Oft hört man hier im Forum Kritik an der gesetzlichen Regelung der Adoption, die ja gesetzlich keine offene oder halboffene Variante vorsieht. Jegliche Form der Öffnung beruht auf eine Zustimmung der Adoptiveltern. Trotzdem wird schon seit einigen Jahren von den Vermittlungsstellen vermehrt auf eine offene bzw. halboffene Adoption hin gearbeitet, da nach bisherigen Erkenntnissen sowohl das Adoptivkind als auch seine leiblichen Eltern davon provitieren können.
Meine Frage an alle wäre die folgende:
Wie könnte eine gesetzliche Regelung aussehen, die einen sinnvollen Rahmen für eine offen bzw. halboffene Adoption gewährleistet.
Im Grunde ist diese Diskussion sinnlos. Das eigentliche Problem heißt nämlich nicht Inkognito Adoption, sondern Volladoption. Durch die Volladoption, wie sie bei uns gesetzlich verankert ist, erlöschen unwiderruflich alle rechtlichen Beziehungen zwischen den leiblichen Eltern und dem zur Adoption freigegebenen Kind. Ebenso erlöschen unwiderruflich alle rechtlichen und verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem Kind und seiner leiblichen Verwandtschaft. Das Kind erhält rechtlich vollständig den Status eines leiblichen Kindes der Adoptiveltern, einschließlich der Änderung (Fälschung) der Geburtsurkunde. Eine rechtliche Einschränkung gegenüber einem wirklichen leiblichen Kind bleibt allerdings bestehen. Die Adoptiveltern können das adoptierte Kind nicht ihrerseits zur Adoption geben. Die Inkognito Adoption ist nur die logische Konsequenz der Institution Volladoption. Wir leiblichen Eltern werden durch die Adoption beliebige Fremde, wie irgendjemand anderes auf der Straße. Ich habe übrigens den Verdacht, dass das Inkognito zumindest früher durchaus den Bedürfnissen nicht der Mutter, wohl aber ihren Eltern und ihrer Verwandtschaft entsprach, die großen Wert darauf legten „die Familienschande“ ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen. Es mag ja von Jugendämtern und Beratungsstellen gut gemeint sein halboffene oder offene Adoptionsformen zu propagieren, an der durch die Volladoption geschaffenen rechtlichen Ausgangslage ändert das nichts. Sobald eine Adoption rechtskräftig geworden ist, hat das Jugendamt keinerlei rechtliche Befugnisse gegenüber den Adoptiveltern . Die Versprechungen von Jugendämtern bzw. Vermittlungsstellen an die abgebenden Eltern bezüglich halboffener oder offener Adoption sind, was natürlich tunlichst verschwiegen wird, absolut unverbindlich/unerheblich. Eine wirkliche Änderung wäre nur durch eine Abkehr vom Prinzip der Volladoption, zurück zu dem früher geltenden Regeln einer „schwachen Adoption“. Dadurch würde vor allem dem Adoptierten der rechtliche Bezug zu seiner leiblichen Verwandtschaft erhalten bleiben. Erb- und vermögensrechtliche Erwägungen ließen sich sicherlich anders regeln. Am Anfang von irgendwelchen Veränderungen würde sich eine breitangelegte und sorgfältige Untersuchung über die Abgabegründe der leiblichen Eltern dringend empfehlen. Oberste Priorität sollte sein, wie lassen sich Adoptionen vermeiden. Es war sehr bitter, als mir vor einigen Jahren ein Mitarbeiter des Jugendamtes sagte: „Im Rückblick, aus heutiger Sicht, sind die damaligen Entscheidungen nicht nachvollziehbar.“
So, das was ich jetzt schreibe ist , so wie ich es mir denken würde.
Halboffene : Die Adoeltern könnten regelmäßig einen Bericht mit Photos an das Jugendamt schicken. Da könnten dann die leiblichen Elter diese einsehen oder zugesant bekommen. Die leiblichen Eltern könnten das genau so machen. Das JA könnte so das Bindeglied zwischen Kind, Adoeltern und leibliche Eltern sein. Wenn das Kind dann älter ist kann es eigene Briefe an die Eltern schicken und wenn es alle wollen, ein Treffen. So würde immer ein Kontakt da sein, der sich mit der Zeit erweitern lässt.
Offene : Die leiblichen Eltern bekommen Besuchsrecht, so wie es bei Pflegekindern auch ist. Der Unterschied ist halt nur der, das das Kind nicht aus der Adofamilie rausgeholt werden kann. Aber es kann dennoch eine Intensieve Bindung zwischen Kind und leiblichen Eltern da sein.
Es hat immer Gründe, wieso Eltern ihr Kind weg geben. Obwohl sie es lieb haben, ist es manchmal besser, wenn das Kind bei anderen groß wird. Und mit diesen Arten der Adoption könnten sie ihr Leben ortnen, aber dennoch an dem Leben ihres Kindes teilhaben, mit der gewissheit, das es so für alle besser ist.
Klar ist es immer für Kinder besser, wenn sie bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Aber wenn diese selber noch Kinder sind und keine Möglichkeit haben für das Kind zu sorgen, oder sie haben zu der Zeit der Geburt gerade eine Chaotische Phase in ihrem Leben ist es vielleicht manchmal besser, wenn es zu einer Adoption kommt.
So, das waren meine Gedanken, die ich euch mitgeteilt habe. Wenn sie ein bischen konfus sind, verzeit mir, es ist nicht immer leicht seine Gedanken zu ordnen und sie fremden Leuten verständlich zu machen.
ZitatHalboffene : Die Adoeltern könnten regelmäßig einen Bericht mit Photos an das Jugendamt schicken. Da könnten dann die leiblichen Elter diese einsehen oder zugesant bekommen. Die leiblichen Eltern könnten das genau so machen. Das JA könnte so das Bindeglied zwischen Kind, Adoeltern und leibliche Eltern sein. Wenn das Kind dann älter ist kann es eigene Briefe an die Eltern schicken und wenn es alle wollen, ein Treffen. So würde immer ein Kontakt da sein, der sich mit der Zeit erweitern lässt.
Offene : Die leiblichen Eltern bekommen Besuchsrecht, so wie es bei Pflegekindern auch ist. Der Unterschied ist halt nur der, das das Kind nicht aus der Adofamilie rausgeholt werden kann. Aber es kann dennoch eine Intensieve Bindung zwischen Kind und leiblichen Eltern da sein.
Richtig! Nur sind diese Arten von Adoption total "verachtend"kann man fast sagen,weil es keinerlei Gesetze dafür gibt. Das perfekte Spiel gegen Herkunftseltern,das Kind zuerst abzuschwatzen und danach einfach so abzuhauen,ohne Chance auf Widerkehr. Diese Formen sind nur freiwilliger Natur,und wenn eines Tages die Adoptionssphäre keine Lust mehr hat,kann se einfach alles zerstören,ohne Sinn und Verstand. Ich pers.halte dieses für extrem menschenverachtend in den falschen Händen zum Zwecke der Manipulation.
Jeder,der es ernst meint mit den Sparten,der ist okay und gut bedient.Aber der Missbrauch dieses ist emens.
dieser Thread ist dafür da, um einen Vorschlag für eine sinnvolle Gesetzesänderung zu geben, nicht die aktuelle Gesetzeslage oder die Gegebenheiten zu kritisieren. Dafür gab es und gibt es bei anderen Threads genug Möglichkeiten. Mir geht es viel mehr um eine etwas weiter durchdachte Lösung.
ich verstehe Deinen Argumetationsweg. Du weist oft darauf hin, dass im Gesetz steht, dass eine Adoption nur "ohne Bedingungen" ausgesprochen werden kann und dass die Inkognito-Adoption als einziges eine rechtliche Grundlage hat. Das stimmt ja auch. Aber wie könnte ein Gesetz ausehen, dass die offene/halboffene Adoption irgendwie berücksichtigt und Regularien festlegt, die in der Praxis funktionieren könnten. Ich persönlich für mich habe noch keine gute Lösung gefunden, die ich dem Gesetzgeber vorschlagen könnte. Also ist die aktuelle vielleicht doch die beste Lösung !?! Ich würde mich über konkrete Vorschläge freuen, die die offene und halboffene Adoption gewährleisten. Mir geht es jetzt auch nur mal um dieses Thema. Andere Defizite im Adoptionsgesetz will ich mal außen vor lassen und eine pauschale Ablehung der Adoption bringt mich bei meiner Fragestellung auch nicht weiter.
Danke für Deine Antwort. Bei der offenen Adoption sprachst Du ein Besuchsrecht der leiblichen Eltern an. Vermutlich würde man das wie heute üblich zunächst auf neutralen Boden und unter Anleitung vom JA machen. Das wäre auch gut so. Was wäre, wenn z.B. ein Besuchsrecht 1 x jährlich bei der Adoption verabredet worden sei, das Adoptivkind (z.B. 7 Jahre alt) sich aber gegen ein Treffen sträubt? Wie wäre dann nach Deiner Meinung das weitere Vorgehen.
anscheinend verstehst du nicht die Situation in der sich die leiblichen Eltern mit Rechtskraft der Adoption befinden. Es bestehen unwiderruflich keinerlei rechtlichen Beziehungen mehr zu ihrem abgegebenen Kind. Alle Diskussionen über offene oder halboffene Adoptionen sind daher Augenwischerei. Ich habe darauf hingewiesen, daß nur die Rückkehr zu dem System der "schwachen Adoption" wie es bis zur Reform des Adoptionsrechts 1976 bestanden hat, an dieser Situation etwas ändern könnte. Nach dem alten Adoptionsrecht kam die Adoption durch einen privaten notariellen Vetrag zwischen Abgebenden und Annehmenden zustande. Sabei hatten die Vertragsparteien weitgehende Gestaltungsfreiheit. Dieser Vertrag musste vom zuständigen Amtsgericht genehmigt werden. Welche Gesichtspunkte den Gesetzgeber dazu bewogen haben von dieser Rechtslage abzugehen und eine völlig neue Form der Adoption einzuführen ist mir unbekannt.
ok, vielleicht kannst Du den rein rechtlichen Aspekt besser beurteilen. Vielleicht arbeite ich mal mit einer Hypothese:
In 2012 wird das Adoptionsrecht überarbeitet. Es bleibt im wesentlichen beim alten Gesetz mit der Ausnahme das ein notarieller Zusatzvertrag bei der Adoption geschlossen werden kann, der wiederum vom Gericht bestätigt werden muss. Inhalt dieses Vertrages dürften nur Aspekte zum Umgang untereinander, Besuchsrechte und zum Informationsaustausch zwischen Adoptierten, Adoptiveltern und Herkunftseltern sein. Was würdest Du Dir wünschen, was in einem solchen Vertrag steht und was auch praktikabel umgesetzt werden kann.
Zitat von burkhardNach dem alten Adoptionsrecht kam die Adoption durch einen privaten notariellen Vetrag zwischen Abgebenden und Annehmenden zustande. Dabei hatten die Vertragsparteien weitgehende Gestaltungsfreiheit.
Dieser privatrechtliche Vertrag kam zwischen Annehmendem und Anzunehmendem zustande und war im Übrigen streng formgebunden. Die Gestaltungsfreiheit beschränkte sich auf namens- und erbrechtliche Fragen sowie die Regelung der Kostenübernahme.
Zitat von FlipperIn 2012 wird das Adoptionsrecht überarbeitet. Es bleibt im wesentlichen beim alten Gesetz...
Davon hatte ich noch gar nichts mitbekommen. Weißt Du zufällig, ob nicht doch mal endlich auch die Aufhebungsfrage berücksichtigt wird? Vermutlich eher nein, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
ich verstehe sehr gut, was Du meinst oder bezwecken willst, aber Burkhard hat es genau auf den Punkt gebracht: eine Gesetzesänderung wird es nicht geben, weil sie gar nicht gewollt ist. Es gibt viel zu viele Interessensgemeinschaften gegen eine Änderung der bestehenden Praktiken. Wenn Du alleine betrachtest, wie die vielen Eingaben zur Abschaffung der Geburtsurkunde gescheitert sind! Die Politiker haben hier klar gegen die Interessen der Adoptierten (und Herkunftseltern) gehandelt, denn ein Wiedersehen/eine Wiederfindung wird dadurch zumindest erschwert.
Trotzdem habe ich mir natürlich auch so meine Gedanken zu einer Verbesserung der Lage gemacht:
- Die juristische Seite ist klar: es kann nicht zwei "Herren" geben. Was dabei passiert, sieht man an der (momentan praktizierten) Dauerpflege. - Komplettes Inkognito muss trotzdem nicht sein. Zumindest ein Informationsaustausch in beide Richtungen kann und müsste immer möglich sein, egal über welche Kanäle der läuft. Das würde der totalen Entfremdung, die jetzt häufig zu beobachten ist, (siehe meinen Fall oder den von Burkhard u. v. a.) ganz erheblich entgegen wirken. Wie soll sich ein Mensch, der sich erstens nicht "erwünscht" versteht und zweitens über lange Jahre ohne Info über seine Herkunft, oder gar seinen Status überhaupt, aufwachsen muss, mit diesen (schlechten, verwerflichen) Ursprungsmenschen identifizieren? Ich erlebe am eigenen Leibe was Verachtung und Ablehnung seitens des eigenen Kindes bedeutet; eine beinahe zwangsläufig erscheinende Haltung, die m. M. n. vermeidbar wäre. - Was reines Wunschdenken ist, wäre eine Möglichkeit, dass Adoptierte später ihre Familie selbst wählen könnten. Hier gibt es aber so viele Gründe/Argumente dagegen, dass man darüber erst recht nicht diskutieren braucht.
Auch wenn die Fakten eindeutig sind (siehe Burkhard), bin ich Deiner Meinung, dass man sich sehr wohl Gedanken zu einer Verbesserung der Sachlage machen sollte. Nur so wird wenigstens in den Köpfen aller Beteiligten eine Verhaltensänderung in Gang gesetzt. Die ganzen Feindschaften, die auch hier manchmal hoch kochen, resultieren meistens nur aus Unkenntnis und Mißachtung der Belange der Adoptierten selbst. Würden sich H-Eltern und A-Eltern etwas mehr darauf besinnen, wären wir einen Schritt weiter. Ein Kind (im Sinne von Nachkomme!) "gehört" weder den leiblichen noch den A-Eltern.
Eltern sollten immer nur als Coach und Schutzschild fungieren. Leider wird das hüben wie drüben viel zu oft vergessen. Auf der H-Seite wird abgegeben, weil Schande oder Existenzängste drohen. Das dürfte in zivilisierten Ländern wie Deutschland nicht passieren! Für mich sind das unmoralische Gründe (siehe mich), die weder eine Familie noch ein JA verantworten sollte, denn dafür hat es schon immer Lösungen gegeben. Bei meiner Betrachtung zur H-Seite habe ich jetzt nur die Fälle einbezogen, in denen nicht sozialer Mißstand oder gar Gewalt im Spiel ist. Auf der A-Seite wird meistens adoptiert, weil damit die biologischen Tatsachen überlistet/repariert werden (= nicht ironisch oder gar böse gemeint! Das sind nur die nackten Fakten, auch wenn viele das anders sehen). Dieser Wunsch nach einer Familie, die aus mehr als zwei Menschen besteht, ist sehr verständlich, aber er führt gerade im Fall der Erfüllung möglicherweise dazu, dass eine noch viel stärkere Bindung (Beschützerinstinkt?) an das "Kind" erzeugt wird, als das in biologischen Familien der Fall ist, weil man dort nicht besonders darüber nachdenkt; es ist selbstverständlich. Ich habe mir auch sehr oft den Kopf darüber zerbrochen, warum (ältere) Adoptierte in acht von zehn Fällen "Angst" haben, eine Suche nach der Herkunft zu "beichten". Angst hat man üblicherweise nur, wenn man eine Bedrohung für sich oder andere sieht. Worin besteht also diese Bedrohung? Wenn wir die Mechanismen von Adoption verändern/verbessern wollen, dann müsste man sich erst einmal darum kümmern ...
Zitat- Was reines Wunschdenken ist, wäre eine Möglichkeit, dass Adoptierte später ihre Familie selbst wählen könnten. Hier gibt es aber so viele Gründe/Argumente dagegen, dass man darüber erst recht nicht diskutieren braucht.
Welche Argumente sprechen denn dagegen? Mir persönlich fällt kein einziges ein!
ZitatWie könnte eine gesetzliche Regelung aussehen, die einen sinnvollen Rahmen für eine offen bzw. halboffene Adoption gewährleistet.
Ich kann mir dazu keine gesetzliche Regelung vorstellen. Denn das würde bedeuten, dass ich als Erziehungsberechtigter vorgeschrieben bekäme, Kontakt zu anderen Menschen zu halten, obwohl es vielleicht meinem persönlichen Gefühl widerspricht. Denn wie Burkhard schon schrieb gilt die Herkunftsfamilie als fremde Menschen. Und das müßte m.M. zuerst einmal geändert werden, damit man überhaupt die Möglichkeit hat ein Umgangs- Kontaktrecht (zum Wohle des Kindes) zu bekommen ( http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1684.html ).
Die Frage, ob es eine Gesetzesänderung in absehbarer Zeit gibt oder nicht richtet sich sicherlich danach, ob das gewünscht ist, aber auch ob es einen Grund dafür gibt. Obwohl man natürlich immer das gesamte Paket sehen muss, so habe ich hier ja mal bewußt nur das Thema offene/halboffene Adoption herausgesucht. Ich spreche es jetzt mal provokant aus. Wenn es keine bessere Regelung als die aktuelle gibt, so ist diese Regelung doch in Ordnung und braucht nicht geändert werden. Dann brauch mal aber auch nicht über die aktuelle Regelung schimpfen, wenn man keinen besseren Vorschlag hat.
Jetzt noch mal zum Thema: Ich sehe es grundsätzlich wohl auch erst einmal wie Bianka und Mausi.
Zitat von mausi51Die juristische Seite ist klar: es kann nicht zwei "Herren" geben.
Zum Schluß muss einer entscheiden können. Da ich die Adoptierten für die "schwächste Partei" halte sollten diese entscheiden bzw. bis zu einem gewissen Alter die Adoptiveltern. Sie sind näher am Kind dran und können am ehesten abschätzen, was für das Kind das richtige ist (Meine Meinung) (Ich gehe mal vom eher üblichen Fall aus, dass das Kind früh zu den Adoptiveltern gekommen ist; Ich weiß, dass es auch Gegenbeispiele gibt). Man kann eben keine der 3 Parteien zumuten unter Zwang ein Treffen durchzuführen. Das würde vom Zweck her in die falsche Richtung gehen.
Trotzdem glaube ich, dass man vom Gesetz es zulassen müsste, dass man bei der Adoption eine Art Absichtserklärung bzw. Regeln oder Wünsche für die spätere Zeit beschreiben darf. Meinetwegen als Anlage im Adoptionsantrag. Das würde dann Brief und Foto-Austausch betreffen sowie mögliche Begegnungen. Die Praxis kann dann durch individuelle Ereignisse davon abbweichen. Um dann Missverständnisse zu vermeiden, könnte dann auch noch mal explizit darauf hingewiesen werden, dass rechtlich die Adoptiveltern bzw. das ältere Kind das letzte Wort hat. Die Vermittlungsstelle könnte dann z.B. die Parteien an überfällige Briefe und Fotos erinnern. Ein Vorteil wäre auch, dass das Adoptivkind sieht, dass man sich schon früh über den Kontakt zu Herkunftseltern Gedanken gemacht hat und es kann seine Adoptiveltern später fragen, warum etwas nicht gemacht worden ist. Ich weiß, dass man jedes System, was rechtlich nicht eindeutig ist, aushebeln kann und dass man auch keinen zwingen kann, Briefe zu schreiben, die eine vernünftige Aussage haben. Trotzdem glaube ich, dass ein solches Instrumnet bei der Adoption hilfreich wäre.
Zitat von FlipperSo weit ich weiß ist nichts geplant. Es sollte eine Hypothese sein, damit man sich das besser vorstellen kann. Hat ja wohl funktioniert!