Verzögerungstaktik - oder Beamtenregeln -oder einfach nur Unwissenheit!
Ich würde ihr wunschgemäß eine Liste mit allem rüber reichen, was Dir wichtig ist. Wenn ich es richtig gelesen habe, hatte sie ja eine "Anfrage an die Registratur" gemacht. Vielleicht hat sie von dort einen Waschkorb voller Dokumente bekommen und weiß jetzt nicht was sie Dir geben/sagen soll.
Nutze die Gunst der Stunde und packe Deine Wunschliste richtig voll Streichen werden die schon von alleine
Ich bin jetzt ganz perplex, weil ich nicht weiß, was genau ich auf meine Wunschliste packen soll. Erstmals will ich ja nur die Gründe wissen und ob ich Geschwister habe.
Was gibt's denn noch, was ich mir "wünschen" könnte? O.o
Du hast Anspruch auf Einsichtnahme in Deine Adoptionsakte - und zwar in die ganze Akte, nicht nur auf einige ausgewählte Blätter davon. Das sollte von Anfang an Dein Anspruch sein, den Du auch formulieren solltest (es sei denn, Du hast andere Vorstellungen und Bedürfnisse, die sind natürlich maßgeblich. Aber mir scheint, die Sozialarbeiterin ist nicht sonderlich bewandert, was die Rechte Adoptierter angeht.
Hier nochmal ein Link, den die Stadt Friedrichshafen ins Internet gestellt hat, der aber für alle Jugend- und Standesämter in der Bundesrepublik gilt:
ich würde an deiner stelle auch darauf bestehen, die ganze akte einsehen zu wollen, erst gar keine einzelnen wünsche äußern, mich gar nicht erst auf diesen kinkerlitzchenkram einlassen. sowas können sie mit kleinen kindern veranstalten. ist ja schließlich kein wunschkonzert sondern deine a-geschichte/biographie. wer weiß denn, wann du die gelegenheit noch mal hast, sonst verliert sich das ganze am ende in einzelheiten und zieht sich endlos hin. pack die gelegenheit beim schopf und setz dich durch, denn die akte ist ja vorhanden (können sie nicht mehr abstreiten). laß dir nach möglichkeit die akte kopieren, dann könntest du sie dir zuhause hinlegen und sie stück für stück, je nach verfassung durchgehen, auch nochmal nachsehen.
viel erfolg, ich drück mit die daumen!!!!!!
und nimm dir dann auf jeden fall einen lieben menschen mit, der dich bei der akteneinsicht begleitet! vier ohren und augen hören und sehen und notieren mehr (falls du keine kopien erhältst), dann ist jemand da, mit dem du darüber reden kannst und dich in den arm nimmt, wenn dir danach ist.
Bisher war die Sozialarbeiterin immer sehr entgegenkommend. Ich glaub nicht, dass sie mich irgendwie austricksen will mit der Frage. Mir kam vorhin der Gedanke, ob sie vielleicht meint, ob ich "nur" die A-Akte sehen will oder ob ich auch Kontakt-Infos meiner leiblichen Mutter haben möchte.
Klein beigeben werd ich auf keinen Fall, wenn die gute Frau mir auf einmal blöd kommen sollte. Ich weiß, dass ich Recht auf meine A-Akte habe und das sag ich ihr auch, wenn sie Faxen macht. Aber davon geh ich erstmal nicht aus.
dann soll die gute frau dich nicht herumrätseln lassen ob sie akteneinsicht oder kontakte in irgend einer form meint, sondern klartext reden was ihr vorschwebt oder da machbar ist, damit du weißt, wo du dran bist. sprich sie darauf an. sind ja nicht ihre, sondern deine entscheidungen, wie du weiter vorgehen willst! laß dir 'das heft' nicht aus der hand nehmen!
Die gute Frau vom Jugendamt hat mir nun gesagt, dass die Akteneinsicht nur sehr begrenzt möglich ist, aber, dass sie und ich sicherlich einen guten Weg finden werden, mir Informationen zukommen zu lassen. Was soll ich jetzt davon halten?
Ich weiß mit Sicherheit, dass meine A-Eltern die Akteneinsicht nicht eingeschränkt haben für mich. Das heißt, meine H-Mutter ist vermutlich der Grund, warum ich nicht die ganze Akte sehen darf....
Zitat von riddleIch weiß mit Sicherheit, dass meine A-Eltern die Akteneinsicht nicht eingeschränkt haben für mich. Das heißt, meine H-Mutter ist vermutlich der Grund, warum ich nicht die ganze Akte sehen darf....
Die Ado-Eltern haben da gar nichts einzuschränken, außer ihre ganz persönlichen Daten, die sie Dir ja wohl nicht vorenthalten würden.
Ansonsten schränken die deutschen Gesetze die Akteneinsicht ein, auf deren Einhaltung jeder ein Anrecht hat, auch die "herkunft" Dass es deutsche Ämter mit dem Datenschutz allerdings nicht so genau nehmen, kann man in den unzähligen Datenschutzberichten der Landesdatenschutzbeauftragten nachlesen - einfach mal googeln!
(1) Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten) sind, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 60 Jahre lang aufzubewahren. Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, so sind die Vermittlungsakten der Stelle, die nach § 2 Abs. 1 Satz 3 oder Satz 4 ihre Aufgaben übernimmt, oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, in dessen Bereich die Adoptionsvermittlungsstelle ihren Sitz hatte, zur Aufbewahrung zu übergeben. Nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums sind die Vermittlungsakten zu vernichten.
(2) Soweit die Vermittlungsakten die Herkunft und die Lebensgeschichte des Kindes betreffen oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht, ist dem gesetzlichen Vertreter des Kindes und, wenn das Kind das 16. Lebensjahr vollendet hat, auch diesem selbst auf Antrag unter Anleitung durch eine Fachkraft Einsicht zu gewähren. Die Einsichtnahme ist zu versagen, soweit überwiegende Belange eines Betroffenen entgegenstehen.
Sieh mal auf der Seite von Moses-online nach! Dort steht in Nicht-Amtsdeutsch zur Akteneinsicht bei der Suche z. B.: Nach Vollendung des 16. Lebensjahres haben Adoptierte das Recht, ohne Zustimmung der Adoptiveltern die Akten ihrer Vermittlung einzusehen. Die Fachkraft der Vermittlungsstelle begleitet die Akteneinsicht und darf nur die Teile zur Einsicht freigeben, die die Herkunft und Lebensgeschichte betreffen. Die Persönlichkeitsrechte der leiblichen Eltern dürfen dabei nicht verletzt werden, so daß es im Ermessen der Fachkaft liegt, welche Teile der Unterlagen tatsächlich eingesehen werden können (§ 9b Abs. 2 Adoptionsvermittlungsgesetz) * das Meldeamt kann die Adresse der gesuchten Person ermitteln, sofern ihr Name bereits bekannt ist * ab dem 16. Lebensjahr können Adoptierte ohne Zustimmung der Adoptiveltern beim Standesamt eine Abstammungsurkunde anfordern. Sie enthält einen Eintrag über die damaligen Personalien der leiblichen Eltern (§ 61 Abs. 2 Personenstandsgesetz)
Danke für eure Antworten!! Entschuldigt, ich hab ganz vergessen zu erwähnen, dass ich aus Österreich bin. Aber ich denke, da gibt's sicherlich nicht viel Unterschied bei den Gesetzen.
Die Sozialarbeiterin hat mir heute nochmals geschrieben, dass sie ein persönliches Gespräch gut finden würde. Jetzt wird's echt ernst und allmählich spüre ich auch Nervosität. :S
Uups ... Wen wundert es, dass Du diesen Umstand vergessen hattest zu erwähnen! Das alles muss für Dich ja wahnsinnig aufregend sein. Es wird schon gut werden
Ob das einen Unterschied macht, ist Spekulation, aber das Ö-Ado-Gesetz ist ja auch im Netz verfügbar. Wenn mich nicht alles täuscht, hatten wir hier vor geraumer Zeit eine Quelle dazu angegeben.
Hallo Riddle, das wird schon. Wenn, dann könnte es höchstens passieren, dass sie die Daten schwärzen muß. Wann soll denn das Gespräch statt finden? Hast Du vor alleine hin zu fahren? Ich würde jemanden mit nehmen. Auch wenn Deine Vertrauensperson evtl. nicht bei dem Gespräch dabei sein darf, so finde ich es doch besser wenn nach dem Gespräch jemand da ist, der Dich auffangen kann. Man weiß ja leider nie was man erfährt und wie die Emotionen hochkochen können.
Ich hab noch keinen Termin für das Gespräch. Die Sozialarbeiterin ist den Rest der Woche im Außendienst und daher nicht zu erreichen. Aber ich denke mal, dass das Gespräch irgendwann nächste Woche stattfinden wird.
Ich werde wohl auch alleine hingehen. Die beiden Freundinnen, die ich am ehesten dabei haben möchte, haben keine Zeit, da die eine auf Urlaub ist und die andere arbeiten muss. Aber das ist schon okay für mich. Ich bin es gewohnt, emotionalen Situationen alleine zu begegnen. Solange ich hinterher mit jemandem drüber reden kann, ist es okay für mich.
Liebe Riddle ... Ich freue mich mit dir! Viel Erfolg beim Gespräch numn irgendwann, du wirst sicher aufgeregt sein ( war ich auch , war sehr hyperaktiv und konnte kaum schlafen)......... und geniesse den Moment der Wahrheit, wie schonmal gesagt , es ist ein Abenteuer der besonderen Sorte!! Die Reise zu dir selbst, zu deinem ICH. so schnell wird es danach niewieder so sein !!
ich bin bei dir und halte deine Hand den Tag und wir gehen gemeinsam dorthin und ich schenke dir Ruhe und Zuversicht!!