ZitatNatürlich hatten wir unsere Adoptionspläne geheim gehalten, weil wie ja nicht wußten, ob es klappt.
"Natürlich" ist das nicht, sondern lediglich einer von verschiedenen Wegen, mit dem Wartestatus umzugehen. Wir zum Beispiel haben "natürlich" anders entschieden und aus unserem Adoptionswunsch kein Geheimnis gemacht. Und auch wir wussten "natürlich" nicht, ob es jemals klappen würde mit einer Vermittlung.
Zitat Damals wohnten wir in einem 6-Parteienhaus mit alten Leuten zusammen, die alle Nachbarschaftskontakten aus dem Wege gingen. Allenfalls ein kurzer Gruß war standard. Wir waren noch die einzigen, die hin und wieder Kontakte zu allen hatten, die unmittelbaren Nachbarn luden wir auch des öfteren zu uns ein. Unser Sohn war dann auch das einzige kleine Kind weit und breit, weder in den Nachbarhäusern noch in den Gegenüberliegenden waren Kinder.
Natürlich bekamen wir auch nach und nach Säuglingskleidung geschenkt, aber die Erstausstattung samt Kinderwagen und -bett mussten wir ganz schnell - innerhalb von 2 Tagen - zusammenkaufen.
Daraus macht dir doch niemand einen Vorwurdf! Es bestätigt jedoch meine Feststellung, dass ein kinderfernes Umfeld das mit dem Leihen/Schenken der Erstausstattung erschwert. Deine Schilderung ist das beste Beispiel. Warum das allerdings einen höheren Anspruch auf eine zügige Vermittlung nach einer Rückführung rechtfertigt, sehe ich persönlich nach wie vor nicht. Das könnte man auch einfach-krass ausgedrückt- unter der Rubrik "persönliches Pech" einordnen. Und ich persönlich wäre in einer solchen Situation auch mit anderen Gedanken beschäftigt, als dem Geld für einen neu gekauften Kinderwagen hinterher zu trauern.
ZitatDas mit der Bereitschaftspflege für ängstliche Ado-Bewerber halte ich für eine Mär, zumal auch das Jugendamt stets daran interessiert ist, die Kinder zügig in ihre endgültigen Familien zu integrieren. Diese Form der Unterbringung gibt es nur für Kinder, deren Eltern sich entweder noch nicht endgültig für eine Freigabe entschieden haben, oder derzeit noch unbekannt (Klappen- oder ausgesetze Kinder) sind. Auch die Jugendämter wissen um die große Belastung ständig wechselnder Umgebungen und Betreuungen für die Kinder, selbst für kleine Säuglinge.
Auch wenn du es als "Mär" (also als erfunden!) bezeichnet, möchte ich gerne aus unserem Bewerberfragebogen zitieren:"Die Herkunftseltern können frühestens 8 Wochen nach der Geburt in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Wären Sie bereit, das Kind bereits in diesem Zeitraum aufzunehmen?" Und in unserem JA sind die Bereiche Pflege und Adoption getrennt.
ZitatEs ist ja nett, dass hier Leute aus reiner Freundschaft anderen Recht geben, auch wenn die Ausführungen noch so daneben liegen, aber so blöd bin ich nicht, das nicht zu merken und das ist nicht das erstemal. Ich weiß auch, woher der Wind weht.
Ich bin mit Lattitia nicht befreundet, aber ich habe das Recht, meine Meinung zu äußern und auch jemandem Recht zu geben, wenn ich dies so empfinde. Ich persönlich weiss nicht, "woher der Wind weht". Vielleicht kannst du mich ja aufklären, da ich ja offensichtlich irgendwo hinein geraten bin, das ich nicht verstehe. Wenn es aber nur um irgendwelche persönlichen Animositäten geht, dann lass stecken. Das will ich gar nicht wissen. LG Morgenmuffel
Zitat von christina2910Hallo ihr Lieben!Ich kann es wahnsinnig gut nachempfinden das diese 8 wochen Frist der absolute Horror ist,ich selbst war auch von Woche zu Woche immer nervöser,und doch ing die Frist rum,wir haben wahnsinniges Glückgehabt,uns war allerdings von anfang an klar das diese Frist eben dazu gehört,und sie mit Sicherheit(und das sage ich als Adoptivmutter!!!) ihre Berechtigung hat.
Du schilderst das so, als ob die Acht-Wochen-Frist ein Garant dafür wäre, dass dann die Freigabe erfolgt. Dem ist aber nicht so, denn keiner ist dazu gezwungen, sich nach Ablauf dieser Frist zu entscheiden. Es ist nur die MINDESTFRIST ab wann man es überhaupt darf! Manche entscheiden sich erst nach über einem Jahr, und dann oft auch nur auf Druck des Jugendamtes hin.
Es ist schon so, daß jeder Tag mehr eine weitere Bindung an das Kind bedeutet.
Und trotzdem bin ich froh, wenn ich meinem A-Kind später sagen kann, daß es diese Frist gibt und geben muß, in der die H-Familie Zeit hat, sich zu bedenken, zu organisieren und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Apropos Bereitschaftspflege vor einer Adoption: Sie kommt nur in ganz speziellen Fällen in Betracht, dann nämlich, wenn die Kinder aus verschiedenen Gründen aus ihren Familien genommen werden müssen. Nicht aber, wenn die Mütter/Eltern aus eigener Überzeugung das Jugendamt um eine Adoptionsvermittlung bitten. Also, wenn der Status der Kinder noch gerichtlich festgestellt werden muss. Sie kann also nicht generell von AdoPflege-Eltern bis zur notariellen Einwilligung der H-Eltern in Anspruch genommen werden um ganz sicher zu gehen.
„Für die Familiäre Bereitschaftsbetreuung kommen Kinder in Betracht, die vernachlässigt, bedroht, misshandelt und missbraucht werden, die in einer akuten Familienkrise leben, deren Eltern überfordert und überlastet sind oder die in eine dauerhafte Pflege- oder Adoptivfamilien vermittelt werden sollen.“ Sie dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie der Abklärung des Hilfebedarfs in drohenden und akuten Gefährdungssituationen. Diese Unterbringungsform ist zeitlich begrenzt bis zur Entscheidung über eine Rückführung in die Herkunftsfamilie oder Überleitung in eine geeignete Folgehilfe außerhalb der eigenen Familie (z. B. Adoption). Die Dauer der Unterbringung muss u.a. wegen entstehender Bindungen so kurz wie möglich gehalten werden. Sowohl aus der Sicht des SGB VIII(§ 36 Abs. 1 Satz 2) als auch in der Rechtsprechung des BVerfG (Rz. 10) besteht ein Vorrang der Adoption gegenüber anderen Formen dauerhafter Fremdbetreuung.
Obgleich der vom Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) geregelte Bereich integraler Bestandteil des SGB VIII sein müsste, steht diese zentrale Regelung außerhalb des geltenden Kinder- und Jugendhilferechts. Um so wichtiger ist der Hinweis in § 36 Abs. 1 Satz 2: „Vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ist zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt. Entgegen der Kommentierung in § 36 Rz. 31 besteht keinerlei Veranlassung zu einer zurückhaltenden Anwendung dieser Vorschrift. Die Adoptionspflege i.S.v. § 1744 BGB fällt weder unter § 33 noch ist für sie eine Pflegeerlaubnis erforderlich (§ 44 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1). Statt „Hilfen zur Erziehung“ gem. §§ 27 ff. kommt hier „Adoptionshilfe“ gem. § 9 AdVermiG in Betracht. Soweit der Minderjährige zunächst in Pflege (§§ 27, 33) untergebracht war und dann adoptiert werden soll, so enden diese Leistungen gem. §§ 33, 39 erst ab wirksamer Einwilligung der Eltern (§ 1751 Abs. 4 BGB) bzw. deren rechtskräftiger Ersetzung (§ 1748 BGB)".
sorry aber was ist das denn fürein forum?Ich bin richtig sauer!Ich kann es kaum fassen,der Sinn eines Forums sollte sein das man sich austauscht und nicht das man Leute ausgrenzt oder ignoriert.Fällt es euch tatsächlich so schwer andere Meinungen zu akzeptieren oder sich mal einervanderen Sichtweise zu öffnen,ich finds echt traurig!!!Ich hätte mich tatsächlich gern mit euch ausgetauscht,und es gebührt einfach nur der Respekt das ein neues Forumsmitglied angehört und akzeptiert wird aber diesen Respekt vermisse ich bei euch!!!
ZitatMorgenmuffel schrieb: Warum das allerdings einen höheren Anspruch auf eine zügige Vermittlung nach einer Rückführung rechtfertigt, sehe ich persönlich nach wie vor nicht. Das könnte man auch einfach-krass ausgedrückt- unter der Rubrik "persönliches Pech" einordnen. Und ich persönlich wäre in einer solchen Situation auch mit anderen Gedanken beschäftigt, als dem Geld für einen neu gekauften Kinderwagen hinterher zu trauern.
Zum Glück entscheiden die Jugendämter über das weitere Vorgehen in solchen Fällen!
ZitatAuch wenn du es als "Mär" (also als erfunden!) bezeichnet, möchte ich gerne aus unserem Bewerberfragebogen zitieren:"Die Herkunftseltern können frühestens 8 Wochen nach der Geburt in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Wären Sie bereit, das Kind bereits in diesem Zeitraum aufzunehmen?" Und in unserem JA sind die Bereiche Pflege und Adoption getrennt.
Das ist wohl bei den meisten zur Adoption stehenden Säuglingen der Fall. Aber eine mangelnde Bereitschaft der Bewerber, einen Säugling zu Beginn der 8-Wochenfrist aufzunehmen, begründet für den Zeitraum bis zur notariellen Freigabe in keinem Fall eine Bereitschaftspflege. Dann bekommen diesen Säugling eben Bewerber, die sich damit einverstanden erklären.
ZitatMorgenmuffel schrieb: Warum das allerdings einen höheren Anspruch auf eine zügige Vermittlung nach einer Rückführung rechtfertigt, sehe ich persönlich nach wie vor nicht. Das könnte man auch einfach-krass ausgedrückt- unter der Rubrik "persönliches Pech" einordnen. Und ich persönlich wäre in einer solchen Situation auch mit anderen Gedanken beschäftigt, als dem Geld für einen neu gekauften Kinderwagen hinterher zu trauern.
Zum Glück entscheiden die Jugendämter über das weitere Vorgehen in solchen Fällen!
Genau.
Zitat.
ZitatAuch wenn du es als "Mär" (also als erfunden!) bezeichnet, möchte ich gerne aus unserem Bewerberfragebogen zitieren:"Die Herkunftseltern können frühestens 8 Wochen nach der Geburt in die Adoption ihres Kindes einwilligen. Wären Sie bereit, das Kind bereits in diesem Zeitraum aufzunehmen?" Und in unserem JA sind die Bereiche Pflege und Adoption getrennt.
Das ist wohl bei den meisten zur Adoption stehenden Säuglingen der Fall. Aber eine mangelnde Bereitschaft der Bewerber, einen Säugling zu Beginn der 8-Wochenfrist aufzunehmen, begründet für den Zeitraum bis zur notariellen Freigabe in keinem Fall eine Bereitschaftspflege. Dann bekommen diesen Säugling eben Bewerber, die sich damit einverstanden erklären.
Martina
Inhaltlich gebe ich dir ja uneingeschränkt Recht, dass die Bereitschaftspflege nicht dafür da ist, Adoptiveltern Sicherheit bezüglich einer möglichen Rückführung zu geben. Meine Erfahrung hat mir aber gezeigt, dass die Praxis diese Möglichkeit sehr wohl offenhält. Im Gespräch beim JA wurde uns beileibe nicht erklärt, dass man sich mit dem Wunsch, sich auf diesem Wege bis zur Freigabeunterschrift abzusichern, als Bewerber disqualifiziert hätte und ein Kind dann eben zu anderen Eltern käme. Uns wurde gesagt, dass es immer die Risiken (erneuter Beziehungsabbruch etc) und individuellen Gegebenheiten gegeneinander abzuwägen gelte. Und unter Umständen sei es trotzdem die richtige Wahl, das Kind nach einem Zwischenaufenthalt bei einer Übergangspflege zu den am besten geeignten Adoptiveltern zu geben. Das heisst natürlich nicht, dass das JA den "Service" anbietet, unsicheren und ängstlichen Bewerbern das Risiko abzunehmen. Und es ist auch sicherlich so, dass der Wunsch, so zu verfahren, hinterfragt und gegebenenfalls abgelehnt wird. Andererseits sind wahrscheinlich auch die meisten Bewerber so reflektiert, dass sie einem anzunehmenden Kind einen weiteren unnötigen Wechsel der Bezugspersonen von sich aus nicht zumuten wollen. Aber es ist halt auch nicht ausgeschlossen, dass in manchen Fällen so verfahren wird. Wer sich an die Geschichte des Fußballers Robert Enke erinnert und die Medienberichte zu seiner Familie aufmerksam liest, stellt fest, dass die Enkes ihre Adoptivtochter im Alter von 2 Monaten bekommen haben. Selbstverständlich ist es reine Spekulation von mir, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die Enkes nach dem Tod ihrer leiblichen Tochter das Risiko eines erneuten Verlustes nicht tragen und erst ein "sicheres" Kind aufnehmen wollten. Wenn wir jetzt mal die Depression von Herrn Enke außen vor lassen (das JA stand ja auch nach seinem Tod voll hinter der Entscheidung, das Ehepaar Enke sei als Adoptiveltern absolut geeignet gewesen), würde dies aus meiner Sicht eine Situation darstellen, die unsere SA bei unserem Bewerbungsgespräch gemeint haben könnte: auf der einen Seite eine überdurchschnittlich hohe emotionale Belastung bis zum Vorliegen der Freigabe bei einem ansonsten passenden Bewerberpaar, auf der anderen Seite die Zumutung für das Kind, ein weiteres Mal "verpflanzt" werden zu müssen. Und diese beiden Aspekte muss das JA abwägen (wenn es bereits entschieden hat, dass dieses Paar das am besten geeignete Elternpaar ist). Aber, wie gesagt: Spekulation, was Familie Enke betrifft. Es soll nur verdeutlichen, was wir gesagt bekommen haben, wie das mit der Bereitschaftspflege in der 8-Wochenfrist gehandhabt wird/werden kann. LG Morgenmuffel
Zitat von christina2910sorry aber was ist das denn fürein forum?Ich bin richtig sauer!Ich kann es kaum fassen,der Sinn eines Forums sollte sein das man sich austauscht und nicht das man Leute ausgrenzt oder ignoriert.Fällt es euch tatsächlich so schwer andere Meinungen zu akzeptieren oder sich mal einervanderen Sichtweise zu öffnen,ich finds echt traurig!!!Ich hätte mich tatsächlich gern mit euch ausgetauscht,und es gebührt einfach nur der Respekt das ein neues Forumsmitglied angehört und akzeptiert wird aber diesen Respekt vermisse ich bei euch!!!
ich verstehe nicht, was Du meinst? Ich finde weder einen Vorstellungsfaden von Dir noch irgendwelche Fragen auf die man eingehen soll.
ALSO mein erster Beitrag war am 7.11 und hättet ihr euch nicht so in eure Diskussion reingesteigert und stattdessen mal Neulinge mit einbezogen dann hättet ihr das auch gemerkt.Ich fands echt mies das niemand aufmeinen Beitag reagiert hat und erst recht mich nicht begrüßt hat,und das golfi ist es was mich ärgert- und zu de Anmerkung an meinen letzten Beitag das ich keine Frage gestellt hätte auf die man eingehen kann kann ich nur sagen das man auch ohne eine Frage in einer Diskussion miteinbezogen werden kann und das ist das respektlose Verhalten was ich meine!!!
Ja ich habe Deinen Beitrag sehr wohl gesehen. Aber: wenn man neu in einem Forum ist, stellt man sich vor. Das hast Du bist dato nicht getan. Und nur weil jemand Deinen Beitrag nicht zitiert oder explizit darauf geantwortet hat (wie das bei vielen Beiträgen von anderen Usern auch oft der Fall ist), ist hier noch lange niemand respektlos.
Ich finde Deine Erwartungshaltung unverschämt. Sorry. Reinkommen, nicht vorstellen aber nach Aufmerksamkeit plärren.