wie sollte dass dann aussehen bzw wo sollte der name dann stehen? ich bin verheiratet , gut da steh dann geborene soundso . wenn dann bei geb.: der nachname meiner h-mutter stände, würde das dann nicht automatisch heißen, dass ich auch als kind ihren nachnamen tragen müsste ? und, wenn dann 3 nachnamen im ausweis vermerkt sind, dann sieht doch jeder, der das ding zu fassen bekommt, die/ der ist adoptiert. das würde ich nicht wollen.
aber auf der geb-urkunde sollte nur die wahrheit drauf stehen !!!
edit: @ sherry, was haben die a-eltern damit zu tun? (nur eine frage)
Zitataber jeder densch kenne so persönlich hat diese Randvermerke mit den Adoeltern. Mach da ma dampf und druck und sage das es unrechtens war und lass dich net abspeisen mit "rechtensgerede":)
Rechts in einer gesonderten Spalte stehn die AEltern mit drauf. Würde gerne einen Auschnitt zeigen hier damit man das nachvollzehen kann aber naja weiss net wie. Die Geburtsurkunde ist bei mir auch eine Adoptions---Heltern Geburtsurkunde ..Alles auf einem apier Din A 4 blatt :S
Zitat von Alayanawie sollte dass dann aussehen bzw wo sollte der name dann stehen? ich bin verheiratet , gut da steh dann geborene soundso . wenn dann bei geb.: der nachname meiner h-mutter stände, würde das dann nicht automatisch heißen, dass ich auch als kind ihren nachnamen tragen müsste ? und, wenn dann 3 nachnamen im ausweis vermerkt sind, dann sieht doch jeder, der das ding zu fassen bekommt, die/ der ist adoptiert. das würde ich nicht wollen.
aber auf der geb-urkunde sollte nur die wahrheit drauf stehen !!!
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Der Name, der auf der Geburtsurkunde steht ist der Geburtsname. Und wenn du heiratest stehen dann keine 3 Namen drauf, sondern nur dein Geburtsname (von deinen H-Eltern) und dein neuer Name.
Wenn jemand zweimal heiratet und jedesmal seinen Namen ändert, stehen ja auch keine 3 Namen !!! ;)
und wo wäre dann der name von den ado-eltern, den man ja mind 15 jahre lang getragen hat, auf dem ausweis? einfach nicht existent? das hieße ja, viele jahre zu leugnen oder zu verdrängen, nur dass um den h-namen zu verwenden? das finde ich nicht gut durchdacht.
edit: ich könnte mich nicht mit dem h-nachnamen identifizieren.
Zitat von Alayanaund wo wäre dann der name von den ado-eltern, den man ja mind 15 jahre lang getragen hat, auf dem ausweis? einfach nicht existent? das hieße ja, viele jahre zu leugnen oder zu verdrängen, nur dass um den h-namen zu verwenden? das finde ich nicht gut durchdacht.
Ich finde es gut. Der Ausweis soll den Geburtsnamen enthalten, d.h. der Name, mit dem du zur Welt gekommen bist. Die Adoptiveltern "verschwinden" ja nicht einfach, genauso wenig wie die Beziehung zu ihnen.
Ich finde die Diskussion hier sehr gut. Habe aber noch Fragen. Ich selbst habe hier nur Abstammungsurkunden. Und dort ist ein Vermerk "Änderungen des Geburtseintrag". Ist es also so, dass bei Adoptierten an dieser Stelle dann steht, dass sie adoptiert wurden? Und steht in Eurer Geburtsurkunde dann irgendetwas im Vermerk?
Wäre es nicht sonnvoller die H.Eltern und die A.Eltern in die Geburtsurkunde einzutragen, statt im Personalausweis? Das adoptierte Kind sollte doch den Familiennamen der A.Eltern tragen. Also sollte dieser doch auch im Personalausweis stehen, oder? Ich würde es aber gut finden, wenn ein erwachsener Adoptierter ab 18 dann entscheiden kann, welchen Namen er/sie tragen will!
Liebe JeRe, wor hatten ja bei den Wünschen zur Gesetzesänderung gesagt, es solle einem Adoptierten ab 18 Jahren frei stehen, zu welchen Eltern er ein Verwandtschaftsverhältnis haben möchte. Und da denke ich, wenn sich ein Adoptierter entschließt eine Verwanstschaft zu der H.Familie zu haben, bzw seine Adoption aufzuheben, sollte derjenige auch den Namen wieder annehmen. Natürlich nur die, die es von sich aus wollen!!! Nicht zwingend!!!
Aber vielleicht äußert sich hier noch mal jemand, wo es persönlich wichtig erscheint, dass der Name der H.Eltern mit eingebunden wird?
Ich halte es auf der Gebutrtsurkunde für sinnvoller, als im Personalausweis. Allein das Wort Geburtsurkunde sollte doch Auskunft über die Geburt geben, oder?
ZitatWenn mein Sohn also mit 30 noch zu Hause lebt, werden erst die A.Eltern gefragt, ob sie einem Kontakt zustimmen!
Das scheint so nicht mehr zu stimmen. Meine Bitte bei der zuständigen Sacharbeiterin einen Brief an meinen Sohn weiterzuvermitteln der zwischenzeitlich nicht mehr bei den Adoeltern lebt wurde von ihr mit der Begründung abgelehnt, das Sie nur den Adoeltern meinen Kontaktwunsch mitteilen darf.
Merkwürdig bei mir war es so das direkt mein Bruder angeeschrieben wurde.Per Gesetz ist so das sobald das Kind nicht mehr zuhause lebt nur über das "Kind" an sich geschrieben wird und die AEltern aussenvor bleiben. Es ist ja auch 18 und volljährig.*grübel**grübel* Hexe hab dich lieb und halt dich wacker :) Du schaffst es !!
hallo Hexe, so wie ich es verstanden habe, soll das JA wohl laut Empfehlung immer erst die A.Eltern kontaktieren. Ich weiß aber von anderen SA, dass sie Kinder angeschrieben haben, da sie nicht mehr zuhause wohnen! ich denke, da agiert wieder jede SA so, wie sie meint und es persönlich einschätzt. Das ist ja auch mit ein Grund, dass wir das per Gesetz geregelt haben möchten. Ab 18 geht doch die Eltern (egal ob H. oder A.) nicht an, was für Post man bekommt! Ich glaube, dass war früher dazu gedacht, dass die Inkognitikinder nicht den Schock ihres Lebens bekommen, wenn sie nie über die Ado aufgeklärt wurden!
Liebe Grüße, Bianka
PS: Ich habe einen Brief an meinen Sohn in der Akte liegen! ;-)