Hallo Vulnona, dass ist aber nicht der Originaltext. Denn der bezieht sich auf die Paragraphen, die geändert werden sollten. Das oben sind meine einfachen Worte ;-)
Es wäre mir selber ein Bedürfnis, dass der Geburtsname des Adoptierten beibehalten wird. Auch finde ich das Ausstellen einer NEUEN Geburtsurkunde nicht sinnvoll.
Warum sollte nicht der ursprüngliche Geburtsname im Ausweis stehen bleibt. Aber nicht als eigener Name, sondern nur als Zusatz. Wie bei Verheirateten. Wenn der Partner den Namen des anderen annimmt, bleibt doch der "Mädchenname" auch im Personalausweis erhalten.
Liebe Luna, es wäre wirklich schön, wenn die Adoptierten hier noch einmal diskutieren würden, ob man den Geburtsnamen in den Dokumenten haben möchte, oder nicht!
Das ausstellen einer neuen Geburtsurkunde finde ich auch nicht schön! Das hinterläßt für mich den bitteren Nachgeschmack, der Vertuschung. Und allein das Wort Geburtsurkunde, weist doch auf die Geburt hin! Wenn man es mal ganz hart sieht, hat man als A.Eltern damit doch ein amtliches Dokument darüber, dass man das Kind geboren hat...
Weitere Meinungen hierzu wären schön! Liebe Grüße, Bianka
Guten Tag. Naja als einzig private Familie zu fühlen ^^ Das finde ich schon sehr anmassend (allgemein) zu sagen denn das Kind hat nunmal ja richtige eltern und eine Mama die es mit Schmerzen ausgetragen hat und mit Schmerzen geboren hat und alles dran gesetzt hat das es gesund zur Welt kam. Finde das es das aller beste ist
1.Adoptiveltern 2.Leibliche Eltern = Alle verstehn sich super und können dem kind so eine anständige Schmerzfreie Entwicklung ermöglichen.
Natürlich bleiben die AEltern die gesetzlichen "Eltern"das ist ja klar aber wenn dann die Mutter und der Vati mitgehn möchten den Weg ist es doch schön.Dann sind sie eben die besten Freunde die man sich vorstellen kann. Aber AEltern haben und werden nie allein Anspruch haben auf ein Kind das sie nie geboren haben. Finde AEltern nachwievor immer noch sehr krank und Penetrant Egoistisch wenn sie es alleine Haben wollen und niemanden sonst respektieren.Nicht mal die Wirklichen Eltern die eigentlich ein Recht haben auf das Kind und immer verwandt sein werden lebtags mit dem Kind und das kann nimals aufheben.
Ds erste Konstrukt ist immer das Beste für alle.
ABewerber dürfen doch nicht denken das es "ihrs alleine " ist. Ist es doch niemals. Kann den Gedanken ja net ma nachvollziehen. Wenn ick ein kind Annhemne weiss ick doch genau das es von einer anderen Familie herstammt und ick es ihm nur leicht machen möchte und eine Gute Ersatzmama sein will und es begleiten will in Guten wie in SchlechtenZeiten ein Guter Halt sein will und soweiter. Sich als vollkommene Mutter sehn zu wollen ist für mich hirngespinst und bar jeder Realität . Ick persönlich finde die Neuen Gesetze die wir hier ausgearbeitet haben wunder wunder schön. Das würd eick sogar mit 10 unterschriften unterschreiben.
Jedes Knd soll selbst entscheiden ab 18 Jahren bei Härtefällen noch sehr viel früher ob es bei der Afamilie bleibt oder wieder Zurück in die wirklich Familie geht und dort ein endlich normales Leben führt was Mutter Natur so eingerichtet hat das es ja so kommen muss.
Da stellt nun kein Angriff dar gegen Gute AEltern sondern immernoch ein Angriff dar gegen Schlechte AEltern mit Allleinhaben anspruch auf das Kind ohne Berückischtigung der Wahren Herkunft. Nicht umsonst ist es so das die Natur eingerichtet hat das DAs kind bei mutti und vati bleibt nach der Geburt.
also schöööön ruhig bleiben und kein Theater nun veranstalten.Wer sich denSchuh anzieht ist nunmal ein teil Selbst schuld an der Aufregung.
„Wie viel Wahrheit braucht mein Kind?“ Kinder in Adoptivfamilien – S. 154 + 155
Zum Thema Geburtsurkunde:
Für die Adoptivfamilie wird durch die rechtliche Struktur der Anspruch untermauert, sich als einzige Eltern und ganz normale Privatfamilie zu fühlen. Die verwandtschaftlichen Verhältnisse zu den leiblichen Eltern sind für das Adoptivkind per Gesetz erloschen. Nach einer Adoption wird dem Kind nicht etwa eine Adoptionsurkunde ausgestellt, aus der hervorgeht, dass diese Eltern soziale und rechtliche Eltern sind, sondern ein Dokument mit dem Namen „Geburtsurkunde“. Per Gesetz bekommt das Kind eine Fälschung ausgestellt: Statt des Erzeugers steht hier der Name des Adoptivvaters und statt der Herkunftsmutter der Name der Adoptivmutter. Leibliche Elternschaft ist jedoch niemals im Leben aufhebbar, nur der soziale und rechtliche Teil der Elternschaft lässt sich abkoppeln.
Unser Adoptionsgesetz hat hier ein verrückt machendes Konstrukt geschaffen. Solange das Gesetz einen solchen Austausch ermöglicht und sogar die Ausstellung einer falschen Geburtsurkunde legitimiert, ist es kein Wunder, dass das Leugnen der biologischen Herkunft von vielen als selbstverständlich angesehen wird.
^^ Genau das ist es.
Und das sollte sich so schnell wie möglich ändern.
Zitat von sherryNicht umsonst ist es so das die Natur eingerichtet hat das DAs kind bei mutti und vati bleibt nach der Geburt.
tja, wenn jeder sein kind behalten würde (und es keine zwangsabgabe des kindes seitens des staates gäbe), bräuchte man das konstrukt adoption nicht ... oder hab ich da was übersehen ?!?
tja, wenn jeder sein kind behalten würde (und es keine zwangsabgabe des kindes seitens des staates gäbe), bräuchte man das konstrukt adoption nicht ... oder hab ich da was übersehen ?!?
^^ Stimmt schon.
Aber Adoption soll doch ke3in vollständiger Ersatz für die leiblichen Eltern darstellen. Denn es fehlt ja doch immer etwas ... nämlich die Geburt und die Zeit der Schwangerschaft.
Adoption ist nicht gleich Adoption. Das müsste eigentlich jeder verstanden haben. ;o) Aber es geht ja hier um noch viel mehr. Die rechtlichen und sozialen Eltern zu sein, ist das was Adoptiveltern erreichen können. Und da sollen sie ihr Recht auch erhalten. Keine Frage. Ich sehe jedoch nicht ein, dass der Staat, die Vertuschung der Herkunft so vehement unterstützt. Und das tut er, indem er die Fälschung (alias neue "Geburtsurkunde") austellt. Das ist eine Verhöhnung des Adoptierten.
Zitat Ich sehe jedoch nicht ein, dass der Staat, die Vertuschung der Herkunft so vehement unterstützt. Und das tut er, indem er die Fälschung (alias neue "Geburtsurkunde") austellt. Das ist eine Verhöhnung des Adoptierten.
dem stimme ich zu, das dürfte eigentlich nicht von staates seite aus gemacht/ legitimiert werden.
Zitat Ich sehe jedoch nicht ein, dass der Staat, die Vertuschung der Herkunft so vehement unterstützt. Und das tut er, indem er die Fälschung (alias neue "Geburtsurkunde") austellt. Das ist eine Verhöhnung des Adoptierten.
dem stimme ich zu, das dürfte eigentlich nicht von staates seite aus gemacht/ legitimiert werden.
Zitat von sherryVersteh momentan nicht wo eine geburtsurkunde gefälscht wurde?
hab ick niemals im meinem leben gesehn oder gehört. Ist hier jemand der dies erlebte?
Das Ganze "thema" ist mir sehr neu.Bitte verzeiht diese Frage
Ich habe nach der Adoption eine neue Geburtsurkunde bekommen, genau wie jeder andere Adoptierte. Da stehen meine Adoptiveltern als Eltern darauf. DAS EINZIGE DOKUMENT, WO DU DEINE LEIBLICHEN ELTERN UNVERFÄLSCHT SEHEN KANNST, IST DIE ABSTAMMUNGSURKUNDE. Meine Mutter war mit mir beim Einwohnermeldeamt wegen der Beantragung des Personalausweises als ich 16 geworden bin. Sie hat mir meine Geburtsurkunde zwar nur kurz gezeigt, aber da standen meine Eltern darauf. Das Einzige, was komisch daran sein dürfte, ist das Austellungsdatum (da konnte ich so schnell nicht drauf gucken).
OH Luna tut mir leid. Muss ja wirklich verfremdent sein. Das ist ja grauenvollst. Ick hab alles zamgewürfelt auf einer Geburtsurkunde als Abschnitt rechts gehabt mit den neuen Eltern. Da haben die wohl vergessen den Randvermerk zu schneidern wie es so abgeht eigentlich. Und wie willst du nun weiterverfahren? Kannst diese Urkunde beim Standesamt einfordern .Musste es damals dort 1995 beglaubigen lassen mit stempel.
bin fasunsglos grade das es sowas gibt. Fälschen einer Geburtsurkunde tztz sowas ist *****
Zitat von sherryOH Luna tut mir leid. Muss ja wirklich verfremdent sein. Das ist ja grauenvollst. Ick hab alles zamgewürfelt auf einer Geburtsurkunde als Abschnitt rechts gehabt mit den neuen Eltern. Da haben die wohl vergessen den Randvermerk zu schneidern wie es so abgeht eigentlich. Und wie willst du nun weiterverfahren? Kannst diese Urkunde beim Standesamt einfordern .Musste es damals dort 1995 beglaubigen lassen mit stempel.
bin fasunsglos grade das es sowas gibt. Fälschen einer Geburtsurkunde tztz sowas ist *****
Das verwirrte mich natürlich. 4 Jahre habe ich mir meine Gedanken gemacht und hatte es immer im Hinterkopf und ich habe wirklich geglaubt, dass die Geburtsurkunde, auf diejenigen ausgestellt sind, die mit dem Kind leiblich verwandt sind. Aber nein. Per GESETZ ist diese Täuschung/Fälschung rechtens. Warum sollte ich eine Geburtsurkunde in Frage stellen ??? Ich wusste es nicht besser. Nur mein Gefühl hat mir gesagt, dass daran was faul sein muss. Und deshalb bin ich auch dafür (wenn man das mit der Geburtsurkunde schon nicht abschaffen kann), dass wenigstens der ursprüngliche Geburtsname im Ausweis auftaucht.
Luna eigentlich ist nur Rechtens das Rechts die Spalte dafür da ist die Adoptionseeltern einzutragen. Die haben das "Vergessen" die Randvermerke zu machen. Oder es wurde gemauschelt ka.. aber jeder densch kenne so persönlich hat diese Randvermerke mit den Adoeltern. Mach da ma dampf und druck und sage das es unrechtens war und lass dich net abspeisen mit "rechtensgerede":)