - ein Berechtigter - die Urkunden in vollständiger Kopie anfordert, kann er aus der Fotokopie die gesamten Einträge einschließlich Rand- und Berichtigungsvermerken alles für die Familienforschung notwendige ersehen.
Entschuldige bitte, ich glaube ich bin zu doof, das zu begreifen, was du meinst Ich weiß was eine Abstammungsurkunde ist, ich habe ja auch eine mit den entsprechenden Randvermerken bezüglich meiner Adoption. Also bei mir steht der Name der leiblichen Mutter und am Rand halt die Namen meiner Adoptionseltern usw.
Meinst du die Abstammungsurkunde meiner leiblichen Mutter????
Also ich habe eine Abstammungsurkunde, da steht meine leibliche Mutter drauf, Vater unbekannt, meine Ado-Eltern und am Rand steht wann der Adoptionsbeschluss war und dass meine Mutter noch 8 Kinder hat, inkl. deren Daten und und Geschlecht, damit bei einer Heirat ausgeschlossen werden kann, dass der Mann mein Bruder ist.
Nein, der erste Sohn ist von einem amerikanischen Besatzungssoldaten, der zweite Sohn ist von einem deutschen Vater - bd. Söhne sind im Heim groß geworden. Das dritte Kind, ein Mädchen (Vater englicher Besatzungssoldat) ist bei ihr aufgewachsen, das vierte Kind (ich), Vater ist ein englischer Besatzungssoldat, wurde gleich nach der Geburt zur Adoption freigegeben. Du siehst also, an Möglichkeiten hat es nicht gefehlt, wir sind ja alle in den 50er Jahren entstanden, als es noch Besatzungssoldaten in Deutschland gab.
in meiner Abstammungsurkunde (ich bin Jahrgang 1953) steht ebenfalls der Name meiner leiblichen Mutter, in der Randbemerkung stehen die Namen meiner Adoptiveltern. Die schon vorhandenen Geschwister stehen da nicht drauf, die Namen stehen in der Akte vom Amtsgericht. Die Kinder, die evtl. nach mir geboren wurden, können ja nicht darin stehen, da ja nur alles, was bis zu meiner Geburt war darin steht.
Das ist ja das schlimme an der Sache. Meine leibliche Familie wohnte nur 20 km von dem Wohnort meiner Adoptiveltern (was aber keiner wusste). Es hätte durchaus passieren können, dass ich unwissentlich meinen Bruder kennengelernt hätte bzw. geheiratet hätte. Selbst als ich geheiratet habe, mussten wir nur meine Abstammungsurkunde vorlegen.
Gibt es jemanden aus ihrer Familie, den du vorsichtig danach fragen könntest? Z. B. Die bei ihr aufgewachsene Tochter, eine Tante oder irgendjemanden?
Entschuldige bitte die Frage, aber ich habe deine Geschichte im Moment nicht ganz im Kopf, wie genau dein Kontakt in der (weiteren) Herkunftsfamilie ist.
Deshalb muss man denen ja auch explizit sagen, dass man die Urkunde mit ALLEN Randvermerken braucht. Ich MUSSTE das bei meiner Hochzeit auf dem Standesamt zweifelsfrei nachweisen, dass mein Mann nicht mein Bruder ist.
kein Problem. Leider ist meine Halbschwester, die bei ihr aufgewachsen ist, vor 6 Jahren verstorben (ihre Tochter, also meine Nichte, hat mich über Stayfriends vor 3 1/2 gefunden). Ich habe meine leibliche Mutter, eine Schwester und einen Bruder (also die Kinder, die sie mit ihrem jetzigen Mann hat) kennengelernt. Ein Bruder will mich nicht kennenlernen. Ich kann leider keinen fragen, weil das sicherlich keiner weiß. Die Ehepartner ihrer Kinder dürfen auch nicht wissen, dass sie noch die zwei Söhne hat, die im Kinderheim aufgewachsen sind und zu denen sie keinen Kontakt hat. Auch darf die ganze andere Verwandtschaft nichts von meiner Existenz wissen. Leider hat meine leibliche Mutter den Kontakt zu mir abgebrochen, weil sie wohl kein Interesse mehr an mir hat. Aber das ist so kompliziert, das würde hier zu weit führen.
darf ich fragen, welcher Jahrgang du bist? Ich habe nur meine Abstammungsurkunde mit den Randvermerkungen, die gleich nach meiner Adoption handschriftlich darauf geschrieben wurden bekommen, die Urkunde habe ich mir übrigens nochmal vor 3 Jahren schicken lassen; alle Angaben zu meiner leiblichen Mutter enden mit meiner Geburt, war wohl damals so.