Hallo, vor zwei Monaten hatte ich Euch schon einmal um Eure Meinung gebeten. Dabei ging es um meine Halbschwester (HS), die von meinem Vater während der Ehe mit meiner Mutter außerehelich gezeugt wurde. Meine HS wurde von ihrem Stiefvater schon früh adoptiert und wuchs somit in einer ganz normalen Familie auf. Inzwischen ist sie Anfang 30 und hält ihren Ado-Vater seit jeher für ihren leiblichen. Sie weiß demzufolge auch nichts von meiner Existenz und der meiner Geschwister. Bis auf die Neuen, werdet Ihr Euch sicherlich erinnern.
Es wurde damals abgemacht, dass die HS nie etwas von der Sache erfahren soll. Nachdem wir Geschwister nun aber doch mehr über unsere HS herausgefunden haben, wollten wir unbedingt Kontakt zu ihr aufnehmen. Die Frage war nur: WIE?
Nach vielen Tipps hier im Forum entschieden wir uns gemeinsam, ihrer Mutter der Fairness halber vorab einen Brief zu schreiben. Die Antwort nun war niederschmetternd. Tatsächlich hat eine Aufklärung bis zum heutigen Tage nicht stattgefunden. Und so solle es nach ihr auch in Zukunft bleiben, da sie ein glückliches Familienleben führen, das zerstört würde, sollte die HS es erfahren. Für ihre Tochter würde eine Welt zusammenbrechen, dessen ist sie sich sicher. Sie wüsste nicht, wie das Leben der Familie weiterginge, sollte sie es erfahren.
Zudem schrieb sie, dass meine HS noch eine Schwester dazu bekommen hatte. Dann würde sie also auch erfahren, dass diese in Wirklichkeit "nur" ihre Halbschwester ist, da unterschiedliche Väter. Die Mutter hat mich mehrmals eindringlich gebeten, es so zu belassen wie es ist. Schließlich wären wir auch die ersten 30 Jahre ohne unsere HS ausgekommen. Wir sollen es respektieren und sie wünscht auch keinen Kontakt mehr.
Nun bin ich sehr traurig, denn wir hatten uns natürlich Hoffnungen gemacht, auch auf ein bisschen Kooperation. Sie hätte sich ja die Zeit nehmen können, die sie braucht, um es ihrer Tochter zu sagen. Wir dachten auch, es sei besser, wenn unsere HS es von ihrer Mutter erfährt und nicht von außen.
Wir hätten ja unsere HS auch direkt anschreiben können, dann wäre es eben raus gewesen. Aber wir wollten Rücksicht nehmen. Ich bin wütend, dass wir wegen so eines blöden Lügengerüstes keine Chance auf ein Kennenlernen haben sollen.
Zudem frage ich mich, wie meine HS das sehen würde, wenn sie davon wüsste. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass meine HS persönlich im Internet ein Zitat gepostet hat, aus dem hervorgeht, dass sie es klar ablehnt, wenn einem die Wahrheit verschwiegen wird. In welchem Zusammenhang das gemeint war, weiß ich nicht, aber von Bedeutung muss es für sie sein.
Das Ganze muss ich erst einmal verdauen. Wir hatten uns schon so gefreut. Bin sehr enttäuscht von der Reaktion der Mutter. Was haltet Ihr von alldem? Seht Ihr noch Chancen?
Zitat von BabuWir hätten ja unsere HS auch direkt anschreiben können, dann wäre es eben raus gewesen. Aber wir wollten Rücksicht nehmen. Ich bin wütend, dass wir wegen so eines blöden Lügengerüstes keine Chance auf ein Kennenlernen haben sollen.
§ 1758 BGB Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
(1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern.
Zitat von burkharddürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden
Ja, aber ich denke, das Gesetz bezieht sich darauf, wenn das Kind noch minderjährig ist. Der Annehmende kann ja nicht mehr über sein volljähriges Kind verfügen. Das kann selbst entscheiden. In meinem Fall hat es jedoch keine Kenntnis von seiner Adoption. Das Recht sagt aber auch, dass jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft hat.
@pusteblume Ja, das sollte eine Chance für sie sein, die Dinge selbst vorher regeln zu können. Aber Aufdeckung will sie partout nicht. Sie will indirekt mir den Schwarzen Peter zuschieben, wenn bei Aufdeckung das Leben der Familie zerstört wird. Wobei ich letzteres für stark übertrieben halte, eine Art Panikreaktion.
Zitat von burkharddürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden
Ja, des Kindes. Aber das Kind ist längst erwachsen, nämlich Anfang 30. Insofern trifft das nicht mehr zu. Das Gesetz bezieht sich ja auf Minderjährige. Daher kann der Annehmende auch nicht mehr über sein volljähriges Kind verfügen. Das kann selbst entscheiden. In meinem Fall hat es aber keine Kenntnis. Das Recht sagt aber auch, dass jeder Mensch ein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft hat.
Das Offenbarungs- und Ausforschungsverbot bezieht sich nicht auf Minderjährige. Kind bezeichnet das Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kinder.
In diesem Fall wäre der Ansprechpartner der Stiefvater, als "Annehmender" im Sinne des Gesetzes, nicht die leiibliche Mutter. Auch die leibliche Mutter dürfte nur im Einverständnis mit dem Vater die Tochter über ihre Adoption informieren. Babu
P.S.: Die Bestimmungen des Offenbarung- und Ausforschungsverbot hindern zahllose Herkunftseltern daran, ihre weggegebenen Kinder jemals wiederzufinden. Burkhard Ein Herkunftsvater
(1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern.
Impliziert dieser Satz des BGB nicht eigentlich, dass das Kind von der Adoption weiß? Wie soll es sonst Zustimmung geben oder selbige verweigern?
Also ich finde, eine 30-Jährige hat das Recht, endlich die Wahrheit zu erfahren. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung halte ich für absolut wichtig und so wie du den Fall schilderst, scheint es ja keine Gründe für die Heimlichtuerei zu geben. Wenn die Mutter nicht über die goldene Brücke geht und du weißt, wie du deine Halbschwester kontaktieren kannst, dann würde ich es glaube ich tun, wenn auch mit aller Vorsicht. Meiner Ansicht nach handelt die Mutter aus reinem Egoismus, da sie Angst vor der Situation hat, ihrer Tochter erklären zu müssen, warum sie sie 30 Jahre lang angelogen hat.
In diesem Fall wäre der Ansprechpartner der Stiefvater, als "Annehmender" im Sinne des Gesetzes, nicht die leibliche Mutter. Auch die leibliche Mutter dürfte nur im Einverständnis mit dem Vater die Tochter über ihre Adoption informieren.
Die Eltern (leibliche Mutter, nicht Adoptivmutter und der Adoptivvater) müssten ihrer Tochter dann ja folgende Tatsachen gestehen:
Die Tochter ist die Frucht aus einer Affäre der leiblichen Mutter mit einem verheirateten Mann, der inzwischen verstorben ist.
Der Mann, den die Tochter bisher für ihren leiblichen Vater hält, ist nicht der leibliche Vater, sondern Adoptivvater (Stiefkindsadoption).
Die vermeintliche leibliche Schwester ist nicht Schwester, sondern nur Halbschwester.
Dafür gibt es von Seite des leiblichen Vaters Halbgeschwister, die jetzt Kontakt zu ihrer Halbschwester väterlicherseits suchen.
Solch eine Information sollte auf keinen Fall ohne qualifizierten fachlichen Beistand vorgenommen werden.
Welche Auswirkung diese Informationen auf die gesamte Familie haben, vermag ich nicht zu sagen.
Noch eine Anmerkung zum Vorwurf der jahrzehntelangen Lügen.
Solange bei einer Adoption die Geburtsurkunde des Kindes geändert und die Adoptiveltern als leibliche Eltern des Kindes eingetragen werden, beginnen in diesem Augenblick die Lügen dem adoptierten Kind gegenüber. Und diese Lüge in der Geburtsurkunde wird niemals revidiert.
Zitat von burkhardSolange bei einer Adoption die Geburtsurkunde des Kindes geändert und die Adoptiveltern als leibliche Eltern des Kindes eingetragen werden, beginnen in diesem Augenblick die Lügen dem adoptierten Kind gegenüber. Und diese Lüge in der Geburtsurkunde wird niemals revidiert.
So sehe ich das auch. Da daran auch nicht gerüttelt wird, glaube ich nicht an eine mögliche Reform des Adoptionsgesetzes. Das ist alles so gewollt!
Vorgestern habe ich in einem langen Radiointerview mit der TV-Frau und Adoptivmutter Marion Gaedicke (Buch "Wunschkind") gehört, dass die russischen Behörden angeblich vorschreiben, dass nicht nur der Name der Adoptierten KInder geändert werden soll, sondern möglichst auch der Geburtsort aus den Papieren verschwindet. Ich kann das gar nicht glauben
ZitatSolange bei einer Adoption die Geburtsurkunde des Kindes geändert und die Adoptiveltern als leibliche Eltern des Kindes eingetragen werden, beginnen in diesem Augenblick die Lügen dem adoptierten Kind gegenüber. Und diese Lüge in der Geburtsurkunde wird niemals revidiert.
Stimmt, mit dieser "Urkundenfälschung" (sorry, aber ich nenne es so) fängt die Lüge an. Den Grund dieser Umschreibung werde ich nie verstehen.
Zitat1) Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern.
ZitatIn diesem Fall wäre der Ansprechpartner der Stiefvater, als "Annehmender" im Sinne des Gesetzes, nicht die leibliche Mutter. Auch die leibliche Mutter dürfte nur im Einverständnis mit dem Vater die Tochter über ihre Adoption informieren.
Das sehe ich nicht so. Vielmehr geht doch der Gesetzgeber davon aus, dass die Adoptierten über ihren Status Bescheid wissen. Nicht umsonst wird ihnen Akteneinsicht ab dem 16. Lebensjahr auch gegen den Willen der A.Eltern gewährt.
Liebe Babu, das ist wirklich eine schwierige Entscheidung. Ich an Deiner Stelle würde die Mutter noch mal anschreiben und auf das Recht der Kenntnis über die Abstammung aufmerksam machen. Ich würde auch erwähnen, dass die Schwester es spätestens wenn sie heiraten will sowieso erfahren wird. Gib ihr aber auch etwas Zeit. Vielleicht hast Du jetzt zum ersten Mal ihr Gewissen angestubst und sie wird vielleicht zum ersten Mal darauf Aufmerksam, dass sie ihrer Tochter Unrecht tut. Oder Du fragst mal beim Jugendamt nach wie die das sehen. Die SA könnten vielleicht den Kontakt herstellen. Ich wünsche Dir viel Glück und starke Nerven! Bianka
Zitat von mausi51Ich würde auch erwähnen, dass die Schwester es spätestens wenn sie heiraten will sowieso erfahren wird.
Diesbezüglich habe ich schon mal beim JA nachgefragt. Man sagte mir, dass bei einer Stiefkind-Ado alles noch einmal neu ausgestellt wird, selbst im Geburtenregister bzw. Abstammungsurkunde. Es gibt, selbst bei einer Heirat, keine Möglichkeit, etwas zu erfahren. Alle Spuren werden also beseitigt. Fand ich wirklich heftig.
Zitat von BibiBlocksteinOder Du fragst mal beim Jugendamt nach wie die das sehen. Die SA könnten vielleicht den Kontakt herstellen.
Da werde ich auf jeden Fall auch nochmal nachfragen.
Zitat von burkhardDie Eltern (leibliche Mutter, nicht Adoptivmutter und der Adoptivvater) müssten ihrer Tochter dann ja folgende Tatsachen gestehen:
Die Tochter ist die Frucht aus einer Affäre der leiblichen Mutter mit einem verheirateten Mann, der inzwischen verstorben ist.
Der Mann, den die Tochter bisher für ihren leiblichen Vater hält, ist nicht der leibliche Vater, sondern Adoptivvater (Stiefkindsadoption).
Die vermeintliche leibliche Schwester ist nicht Schwester, sondern nur Halbschwester.
Dafür gibt es von Seite des leiblichen Vaters Halbgeschwister, die jetzt Kontakt zu ihrer Halbschwester väterlicherseits suchen.
Tja, das ist eben die bittere Wahrheit (bis auf den leiblichen Vater, burkhard, dieser ist glücklicherweise noch nicht verstorben). Die Wahrheit ist nicht immer schön, so wie wir sie gern hätten. Daher kann ich auch nicht verstehen, wie man sie als Eltern so lange verschweigen kann, in der Hoffnung dass alles für immer??? so bleibt. Das Problem wäre doch überhaupt nicht entstanden bzw. längst nicht so gravierend, hätte man es ihr frühzeitig "gebeichtet". Damit müssen sich nun die Mutter und der Ado-Vater auseinandersetzen. Aber diese haben nach meinem Eindruck wohl das Gefühl, alles richtig gemacht und nur zum Besten für ihre Tochter gehandelt zu haben.
Zitat von englandfanMeiner Ansicht nach handelt die Mutter aus reinem Egoismus, da sie Angst vor der Situation hat, ihrer Tochter erklären zu müssen, warum sie sie 30 Jahre lang angelogen hat.
Zitat von mausi51Ich würde auch erwähnen, dass die Schwester es spätestens wenn sie heiraten will sowieso erfahren wird.
Diesbezüglich habe ich schon mal beim JA nachgefragt. Man sagte mir, dass bei einer Stiefkind-Ado alles noch einmal neu ausgestellt wird, selbst im Geburtenregister bzw. Abstammungsurkunde. Es gibt, selbst bei einer Heirat, keine Möglichkeit, etwas zu erfahren. Alle Spuren werden also beseitigt. Fand ich wirklich heftig. Babu
Diese Auskunft ist eindeutig falsch. In der früheren Abstammungsurkunde, heute "beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister" ist die biologische Herkunft angegeben.
Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister
Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Geburtsstandesamt). Eine Abstammungsurkunde (jetzt: beglaubigter Registerausdruck) gibt immer die biologische Abstammung des Kindes an, also die biologischen Eltern. Urkunden/Auskünfte kann man nur für sich selbst sowie den Ehegatten, den Lebenspartner, die Eltern und die Kindern bekommen. Behörden bekommen Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Andere Personen bekommen Urkunden/Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird (§ 62 Abs. 1 PStG). http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11254336/
„In diesem Zusammenhang sollte auch das sog. Offenbarungs- und Ausforschungsverbot (§ 1758 BGB), dessen missbräuchliche Nutzung weiterhin stark ausgeprägt ist, überdacht werden. Die allgemeinen Datenschutzregelungen, die größtenteils sehr viel später erlassen worden sind, sind allemal ausreichend, um einen entsprechenden Schutz zu gewährleisten, wenn denn die betroffenen Personen dies wollen. Es kann und darf nicht einer Personengruppe, den Adoptiveltern, überlassen bleiben, ob Offenheit, Klarheit und Wahrheit oder Verdrängung, Verschleierung und Lüge das Leben eines adoptierten Kindes, seiner Herkunfts- und Adoptivfamilie bestimmen. Hinzu kommt, dass die Vorschrift nicht selten aus Bequemlichkeit und Angst in fehlerhafter Weise interpretiert und angewandt wird, indem sie nämlich auch gegenüber dem volljährigen Adoptierten für anwendbar erklärt wird und nicht nur gegenüber neugierigen Dritten, deren Abwehr sie eigentlich dienen soll.“
Aus: Harald Paulitz (Hrsg.) Adoption. Positionen, Impulse, Perspektiven. 2. Auflage, Verlag C.H. Beck. München 2006, Seite 222 - 223
Zitat von burkhardIn der früheren Abstammungsurkunde, heute "beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister" ist die biologische Herkunft angegeben.
Die Auskunft ist trotzdem richtig. Besagte Abstammungsurkunde bzw. der Auszug aus dem Geburtenregister wird bei der Heirat nicht mehr automatisch, sondern nur noch auf Verlangen ausgestellt.
Hier die einschlägige Passage aus dem Wikipedia-Artikel: "In der seit 2009 zur Hochzeit, Adoption usw. erforderlichen Geburtsurkunde sind (...) nur die „rechtlichen Eltern“ enthalten, insbesondere die Adoptiv-Eltern."
ZitatBei Eheschließungen war eine Abstammungsurkunde erforderlich, da nur daraus hervorging, wer die leiblichen Eltern sind. In der seit 2009 zur Hochzeit, Adoption usw. erforderlichen Geburtsurkunde sind hingegen nur die „rechtlichen Eltern“ enthalten, insbesondere die Adoptiv-Eltern.
Das sagt aber nicht aus, dass man zur Hochzeit keinen Auszug aus dem Geburtenregister vorlegen muß. Die Abstammungsurkunde wurde zuvor ja auch nicht automatisch ausgestellt, sondern man mußte sie (falls nicht vorhanden) selbst beantragen.
Zitat von BibiBlocksteinDas sagt aber nicht aus, dass man zur Hochzeit keinen Auszug aus dem Geburtenregister vorlegen muß.
Leider aber ist es so. Man muss nur noch die Geburtsurkunde mitbringen.
Zitat von BibiBlocksteinDie Abstammungsurkunde wurde zuvor ja auch nicht automatisch ausgestellt, sondern man mußte sie (falls nicht vorhanden) selbst beantragen.
Da irrst Du Dich. Sie wurde als Nachweis fehlender Ehehindernisse (z.B. Geschwisterehe) automatisch ausgestellt und überreicht.
Vorzulegende Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Bitte, bringen Sie für Ihre Anmeldung folgende Unterlagen mit:
1.Bundespersonalausweis oder Reisepass 2.Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes Ihres Wohnortes falls Sie in Kassel wohnen, kann die Aufenthaltsbescheinigung im Standesamt ausgestellt werden 3.Geburtsurkunde von Ihrem Geburtsstandesamt falls Sie nicht in Deutschland geboren sind 4.Beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister; erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes 5.Das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk bzw. Sterbeurkunde der/des letzten Ehepartners 6. da alle Ehen angegeben werden müssen, bitten wir Sie, von allen vorherigen Ehen die rechtskräftigen Scheidungsurteile mitzubringen 7.Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet hatten einen Nachweis über Begründung und Auflösung Ihrer letzten Lebenspartnerschaft 8.Beglaubigte Kopie aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk (früher Familienbuch) der letzten Ehe (nicht älter als 6 Monate)