- Beratung und Hilfsangebote für die Herkunftseltern
Sobald eine Schwangere, oder eine Mutter/Vater beim Jugendamt vorstellig wird, soll diese/dieser durch eine unabhängige Stelle, z.B. ProFamilia oder ähnliche, Beratungen erhalten, um aufzuzeigen welche andere Möglichkeiten für sie und ihr Kind noch in Frage kommen. Nach der Geburt des Kindes, während der derzeitig vorgeschriebenen 8 Wochenfrist, muss eine weitere Beratung durch diese neutrale Stelle erfolgen. Es muss ausgeschlossen werden, dass die Adoptionsvermittlungsstelle diese Beratung vornehmen darf.
- Die Überlegungsfrist für die Herkunftseltern muss auf mindestens 12 Wochen nach der Geburt des Kindes heraufgesetzt werden.
- Die abgebenden Eltern müssen einen Fragebogen ausfüllen, der neben persönlichen Daten auch Gründe der Abgabe beinhaltet. Dieser Fragebogen muss in der Akte des Kindes beim Jugendamt hinterlegt werden. Fotos der Herkunftseltern sind beizulegen.
- Die halboffene Adoption soll als Regelfall festgesetzt werden! Die gesetzlich vorgeschriebene Inkognito-Adoption soll grundsätzlich durch die halboffene-Adoption ersetzt werden mit Übergangsregeln für bereits durchgeführte Inkognitoadoptionen.
Inkognito-Adoptionen sollen nur noch nach Gerichtsverhandlung bei Missbrauch/Mißhandlung durchgeführt werden.
Nach der halboffenen Adoption bleibt es beiden Seiten (A-Eltern / H-Eltern) überlassen, sie in eine offene Adoption umzuwandeln.
- Wegfall der Adoptionspflege!
- Der Vorname des Kindes darf nicht geändert werden. Es kann ein weiterer Vorname hinzugefügt werden.
-Rechtliche Gleichstellung von abgebenden Eltern und Adoptiveltern! Hinsichtlich der vor der Adoption getroffenen Vereinbarungen bei halboffenen Adoptionen.
Beispiel: Wird vor der Adoption vereinbart, dass ein jährlicher Brief-/ Fotoaustausch über das Jugendamt stattfindet, müssen sich beide Parteien daran halten. Halten sie sich nicht daran, sind entsprechende Ordnungsstrafen anzusetzen.
- Gesetzlich geregelte Möglichkeit der Kontaktaufnahme von leiblichen Eltern zu ihren erwachsenen Kindern über das Jugendamt / die Adoptionsvermittlungsstelle, ohne vorherige Erlaubniseinholung bei den Adoptiveltern.
- Aufhebbarkeit der Adoption durch den Adoptierten im Erwachsenenalter! Nach Vollendung des 18. Lebensjahres muss dem Adoptierten die Aufhebung der Adoption innerhalb einer festzusetzenden Frist freistehen.
- Auch bei Nichtaufhebung der Adoption erhält der Adoptierte das Recht, seinen ursprünglichen Geburtsnamen wieder anzunehmen.
- Für bereits durchgeführte Adoptionen müssen angemessene Übergangsregelungen festgelegt werden.
Diese Gesetzes- / Verfahrensänderungen müssen, soweit zutreffend, analog bei Stiefkindadoptionen durchgeführt werden.
Hallo Harald, heute wird es so gehandhabt, daß der/die Adoptierte ab den 16. Lebensjahr suchen darf! Wenn die H.Eltern aber suchen (also nur über das JA, ansonsten greift sowieso das Ausforschungsverbot!), werden so lange die A.Eltern angeschrieben, wie das erwachsene Kind dort noch wohnt! Wenn mein Sohn also mit 30 noch zu Hause lebt, werden erst die A.Eltern gefragt, ob sie einem Kontakt zustimmen!
Zitat von BibiBlocksteinHallo Harald, heute wird es so gehandhabt, daß der/die Adoptierte ab den 16. Lebensjahr suchen darf! Wenn die H.Eltern aber suchen (also nur über das JA, ansonsten greift sowieso das Ausforschungsverbot!), werden so lange die A.Eltern angeschrieben, wie das erwachsene Kind dort noch wohnt! Wenn mein Sohn also mit 30 noch zu Hause lebt, werden erst die A.Eltern gefragt, ob sie einem Kontakt zustimmen!
Liebe Grüße, Bianka
Bibi bitte du möchtest doch net wirklich sagen damit das die Aeltern immerzu um Rücksprache gebeten werden sobald es zur "suche"kommt?! Das heisst das die Staatsanwaltschaft zuerst nun bei meinen A****Eltern (durch Moderator geändert) anfragt ob auskünfte über dei todesursache rausgegeben dürfen oder überhaupt wurden die erst gefragt ob das JA mir die Akten aushändigen darf von meiner Adoption ?
Zitat von BibiBlockstein -Wir möchten die halboffene/offene Adoption als Regelfall!
Inkognito-Adoptionen sollen nur noch nach Gerichtsverhandlung bei missbrauchten Kindern durchgeführt werden. .
würde ich ergänzen auch auf misshandelte Kinder.
Bei der von uns gewünschten halboffenen Adoption bleibt es beiden Seiten selbst überlassen, sie in eine offene Adoption umzuwandeln.
Zitat von BibiBlockstein Der Vorname des Kindes darf nicht geändert werden. In der Geburtsurkunde soll der wahre Geburtsname und der Familienname der Adoptiveltern eingetragen werden. .
Aber um einen Namen ergänzt werden???
Zitat von BibiBlockstein -Rechtliche Gleichstellung von abgebenden Eltern und Adoptiveltern! Hinsichtlich der vor der Adoption getroffenen Vereinbarungen bei halb-/ offenen Adoptionen wünschen wir die Einhaltungen dieser Vereinbarungen. Wird vereinbart, dass es Briefwechsel, Fotos, Kontakte, Besuche … geben soll, sollte dieses unbedingt auch eingehalten werden. Gibt es darüber jedoch vor Adoption keinerlei Vereinbarungen, so soll die Möglichkeit der Kontaktaufnahme von leiblichen Eltern zu ihren erwachsenen Kindern über das Jugendamt / die Adoptionsvermittlungsstelle, ohne vorherige Erlaubniseinholung bei den Adoptiveltern erfolgen. .
was meint ihr mit rechtlicher Gleichstellung?
Zitat von BibiBlockstein - Aufhebbarkeit der Adoption durch den Adoptierten im Erwachsenenalter! Nach Vollendung des 18. Lebensjahres soll dem Adoptierten die Aufhebung der Adoption gewährt werden, wenn dieser es wünscht. Er/Sie soll somit frei entscheiden können, zu welcher Familie er/sie ein Verwandschaftsverhältnis wünscht. Auch bei Nichtaufhebung der Adoption durch den erwachsenen Adoptierten soll er/sie das Recht bekommen den ursprünglichen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Übergangsregelungen für bereits durchgeführte Adoptionen sollten angemessen ausgeführt werden. .
Ich persönlich würde das Alter auf 25 Jahre erhöhen, damit das Kind ( bzw. dann ja Junge Erwachsene ) in Ruhe Zeit hat sich mit seiner Geschichte auseinander zusetzen.
Zitat von BibiBlockstein - Hilfsangebote für die Herkunftsmütter!
Sobald eine Schwangere, oder eine Mutter/Vater beim Jugendamt vorstellig wird, soll diese/dieser durch eine unabhängige Stelle, z.B. ProFamilia oder ähnliche, ein Beratungsgespräch erhalten, um aufzuzeigen welche andere Möglichkeiten für sie und ihr Kind noch in Frage kämen. Die Adoptionsvermittlungsstelle darf nicht auch gleichzeitig die Beratung für Mütter übernehmen. Nach der Geburt des Kindes, während der 8 Wochenfrist, ist eine weitere Beratung nicht durch das Jugendamt, sondern durch die oben genannte Stelle erforderlich! Sollte eine Mutter sich erst im Zeitraum der Geburt zu einer Adoption entschließen, sollte die Frist auf 12 Wochen ausgedehnt werden! Die abgebende Mutter soll einen Fragenbogen ausfüllen, der über neben persönlichen Daten, und evt. Fotos auch Gründe über die Abgabe beinhaltet. Dieser Fragebogen soll in der Akte des Kindes beim Jugendamt hinterlegt werden, damit dem erwachsenen Kind eine spätere Suche der Herkunft erleichtert wird.
Zitat von BibiBlocksteinHallo Harald, heute wird es so gehandhabt, daß der/die Adoptierte ab den 16. Lebensjahr suchen darf! Wenn die H.Eltern aber suchen (also nur über das JA, ansonsten greift sowieso das Ausforschungsverbot!), werden so lange die A.Eltern angeschrieben, wie das erwachsene Kind dort noch wohnt! Wenn mein Sohn also mit 30 noch zu Hause lebt, werden erst die A.Eltern gefragt, ob sie einem Kontakt zustimmen!
Liebe Grüße, Bianka
Bibi bitte du möchtest doch net wirklich sagen damit das die Aeltern immerzu um Rücksprache gebeten werden sobald es zur "suche"kommt?! Das heisst das die Staatsanwaltschaft zuerst nun bei meinen A****Eltern (durch Moderator geändert) anfragt ob auskünfte über dei todesursache rausgegeben dürfen oder überhaupt wurden die erst gefragt ob das JA mir die Akten aushändigen darf von meiner Adoption ?
*mit müden grüssen *
Liebe Sherry, nein! Das gilt nur für den Fall, daß sich die H.Mutter auf die Suche macht!
Zitat von BibiBlocksteinHallo Harald, heute wird es so gehandhabt, daß der/die Adoptierte ab den 16. Lebensjahr suchen darf! Wenn die H.Eltern aber suchen (also nur über das JA, ansonsten greift sowieso das Ausforschungsverbot!), werden so lange die A.Eltern angeschrieben, wie das erwachsene Kind dort noch wohnt! Wenn mein Sohn also mit 30 noch zu Hause lebt, werden erst die A.Eltern gefragt, ob sie einem Kontakt zustimmen!
Liebe Grüße, Bianka
Ach so. Das ist dann wahrscheinlich, damit der Hausfrieden nicht gestört wird.
Jau! Warum sonst sollte es so blödsinnige Gesetze geben? Liebe Grüße, Bianka
Zitat von BibiBlockstein -Wir möchten die halboffene/offene Adoption als Regelfall!
Inkognito-Adoptionen sollen nur noch nach Gerichtsverhandlung bei missbrauchten Kindern durchgeführt werden. .
würde ich ergänzen auch auf misshandelte Kinder.
Wird gemacht!
Bei der von uns gewünschten halboffenen Adoption bleibt es beiden Seiten selbst überlassen, sie in eine offene Adoption umzuwandeln.
Zitat von BibiBlockstein Der Vorname des Kindes darf nicht geändert werden. In der Geburtsurkunde soll der wahre Geburtsname und der Familienname der Adoptiveltern eingetragen werden. .
Aber um einen Namen ergänzt werden??? Hmmm - Zweitnamen? Durch die beiträge der Adoptierten habe ich erfahren, daß es einigen wirklich schwer fällt, daß sie nicht unter ihrem "Originalnamen" leben dürfen! Das trägt m.E. zu Identitätsproblemen bei! Einen Zweitnamen dar zu hängen, finde ich persönlich nicht schlimm. Aber dazu sollten wir vielleicht noch etwas von den Adoptierten hören.
Zitat von BibiBlockstein -Rechtliche Gleichstellung von abgebenden Eltern und Adoptiveltern! Hinsichtlich der vor der Adoption getroffenen Vereinbarungen bei halb-/ offenen Adoptionen wünschen wir die Einhaltungen dieser Vereinbarungen. Wird vereinbart, dass es Briefwechsel, Fotos, Kontakte, Besuche … geben soll, sollte dieses unbedingt auch eingehalten werden. Gibt es darüber jedoch vor Adoption keinerlei Vereinbarungen, so soll die Möglichkeit der Kontaktaufnahme von leiblichen Eltern zu ihren erwachsenen Kindern über das Jugendamt / die Adoptionsvermittlungsstelle, ohne vorherige Erlaubniseinholung bei den Adoptiveltern erfolgen. .
was meint ihr mit rechtlicher Gleichstellung? Daß von A.Eltern, sowie H.Eltern die zuvor getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden MÜSSEN! Das Sorgerecht sollte m.E. aber bei den A.Eltern sein, da das Kind dort lebt!
Zitat von BibiBlockstein - Aufhebbarkeit der Adoption durch den Adoptierten im Erwachsenenalter! Nach Vollendung des 18. Lebensjahres soll dem Adoptierten die Aufhebung der Adoption gewährt werden, wenn dieser es wünscht. Er/Sie soll somit frei entscheiden können, zu welcher Familie er/sie ein Verwandschaftsverhältnis wünscht. Auch bei Nichtaufhebung der Adoption durch den erwachsenen Adoptierten soll er/sie das Recht bekommen den ursprünglichen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Übergangsregelungen für bereits durchgeführte Adoptionen sollten angemessen ausgeführt werden. .
Ich persönlich würde das Alter auf 25 Jahre erhöhen, damit das Kind ( bzw. dann ja Junge Erwachsene ) in Ruhe Zeit hat sich mit seiner Geschichte auseinander zusetzen. Ich denke, ab 18 ist man volljährig, und darf über sein leben selbst bestimmen! Daher ab 18! Wer es erst später machen will, dem sollte auch dies gewährt werden!
Zitat von BibiBlockstein - Hilfsangebote für die Herkunftsmütter!
Sobald eine Schwangere, oder eine Mutter/Vater beim Jugendamt vorstellig wird, soll diese/dieser durch eine unabhängige Stelle, z.B. ProFamilia oder ähnliche, ein Beratungsgespräch erhalten, um aufzuzeigen welche andere Möglichkeiten für sie und ihr Kind noch in Frage kämen. Die Adoptionsvermittlungsstelle darf nicht auch gleichzeitig die Beratung für Mütter übernehmen. Nach der Geburt des Kindes, während der 8 Wochenfrist, ist eine weitere Beratung nicht durch das Jugendamt, sondern durch die oben genannte Stelle erforderlich! Sollte eine Mutter sich erst im Zeitraum der Geburt zu einer Adoption entschließen, sollte die Frist auf 12 Wochen ausgedehnt werden! Die abgebende Mutter soll einen Fragenbogen ausfüllen, der über neben persönlichen Daten, und evt. Fotos auch Gründe über die Abgabe beinhaltet. Dieser Fragebogen soll in der Akte des Kindes beim Jugendamt hinterlegt werden, damit dem erwachsenen Kind eine spätere Suche der Herkunft erleichtert wird.
Das ganze Adoptions Gesetz müsste viel Menschlicher werden ,die Kinder die Adoptiert wurden hatten doch keine Wahl ,und wenn sie Erwachsen sind haben sie nicht mal das Recht ihre Adoption aufheben zu lassen . Auch sollte es ihnen unbedingt möglich sein ihren Grburtsnamen wieder anzunehmen . Wenn Adoption überhaubt nötig ist dann doch nicht als Inkoknito Adoption sie Schadet mehr als das sie nützlich währe .Offene und halb offene sollten wirklich zu regel werden .
Ich weiß, durch mein Interview, dass die Adoptionsvermittlungsstelle die Namensgebung durch die leibliche Mutter unterstützt und auch den Adoptiveltern nahelegt, diesen Namen, dem Kind zu lassen. Natürlich bekommt das Kind als reguläres neues Familienmitglied den Nachnamen der Aeltern. Das finde ich persönlich auch gut so, weil es ja in dieser Familie lebt und komplett eingegliedert werden soll. Ein anderer Nachname würde da nur irritieren. Allerdings wäre es, auch für das Kind, sehr schön, wenn der volle geburtliche Name des Kindes und vielleicht auch der H- Mutter im Lebensbuch des Kindes stehen könnte.
Die gesetzliche Durchsetzung einer halboffenen oder offenen Adoption dürfte schwierig sein, da ja auch das Familienleben der Adoptivfamilie geschützt werden muss. Auch glaube ich nicht, dass es für alle H-Mütter von Vorteil wäre, die Aeltern kennenzulernen. Manche werden es auch nicht wollen und ich finde man sollte sie nicht zwingen.
Die rechtliche Gleichstellung bei Abkommenseinhaltungen nach der Adoption finde ich an sich nicht schlecht, aber nicht durchführbar. Wie will man jemanden zwingen den Konatkt zu halten? Was ist mit den vielen Fällen, wo die H-Mutter den Kontakt abbricht (wie es in Kassel fast immer der Fall war)? Die Verarbeitung des Erlebten ist durch den ständigen Kontakt durchaus schwieriger.
Es ist den leiblichen Eltern erlaubt das Kind selbst über das Jugendamt zu kontaktieren. Die verschiedenen Gründe warum das nicht stattfindet und ab wann man es macht, habe ich in der Interviewauswertung beschrieben. Man sollte immer bedenken, dass man in eine (hoffentlich) intakte Familie eingreift. Ach wenn man nichts böses möchte (davon gehe ich aus), so ist es doch eine fremde Familie, die ein eigenes Leben, bisher ohne zweite Mama, geführt hat. Es stört den Hausfrieden bestimmt empfindlich. Man sollte sich überlegen, ob das dann so gut für das Kind wäre... Womit ich nicht sagen möchte, dass eine Kontaktaufnahme grundsätzlich schlimm für das Kind wäre, sondern, dass man sich ach auf das Urteilsvermögen der Aeltern verlassen sollte, ob das grade ein guter Zeitpunkt ist. Dabei sollte auch die Vermittlungsstelle beratend zur Seite stehen und diese Gründe auch der H-Mutter dargelegt werden, damit die nicht im Unklaren bleibt.
Eine Aufhebbarkeit der Adoption finde ich nicht zwingend notwendig. Man kann sein Volljähriges Kind doch einfach zurückadoptieren, oder?! Kenne mich da mit den Rechtslagen niicht ganz so gut aus, aber da braucht man doch keine Einverständniserklärung durch die Aeltern mehr.
Das man die Entscheidungsfrist hochsetzen sollte, finde ich im Prinzip gut. Ich denke auch dass 8 Wochen für eine Frau, die sich erst bei der Geburt zur Adoption entschied, reichlich kurz sind. Natürlich verlängert das auch die Ungewissheit bei den Adoptiveltern.
Ich hoffe mir nimmt es jetzt keiner übel, dass ich auch mal die andere Seite beleuchtet habe.
Hallo Marina, es ist ja grade gut auch die andere Seite zu beleuchten!
Nun ist es so, daß die halboffe/offene Ado von den meisten Fachleuten und Adovermittlern prinzipiell befürwortet werden. Heute hat man ja die Erkenntnis, daß diese Lösung dazu beiträgt, daß das Kind "normaler" damit aufwächst und umgehen kann. Es fehlt aber jedliche Gesetzesgrundlage, da die A.Eltern nach der Unterschrift der Mutter, alle Rechte haben. Also auch das Recht sich nicht an die Öffnung des Inkognito zu halten! Daher der Wunsch der halboffenen/offenen Ado, mit Berücksichtigung auf die zuvor getroffenen Vereinbarungen! Wenn nun z.B. die Schwangere/Mutter bei mehreren Hilfsintitutionen war, und sich anschließend freiwillig zu einer Inkognito ado entscheidet, kann man sie natürlich nicht zwingen Kontakte zu knöpfen!
Zum Eingriff in die Familie: Bei offener Ado gibt es diesen Eingriff erst gar nicht, da man sich von Anfang an kennt! Bei heutiger Inkognito ist mir durchaus bewußt, wie schwer der Eingriff in der Familie sein könnte. Da gilt selbstverständlich zunächst die Familie zu schützen! Was mir jedoch unverständlich bleibt ist, daß ein Kontaktwunsch der H.Mutter auch über die A.Eltern geht, wenn das volljährige Kind noch dort wohnt!
Das volljährige Kind kann nicht zurück adoptiert werden!!! Eine erneute Ado ist erst möglich, wenn die A.Eltern verstorben sind! Und darauf möchte man dann doch nicht hoffen!!! Die Aufhebung ist für einige Adoptierte sehr wichtig, und sollte m.E. daher einfach möglich sein!
So, nun muß ich aber! Mein besuch ist schon da! Bis später, Bianka
Zitataus meiner sicht als adoptierte - die spaet aber doch zu ihren leiblichen wurzeln endlich zugang gefunden hat, auch rechtlichen - duerfen dem adoptierten menschen WEDER HERKUNFTSIDENTITAET UND HERKUNFTSWISSEN NOCH HERKUNFTSRECHTE DURCH ADOPTION ENTEIGNET WERDEN ... AB VOLLJÄHRIGER MENSCH SOLLTE EIN ADOPTIERTER AUF DIESE RECHTE ZUGREIFEN K O E N N E N, WENN ER ES FUER RICHTIG ANSIEHT, DIES SOLLTE VON ALLEM ANFANG AN SAEMTLICHEN BETEILIGTEN AN ADOPTION KLAR SEIN ...
DIE IDENTITAET MIT ALLEM, WAS ZU IHR GEHOERT, DARF NICHT IN DEN GESELLSCHAFTLICHEN MUELLKUEBEL GEWORFEN WERDEN ... DENN IM GLEICHEN ATEMZUG WIRFT DIESE GESELLSCHAFT AUCH DEN BETROFFENEN MENSCHEN IN DIESEN KUEBEL HINEIN!!!!!
"kindeswohl" - dieser ueberstrapazierte lieblingsterminus, wenn entscheidungen gerechtfertigt werden MUESSEN, die in vielen faellen mindestens ebenso zum wohle von anderen zustandekamen und -kommen ... gesicherte primaerversorgung allein kann's ja wohl nicht sein ... dem kind gehoert auch die herkunft, in jedem augenblick seines lebens IST es auch diese herkunft (das geht nicht, ein blick in den spiegel genuegt, um das gegenteil festzustellen ... hat mir meine therapeutin seinerzeit geantwortet, als ich sie bat, mir zu helfen, meine herkunft zu vergessen ... und recht hatte sie!!!!) ... es geht um das wohl dieses menschen fuer sein ganzes leben, und wieviele adoptierte, anonym geborene etc. leiden ein leben lang an den folgen von inkognito und der enteignung ihrer herkunft!!!!!
Liebe Margaretha, ich kann Dich so gut verstehen!!! Egal, welcher Richter gesagt hätte mein Vater wäre rechtlich nicht mehr mein Vater, er wäre immer mein Vater geblieben! Als mein Stiefvater mich einmal fragte, ob er mich adoptieren solle, damit wir alle den gleichen Namen tragen, habe ich dankend abgelehnt!
Zitat von MargarethaRebecca... ABER es muss einmal aufgezeigt werden, WAS da mit ADOPTIERTEN, DEREN HERKUNFT VOLLKOMMEN VENRICHTET WIRD, ALLES ANGESTELLT WERDEN KANN BZW. ANGESTELLT WIRD ... GENAU DAS SOLLTE SICH GERADE DIE JUSTIZ EINMAL VOR AUGEN FUEHREN ... und ... ich glaube sherry hat da sogar einmal den begriff "verbrechen gegen die menschlichkeit" eingebracht ... das habe ich gedanklich aufgenommen und weitergedacht und mir ueberlegt, ob es denn die "vernichtung von herkunft" nicht als verbrechenstatbestand formuliert werden muss und in die liste der verbrechen gegen die menschlichkeit aufgenommen werden sollte.
Es ist höchste Zeit, dass die "Vernichtung von Herkunft" in die Liste der Verbrechenstatbestände aufgenommen wird!
Das muss noch in unseren Zielekatalog! Da die Jugendämter und sonstigen Adoptionsvermittler mit Inkognito-Adoption ja munter weiter machen.
Es ist höchste Zeit, dass die "Vernichtung von Herkunft" in die Liste der Verbrechenstatbestände aufgenommen wird!
Das muss noch in unseren Zielekatalog! Da die Jugendämter und sonstigen Adoptionsvermittler mit Inkognito-Adoption ja munter weiter machen.
dem schließe ich mich ebenfalls an. ich finde es haaresträubend, unmenschlich, wenn sich später nichts mehr von der eigenen geschichte rekonstruieren läßt, nach der adoption keinerlei aussagekräftige dokumente entweder finden lassen, oder dazu bewußt nicht mehr zur verfügung gestellt werden - das ist vernichtung!
mit volljährigkeit sollten adoptierte endlich einmal selber über ihre zugehörigkeit entscheiden können, wohin es sie zieht und wem sie sich zugehörig fühlen! dieser rechtszwang muß ein ende haben!!!