Ich weiß, es ist viel Text, aber nachdem ich das gelesen habe frage ich mich ernsthaft warum überhaupt noch adoptiert wird!!! Wenn die Pflegeeltern die Vormundschaft ihres Kindes beantragen haben sie alle Rechte und Pflichten. Sie werden die ganzen Jahre sogar noch dafür bezahlt und könnten ja dann eine Erwachsenenadoption anstreben. Wenn sie das denn dann noch wirklich wollen
ZitatCornelia schrieb: Ich dachte mir beim Lesen auch, dass der Beitrag jede Menge Argumente für die Abschaffung von Adoption liefert
Der springende Punkt ist aber, dass die Herkunftseltern gemäß ihrem Einkommen an den Pflege-und Unterhaltskosten mit herangezogen werden und die sind nicht gerade sehr niedrig. Auch wenn sie nur HartzIV-Bezieher sind, wird ihnen dann etwas abgezogen, was natürlich schmerzt.
Hallo Martina, das könnte natürlich ein Argument sein warum sich leibliche Mütter/Eltern dann doch für eine Adoption entscheiden. Was wiederum sehr traurig ist.
Aber es ist definitiv ein Zeichen dafür, dass Pflegeeltern (sofern sie denn die Vormundschaft beantragen) alle Rechte und Pflichten übertragen bekommen. Das scheint ja doch recht unkompliziert. Und es wurde ja hier schon häufig darauf Aufmerksam gemacht, dass es viele Kinder gibt für die Pflegeeltern dringend gesucht werden. Die Pflegekinder sind also bereits da und warten mehr oder weniger auf neue Eltern. Und wie man sieht kommen "Ausreden" wie "dann könnte das Kind wieder zurück zur Herkunftsfamilie kommen" oder "man muß für Urlaub, Gesundheit u.s.w. jedes Mal zum JA" gar nicht mehr zu tragen.
Zitat von MartinaDer springende Punkt ist aber, dass die Herkunftseltern gemäß ihrem Einkommen an den Pflege-und Unterhaltskosten mit herangezogen werden und die sind nicht gerade sehr niedrig. Auch wenn sie nur HartzIV-Bezieher sind, wird ihnen dann etwas abgezogen, was natürlich schmerzt.
Das war früher auch so. Wir haben jedenfalls monatlich für meine Tochter gezahlt, bis die Adoption durch war. Ich habe von diesen Zahlungen allerdings nichts gewußt. Das habe ich erst vor wenigen Jahren erfahren. Hat mir meine Mutter an den Kopf geworfen.
Der Vater meiner Tochter wurde auch zur Kasse gebeten, was er mir noch heute vorwirft! Mitreden hätte er nicht dürfen, aber mitbezahlen. Leider hat er dabei immer vergessen, dass er zu exakt 50 % an der Zeugung beteiligt war; ganz davon abgesehen, dass er der Inititator war, weil er wusste wie das geht Naja, er hat ja jetzt seine Genugtung, denn nur ihn hat sie jemals akzeptiert - seit sie 18 ist.
Zitat von BibiBlocksteinUnd wie man sieht kommen "Ausreden" wie "dann könnte das Kind wieder zurück zur Herkunftsfamilie kommen" oder "man muß für Urlaub, Gesundheit u.s.w. jedes Mal zum JA" gar nicht mehr zu tragen.
Soweit Deine verlinkte Seite zu den "Ausreden"
Zitat Anders als zuvor bei den Vormundschaftsgerichten werden die Familiengerichte bei Prüfung nach Bestellung der Pflegeeltern als Einzelvormünder nunmehr auch prüfen, ob nicht der Sorgerechtsentzug gänzlich aufgehoben werden kann. Es muss hier also nun das Risiko bedacht werden, dass ggf. das Gericht prüft, ob nicht das Sorgerecht auch den leiblichen Eltern zurückübertragen werden kann. Denn nach § 166 FamFG iVm § 1696 BGB prüft das Familiengericht regelmäßig seine zum Kinderschutz getroffenen Maßnahmen, so also auch einen Sorgerechtsentzug.
Dieses putzige Versteckspielchen mit den regelmäßigen Neuanmeldungen muss wirklich viel Spaß machen Warum meldet man sich nicht einmal an und diskutiert dauerhaft mit, anstatt immer nur dann aufzutauchen, wenn man mal wieder die Gelegenheit nutzen will einem alten Erzfeind etwas zu sagen?
ZitatEinen herausragenden Schutz bietet die Vormundschaft für Pflegeeltern gegen etwaige Herausnahmeabsichten. Das Sorgerecht umfasst unter anderem auch das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Liegt dieses bei den Pflegeeltern, dann müssen diese nicht befürchten, dass etwa abrupt eine Herausnahme verlangt werden kann. Dies kommt jedoch durchaus immer wieder vor, oftmals gerade dann, wenn Pflegekinder in die Pubertät kommen. Häufig treten dann bei Pflegekindern besondere Schwierigkeiten auf, die regelmäßig mit den Bindungsstörungen dieser Kinder zusammenhängen. In nicht wenigen Fällen wird dann von Jugendämtern argumentiert, die Pflegeeltern seien mit diesem schwierigen Kind überfordert, und das Kind müsste die Pflegefamilie verlassen, um in einer „Profi-Pflegefamilie“ o.ä. untergebracht werden. Würden die Pflegeeltern hier die Vormundschaft haben, dann könnte das Jugendamt mangels Aufenthaltsbestimmungsrechts das Pflegekind nicht herausfordern, es sei denn, es würden erhebliche Gefährungstatbestände bei den Pflegeeltern vorliegen, die in eine Inobhutnahme rechtfertigen. Das Jugendamt müsste dann zuerst das Familiengericht einschalten und einen Sorgerechtsentzug beantragen, was den Pflegeeltern jedoch ausreichend Zeit und Gelegenheit gibt, sich zu wehren.
Nachdem ich es gelesen habe wird für auch diese Situation zu einer absoluten Möglichkeit, da ich ja noch stark am überlegen bin und mir wirklich hundert Prozent sicher sein möchte.
Zum Thema warum noch adoptiert wird kann ich mal eine Vermutung aufstellen. Die meisten Menschen adoptieren weil sie selber keine leiblichen Kinder bekommen können und der Kinderwunsch dennoch sehr hoch ist. Bei einer Adoption bekommt man das Gefühl, dass das Kind vollkommen "seins" ist und nicht nur zur Pflege bei einem. Ich glaube es ist mental bedingt, sodass Menschen die ein Kind adoptieren wollen lieber dies machen um es so komplett in die Familie einzufügen und eine Bindung aufzubauen.
Das sehe ich auch so. Es ist auch absolut verständlich und für mich OK, solange es dann nicht derart ausartet, wie das früher oft der Fall war, dass die angenommenen Kinder nichts von ihrem Status erfahren und/oder man ihnen ihre Herkunft vorenthält oder gar madig macht.
@Cornelia: Vollkommen meine Meinung. Früher oder später werden die Kinder es (meistens) eh erfahren. @meridia: Sicherlich ist die Pflege eine Alternative, aber eben doch nicht ganz "komplett". Wobei man da natürlich wieder sagen kann, dass es nicht darum gehen sollte, ein Kind zu seiner Familie zählen zu können, sondern dem Kind eine gewisse Geborgenheit und Stabilität zu geben. Ich befürworte deine Vermutung aber vollkommen. Mir würde es, ehrlich gesagt, selbst auch so ergehen.
Dieses putzige Versteckspielchen mit den regelmäßigen Neuanmeldungen muss wirklich viel Spaß machen Warum meldet man sich nicht einmal an und diskutiert dauerhaft mit, anstatt immer nur dann aufzutauchen, wenn man mal wieder die Gelegenheit nutzen will einem alten Erzfeind etwas zu sagen?
Ich war hier noch nie angemeldet. Sofort mit einer paranoiden Unterstellung beglückt zu werden, passt allerdings durchaus in mein bisher gewonnenes Bild von der Grundstimmung in diesem Forum.
Zitat von BibiBlocksteinLanena, man muß schon etwas mehr lesen
Gleiche Seite, anderer Artikel --> siehe Link
Der Ersteller sieht sich aus anwaltlicher Vorsicht veranlasst, auf folgendes hinzuweisen:
ZitatAllerdings sei Pflegeeltern geraten, einen solchen Antrag nicht ohne anwaltliche Beratung und Unterstützung zu stellen. Hier sollte aufgrund der Familienrechtsreform vorsichtiger vorgegangen werden. Denn seit dem 01.09.2009 und der Geltung des FamFG ist nunmehr das Familiengericht für die Entlassung des Amtsvormundes und die Bestellung eines Einzelvormundes zuständig. Zuvor waren dies die Vormundschaftsgerichte. Das FamFG hat die Vormundschaftsgerichte jedoch abgeschafft und an dieser Stelle eine erweiterte Zuständigkeit des Familiengerichts geschaffen. Anders als zuvor bei den Vormundschaftsgerichten werden die Familiengerichte bei Prüfung nach Bestellung der Pflegeeltern als Einzelvormünder nunmehr auch prüfen, ob nicht der Sorgerechtsentzug gänzlich aufgehoben werden kann. Es muss hier also nun das Risiko bedacht werden, dass ggf. das Gericht prüft, ob nicht das Sorgerecht auch den leiblichen Eltern zurückübertragen werden kann. Denn nach § 166 FamFG iVm § 1696 BGB prüft das Familiengericht regelmäßig seine zum Kinderschutz getroffenen Maßnahmen, so also auch einen Sorgerechtsentzug. Die Vormundschaftsgerichte haben dies nach der früheren Rechtslage nicht getan. Dies heißt natürlich keineswegs, dass derartige Anträge zukünftig keinen Erfolg mehr haben. Es bedarf nun jedoch zuvor einer sorgfältigen Abwägung. Nach Auffassung des Unterzeichners ist die Rechtsprechung, welche bislang zum Vorrang der Einzelvormundschaften ergangen ist, nach wie vor gültig und auch von den Familiengerichten zu befolgen. Denn die entscheidenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Entlassung eines Amtsvormundes oder Vereinsvormundes wurden nicht geändert. Dennoch bleibt nach der Reform der Zuständigkeit und nunmehriger Abgabe dieser Aufgaben an das Familiengericht die weitere Entwicklung abzuwarten. Einstweilen empfiehlt sich daher zunächst jedenfalls eine sorgfältige Prüfung.
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